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Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht



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Und noch die letzten Anfragen zum Thema Fax/Brief...

fred2000 schrieb:
Hallo Leute kann mir bitte jemand nachsehen ob das mit der Kündigung ok ist danke :cathappy:


@danielafors: Ja, dein Kündigungsfax haben wir ebenfalls erhalten. Ihr bekommt noch eine Bestätigung von meinen Kollegen.

claobi schrieb: Hallo, habe auch noch keinen Brief erhalten. Sollte aber schon längst hier sein oder? Danke und Schöne Grüße, C

@claobi: die Briefe wurden schon versendet. Unter der von dir hinterlegten Gmx-Emailadresse finde ich dich nicht im System, und deinen Namen gibt's mehrmals. Am besten PM via Facebook mit deiner Handynummer an uns schicken, dann schauen wir gerne für dich nach.

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Liebe Grüße,
Elisa
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Ordentliche Kündigung: Nr. kann auf Bfree umgestellt werden (Privat, keine Firma, 7stellig, 0664)
Außerordentliche Kündigung: Nummer wird gelöscht.

Ist bei außerordentlicher Kündigung immer so, wenn die letzte Möglichkeit dazu auch einige Zeit her war ...
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cos.renegade schrieb: Wann wurden nochmal die Go! Tarife umgestellt, wo MMS inkludiert waren, war das am 18.11?
Ja, es war am 18.11.13: > http://www.a1community.net/t5/Tarife-und-Optionen/Komplett-neue-A1-Tarife-ab-Montag-dem-18-11-2013/td-p/154469 <

SirAbGedreht schrieb: Also kann ich jetzt kündigen, und z.B. einen A1 Go! Xcite Vertrag nehmen?
Ja, wenn Dein Vertrag betroffen ist, kannst Du kündigen. Und ja, wenn Du noch jung genug für den Xcite-Tarif bist, kannst Du diesen anmelden. 🙂
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SirAbGedreht schrieb:Blöde ist nur wegen der Aktivierungsgebühr und meiner T-Mobile Nummer.
Die wird bei Kündigung an TMA zuirückgegeben und ist damit wohl verfallen.

Hol dir ne 0664 ... die is auch schön 🙂
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Habe gerade angerufen gehabt und die Kündigung geht in Ordnung per 26.5. Also reicht auch wenn man Sonderkündigung schreibt.
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Zitat richtig eigefügt.

Hallo Pasielak2,

Pasielak2 schrieb:
Hallo A1_Elisa, bin aufgrund deiner Zusammenfassung grad irritiert. Habe (...) mit der Kundenhotline auch geklärt das ich auf B-Free umsteigen würde - bzw das im Brief angeführt. Am Telefon wurde mir gesagt, das wäre so möglich. Jetzt lese ich da zufällig das es nicht auf B-free umgestellt wird?!?

Das hat cos.renegade schon gut zusammengefasst - danke dafür!

  • Bei der ordentlichen ("normalen") Kündigung ist es möglich.
  • Bei der außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigung) wird nicht auf B.free umgestellt.
Du würdest also bei einer Sonderkündigung deine Rufnummer verlieren. Um sie zu behalten, kannst du z.B. deine Kündigung stornieren und einen Tarifwechsel machen. Auch die Portierung zu einem anderen Anbieter ist möglich (wir freuen uns aber, wenn du bei A1 bleibst :-)

Liebe Grüße,
Elisa
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SirAbGedreht schrieb: Sprich ich kann die 0676 Nummer nicht mitnehmen, egal ob ich wieder zu A1 gehe oder Drei? :O

Zu einem anderen Betreiber kannst Du die 0676-Nummer schon portieren; nur nicht innerhalb der Marke A1. Sprich: Wenn du zu bob, yesss!, Telering... portierst, geht's.

elox92 schrieb: Der Smart Tarif fällt also unter die Sprachtarife?
Ja.
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Ja, ist er.

Hier ein pdf mit den betroffenen Tarifen: > http://cdn1.a1.net/final/de/media/pdf/AnzeigeA1net_A1_GE_Erhoehung.pdf <
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Shaevy2 schrieb:Da Sie auf meine Anfrage per email nicht Antworten und ich am Telefon nur Antworten wie "wird uns vin der Geschäftsleitung so vorgegenen" und " ist einfach so" bekomme bleibt mir nichts anderes übrig als mit Ihnen hier öffentlicht über mein Problem zu reden.
Dafür ist die Community nicht der richtige Ort. Wende dich über die anderen Kanäle an A1 und hab auch die Geduld die Antwort abzuwarten.

Das Thema wurde bereits diskutiert und endete mit Rechtsfragen, die hier nicht geklärt werden können und damit auch eine Diskussion nicht zielführend werden kann.

Siehe die beiden Posts über dir.

Weitere Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen werden nicht toleriert.
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MIKLES schrieb: Wenn ich jetzt von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache, wann wird dann die Rufnummer stillgelegt, bzw. der Vertrag gekündigt?
Am letzten Tag bevor die Vertragsänderung hätte stattfinden sollen.
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CloudedSun schrieb:
also irgendwie blicke ich jetzt nicht mehr durch.
Hi CloudedSun,

ist nicht so kompliziert: Dadurch, dass du den Tarifwechsel storniert hast verfällt das außerordentliche Kündigungsrecht natürlich nicht. Heißt also für dich: Du kannst davon auch weiterhin Gebrauch machen - auch wenn ich persönlich es schade finde!

lg Wolfgang
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Hi sennmmu!

sennmmu schrieb:Verschoben & Betreff geändert.

Hallo,

eine Frage zu dem Thema.

Es gab vor etlichen Jahren eine Aktion der damaligen Mobilfunk Smart-Tarife und zwar wurde mit einer "1/2 Grundgebühr" und das "ein Leben lang" geworben.

Nun gibt es im Mai 2014 eine umfangreiche Preiserhöhung, u.a. auch die Einführung der Sim-Pauschale für Kunden, welche bisher nicht davon betroffen waren. Zusätzlich werden die Tarife, welche vor dem 18.11.2013 abgeschlossen wurden, um 1,90€ teurer.

Zusammengefasst: Es wurde ein Tarif mit der beworbenen Aktion "1/2 Grundentgelt ein Leben lang" abgeschlossen, welcher nun lt. Preiserhöhung im Mai, zusätzlich zum vertraglich vereinbarten monatlichen Entgelt, mit der Sim-Pauschale, sowie monatlich um 1,90€ mehr, belastet wird.

Ist das OGH Urteil auch hier anzuwenden? Oder werden Kunden mit den genannten Tarifen von der Preiserhöhung ausgeschlossen?

Danke!
Das OGH Urteil gilt ausschließlich für die Internet Service Pauschale bei bestimmten A1 Festnetz Internet Produkten.
Zu deiner Frage konkret: Es stimmt, dass wir eine Zeit lang Tarife mit dem halben Grundentgelt ein A1 Tarif Leben lang angeboten haben. Bei diesen Tarifen ist es so, dass das Grundentgelt nicht um 1,90 Euro, sondern nur um die Hälfte - also um 0,95 Euro - angehoben wird.

lg Wolfgang
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Hallo Pasielak2,
Pasielak2 schrieb:ja habs von deinem Kollegen hier im Forum dann auch so verstanden, wurde von der Hotline eben falsch informiert. Das heißt, man müßte die Kündigung "stornieren". Damit würden die neueren AGB/Tarife wirksam oder aufleben
Wenn du bereits eine Sonderkündigung an uns geschickt hast, kannst du sie noch stornieren. Dann könntest du deine momentane Rufnummer behalten.

Mit dem Stichtag, der auf deinem Schreiben von uns stand, werden die neuen Preise wirksam.

Du kannst deinen aktuellen Tarif auch "normal" Kündigen. Hier gilt die 3 monatige Kündigungsfrist. Als A1 Kunde kannst du nach der Kündigung des Vertrages mit deiner Rufnummer gratis auf B.free umsteigen.

Hinweis: es geht nur bei A1 Rufnummern. Eine Konvertierung von portierten Rufnummern von anderen Anbietern ist nicht möglich – diese Nummern "gehören" uns ja nicht.

Liebe Grüße,
Elisa
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Hallo QuastlNora,

wenn du mir deine Handynummer als private Nachricht schickst, kann ich nachsehen, was sich für dich konkret ändert.

Liebe Grüße,
Elisa
QuastlNora schrieb:Ich habe den Vertrag "A1 start 1996" ich finde diesen Vertag nicht auf der Liste mit Preiserhöhung,
Wird nun mein Vertrag auch erhöt oder nicht.

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Auch wenn es OT ist, ich bin froh das dieses Thema bald durch ist und die Community wieder das wird für das sie ursprünglich gemacht wurde.
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Hallo LaVida,
LaVida schrieb:Ich habe den Tarif A1 start 2004, der ist auch nicht auf der Liste.
Ein Anruf bei der Hotline hat nichts gebracht, weil die sich dort auch nicht auskennen.

unsere Kollegen vom A1 Service Team helfen immer so gut es geht. Dort kannst du auch nachfragen, welche Änderungen (z.B. Grundgebühranpassung, SIM-Pauschale) für dich gelten, und ob du daher ein Sonderkündigungsrecht hast. Zusätzlich wirst du per Brief informiert, falls dein Tarif betroffen ist. Wie ich QuastlNora bereits vorgeschlagen habe, kannst du mir auch gerne eine private Nachricht mit deine Handynummer schicken. Dann sehe ich für dich nach.

Liebe Grüße und schönes Wochenende,
Elisa
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Handy-Grundgebühren steigen

http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wirtschaftsservice/konsum_und_gesellschaft/618347_Handy-Grundgebuehren-steigen.html

mfg


Schriftgröße angepasst.
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michael666_B1 schrieb: Welches Datum muss ich im Kündigungsschreiben als Kündigungsdatum angeben?
Gar keines. 🙂 Schreibe einfach: "Mache, aufgrund der einseitigen, negativen Änderungen, von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch."

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chris-chris schrieb:hallo an alle.

Was passiert eigentlich mit dem handy wenn ich kündige.? muss ich das zurückgeben oder wie.?

Nein, wird durch den Vertrag und die Laufzeit subventioniert. Durch diese Aktion hast du aber ein Sonderkündigungsrecht und daher keinen Nachteil.
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Es gilt der Poststempel bzw. beim Fax der Sendezeitpunkt (lt. EGN bzw. Faxprotokoll). 🙂
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Wie bereits hier erwähnt, diese Frage bitte über die Support-Kanäle an A1 richten:
Dort bekommst du (schnell) Auskunft 🙂
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Chilly00 schrieb: Bist du dir da sicher, dass zB ein Handy-Vertrag aus Nov. 2012, der dann im Feb. 2014 verlängert wurde, auch per Sonderkündigungsrecht gelöst werden kann? Ohne Abgeltung von Mobilpoints oder Handy-Subventionierung?
Ja, denn der Betreiber ändert eigenmächtig den Vertrag zu Ungunsten des Kunden. Daraus resultiert ein außerordentliches Kündigungsrecht (Sonderkündigung).

Chilly00 schrieb: Weil evtl. wird hier die Vertragsverlängerung so ähnlich wie eine Neuanmeldung behandelt...
Nein, dazu hätte es eines Tarifwechsel bedurft.

Im Anhang finden sich die kompletten Änderungen - inkl. den betroffenen Tarifen.
Hallo!
 
Diesem Artikel konnte ich entnehmen, dass auf mich eine Gebührenerhöhung zukomen wird: http://derstandard.at/1395056905331/A1-erhoeht-Grundentgelte-fuer-Bestandskunden
 
Ich habe bei euch den Smartphone Tarif A1 Go! L 13
 
Bedeutet es, dass ich meinen Smartphone Vertrag kündigen kann und die restlichen 5000 minus Mobilpoints zu begleichen habe?
 
Was ist mit den 2000 Mobilpoints aus dem Tablet Vertrag, werden die dazu gerechnet?
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calexico schrieb:Kann man auch via Fax kündigen?
ja, steht hier im Thread bereits mehrmals erwähnt und auch sonst weit verbreitet in der gesamten Community 😉
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Bitte sei so nett und entferne das A1 aus Deinem Nick, damit es nicht zu Verwechslungen mit den hier wirkenden A1-Mitarbeitern kommt. Danke. :)

Ändern kannst Du hier: > Klick <

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