Beantwortet

Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht



Ersten Beitrag anzeigen

631 Antworten

Benutzerebene 4
A1_Frederik schrieb:Wenn ein Kunde nach Bekanntwerden der Preisanpassung ein neues Handy kauft, verzichtet er auf sein Sonderkündigungsrecht und akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen. Die AGB und auch die EB treten dann zum 19.05 in Kraft.
Nachdem ich nun etliche AGB, EB und LB's durchforstet habe und nichts dass diese Aussage bestätigen würde finden konnte bitte ich um Info wo das geschrieben steht!


Ich habe dazu nur folgendes Gefunden das eigentlich das genaue Gegenteil aussagt:

(Stichwort "Abschlagszahlung bei Überzogenem Mobilpoints-Kontostand")
"Bei Beendigung des Mobilfunkvertrages oder des Teilnahmevertrages für MOBILPOINTS – ausgenommen berechtigte außerordentliche Kündigung durch Sie - müssen Sie uns die Ausgleichsbeträge bezahlen, die wir mit Ihnen auch in einem gesonderten Vertrag vereinbaren und die sich nach folgender Tabelle richten:"
(Stichwort "Gültigkeit der AGB, EB, LB")
Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen treten frühestens 2 Monate nach Veröffentlichung in Kraft. Wir informieren Sie mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten in schriftlicher Form über» den wesentlichen Inhalt dieser Änderungen,» den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens,» Ihr außerordentliches Kündigungsrecht nach Pkt. 28.5.

Pkt. 28.5:
Außerordentliches Kündigungsrecht bei nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen: Sie können den Vertrag bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen kostenlos kündigen. Eine solche Kündigung wird 1 Monat nach Zugang Ihrer Kündigung wirksam – frühestens aber zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der geplanten Änderungen; bis dahin gilt unser Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen.


Der springende Punkt ist dabei dass bei MyNext kein "neues Handy" in Verbindung mit einem aktuell gültigen Tarif gekauft wird!


Der bestehende Tarif samt den daran gebundenen und nachwievor gültigen AGB, EB und LB bleibt bei "Next" wie gehabt bestehen da es sich maximal um eine Vertragsverlängerung handelt.

Daran ändern auch zukünftig geänderte und bereits angekündigte AGB's, EB's und LB's nichts ;)


Den Punkt mit der Vertragsverlängerung um 24 Monate im zuge von MyNext konnte ich bis dato übrigens auch nirgends finden (außer in der Info-Übersicht zu MyNext auf der Homepage).


Auch wenn ihre es gerne anders hättet gibt es in euren AGB's und EB's ein Zeitfenster (oder besser gesagt ein Schlupfloch) für etliche (nicht alle) Bestandskunden.

Dieses Zeitfenster beträgt zumindest 1 Monat (streng genommen sind es sogar 2 Monate) zwischen dem 18.3.2014 und dem 18.5.2014

In diesem Zeitfenster können Kunden ihre Mobilpoints einlösen und auch das Konto überziehen und haben anschließend dennoch einen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht!

Das kuriose dabei ist das eine Änderung der AGB für MyNEXT (also für das Mobilpoints-Programm) auch erst frühestens nach 2 Monaten greift!

Eine Pressemitteilung oder die Veröffentlichung auf der Homepage ist als rechtliche Grundlage für die Änderungen im übrigen kaum als ausreichend zu bezeichnen (Darum auch das Persönliche Anschreiben an alle Betroffenen Kunden).

Bevor man kein persönliches Anschreiben bekommen hat ist aus meiner Sicht die ganze Sache nicht ofiziell genug um z.B. vor Gericht standzuhalten.

Was bis dahin Vertragstechnisch unternommen wird (in bezug auf MyNext) kann und darf sich meiner Ansicht nach nicht auf das Sonderkündigungsrecht auswirken.

Die Änderungen und damit verbunden natürlich auch die Gültigkeit der AGB, LB und EB können aufgrund der Bekanntmachung über eine Pressemitteilung am 18.3.2014 bestenfalls mit 18./19.5.2014 gültig werden!

Das ist in den AGB's und auch gesetzlich so geregelt

Dh. A1 hat rechtlich keine Möglichkeit den Kopf aus dieser Schlinge zu ziehen ;P


Im übrigen gibt es lt. AGB's auch im Falle eines Sonderkündigungsrechts eine Kündigungsfrist von 1 Monat wobei die Kündigung frühestens mit Änderung der AGB wirksam wird

@A1_Frederik:
Wenn du etwas gegenteiliges behauptest bitte mit stichhaltigen Angaben wo entsprechende Textstellen in den aktuell gültigen Fassungen der AGB, LB, EB, oder sonstigen rechtlich zulässigen Texten nachzulesen sind!

Da du an der Quelle sitzen dürftest wäre es evtl. auch nicht verkehrt die Rechtsabteilung von A1 um Rat bzw. evtl. sogar um eine ofizielle Stellungnahme zu diesem Thema zu fragen ;)


PS: Die AGB, LB und EB zu den "A1 Go!* 13" Tarifen sind im Archiv nicht zu finden!!!
Bitte um einen Link zu diesen.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wenn der Vertrag außerordentlich zu kündigen geht siehe hier: > http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-OVERVIEW/m-p/182681#M430 <

Kann der Vertrag mit den negativen Mobilpoints nur ordentlich gekündigt werden, weil von den Änderungen nicht betroffen, siehe hier: > http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/teilnahmebedingungen-mobilpoints.pdf <
Benutzerebene 6
Abzeichen +2
Berny_AB schrieb:
Nachdem ich nun etliche AGB, EB und LB's durchforstet habe und nichts dass diese Aussage bestätigen würde finden konnte bitte ich um Info wo das geschrieben steht!


Ich habe ..... usw

@A1_Frederik:
Wenn du etwas gegenteiliges behauptest bitte mit stichhaltigen Angaben wo entsprechende Textstellen in den aktuell gültigen Fassungen der AGB, LB, EB, oder sonstigen rechtlich zulässigen Texten nachzulesen sind!

Da du an der Quelle sitzen dürftest wäre es evtl. auch nicht verkehrt die Rechtsabteilung von A1 um Rat bzw. evtl. sogar um eine ofizielle Stellungnahme zu diesem Thema zu fragen ;)


PS: Die AGB, LB und EB zu den "A1 Go!* 13" Tarifen sind im Archiv nicht zu finden!!!
Bitte um einen Link zu diesen.
Nochmals zur genauen Abklärung der Sachlage:

Wenn ein Kunde nach Bekanntwerden der Preisanpassung ein neues Handy kauft, verzichtet er auf sein Sonderkündigungsrecht und akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen. Die AGB und auch die EB treten dann zum 19.05 in Kraft. -->
Der Kunde bestätigt dies bei der konkreten Anmeldung direkt auf dem Vertragsformblatt gleich bei der Unterschrift – die Änderung ist damit auch keine einseitige Änderung sondern erfolgt per zweiseitigem Vertragsschluss.

Darüber hinaus bitte ich die Forumsmitglieder rechtliche Diskussionen zu unterlassen!
Siehe Nutzungsbedingungen (2.2 Konstruktive Kommunikation)
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
kirni99 schrieb: Kann ich auf Wunsch nach der Sonderkündigung meine Nr. als Bfree weiterführen?
Nein, im Fall der außerordentlichen Kündigung gibt's keine Umstellung auf B.free.

> http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-Sonderk%C3%BCndigungsrecht/m-p/178753#M130 <
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
harmankardon schrieb:Es gibt doch sicher einige Leute die sich irgendwann ab dem 19.03.2014 ein Next Handy geholt haben,von dem Sonderkündigungsrecht aber erst mit Erhalt des Schreibens erfahren werden.

Einige dieser Kunden wollen dann von diesem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und können nicht weil sie sich ein Handy geholt haben????

[...]

Wie wird denn in solchen Fällen verfahren????
Nochmal: Am Next-Vertrag steht drauf:

"Bitte beachten Sie: ab 19.5.2014 könnten nicht ausschließlich begünstigende Änderungen Ihres Vertrages in Kraft treten. Ob Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie unter www.A1.net/preise-neu bzw. über ein separates Informationsschreiben. Durch Annahme dieses Angebotes sowie durch Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen verzichten Sie ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag."

Klärt das deine Frage? 🙂
Benutzerebene 2
Also bei allen negativen Kommentaren sollte auch mal was positives erwähnt werden. Ich bin auch von der Erhöhung betroffen, bleibe aber gerne bei A1. Für mich das beste Netz und wenn es dass auch in Zukunft sein will bin ich gerne bereit diese Erhöhung mitzutragen. Ich kann aber auch all jene verstehen die dies anders sehen. Zum Glück kann jeder Kunde aufgrund der SoKü selbst entscheiden ob er damit einverstanden ist oder nicht. In diesem Sinne ein schönes Wochenende. LG
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
IkerCasillas87 schrieb:Bekomm ich auch eine antwort 😃?
Nur unter der Vorraussetzung, dass du dich in Geduld übst, mein sehr junger Padawan, das hier ist immer noch eine Community -> Nutzungsbedingungen Punkt 1.1 😉
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
stef5 schrieb:Danke für die Antwort.
Warum ist die Nummer nach dem 18.5.2014 schon weg? Ich dachte eine Portierungsnummer würde mindestens 30 Tage gelten?
Nicht bei Sonderkündigungen. Da wird die Nummer mit dem Stichtag deaktiviert und eine gelöschte Nummer ist nicht mehr portierbar. Das ist einfach technisch nicht möglich.

D.h. die Nummer muss davor portiert werden, wenn man sie behalten will.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Schau' mal auf folgende Seite: > http://www.a1.net/preise-neu <

Für die Änderungen bei den Mobilfunktarifen, klicke auf "Preisanpassungen". Du findest dort auch die pdf-Listen mit den betroffenen Tarifen. Klicke einfach auf das jeweilige grüne "hier"

Solltest Du die Festznetztarife meinen, klicke bei der oben verlinkten Seite auf den Reiter "Festnetz"
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
teddy4you schrieb: Aber was ist dann die Einführung der Internetservicepauschale?
Sie ist ja ein eigener Rechnungsposten. An den Produktpreisen änderte sich damit nichts. ;)

teddy4you schrieb: Was ich nur nicht richtig verstanden habe, ob der Kündigungszeitpunkt der 01.05.2014 sein muss...
Effektiv muß der Vertrag zum 30.4.2014 um 23:59:59 Uhr enden, denn eine Sekunde später gilt schon der neue Tarif, mit dem Du offensichtlich nicht leben magst.

teddy4you schrieb: ...oder ob bis zu dem Zeitpunkt die Kündigung bei A1 eingehen muss?
Nun, wenn die Kündigung vor dem 1.5. abgeschickt wurde und z.B. erst am Fr., 2.5. oder Mo., 5.5. eintrifft, wird´s wohl kein Problem geben, denn der Poststempel lautet sicherlich auf den 30.4. oder davor.
Per Fax gibt´s noch weniger ein Problem, denn auf dem Protokoll ist der Sendezeitpunkt vermerkt und außerdem gibt´s im Zweifelsfall zusätzlich noch den Einzelgesprächsnachweis. 🙂
Benutzerebene 1
Hallo Renegade,
 
sorry wegen der Werbung - ich wollte eigentlich nur verdeutlichen, dass gerade bei solchen benachteiligenden Vertragsänderungen sich die Leute nach Alternativen umschauen werden - und die gibt es eben durchaus!
 
Auch danke für den Hinweis zur Bandbreite. Ob der Kollege in Deinem verlinkten Thread mit seinen "stabilen 4 MBit" glücklich ist, sei mal dahingestellt :D
 
Ich wollte aber mehr auf diesen neuen A1-Streich (Vertragsänderung per EMail + Selbst-Schuld-wenn-Fristen-versäumt-werden-weil-diese-Mails-im-Spam-Ordner-landen-könnten-oder-an-eine-nicht-mehr-gültige-Adresse-geschickt-wurden") raus. UPC hat 2010 einen ähnlichen Mist versucht und ist damit eingefahren (siehe K2 auf http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2728&cHash=cdbc0e86f3c5e82567b29a80f3e557f3 ). Warum meint A1, dass es bei ihnen rechtmäßig ist? Möglicherweise weil bei Eurer Aussendung das OGH Urteil zur Internetpauschale für die "Ein-Leben-lang"-Verträge noch nicht da war. Find ich ehrlich gesagt sehr gut, dass A1 mal einen Dämpfer für diese unverschämte Vorgehensweise bekommen hat...
 
 
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
BDSM2010 schrieb:hab bisher kein Schreiben erhalten - werde aber meinen Vertrag definitiv küdigen - zu welchem Termin erfolgt die Kündigung, bzw welchen Termin muss ich reinschreiben? den 30.04.2014??
Kündigung bezugnehmend auf AGB-Änderung und "Sonderkündigungsrecht" mit Datum, welches dir per Brief bekannt gegeben wird.
Also diesen am besten noch abwarten.
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo teddy4you,
teddy4you schrieb: Was ich nur nicht richtig verstanden habe, ob der Kündigungszeitpunkt der 01.05.2014 sein muss ...
Die neuen Vertragsbedingungen gelten ab dem 01.05.14, die Kündigung muss also schon vorher erfolgen. Bis zum 30.04.14 gelten noch die alten Bedingungen. Stichtag für die Kündigung ist also der 30.04. Du musst aber nicht erst genau an diesem Tag kündigen, das kannst du natürlich auch schon vorher tun. Bitte schriftlich kündigen - dann kann das Datum gut nachvollzogen werden. Wenn du wirklich kündigen möchtest, finden wir das natürlich sehr schade.

teddy4you schrieb: ...Aber was ist dann die Einführung der Internetservicepauschale?
Zur Internet Service Pauschale noch einige Infos: auch hier hat Floridsdorfer77 schon eine gute Antwort geliefert. Danke@Floridsdorfer77! Wie ihr ja vielleicht schon gehört habt, gibt es hier noch eine Änderung. Betroffene Kunden, die Verträge im Auktionszeitraum geschlossen haben, müssen die Internet Service Pauschale in Zukunft nicht mehr zahlen. Weitere Details findet ihr hier: http://www.a1community.net/t5/Fragen-zum-Vertrag/Internet-Servicepauschaule-nicht-zul%C3%A4ssig/m-p/177061/

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 5
Abzeichen +2
Rainer000 schrieb:Ich wollte aber mehr auf diesen neuen A1-Streich (Vertragsänderung per EMail + Selbst-Schuld-wenn-Fristen-versäumt-werden-weil-diese-Mails-im-Spam-Ordner-landen-könnten-oder-an-eine-nicht-mehr-gültige-Adresse-geschickt-wurden") raus. UPC hat 2010 einen ähnlichen Mist versucht und ist damit eingefahren (siehe K2 auf http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2728&cHash=cdbc0e86f3c5e82567b29a80f3e557f3 ). Warum meint A1, dass es bei ihnen rechtmäßig ist? Möglicherweise weil bei Eurer Aussendung das OGH Urteil zur Internetpauschale für die "Ein-Leben-lang"-Verträge noch nicht da war. Find ich ehrlich gesagt sehr gut, dass A1 mal einen Dämpfer für diese unverschämte Vorgehensweise bekommen hat...
Was genau findest du daran unverschämt per Mail über eine Änderung informiert zu werden? Ich sehe da keinen Nachteil: Meine Mails checke ich mehrmals täglich und ein Brief kann durch die Werbeflut im Postkasten ganz genauso untergehen und auch die von A1 gespeicherte Postadresse kann veraltet sein (vor allem wenn es um Handyverträge geht).
 
Ich finde, dass eine Wahlmöglichkeit für die Kunden, ob sie per Brief oder Mail informiert werden wollen, die beste Lösung wäre.
 
Liebe Grüße Equinox
 
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo Rainer000,
Rainer000 schrieb: Ich wollte aber mehr auf diesen neuen A1-Streich (Vertragsänderung per EMail + Selbst-Schuld-wenn-Fristen-versäumt-werden-weil-diese-Mails-im-Spam-Ordner-landen-könnten-oder-an-eine-nicht-mehr-gültige-Adresse-geschickt-wurden") raus.
Ich verstehe deine Sorge, dass eventuell einige Kunden Ihre Emails nicht regelmäßig checken und dann bedeutende Informationen übersehen. Es ist aber auch in unserem Interesse, dass wir unseren Kunden solche Änderungen ersichtlich zukommen lassen. Daher ist es geplant, wichtige Infos vorerst weiterhin per Brief zu versenden. Die Email wäre dann eher zusätzlich. Es kann natürlich sein, dass die offizielle Kommunikation in den nächsten Jahren moderne wird und alles nur mehr per Email versendet wird, falls der Brief als Hauptkommunikationsmittel "ausstirbt". Also haben wir diesen Zusatz mal vorbeugend in den Vertrag aufgenommen.

Noch ein Hinweis: einige Kunden besitzen zwar eine aon Emailadresse, aber checken diese nicht regelmäßig. Wenn Änderungen dann an diese Adresse gesendet werden, kann es sein dass sie der User übersieht. Daher gibt es auch die Möglichkeit eine Emailadresse anzugeben, die regelmäßig gecheckt wird (z.B. Gmx Adresse).

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Hallo aufmümpfiger!

Da deine Anfrage etwas komplexer ist (nicht nur ein Punkt), habe ich ihn in den allgemeinen Thread verschoben, damit du hier antworten suchen kannst bzw. bekommst.

Bzgl. Bandbreite kann ein A1 Engel das gerne prüfen, warum du keine Besserung gespürt hast, hinterlege dazu bitte deine Zugangsdaten in deinem Profil. Wie das geht erfährst du hier: Hilfe durch A1 Moderatoren - Was muss ich vorher machen?

Bitte gedulde dich ein paar Werkstage, dann wird dir hier einer unser A1 Engel alle restlichen bzw. noch offenen Fragen beantworten können.

lg
renegade
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Eben. Also hat sich in dem Sinne (e-Mail-Nachricht ist möglich) nichts geändert. :)

Außerdem kann schon seit Jahren für (wichtige) Benachrichtigungen eine andere als die aon-Adresse im internen Bereich hinterlegt werden. Jetzt wurde es halt in die Bestimmungen mitaufgenommen. Somit: viel Lärm um nichts. :)
A1_Elisa schrieb: Danke für das Beispiel!
Gerne geschehen. 🙂
Benutzerebene 1
Floridsdorfer77. schrieb:Daß wichtige Informationen auch an die Standardadresse geschickt werden können, steht schon ewig in den AGB.
In dem Schreiben, dass ich bekommen habe, steht nichts von "auch" im Sinne von "zusätzlich" (also Post+EMail). Zitat: "Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung [...]". Und erster Punkt darunter: "A1 kann dem Kunden rechtlich bedeutsame Erklärungen [...] per E-Mail [...] senden..."
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
B.m. schrieb: Und zwar habe ich erst vor kurzem meinen Vertrag verlängert...
Wie kurz ist "vor kurzem"? Wenn´s nach der Veröffentlichung (18.3.) der Änderungen war, ist Dein Sonderkündigungsrecht erloschen.

B.m. schrieb: Wenn ich jetzt mein Sonderkündigungsrecht nutze, verfallen dann auch die mobilepoints oder gibts da eine Klausel, dass ich sie abbezahlen muss.
Schau´ mal, der Nutzer cos.renegade hat sich so viel Mühe gegeben - würdigen wir sie: > http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-OVERVIEW/td-p/182681 <
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
basti2485 schrieb ..., war ehrlich gesagt zu faul, 30 Seite durchzulesen...
Steht aber schon auf einer der ersten Seiten. ;)

basti2485 schrieb: ...und die Suche hat nichts ausgespuckt :p
Nicht?! Nun, die Mobilpointsbedingungen (Punkt 2.4), die auf der A1-HP verlinkt sind, hätten die Info ebenfalls enthalten. 😉
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Es bezieht sich auf den gesamten Vertrag. Steht auch in den FAQ dazu:

"Was bedeutet Sonderkündigungsrecht?
Das heißt, dass Sie aufgrund der durch uns einseitig erfolgten Vertragsänderung Ihren Vertrag kostenlos kündigen können, auch wenn Sie noch eine aufrechte Vertragsbindung haben."
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo acoustica885,

"Welche E-Mail Adresse für den Erhalt derartiger Mitteilungen aktuell bei A1 gespeichert ist, kann vom Kunden bei A1 jederzeit erfragt werden."

Keine Sorge, mit diesem Zusatz ist nicht gemeint, dass man jetzt ständig nachfragen muss, welche Emailadresse dort gespeichert ist. Es geht vielmehr darum, dass man einfach jederzeit überprüfen kann, welche Adresse hinterlegt ist. Am besten schaut man einmal nach, ob eine Standardadresse (aon gespeichert ist, oder ob man eine andere eingetragen hat, die man nutzt und die es auch noch gibt. Also geht es mehr um das einmalige Überprüfen, dann passt das schon. :-)

Liebe Grüße,
Elisa
acoustica885 schrieb:
...Ich trage meine Mail-Adresse in den "A1.net Benutzerdaten" unter "E-Mail Adresse" einund damit hat es sich. Ich bin nicht daran interessiert und auch nicht dazu verpflichtet,
in regelmäßigen Abständen bei A1 nach der E-Mail-Adresse zu fragen, an die meine
Benachrichtigungen geschickt werden !!!

Bitte um Klärung
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Hallo!

Andy1971 schrieb: Bedeutet das das aus für GPRS...
Denke ich nicht. Schätze, daß damit das uralte CSD, das in den LB/EB unter "Mobil-Data" läuft, gemeint ist.

Benutzerebene 4
hat jemand eine vorlage für das ausserordentliche kündigungsschreiben? normale kündigung haben sie längst, aber das kann man ja so beschleunigen.

leider gibts bei online-kündigen.at nur das normale schreiben.
An
A1 Telekom Austria AG
Obere Donaustraße 29
A-1020 Wien
 
Kündigung meines Vertrages gem. §25/3 TKG (§25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG))
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Wegen nicht ausschließlich kundenbegünstigender Änderungen der AGB kündige ich mit  Hinweis auf das Sonderkündiggungsrecht §25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)) meinen Vertrag lautend auf ..........................., Rufnummer: ................. zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
 
Von diesem Sonderkündigungsrecht mache ich hiermit ausdrücklich Gebrauch.
 
Anbei der Absatz 3 als Auszug aus dem oben genannten Gesetz: http://www.rtr.at/de/tk/TKG2003#p25:
(3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
.....................................

Antworten