Beantwortet

Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht


Benutzerebene 3
Hallo Zusammen,
wie man lesen kann, sollen ab Mai 2014 die Verbindungsendgelte erhöht werden. Da ich über das Festnetz fast ausschließlich zu Rufnummern im Festnetz telefoniere, wird es für uns um einiges teurer. Die Begründung ist genauso einzuordnen wie die Begründung bei Einfürhrung der Internetservicepauschale.
Hat man mit dieser Preiserhöhung eigentlich ein Sonderkündigungsrecht?
t4y
icon

Beste Antwort von cos.renegade 19 May 2014, 10:57

Original anzeigen

631 Antworten

Danke Berny_AB dass du dir die Arbeit angetan hast die ganzen AGBs und EBs zu durchforsten. 
A1_Frederik schrieb:
Wenn ein Kunde nach Bekanntwerden der Preisanpassung ein neues Handy kauft, verzichtet er auf sein Sonderkündigungsrecht und akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen. Die AGB und auch die EB treten dann zum 19.05 in Kraft.
Hätte auch gerne eine genaue Info durch welche Regelung es zu dieser Aussage kommt. Habe zwar gar nicht vor mir ein neues Handy zu kaufen noch  zu kündigen finde es nur traurig, dass man Aussgen von normlen Mitgliedern im Forum mehr Glauben schenken kann, weil sie besser begründet sind, als den Aussagen von offizieller Seite.
Benutzerebene 3
letzte Fragen an einen A1 Moderator?


Ich will vorzeitig ( Nov 2014 läuft mein Vertrag noch) verlängern ab Anfang April.

Wenn ich aber dann zB im Oktober mir ein neues Handy kaufen will per Next

.) ist das dann möglich und um wieviel verlängert sich dann meine Bindung?

.) laut Euren Listen ist bei meinem Vertrag nicht die Service Pauschale zu bezahlen stimmt das nun?
Ein Helfer aus dem Forum hat mir das auch gesagt aber könnt ihr es zu 100 % bestättigen ?



Danke LG
Hallo und guten Morgen,
ich habe noch eine Frage zur Preisanpassung.
Meinen Vertrag habe ich gestern gekündigt. Einige Stunden später wurde ich von einem wirklich sehr freundlichen A1 Mitarbeiter kontaktiert, der mir anbot auf den Tarif A1 Basic - 9,90 monatlich ein A1 Leben lang umzusteigen. Jetzt bin ich aber etwas verunsichert da es diesen Tarif ja gar nicht gibt, er wird mit 19,90 angegeben. Wird dann nach dem 19.05. die Gebühr anstatt 9,90 - 19,90 betragen ? :@Danke für eure Hilfe.
 
wünsche allen eine schönen Tag.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
CloudedSun schrieb:Wird dann nach dem 19.05. die Gebühr anstatt 9,90 - 19,90 betragen ? :@
Kann ich mir nicht vorstellen, aber lass es dir doch einfach zuschicken das Angebot, dann kannst es schwarz auf weiss lesen. 🙂
Mir ist zwar klar, dass der Support hier nur meine Anfrage über das Internetformular (zur SoKü) korrekt beantwortet hat aber ich finde es etwas hart einem min 100€ p.m. Kunden nach einer Anfrage eine vorgedruckte Kündigung zuzumailen wenn über eurem Formular etwas von "Wir würden es bedauern, Sie als Kunden zu verlieren!" steht?
 
Das wirkt wie "Zahl 19€ mehr für dein Handy, zahl 2€ mehr im Monat oder verschwinde!"
Ich habe in eurer Kundmachung gelesen das Sie eine SIM-Pauschale von €19,99 einführen. 
Mein Tarif A1 BREITBAND 19GB wird auch in der Kundmachung erwähnt. 
 
Ich würde gerne wissen ob ich auch ein  A1 Schreiben bekomme?
Außerdem würde ich gerne von meinem kostenlosen Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. 
 
 
Schöne Grüße
Arno M.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
a.m88 schrieb:Ich habe in eurer Kundmachung gelesen das Sie eine SIM-Pauschale von €19,99 einführen.
Hiho, hier in der Community sind wir per Du! ;)
a.m88 schrieb:Ich würde gerne wissen ob ich auch ein A1 Schreiben bekomme?
Sehr wahrscheinlich, wenn dein Tarif angeführt ist.
a.m88 schrieb:Außerdem würde ich gerne von meinem kostenlosen Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
Warte bis du das Schreiben bekommst, wo das genaue Datum des Inkrafttreten der AGB angeführt wird und kündige dann mit diesem Datum mit Hinweis auf die AGB-Änderung und Sonderkündigungsrecht.
Danke für deine Antwort.
 
Könntest Du mir vielleicht mitteilen wann ungefähr das schreiben kommt.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Nope, weiss nur dass sie demnächst verschickt werden aber auch nicht alle gleichzeitig.

Du musst das Schreiben aber mind. 1 Monat vor dem Änderungsdatum bekommen, diese sind grob Mitte Mai, also bis Mitte April solltest du spätestens verständigt werden. Vermute aber, dass dies bereits früher passieren wird.
lieber nickvergessen, darf ich fragen, was das bringen soll, die simkarte öfters (eben unnötig) zu tauschen? nur weil man dafür eine pauschale zahlt? weil man's dem betreiber "zeigen will"??ich mein, die bei A1 werden nicht auf den kosten sitzen bleiben. und somit wird entweder:1)die pauschale erhöht2)die anzahl der täusche gedeckelt... oder oder....
Kann ich auf Wunsch nach der Sonderkündigung meine Nr. als Bfree weiterführen?
Benutzerebene 6
Abzeichen +2
Berny_AB schrieb:
Nachdem ich nun etliche AGB, EB und LB's durchforstet habe und nichts dass diese Aussage bestätigen würde finden konnte bitte ich um Info wo das geschrieben steht!


Ich habe ..... usw

@A1_Frederik:
Wenn du etwas gegenteiliges behauptest bitte mit stichhaltigen Angaben wo entsprechende Textstellen in den aktuell gültigen Fassungen der AGB, LB, EB, oder sonstigen rechtlich zulässigen Texten nachzulesen sind!

Da du an der Quelle sitzen dürftest wäre es evtl. auch nicht verkehrt die Rechtsabteilung von A1 um Rat bzw. evtl. sogar um eine ofizielle Stellungnahme zu diesem Thema zu fragen ;)


PS: Die AGB, LB und EB zu den "A1 Go!* 13" Tarifen sind im Archiv nicht zu finden!!!
Bitte um einen Link zu diesen.
Nochmals zur genauen Abklärung der Sachlage:

Wenn ein Kunde nach Bekanntwerden der Preisanpassung ein neues Handy kauft, verzichtet er auf sein Sonderkündigungsrecht und akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen. Die AGB und auch die EB treten dann zum 19.05 in Kraft. -->
Der Kunde bestätigt dies bei der konkreten Anmeldung direkt auf dem Vertragsformblatt gleich bei der Unterschrift – die Änderung ist damit auch keine einseitige Änderung sondern erfolgt per zweiseitigem Vertragsschluss.

Darüber hinaus bitte ich die Forumsmitglieder rechtliche Diskussionen zu unterlassen!
Siehe Nutzungsbedingungen (2.2 Konstruktive Kommunikation)
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Berny_AB schrieb:Auch wenn ihre es gerne anders hättet gibt es in euren AGB's und EB's ein Zeitfenster (oder besser gesagt ein Schlupfloch) für etliche (nicht alle) Bestandskunden.

Dieses Zeitfenster beträgt zumindest 1 Monat (streng genommen sind es sogar 2 Monate) zwischen dem 18.3.2014 und dem 18.5.2014

In diesem Zeitfenster können Kunden ihre Mobilpoints einlösen und auch das Konto überziehen und haben anschließend dennoch einen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht!

Ok bringen wir das mal auf einen einfachen Nenner:
- Du holst dir ein Handy, welches über den Tarif subentioniert (bezahlt) wird.
- Du bist dir bewusst, dass es zu Änderungen kommen wird.
- Du kündigst darauf den Vertrag außerordentlich
- Damit bezahlst du das Handy dann doch nicht und schädigst damit den Vertragspartner mit voller Absicht


Da brauch ich doch gar nicht lange in den AGBs suchen, das ist schlicht und ergreifend Betrug würd ich mal meinen. ;)

-> Du holst dir ein Handy und willst dafür nicht bezahlen?

Das hat bei den Fremdwährungskrediten auch schon nicht funktioniert, warum geht es den Banken wohl so schlecht?

Du holst dir einen Kredit für sagen wir € 10.000,- weil du ein Haus bauen willst bzw. was anbauen.
Durch Spekulationen am Wechselkurs wird dir gesagt, du wirst vorraussichtlich nur € 8.000 zurückbezahlen müssen. Klingt super nicht wahr? Nur wer zahlt diese restlichen 2.000? Zinsen lassen wir mal weg, sind auf beiden Seiten der Gleichung streichbar. Also wer zahlt die 2.000, der "Ostblock"? Naja, wenn einer durch Valuten Geld gewinnt wegen Wechselkurs muss sie ein anderer verlieren - Geld verschwindet ja nicht so einfach. Also irgendwer zieht bei diesem Geschäft den Kürzeren, aber das soll weder die Bank, noch dessen Kunde sein.

Warum hat das nicht funktioniert? Naja "Der Ostblock" ist auch nicht gerade dumm, warum soll der dein Haus zahlen? Ich würds nicht tun und BUMM platzt die Seifenblase und wir haben eine Finanzkriese und müssen den Banken Geld leihen (per Steuergelder, bekommen wir die eigentlich mit guten Zinsen zurück bezahlt?)



Davon abgesehen hab ich mir heute mal den Spaß erlaubt nachzugucken, was exakt auf dem Next-Vertrag oben steht, wollte ohnehin wissen, was mich das Z1 compact kosten würde.

Da steht doch dann richtig schön am Vertrag:
"Bitte beachten Sie: ab 19.5.2014 könnten nicht ausschließlich begünstigende Änderungen Ihres Vertrages in Kraft treten. Ob Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie unter www.A1.net/preise-neu bzw. über ein separates Informationsschreiben. Durch Annahme dieses Angebotes sowie durch Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen verzichten Sie ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag."

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
kirni99 schrieb: Kann ich auf Wunsch nach der Sonderkündigung meine Nr. als Bfree weiterführen?
Nein, im Fall der außerordentlichen Kündigung gibt's keine Umstellung auf B.free.

> http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-Sonderk%C3%BCndigungsrecht/m-p/178753#M130 <
Benutzerebene 1
Abzeichen
Unangebrachter Inhalt entfernt.

Es gibt doch sicher einige Leute die sich irgendwann ab dem 19.03.2014 ein Next Handy geholt haben,von dem Sonderkündigungsrecht aber erst mit Erhalt des Schreibens erfahren werden.

Einige dieser Kunden wollen dann von diesem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und können nicht weil sie sich ein Handy geholt haben????

Da ist man doch als Kunde voll der xxx!

Wie wird denn in solchen Fällen verfahren????
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
harmankardon schrieb:Es gibt doch sicher einige Leute die sich irgendwann ab dem 19.03.2014 ein Next Handy geholt haben,von dem Sonderkündigungsrecht aber erst mit Erhalt des Schreibens erfahren werden.

Einige dieser Kunden wollen dann von diesem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und können nicht weil sie sich ein Handy geholt haben????

[...]

Wie wird denn in solchen Fällen verfahren????
Nochmal: Am Next-Vertrag steht drauf:

"Bitte beachten Sie: ab 19.5.2014 könnten nicht ausschließlich begünstigende Änderungen Ihres Vertrages in Kraft treten. Ob Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie unter www.A1.net/preise-neu bzw. über ein separates Informationsschreiben. Durch Annahme dieses Angebotes sowie durch Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen verzichten Sie ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag."

Klärt das deine Frage? 🙂
Benutzerebene 1
Abzeichen
Nur zum Teil.Mir tut es leid um die Leute die sich z.B am 19.03. ein neues Handy bestellt haben und nicht akribisch die AGBs durchforstet haben,oder absichtlich nicht darauf hingewiesen worden sind.
 
Ich war 17 Jahre Vertragskunde bei euch,nun habt ihr es geschafft das ich froh bin A1 verlassen zu können....Ebenso mein breiter Bekanntenkreis.
 
Ihr erhöht Tarife damit ihr mehr Umsatz lukrieren könnt,bei dem Kundenschwund den ihr aber dadurch erleiden werdet wird der Schuss ordentlich nach hinten los gehen.
 
Schade.
 
MFG
Habe am  des 19.3. zu Mittag bestellt und alle AGB's durchgelesen und da war KEIN Abschnitt:
 
"Bitte beachten Sie: ab 19.5.2014 könnten nicht ausschließlich begünstigende Änderungen Ihres Vertrages in Kraft treten. Ob Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie unter www.A1.net/preise-neu bzw. über ein separates Informationsschreiben. Durch Annahme dieses Angebotes sowie durch Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen verzichten Sie ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag."
 
Also dürfte der Fehler erst später bemerkt worden sein...
A1 dürfte seine Tarifanpassung wohl nicht sehr gut geplant haben...
Daher wohl auch die Aussage des A1 Mitarbeiters, dass die NEXT Bestellung bis spätestens 19.3. keine Bestätigung der AGB nach sich ziehen...
Dürften wohl schon ein paar Handys bestellt worden sein... 
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Man sagt ja "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" aber glaub in diesem Fall is das umgekehrt 🙂
Benutzerebene 4
cos.renegade schrieb:
Am Next-Vertrag steht drauf:

"Bitte beachten Sie: ab 19.5.2014 könnten nicht ausschließlich begünstigende Änderungen Ihres Vertrages in Kraft treten. Ob Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie unter www.A1.net/preise-neu bzw. über ein separates Informationsschreiben. Durch Annahme dieses Angebotes sowie durch Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen verzichten Sie ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag."
Wenn eine solche Verzichtserklärung deutlich lesbar an einer nicht zu übersehenden Stelle und in angemessener Schriftgröße drauf steht ändert das natürlich alles

Fakt ist jedoch dass nur aufgrund der AGB und EB und der Pressemitteilung A1 nichts dagegen hätte können!

Das hat auch mit Betrug nichts zu tun!!!

Es gibt nunmal gesetzliche Hintertürchen die man ausnutzen kann ;)


Wie so oft gilt: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil" 😛
Benutzerebene 6
Abzeichen +6
die wichtigsten Bedingungen sollten eigentlich auch der Bestellung beiliegen. ich würd einfach einmal abwarten...
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Berny_AB schrieb:
Das hat auch mit Betrug nichts zu tun!!!
Es gibt nunmal gesetzliche Hintertürchen die man ausnutzen kann ;)
Also da wäre ich äußerst vorsichtig mit dieser Annahme.

Gerade das Wort "Hintertürchen ausnutzen" ... A1 mit Absicht Schaden zufügen zu wollen is 1. moralisch verwerflich und 2. gesetzlich fragwürdig.

Ich würde mich darauf nicht einlassen.

gregnet schrieb:die wichtigsten Bedingungen sollten eigentlich auch der Bestellung beiliegen. ich würd einfach einmal abwarten...
btw. Fernabsatzgesetz, 14 Tage Rücktrittsrecht.

Berny_AB schrieb:Wie so oft gilt: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil" :P
Jep, besonders bei Onlinebestellungen 🙂
Benutzerebene 2
Also bei allen negativen Kommentaren sollte auch mal was positives erwähnt werden. Ich bin auch von der Erhöhung betroffen, bleibe aber gerne bei A1. Für mich das beste Netz und wenn es dass auch in Zukunft sein will bin ich gerne bereit diese Erhöhung mitzutragen. Ich kann aber auch all jene verstehen die dies anders sehen. Zum Glück kann jeder Kunde aufgrund der SoKü selbst entscheiden ob er damit einverstanden ist oder nicht. In diesem Sinne ein schönes Wochenende. LG
Verschoben & Betreff geändert.

Hallo,

eine Frage zu dem Thema.

Es gab vor etlichen Jahren eine Aktion der damaligen Mobilfunk Smart-Tarife und zwar wurde mit einer "1/2 Grundgebühr" und das "ein Leben lang" geworben.

Nun gibt es im Mai 2014 eine umfangreiche Preiserhöhung, u.a. auch die Einführung der Sim-Pauschale für Kunden, welche bisher nicht davon betroffen waren. Zusätzlich werden die Tarife, welche vor dem 18.11.2013 abgeschlossen wurden, um 1,90€ teurer.

Zusammengefasst: Es wurde ein Tarif mit der beworbenen Aktion "1/2 Grundentgelt ein Leben lang" abgeschlossen, welcher nun lt. Preiserhöhung im Mai, zusätzlich zum vertraglich vereinbarten monatlichen Entgelt, mit der Sim-Pauschale, sowie monatlich um 1,90€ mehr, belastet wird.

Ist das OGH Urteil auch hier anzuwenden? Oder werden Kunden mit den genannten Tarifen von der Preiserhöhung ausgeschlossen?

Danke!
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Hallo!

sennmmu schrieb: Oder werden Kunden mit den genannten Tarifen von der Preiserhöhung ausgeschlossen?
Das wird Dir einer unserer A1-Engel ab Montag gerne beantworten. 🙂 Im Moment kann ich Dir nur die pdf's mit den betroffenen Tarifen anbieten:
> https:///a1net/attachments/a1net/PreiseNeu/91/1/AnzeigeA1net_A1_GE_Erhoehung.pdf <
> https:///a1net/attachments/a1net/PreiseNeu/91/2/AnzeigeA1net_A1_SIMP.pdf <
> https:///a1net/attachments/a1net/PreiseNeu/91/5/AnzeigeA1net_A1_Indexsicherung.pdf <

sennmmu schrieb: Ist das OGH Urteil auch hier anzuwenden?
Gefühlsmäßig nein, denn im fraglichen Urteil geht's um die Einführung der Internet Service Pauschale bei Verträgen, deren Grundentgelte auf Vertragslaufzeit garantiert wurden.

Aber egal, ob ja oder nein, das Urteil zu deuten überlassen wir den studierten Experten, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen. ;)

Antworten