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Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht


Benutzerebene 3
Hallo Zusammen,
wie man lesen kann, sollen ab Mai 2014 die Verbindungsendgelte erhöht werden. Da ich über das Festnetz fast ausschließlich zu Rufnummern im Festnetz telefoniere, wird es für uns um einiges teurer. Die Begründung ist genauso einzuordnen wie die Begründung bei Einfürhrung der Internetservicepauschale.
Hat man mit dieser Preiserhöhung eigentlich ein Sonderkündigungsrecht?
t4y
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Beste Antwort von cos.renegade 19 May 2014, 10:57

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631 Antworten

Benutzerebene 7
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Hallo!
teddy4you schrieb: Hat man mit dieser Preiserhöhung eigentlich ein Sonderkündigungsrecht?
Ja freilich:
> http://www.a1.net/preise-neu#tabBox18812-2 <

"Sollte Ihr Vertragsverhältnis von den geplanten Änderungen betroffen sein, haben Sie bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen ein kostenloses Kündigungsrecht."

Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo britzka83,
wenn du eine A1 Kombi hast, lassen sich einzelne Elemente leider nicht separat kündigen. Das Festnetz ist ein fixer Bestandteil davon, daher könntest du in diesem Fall nur die gesamte A1 Kombi kündigen.
Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 4
Abzeichen
Laut Erkenntnis der Telekom Regulierungsbehörde RTR sind Netzbetreiber nach einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden nicht verpflichtet, das im Zuge einer EA oder VVL erworbene Handy mit Netlock (überhaupt!) zu entsperren.

http://helpv1.orf.at/index.html@story=10499


mfg
Benutzerebene 3
Hallo Zusammen,

die Information zur Preiserhöhung ist nun bei mir eingegangen. Wenn man sich das Schreiben durchliest und mal darüber nachdenkt wirkt die Begründung schon etwas komisch.

Angeblich hatte A1 in den letzten Jahren nie eine Poreiserhöhung durchgeführt. Aber was ist dann die Einführung der Internetservicepauschale?

Ich werde sicher von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Was ich nur nicht richtig verstanden habe, ob der Kündigungszeitpunkt der 01.05.2014 sein muss oder ob bis zu dem Zeitpunkt die Kündigung bei A1 eingehen muss?

ty4
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Hallo Berny,

wir haben hier schon öfter gepostet, dass wir hier in der Community keine rechtlichen Diskussionen führen können.

Berny_AB schrieb:
"Bitte beachten Sie: ab 19.5.2014 könnten nicht ausschließlich begünstigende Änderungen Ihres Vertrages in Kraft treten. Ob Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie unter www.A1.net/preise-neu bzw. über ein separates Informationsschreiben. Durch Annahme dieses Angebotes sowie durch Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen verzichten Sie ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag."
[..]
Aus meiner Sicht wäre an der Integrierung dieser Klausel jedoch zu bemängeln dass diese nicht klar und deutlich ersichtlich (hervorgehoben) ist und beim Durchlesen leicht übergangen werden kann!!!
(ich habe von dieser Klausel bereits gewusst und musste diese in den Bedingungen dennoch erst suchen und habe sie dabei fast übersehen)

Du hast sie anscheinend gefunden. Jeder Kunde der seinen Vertrag in welcher Form auch immer verlängert akzeptiert auch unseren neuen AGB. Insofern ist es klar, dass ein Sonderungkündigungsrecht dann entfällt.

Berny_AB schrieb:
Außerdem verliert man bei einer Kündigung immer alle angesammelten Mobilepoints.
Also auch wenn man vom Sonderkündigungsrecht gebrauch macht.
Die Mobilepoints können also auch bei einem neuerlichen Vertragsabschluss nicht auf den neuen Vertrag übertragen werden!!!
Das macht eine Sonderkündigung im Bezug auf Mobilepoints zu einem Negativgeschäft für jeden Kunden der vom Sonderkündigungsrecht gebrauch macht da sein angesammelter Bonus damit verfällt...
Du schreibst ja selbst, dass die Mobilpoints auch bei einer ordentlichen Kündigung verfallen. Inwiefern gibt es da jetzt einen Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?

Eine Übertragung der Mobilpoints ist ebenfalls nicht möglich - auch bei einer normalen Kündigung. Unter diesem Link findest du die kompletten Teilnahmebedingungen.

Berny_AB schrieb:
@cos.renegade:
Je mehr ich darüber nachdenke und mich mit der Vorgehensweise von A1 in dieser Sache auseinandersetze - desto weniger finde ich es "moralisch verweflich" oder "gesetzlich fragwürdig" ein gesetzlich bestehendes bzw. durch A1 selbst geschaffenes "Hintertürchen" auszunutzen.
Das hat mit "A1 mit Absicht Schaden zufügen zu wollen" auch nichts zu tun sondern nur damit für sich selbst einen größt möglichen Nutzen aus einer von A1 selbst geschaffenen Situation zu lukrieren.
Das ist jedermanns eigene Sache und es steht mir nicht zu, das im Sinne von Moral zu beurteilen.
Noch zum Schluss: Wenn du die Vorgehensweise der Änderung unserer AGB bemängelst gibt es genug Stellen, an die du dich wenden kannst. Wir - die Moderatoren in der Community - gehen davon aus, dass die Vorgehenweise korrekt ist und klären gerne jede Frage zum praktischen Ablauf mit unseren Kunden auf. Zu juristischen Diskussionen können wir allerdings nichts sagen, das geht über die Unterstützung die wir anbieten können hinaus. Daher bitte hier auch keine Diskussionen darüber.

lg Wolfgang
Benutzerebene 6
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Hallo,

hier noch einige Infos zur aktuellen Preisanpassung - A1 Mobil:

  • Aufgrund der Preisänderung für Bestandskunden haben alle betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht.
  • Alle betroffenen Kunden erhalten ein Schreiben per Post. Hier ist auch der Stichtag für die Sonderkündigung angegeben.
  • Es fallen keine Kosten für diese außerordentliche Kündigung an.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen: per Post oder Fax 0800664101 mit Telefonnummer, Datum, Namen und Unterschrift. Bitte vermerken, dass es eine Sonderkündigung.
  • Die negativen Mobilepoints werden im Fall einer Sonderkündigung nicht verrechnet.
  • WICHTIG: Der Vertrag wird aufgrund der Sonderkündigung NICHT auf eine B.free Wertkarte umgestellt!
  • Eine Portierung der Rufnummer ist möglich. Die Sonderkündigung muss erfolgt sein, und die Portierung rechtzeitig angefordert werden. Die Portierung muss vor dem Stichtag erfolgt sein, damit die Nummer noch aktiv ist.

Weitere Details zu der Preisänderung: http://www.A1.net/s/PreiseNEU

Bei Fragen bitte einfach melden. :-)

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Nickvergessen schrieb:Als A1 Kunde habe ich das Recht hier im Forum teilzunehmen.

Off-Topic:

Hallo Nickvergessen,
die A1 Support Community ist in erster Linie eine Plattform wo sich Kunden, Interessenten oder auch Nichtkunden miteinander austauschen können. Ein Recht darauf gibt es nicht.
Kurz gesagt: Wer sich nicht an die paar Spielregeln hält, welche du nebenbei für die Teilnahme akzeptiert hast, der wird leider nicht lange aktiver Bestandteil dieser Community sein.

Daher meine Bitte, bewusst allgemein gehalten: Ihr könnt gerne über Themen diskutieren, ihr könnt auch kritische Beiträge schreiben wenn euch danach ist und ihr etwas nicht in Ordnung findet. Jedoch sollte es möglich sein, dass man dabei andere User oder Moderatoren aus der Emotion heraus nicht persönlich "attackiert".

Vielen Dank & lg,
Bernd
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Hallo Berny,

wir drehen uns hier anscheinend im Kreis.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in so einem Fall das außerordentliche Kündigungsrecht entfällt. Eine andere Meinung wirst du von uns hier nicht hören.

Wenn du anderer Meinung bist kannst du dich jederzeit an die zuständigen Stellen wenden.

lg Wolfgang
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
A1_Wolfgang schrieb: wir drehen uns hier anscheinend im Kreis.
Weiß Gott. :(

Frage mich was das Ganze soll, denn Berny_AB schreibt ja selbst:

"Der Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht resultiert dementsprechend nur aus der Annahme der Verzichtserklärung die im Next-Antrag zusätzlich integriert wurde und deren Annahme und Gültigkeit mit der Unterschrift bestätigt wird."

Nichts anderes wird seit einer Woche in diesem Thread gepredigt. Beispielsweise hier: > http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-Sonderk%C3%BCndigungsrecht/m-p/179627#M264 <

"Nochmals zur genauen Abklärung der Sachlage:



Wenn ein Kunde nach Bekanntwerden der Preisanpassung ein neues Handy kauft, verzichtet er auf sein Sonderkündigungsrecht und akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen. Die AGB und auch die EB treten dann zum 19.05 in Kraft. -->

Der Kunde bestätigt dies bei der konkreten Anmeldung direkt auf dem Vertragsformblatt gleich bei der Unterschriftdie Änderung ist damit auch keine einseitige Änderung sondern erfolgt per zweiseitigem Vertragsschluss."
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Hi Berny!
Berny_AB schrieb:
Das sind doch beides keine Alternativen...
Punkt 1 = man nimmt es einfach hin
Punkt 2 = Sonderkündigungsrecht in anspruch nehmen
Es gibt noch die Möglichkeit auf einen aktuellen Tarif zu wechseln - in dem Fall nimmst du die neuen AGB zwar an, das Entgelt für den Tarif wird aber nicht erhöht!
lg Wolfgang
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Berny_AB schrieb:Auch wenn ihre es gerne anders hättet gibt es in euren AGB's und EB's ein Zeitfenster (oder besser gesagt ein Schlupfloch) für etliche (nicht alle) Bestandskunden.

Dieses Zeitfenster beträgt zumindest 1 Monat (streng genommen sind es sogar 2 Monate) zwischen dem 18.3.2014 und dem 18.5.2014

In diesem Zeitfenster können Kunden ihre Mobilpoints einlösen und auch das Konto überziehen und haben anschließend dennoch einen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht!

Ok bringen wir das mal auf einen einfachen Nenner:
- Du holst dir ein Handy, welches über den Tarif subentioniert (bezahlt) wird.
- Du bist dir bewusst, dass es zu Änderungen kommen wird.
- Du kündigst darauf den Vertrag außerordentlich
- Damit bezahlst du das Handy dann doch nicht und schädigst damit den Vertragspartner mit voller Absicht


Da brauch ich doch gar nicht lange in den AGBs suchen, das ist schlicht und ergreifend Betrug würd ich mal meinen. ;)

-> Du holst dir ein Handy und willst dafür nicht bezahlen?

Das hat bei den Fremdwährungskrediten auch schon nicht funktioniert, warum geht es den Banken wohl so schlecht?

Du holst dir einen Kredit für sagen wir € 10.000,- weil du ein Haus bauen willst bzw. was anbauen.
Durch Spekulationen am Wechselkurs wird dir gesagt, du wirst vorraussichtlich nur € 8.000 zurückbezahlen müssen. Klingt super nicht wahr? Nur wer zahlt diese restlichen 2.000? Zinsen lassen wir mal weg, sind auf beiden Seiten der Gleichung streichbar. Also wer zahlt die 2.000, der "Ostblock"? Naja, wenn einer durch Valuten Geld gewinnt wegen Wechselkurs muss sie ein anderer verlieren - Geld verschwindet ja nicht so einfach. Also irgendwer zieht bei diesem Geschäft den Kürzeren, aber das soll weder die Bank, noch dessen Kunde sein.

Warum hat das nicht funktioniert? Naja "Der Ostblock" ist auch nicht gerade dumm, warum soll der dein Haus zahlen? Ich würds nicht tun und BUMM platzt die Seifenblase und wir haben eine Finanzkriese und müssen den Banken Geld leihen (per Steuergelder, bekommen wir die eigentlich mit guten Zinsen zurück bezahlt?)



Davon abgesehen hab ich mir heute mal den Spaß erlaubt nachzugucken, was exakt auf dem Next-Vertrag oben steht, wollte ohnehin wissen, was mich das Z1 compact kosten würde.

Da steht doch dann richtig schön am Vertrag:
"Bitte beachten Sie: ab 19.5.2014 könnten nicht ausschließlich begünstigende Änderungen Ihres Vertrages in Kraft treten. Ob Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie unter www.A1.net/preise-neu bzw. über ein separates Informationsschreiben. Durch Annahme dieses Angebotes sowie durch Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen verzichten Sie ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag."

Benutzerebene 6
Abzeichen +1

Hallo teddy4you,
mein Kollege war so nett und hat hier nachgeforscht. Das A1 Schreiben wurde in deinem Fall am 04.03.14 versendet. Es sollte also in den nächsten Tagen bei dir eintreffen.
Liebe Grüße,
Elisa

teddy4you schrieb:Hast Du ein offizielles Schreiben von A1 bekommen? Ich habe die Information nur aus dem Internet. Auf der Telefonrechnung hatte ich bis jetzt auch noch keinen Hinweis entdecken können.

Benutzerebene 1
Vielen Dank, dass ihr diesmal wirklich ein separates Schreiben verschickt habt! Die letzte negative Änderung (Internetservicepauschale) habt ihr ja gut in der Rechnung versteckt und somit sind sicher einige um ihr Sonderkündigungsrecht umgefallen...

was mir bei dem aktuellen Schreiben aber sauer aufstößt ist die von Euch geschaffene Hintertür, über die Ihr wiederum einseitig die Verträge zum Nachteil Eurer Kunden ändern könnt: "A1 kann dem Kunden rechtlich bedeutsame Erklärungen und vertragsrelevante Mitteilungen per E-Mail [...] senden [...]. Um etwaige Rechtsfolgen (wie Versäumnis von Fristen etc.) zu vermeiden, ist es im eigenen Interesse des Kunden gelegen, den E-Mail Account in einem abrufbaren Zustand zu halten [...]. Welche E-Mail Adresse [...] gespeichert ist, kann vom Kunden bei A1 jederzeit erfragt werden".

Nachdem ihr Euer damaliges Versprechen (siehe Werbung "20 Euro ein Leben lang"...) schon gebrochen habt, und in letzter Zeit laufend solche Änderungen unter dem Vorwand der Inflation kommen, werden sich unsere Wege wohl hier trennen. Ich frag mich bloß, XXX...

Werbung entfernt. Siehe Nutzungsbedingungen.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Hallo Rainer000!

Bitte poste hier keine Werbung zu Produkten die nicht von A1 sind.

Eine Antwort auf deine Frage zum Unterschied zw. Kabel und ADSL bekommst du vielleicht in diesem Thema: http://www.a1community.net/t5/Festnetz-Internet/ADSL-12-Jahre-alt-Dringender-Ausbaubedarf/m-p/146475#M16841

Kurz: Bei Coax wird die Bandbreite auf die Teilnehmer aufgeteilt, was darin resultiert, dass die Bandbreite sinkt, je mehr Leute sich einloggen, genau wie beim mobilen Internet.
Bei ADSL hat man eine fix zugewiesene und damit stabile, ungeteilte Bandbreite.

Hoffe, dass ich damit deine Frage beantworten konnte. :)

lg und noch eine schöne Woche!
renegade
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo BDSM2010,

hier ging es noch um das Sonderkündigungsrecht vom A1 Festnetz. Die neuen Festnetzpreise gelten ja ab dem 01.05.14, daher ist der späteste Tag für die kostenlose außerordentliche Kündigung der 30.04.14. Die Briefe hierfür haben wir bereits vor einiger Zeit verschickt.

Inzwischen posten die meisten User aber zum Thema Preisänderung bei A1 Mobil Tarifen. Diese Informationsschreiben werden an alle betroffenen Kunden etappenweise per Post verschickt, sie sollten in Kürze ankommen.
Wie cos.renegade schon geantwortet hat (Danke@cos.renegade): Auf diesen Schreiben ist dann auch der genaue Stichtag für die Sonderkündigung angegeben. Das Datum kann sich von Kunde zu Kunde leicht unterscheiden, weil die Briefe ja nicht gleichzeitig verschickt werden. Richtwert für die Sonderkündigung ist ca. Mitte Mai - bitte das genaue Datum auf dem Schreiben überprüfen.
@xsimonxsp: du wirst also noch rechtzeitig informiert.

Weitere Infos: www.A1.net/s/PreiseNEU

Liebe Grüße,
Elisa

BDSM2010 schrieb:Hallo Elisa,

hab bisher kein Schreiben erhalten - werde aber meinen Vertrag definitiv küdigen - zu welchem Termin erfolgt die Kündigung, bzw welchen Termin muss ich reinschreiben? den 30.04.2014??

Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Der Satz mit der Akzeptanz der neuen AGB steht dummerweise seit 18.03.2014 auf jedem myNext Vertrag, den du als Kunde unterschreibst. Du wirst also bei Abschluss des myNext Vertrags darauf hingewiesen.

Dies findest du auch hier im Thread wenn du zu diesem Datum zurück blätterst.


Damit glaube ich sieht die Sachlage recht eindeutig aus, der Rest is ne Sache für Juristen und hat damit in dieser Community nichts verloren, siehe Nutzungsbedingungen Punkt 2.2) Rechtliche Diskussionen.


edit:

Hier der Text auf dem myNext-Vertrag seit 18.03.2014:

"Bitte beachten Sie: ab 19.5.2014 könnten nicht ausschließlich begünstigende Änderungen Ihres Vertrages in Kraft treten. Ob Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie unter www.A1.net/preise-neu bzw. über ein separates Informationsschreiben. Durch Annahme dieses Angebotes sowie durch Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen verzichten Sie ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag"


Hier noch einmal das Zitat von A1_Frederik:
A1_Frederik schrieb:Nochmals zur genauen Abklärung der Sachlage:

Wenn ein Kunde nach Bekanntwerden der Preisanpassung ein neues Handy kauft, verzichtet er auf sein Sonderkündigungsrecht und akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen. Die AGB und auch die EB treten dann zum 19.05 in Kraft. -->
Der Kunde bestätigt dies bei der konkreten Anmeldung direkt auf dem Vertragsformblatt gleich bei der Unterschrift – die Änderung ist damit auch keine einseitige Änderung sondern erfolgt per zweiseitigem Vertragsschluss.

Darüber hinaus bitte ich die Forumsmitglieder rechtliche Diskussionen zu unterlassen!
Siehe Nutzungsbedingungen (2.2 Konstruktive Kommunikation)


In diesem Sinne die Diskussion bitte nicht im Kreis drehen und an die NB halten, Danke!
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
raxbaer schrieb:Habe hier zwei Verträge, einmal A1 Smart unlimited zu 59,90 und einmal A1 Smart 4500 [...] nur habe ich bisher noch kein Schreiben von A1 erhalten. Ist das normal?
Ja, da diese erst rausgehen werden. 🙂
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Gibt kein Formular, formloses Schreiben "Kündigung aufgrund der Änderungen in den AGB mit 18.05.2014 - bitte auf Bfree umstellen"

Umstellung auf Bfree geht nur unter bestimmten Umständen, Nr. muss Privat (nicht Business, außer Einzeltarif und 7stellige Nr.) und keine portierte Nummer, also 0664. Ausnahme = A1 Mobil Start / aonMobil Nummer (0664 / 73xxxxxx)


edit: Umstellung auf Bfree nicht möglich bei Sonderkündigung siehe: http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-Sonderk%C3%BCndigungsrecht/m-p/178753#M130
Ich denke auch, dass man das mit dem Kündigen nicht überstürzen sollte. Man hat noch immer genug Zeit, dies zu tun. erstmal braucht man eine gute Alternative, und die zu finden ist gar nicht so einfach. A1 ist halt einfach super :-)
 
Adelheid
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
joe732 schrieb:[...] nimmt sich jetz praktisch A1 die frechheit raus [...]
Bitte bissl auf den Umgangston achten, auch wenn es unangenehm ist, dass die Preise steigen.

Berny_AB schrieb:Von wegen Vollzitat und ein paar Zeilen mitten rein geschrieben...

So war's nun aber wirklich nicht und die Texte von dir und mir waren deutlich mit Einzügen und Linien unterteilt!

Formforschriften wie zitiert werden muss gibt es keine...
Wenn man aber so zitiert, dass Textpassagen plötzlich unter anderem Namen geführt werden ist das sehr wohl ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und zwar gleich in zwei Punkten. 1. stört es den Lesefluss und damit die Diskussionsbereitschaft (konstruktiv!) und 2. jubelt man damit Usern Aussagen unter, die sie gar nicht gemacht haben.

Schreib deine Beiträge in einer gut lesbaren Form und nimm dir die Zeit, die Zitate richtig zu strukturieren, damit klar erkennbar ist, wer was gesagt hat.

In Zukunft werden solche Beiträge mit dem Vermerk "Bitte nochmal versuchen" entfernt, da wir uns sicher nicht die Mühe machen werden, jeden Beitrag richtig zu stellen.



@ Topic: Nebenthemen wie "ist es gerechtfertigt" sind hier nicht erwünscht, hier sollen die User Ihre Fragen stellen können um Antworten zu erhalten bzgl. der Preiserhöhung/Sonderkündigung.

Bitte dies zu beachten.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
luigi schrieb:
A1_Wolfgang schrieb:
Es gibt noch die Möglichkeit auf einen aktuellen Tarif zu wechseln - in dem Fall nimmst du die neuen AGB zwar an, das Entgelt für den Tarif wird aber nicht erhöht!
lg Wolfgang
heißt das, dass man im Rahmen des Sonderkündigungsrechts trotz längerer MVD (länger als 6 Monate) auf einen aktuellen Tarif (mit den neuen AGB) umsteigen kann?
Mh ich glaube ein TW geht nur zu regulären Bedingungen war hier gemeint.

luigi schrieb:Dann wird mit den neuen AGB aber vermutlich ein möglicherweise vorhandener K&S-Rabatt von € 20,-- auf € 10,-- reduziert, oder liege ich da falsch?
Richtig, der Rabatt wird dem aktuellen Rabatt des Tarifes angepasst.
Benutzerebene 4
Ich hab ebenfalls die Tarifänderungen zugeschickt bekommen.

Habe eine A1 Kombi mit Zusatzpaket Glasfaser Power 16.
Das Festnetz nutze ich fast gar nicht. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich hier nur den Festnetz-Teil von der Kombi kündigen kann? Was passiert dann mit dem A1 Internet (wie viel Kosten bleiben übrig)?
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Handy, Festnetz ... ?

mach mal einen auf DIY und guck hier nach:
;)
@grafpa
 
 Wenn du mit SP die Member Spezial meinst, die Spezial Member Tarife sind definitiv nicht von der Preiserhöhung betroffen habe es schriftlich von A1!
 
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo Floridsdorfer77.
Floridsdorfer77. schrieb:Verstehe nicht, was an der e-Mail-Geschichte jetzt neu sein soll... Daß wichtige Informationen auch an die Standardadresse geschickt werden können, steht schon ewig in den AGB. Habe mal die aon-AGB von 2006 als Beispiel angehängt. Siehe Seite 16, Punkt 21, 3. Satz.
Danke für das Beispiel! In den AGB, die du gepostet hast, war noch von Standard-Emailadressen die Rede (= aon Adresse).

Neuer Zusatz in den Vertragsbedingungen: "Ebenso ist eine Bekanntgabe einer Änderung der E-Mail Adresse für den Erhalt derartiger Mitteilungen durch den Kunden bei A1 möglich" (= Gmx, Hotmail und sonstiges, also eine Adresse die der Kunde auch wirklich checkt, falls er die aon Adresse nicht nutzen sollte).

Liebe Grüße,
Elisa

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