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Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht


Benutzerebene 3
Hallo Zusammen,
wie man lesen kann, sollen ab Mai 2014 die Verbindungsendgelte erhöht werden. Da ich über das Festnetz fast ausschließlich zu Rufnummern im Festnetz telefoniere, wird es für uns um einiges teurer. Die Begründung ist genauso einzuordnen wie die Begründung bei Einfürhrung der Internetservicepauschale.
Hat man mit dieser Preiserhöhung eigentlich ein Sonderkündigungsrecht?
t4y
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Beste Antwort von cos.renegade 19 May 2014, 10:57

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631 Antworten

Benutzerebene 4
Was ist das für eine Antwort...

PS: der übrige Teil war übrigens keineswegs unnötig!


Sorry aber solche Antworten können doch nicht wirklich dein Ernst sein...

Wie schon gesagt (wurde raus editiert) erwarte ich auf eine ernst gemeinte Frage auch ernsthafte Antwort!
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Berny_AB schrieb: PS: der übrige Teil war übrigens keineswegs unnötig!
Irgendwie schon, denn Du hast das Vollzitat meines Beitrages genommen und bloß ein paar Zeilen mittenrein geschrieben, worauf niemand weiß, was wer gemeint hat. Und zu den anderen Punkten hast Du ja nichts geschrieben, damit flogen diese Teile.

Also: wenn Du nicht magst, daß Deine Beiträge editiert werden, verfasse sie bitte so, daß sie einen Sinn ergeben, auch wenn Du die Community im letzten November hast wissen lassen, daß Dir egal ist, ob sie gelesen werden oder nicht.

Berny_AB schrieb: Sorry aber solche Antworten können doch nicht wirklich dein Ernst sein...
Doch, es ist mir todernst. Es wird doch auch niemand gefragt, ob Tabak (-produkte), Kraftstoff, Miete, Strom, Versicherungen, Brot, Gemüse etc. teurer werden dürfen, oder?

Also: entweder lebt man mit den Änderungen, die es in der Wirtschaft pausenlos gibt, oder man verzichtet bzw. schaut sich nach Alternativen um.
Benutzerebene 4
Von wegen Vollzitat und ein paar Zeilen mitten rein geschrieben...

So war's nun aber wirklich nicht und die Texte von dir und mir waren deutlich mit Einzügen und Linien unterteilt!

Formforschriften wie zitiert werden muss gibt es keine...



Zum anderen Thema:
Bei Miete, Strom, Versicherungen gibt es Verträge an die beide Seiten gebunden sind

Dort gibt es zwar auch Anpassungsklauseln - jedoch sind damit verbundene Änderungen überschaubar

Und wenn nicht kann man bei Mieten und Versicherungen z.B. dagegen vorgehen

Beim Strom ist das etwas schwieriger


Die Anderen Sachen sind Produkte die keiner Vertraglichen Bindung unterstehen und daher nicht zum Vergleich geeignet!
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Berny_AB schrieb: Von wegen Vollzitat und ein paar Zeilen mitten rein geschrieben...
Glaube nicht, daß die Urform Deines Beitrages nicht mehr existiert. Also stelle meine Feststellung nicht in Abrede.

Berny_AB schrieb: Formforschriften wie zitiert werden muss gibt es keine...
Es muß nicht immer alles schwarz auf weiß irgendwo stehen. Sich an übliche Formen halten ist ein Gebot der Höflichkeit; außerdem willst Du ja sicher, daß sich aus Deinen Beiträgen eine Diskussion entspinnt.

Da sind wir schon beim nächsten Punkt: die Nebelkerzen, die Du in etlichen Threads zünden versuchst, indem Du eine Diskussion um des Kaisers Bart anstößt, kannst Du Dir sparen, weil sie die Themen in keinster Weise weiterbringen.

Deshalb schreibe ich zum Rest Deines letzten Beitrages nur, daß Du Dich gewaltig irrst, wenn Du behauptest, daß man gegen Preiserhöhungen, so sie nicht vereinbart sind, vorgehen kann. Das geht nämlich nur, wenn ein Preis auf Vertragslaufzeit vereinbart oder gesetzlich festgesetzt ist.

[/Off Topic]
Nen kleines beispiel, wenn mein Kündigungsstichtag der 21.5.14 ist....die Rechnungsperiode endet per 09.05.14...nimmt sich jetz praktisch A1 die frechheit raus nochmal für die 12 Tage die volle Grundgebühr einzuheben....richtig?
Benutzerebene 6
Abzeichen +2
joe732 schrieb:Nen kleines beispiel, wenn mein Kündigungsstichtag der 21.5.14 ist....die Rechnungsperiode endet per 09.05.14...nimmt sich jetz praktisch A1 die frechheit raus nochmal für die 12 Tage die volle Grundgebühr einzuheben....richtig?
Nein, A1 nimmt sich diese "Frechheit" nicht heraus, die Grundgebühr wird dann taggenau abgerechnet. lg luigi
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
joe732 schrieb:[...] nimmt sich jetz praktisch A1 die frechheit raus [...]
Bitte bissl auf den Umgangston achten, auch wenn es unangenehm ist, dass die Preise steigen.

Berny_AB schrieb:Von wegen Vollzitat und ein paar Zeilen mitten rein geschrieben...

So war's nun aber wirklich nicht und die Texte von dir und mir waren deutlich mit Einzügen und Linien unterteilt!

Formforschriften wie zitiert werden muss gibt es keine...
Wenn man aber so zitiert, dass Textpassagen plötzlich unter anderem Namen geführt werden ist das sehr wohl ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und zwar gleich in zwei Punkten. 1. stört es den Lesefluss und damit die Diskussionsbereitschaft (konstruktiv!) und 2. jubelt man damit Usern Aussagen unter, die sie gar nicht gemacht haben.

Schreib deine Beiträge in einer gut lesbaren Form und nimm dir die Zeit, die Zitate richtig zu strukturieren, damit klar erkennbar ist, wer was gesagt hat.

In Zukunft werden solche Beiträge mit dem Vermerk "Bitte nochmal versuchen" entfernt, da wir uns sicher nicht die Mühe machen werden, jeden Beitrag richtig zu stellen.



@ Topic: Nebenthemen wie "ist es gerechtfertigt" sind hier nicht erwünscht, hier sollen die User Ihre Fragen stellen können um Antworten zu erhalten bzgl. der Preiserhöhung/Sonderkündigung.

Bitte dies zu beachten.
Benutzerebene 7
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Hi Berny!
Berny_AB schrieb:
Das sind doch beides keine Alternativen...
Punkt 1 = man nimmt es einfach hin
Punkt 2 = Sonderkündigungsrecht in anspruch nehmen
Es gibt noch die Möglichkeit auf einen aktuellen Tarif zu wechseln - in dem Fall nimmst du die neuen AGB zwar an, das Entgelt für den Tarif wird aber nicht erhöht!
lg Wolfgang
Benutzerebene 6
Abzeichen +2
A1_Wolfgang schrieb:
Es gibt noch die Möglichkeit auf einen aktuellen Tarif zu wechseln - in dem Fall nimmst du die neuen AGB zwar an, das Entgelt für den Tarif wird aber nicht erhöht!
lg Wolfgang
Hallo Wolfgang,

heißt das, dass man im Rahmen des Sonderkündigungsrechts trotz längerer MVD (länger als 6 Monate) auf einen aktuellen Tarif (mit den neuen AGB) umsteigen kann?

Dann wird mit den neuen AGB aber vermutlich ein möglicherweise vorhandener K&S-Rabatt von € 20,-- auf € 10,-- reduziert, oder liege ich da falsch?

lg luigi
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
luigi schrieb:
A1_Wolfgang schrieb:
Es gibt noch die Möglichkeit auf einen aktuellen Tarif zu wechseln - in dem Fall nimmst du die neuen AGB zwar an, das Entgelt für den Tarif wird aber nicht erhöht!
lg Wolfgang
heißt das, dass man im Rahmen des Sonderkündigungsrechts trotz längerer MVD (länger als 6 Monate) auf einen aktuellen Tarif (mit den neuen AGB) umsteigen kann?
Mh ich glaube ein TW geht nur zu regulären Bedingungen war hier gemeint.

luigi schrieb:Dann wird mit den neuen AGB aber vermutlich ein möglicherweise vorhandener K&S-Rabatt von € 20,-- auf € 10,-- reduziert, oder liege ich da falsch?
Richtig, der Rabatt wird dem aktuellen Rabatt des Tarifes angepasst.
Benutzerebene 4
A1_Wolfgang schrieb:Hi Berny!
Berny_AB schrieb:
Das sind doch beides keine Alternativen...
Punkt 1 = man nimmt es einfach hin
Punkt 2 = Sonderkündigungsrecht in anspruch nehmen
Es gibt noch die Möglichkeit auf einen aktuellen Tarif zu wechseln - in dem Fall nimmst du die neuen AGB zwar an, das Entgelt für den Tarif wird aber nicht erhöht!
lg Wolfgang
Das nenne ich eine ernsthafte Antwort!

Leider scheinen ist jedoch einigen (auch mir) nicht ganz klar was damit gemeint ist...

Ich verstehe das folgendermaßen:
Anstatt vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen besteht auch die Möglichkeit auf einen aktuellen Tarif zu wechseln wobei die Restlaufzeit des Vertrages nicht relevant ist

Also wäre es eine Vereinfachung für A1 um zu vermeiden dass Kunden kündigen und gleich darauf einen neuen Vertrag mit aktuellem Tarif anmelden...

Dass man damit auch die neuen AGB's annimmt ist klar wobei sich diese von den aktuellen ja nicht allzu sehr unterscheiden ;)

Was mir noch unklar ist wäre folgender Teil der Aussage: "das Entgelt für den Tarif wird aber nicht erhöht"

Das kann man nun so deuten dass man das selbe Entgelt wie im alten Tarif bezahlt oder aber dass die Tariferhöhung um 1,90 nicht zum Tragen kommt

Ich tippe auf zweiteres da A1 ansonsten gleich den alten Tarif ohne die Erhöhung um 1,90 belassen könnte...


Bitte um eine Klarstellung von einem A1 Mitarbeiter!!!
Ich habe am 19.03 meinen Vertrag verlängert, ohne über der Preiserhöhung gewusst zu haben. Jetzt habe ich mich an den AK eine Anfrage geschickt bzl. diese Klausel:"Bitte beachten Sie: ab 19.5.2014 könnten nicht ausschließlich begünstigende Änderungen Ihres Vertrages in Kraft treten. Ob Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie unter www.A1.net/preise-neu bzw. über ein separates Informationsschreiben. Durch Annahme dieses Angebotes sowie durch Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen verzichten Sie ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag."Mal schauen was wird.
Hallo,
 
hab meinen Vertrag jetzt wegen dieser Erhöhung gekündigt, soweit auch alles klar.
 
Hab aber eine Frage zu Adresse.. ich habe meine Kündigung nicht an diese Adresse
A1 Telekom Austria AG
Postfach 1001
1011 Wien
 
sondern an diese
A1 Telekom Austria AGLassallestraße 9A-1020 Wien
 
geschickt. Macht das was?
 
Danke!
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
katrin1808 schrieb:Macht das was?
yo ... es wird im schlimmsten Fall 1. Tag später bearbeitet :)

daher effektiv: nein 😉
Danke für die schnelle Hilfe!!! ;)
 
Verzeiht die Frage - ich habe mehrere Verträge von denen alle betroffen sind. Die Tariferhöhung macht daher in Summe schon einiges aus.
 
Wie funktioniert MNP (also die Rufnummermitnahme) in Kombination mit dem Sonderkündigungsrecht?
Geht das oder gibt es bei einer Sonderkündigung keine Möglichkeit die Rufnummer mitzunehmen?
 
Danke
 
lG
Wolfgang
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
WolfgangM schrieb:Wie funktioniert MNP (also die Rufnummermitnahme) in Kombination mit dem Sonderkündigungsrecht?
Geht das oder gibt es bei einer Sonderkündigung keine Möglichkeit die Rufnummer mitzunehmen?

Guck mal hier:


zu finden:

Preiserhöhung zum Mai 2014 - OVERVIEW

Vielen Dank das ging ultra schnell!
 
lG
Wolfgang
Sorry nochmal - das heißt zuerst kündigen und dann NÜV oder umgekehrt? (Stichtag bei mir 26.05.2014)
 
lG
Wolfgang
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
WolfgangM schrieb:Sorry nochmal - das heißt zuerst kündigen und dann NÜV oder umgekehrt? (Stichtag bei mir 26.05.2014)

Bis zum 26.05.2014 musst du beim neuen Provider den Vertrag haben und die Nummer muss bis dorthin portiert werden und das hat eine Vorlaufzeit von mind. einer Woche.

Sprich mit spätestens 19.05. musst du den neuen Vertrag haben und die Portierung angestoßen werden, aber würd das eher früher machen wie später, für den Fall das was schief geht.

Kündigung (außerordentlich) musst du natürlich bis zum 26.05. an A1 übermittelt haben - auch hier besser früher als später 🙂
Benutzerebene 1
Abzeichen
Hallo, ich habe sofort nach bekannt werden von meinem Sonderkündigungsrecht gekündigt mit Hinweis aus Sonderkündigung. Vertragsende lt. Schreiben von A1 28.05.2014. Heute habe ich meine aktuelle A1 Rechnung in Höhe von 118,90 Euro Brutto erhalten..65,83 Euro ohne Mwst werden davon als Aufzahlung für Hardware bei vorzeitiger Kündgung lt. Vereinbarung deklariert. Mein Tarif A1 Go M 13 von Juni 2013. Ich dachte es fallen keine Mehrkosten an!? Erbitte Aufklärung.LG Flo
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo ElGreco,

ElGreco schrieb:Ich dachte es fallen keine Mehrkosten an!? Erbitte Aufklärung.

im Zuge der Sonderkündigung fallen keine Restentgelte für in Anspruch genommene Vergünstigungen an.

Verstehe ich das richtig: du bist von der Preisänderung betroffen und hast vermerkt dass es eine Sonderkündigung ist? Dann sollte für dein Handy nichts verrechnet werden. Hast du eventuell in der Zwischenzeit ein Angebot mit Bindungsverlängerung angenommen?

Gerne kannst du mir die betroffene Handynummer als PM schicken, dann sehen wir uns das an.

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 1
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Hallo Elisa, nein meine letzte Next Verlängerung war im Juli 2013. Ich sende dir eine PN. Danke
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Ich schätze stark, dass das auto verrechnet wird und im Zuge der Endabrechnung dann eine Gegenbuchung gemacht wird (Gutschrift), damit unterm Strich 0 rauskommt.

Sprich wirkt komisch, is aber unterm Strich richtig.
Benutzerebene 1
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Hmmm, tja kann natürlich auch sein, nur auf der Rechnung ist wenn es denn so wäre auch komisch formuliert.... Klingt noch komischer is aber so :))))

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