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Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht


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Hallo Zusammen,
wie man lesen kann, sollen ab Mai 2014 die Verbindungsendgelte erhöht werden. Da ich über das Festnetz fast ausschließlich zu Rufnummern im Festnetz telefoniere, wird es für uns um einiges teurer. Die Begründung ist genauso einzuordnen wie die Begründung bei Einfürhrung der Internetservicepauschale.
Hat man mit dieser Preiserhöhung eigentlich ein Sonderkündigungsrecht?
t4y
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Beste Antwort von cos.renegade 19 May 2014, 10:57

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Um Missverständnisse auszuschließen, vermerkt bitte auf eurem Kündigungsschreiben, dass ihr von eurem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollt. Damit ist ausgeschlossen, dass diese mit einer normalen Kündigung (ordentliche Kündigung) verwechselt und möglicherweise abgelehnt werden. Zudem bitte Handynr. und Vertragsnr. angeben. Und natürlich das Unterschreiben nicht vergessen!:D
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Hallo Scoty30,

ganz egal: außerordentliche Kündigung = Sonderkündigung. ;-)

Wie Frederik gerade geschrieben hat: Es geht nur darum, dass ersichtlich ist, ob "normal" gekündigt wird oder im Zuge der Preisänderung. Die kostenlose Sonderkündigung ist ja möglich, wenn man von der aktuellen Änderung betroffen ist. Dann kann man außerordentlich kündigen, auch wenn man noch Restbindung hätte.

Du musst also kein zweites Fax schicken.

Liebe Grüße,
Elisa

Scoty30 schrieb:Ich habe Sonderkündigung geschrieben wie weiter oben angegeben. Jetzt habe ich in einen anderen Forum aber gelesen man müsste "außerordentliche Kündigung" schreiben. Ich hoffe jetzt natürlich das meine Kündigung dennoch durch geht aber nicht erst nach ablauf der normalen Zeit sondern eben jetzt. Wenn dem nicht so sein sollte, was muss ich dann machen, nochmal das ganze Faxen nur eben statt Sonderkündigung dann mit außerordentliche Kündigung??
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Dieser Beitrag wurde von einem Moderator an eine thematisch passendere Stelle verschoben.
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Hinweis zur Sonderkündigung und MyNext:

weil es hier schon mehrmals zu Missverständnissen gekommen ist, bitte Folgendes beachten.

Im Zuge einer Sonderkündigung fallen keine Restentgelte für in Anspruch genommene Vergünstigungen an. Wie viele engagiert User (z.B. Floridsdorfer77.) schon richtigerweise angemerkt haben, werden also keine negativen Mobilepoints verrechnet.

Das hat für Diskussion in unserer A1 Community und auf Facebook gesorgt. Manche User wollten den Vorteil ihrer kostenlosen Sonderkündigung nutzten, und deuteten das so, dass sie sich trotzdem nachträglich noch ein "gratis" Handy besorgen können.
Wie wir aber auch mehrmals angemerkt haben, gilt das nur für in Anspruch genommene Vergünstigungen VOR Bekanntgabe der Preisänderungen. Wenn also ein Kunde ursprünglich ein Sonderkündigungsrecht hatte, aber im Nachhinein noch ein Angebot mit Bindungsverlängerung nutzt (MyNext, Treueangebot etc.), verfällt das außerordentliches Kündigungsrecht.

Falls es noch Fragen hierzu gibt, bitte einfach melden. :D

Liebe Grüße,
Elisa
Habe hier zwei Verträge, einmal A1 Smart unlimited zu 59,90 und einmal A1 Smart 4500. Für beide Verträge könnte ich lt. http://www.a1community.net/a1net/attachments/a1net/PreiseNeu/91/1/AnzeigeA1net_A1_GE_Erhoehung.pdf
die Sonderkündigung in Anspruch nehmen, nur habe ich bisher noch kein Schreiben von A1 erhalten. Ist das normal? 
lg
Hubert
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raxbaer schrieb:Habe hier zwei Verträge, einmal A1 Smart unlimited zu 59,90 und einmal A1 Smart 4500 [...] nur habe ich bisher noch kein Schreiben von A1 erhalten. Ist das normal?
Ja, da diese erst rausgehen werden. 🙂
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cos.renegade schrieb:
raxbaer schrieb:Habe hier zwei Verträge, einmal A1 Smart unlimited zu 59,90 und einmal A1 Smart 4500 [...] nur habe ich bisher noch kein Schreiben von A1 erhalten. Ist das normal?
Ja, da diese erst rausgehen werden. :)
Genauso ist es! Die Schreiben werden in mehreren Tranchen verschickt. Es muss auch niemand befürchten, dass der Stichtag der Kündigung sich mit dem Verschicken der Benachrichtungen überschneidet.
Die Stichtage sind unterschiedlich, aber generell erst ab Ende Mai.
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@ A1 Engel Kannst du mir bitte sagen ob bei meinen Tarif A1 Smart Member Unlimited die Service Pauschale nicht dazu kommt laut der Liste ist er nicht betroffen?Und weiters wenn ich meinen Vertrag jetzt ab April wieder verlängere kann ich dann zB im Oktober wieder ein Nexthandy nehmen ? Danke liebe Grüße Bitte um Antwort da ich wenn alles passt verlänger will 🙂
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AuTpBoSteven schrieb:@ A1 Engel Kannst du mir bitte sagen ob bei meinen Tarif A1 Smart Member Unlimited die Service Pauschale nicht dazu kommt laut der Liste ist er nicht betroffen?
Das fragst Du jetzt schon das vierte Mal...haben wir ja schon erörtert: > ab hier < :)

AuTpBoSteven schrieb: Und weiters wenn ich meinen Vertrag jetzt ab April wieder verlängere kann ich dann zB im Oktober wieder ein Nexthandy nehmen ?
Die Nextnutzung ist alle 3 Monate möglich. > Klick <
"Sie können MOBILPOINTS nur alle 3 Monate ab der letzten Nutzung für die von uns angebotenen Waren einlösen und das im Ausmaß von zumindest 1.500 MOBILPOINTS."
Hallo,
 
habe dazu auch noch paar einzelne Fragen!
Ich habe das A1 TV Kombi Aktion (Internet & Fernsehen)
Habe die Tage auch so ein schreiben erhalten das ich das Sonderkündigungsrecht in anspruch nehmen kann?! Wenn ich solch ein schreiben abschicken werde, wohin muss ich die Mediaboxen usw. hinschicken? Ist ja ein Leihgerät.
Und vorallem wann? Sofort? Ende April? Kann ich das in einem A1 Shop auch zurück geben?
 
Und beim Kündigungsschreiben muss ich ja dann nur erwähnen das ich das Sonderkündigungsrecht in anspruch nehme mit Kundennummer, Name, Datum und Unterschrift?
 
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Hallo!

Asteria86 schrieb: ..., wohin muss ich die Mediaboxen usw. hinschicken?
> http://www.a1community.net/t5/A1-Mediabox/Was-nun-mit-den-A1-TV-Mediaboxen/m-p/54455#M532 <
Asteria86 schrieb: Und vorallem wann?
Nachdem der Anschluß abgeschaltet wurde.
Asteria86 schrieb: Kann ich das in einem A1 Shop auch zurück geben?
Diese Frage muß ich an unsere A1-Engel bzw. jemanden aus der Community, der's im Shop versucht hat, delegieren.
Asteria86 schrieb: Und beim Kündigungsschreiben muss ich ja dann nur erwähnen das ich das Sonderkündigungsrecht in anspruch nehme mit Kundennummer, Name, Datum und Unterschrift?
Richtig. :)

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A1_Elisa schrieb:Hinweis zur Sonderkündigung und MyNext:

Manche User wollten den Vorteil ihrer kostenlosen Sonderkündigung nutzten, und deuteten das so, dass sie sich trotzdem nachträglich noch ein "gratis" Handy besorgen können.
Wie wir aber auch mehrmals angemerkt haben, gilt das nur für in Anspruch genommene Vergünstigungen VOR Bekanntgabe der Preisänderungen. Wenn also ein Kunde ursprünglich ein Sonderkündigungsrecht hatte, aber im Nachhinein noch ein Angebot mit Bindungsverlängerung nutzt (MyNext, Treueangebot etc.), verfällt das außerordentliches Kündigungsrecht.



Dazu möchte ich folgendes anmerken...

Lt. den aktuell (noch) gültigen AGB (LB und EB) ist das so nicht ganz korrekt

A1 hat jedoch mit 19. bzw. 20.3. eine zusätzliche Klausel in die "MyNext" Verträge integriert welche wie folgt lautet:

"Bitte beachten Sie: ab 19.5.2014 könnten nicht ausschließlich begünstigende Änderungen Ihres Vertrages in Kraft treten. Ob Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie unter www.A1.net/preise-neu bzw. über ein separates Informationsschreiben. Durch Annahme dieses Angebotes sowie durch Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen verzichten Sie ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag."

Wer diese Zusatzklausel mit dem Next-Vertrag unterschrieben hat, hat damit auf das Sonderkündigungsrecht verzichtet.

Diese Klausel wurde integriert damit Kunden ihre Next Punkte nicht aufbrauchen bzw. die Mobilepoints überziehen und anschließend vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen können...

Inwiefern dieses Vorgehen legitim ist müsste Rechtlich abgeklärt werden.

Aus meiner Sicht wäre an der Integrierung dieser Klausel jedoch zu bemängeln dass diese nicht klar und deutlich ersichtlich (hervorgehoben) ist und beim Durchlesen leicht übergangen werden kann!!!
(ich habe von dieser Klausel bereits gewusst und musste diese in den Bedingungen dennoch erst suchen und habe sie dabei fast übersehen)


Da A1 Vertragsklauseln vor Abschluss jedoch sogut wie jeder Zeit ändern kann, auch wenn es nicht die feine Englische Art ist, dürfte A1 rechtlich gesehen im Vorteil sein.


Sollte jemand jedoch nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung einen Next-Vertrag unterzeichnet haben auf dem diese Klausel NICHT enthalten ist besteht meiner Meinung nach aus rechtlicher Sicht nach wie vor das Sonderkündigungsrecht.

Zu dieser Meinung komme ich aus folgenden Gründen:
1. Es wurde bei Vertragsabschluss keine derartige Verzichtserklärung unterzeichnet
2. Next wirkt sich nicht auf den Vertrag selbst und auch nicht auf die Gültigkeit der AGB aus
3. Der Kunde wurde nicht aktiv vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen dass sich die AGB's und EB's ändern.
A1 müsste demnach nachweisen dass der Kunden bei Vertragsabschluss bereits von den bevorstehenden Änderung und deren Folgen gewusst hat wobei eine Pressemitteilung bzw. ein Hinweis auf der A1-Homepage auf eine solche dafür wohl nicht ausreichend sein dürfte da man nicht davon ausgehen kann dass diese den betreffenden Kunden auch rechtzeitig zugegangen ist

d.H. mit dem Eilösen seiner Mobilepoints im Zuge des MyNext Programms verzichtet man spätestens ab dem 20.3. durch seine Unterschrift und der damit verbundenen Annahme der zusätzlich integrierten Verzichtsklausel auf jeden Fall auf das Sonderküngungsrecht!!!

Außerdem verliert man bei einer Kündigung immer alle angesammelten Mobilepoints.
Also auch wenn man vom Sonderkündigungsrecht gebrauch macht.
Die Mobilepoints können also auch bei einem neuerlichen Vertragsabschluss nicht auf den neuen Vertrag übertragen werden!!!
Das macht eine Sonderkündigung im Bezug auf Mobilepoints zu einem Negativgeschäft für jeden Kunden der vom Sonderkündigungsrecht gebrauch macht da sein angesammelter Bonus damit verfällt...


@cos.renegade:
Je mehr ich darüber nachdenke und mich mit der Vorgehensweise von A1 in dieser Sache auseinandersetze - desto weniger finde ich es "moralisch verweflich" oder "gesetzlich fragwürdig" ein gesetzlich bestehendes bzw. durch A1 selbst geschaffenes "Hintertürchen" auszunutzen.
Das hat mit "A1 mit Absicht Schaden zufügen zu wollen" auch nichts zu tun sondern nur damit für sich selbst einen größt möglichen Nutzen aus einer von A1 selbst geschaffenen Situation zu lukrieren.

Warum soll immer nur A1 einen Nutzen aus irgend etwas das sie selbst angeleiert haben ziehen und nicht auch mal der Kunde ;)

Frei nach dem Motto: Wer anderen eine Grube gräbt muss auch damit rechnen dass er selbst hinein fällt...

Für mich war MyNext eigentlich nie wirklich ein Thema.
Ich bin jedoch für mich selbst noch am Überlegen ob ich nicht doch vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen soll.
Dafür gibt es einige unterschiedliche Gründe und Denkrichtungen die ich jedoch noch nicht vollständig abwägen und ausführen konnte.
Das schließt einen Neuvertrag aber auch einen Anbieterwechsel nicht aus.
Grund dafür sind diverse Probleme die ich bis dato bereits hatte und mit denen ich teilweise immer noch zu kämpfen habe (z.B. die Probleme mit meinem Smartphone)
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Hallo Berny,

wir haben hier schon öfter gepostet, dass wir hier in der Community keine rechtlichen Diskussionen führen können.

Berny_AB schrieb:
"Bitte beachten Sie: ab 19.5.2014 könnten nicht ausschließlich begünstigende Änderungen Ihres Vertrages in Kraft treten. Ob Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie unter www.A1.net/preise-neu bzw. über ein separates Informationsschreiben. Durch Annahme dieses Angebotes sowie durch Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen verzichten Sie ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag."
[..]
Aus meiner Sicht wäre an der Integrierung dieser Klausel jedoch zu bemängeln dass diese nicht klar und deutlich ersichtlich (hervorgehoben) ist und beim Durchlesen leicht übergangen werden kann!!!
(ich habe von dieser Klausel bereits gewusst und musste diese in den Bedingungen dennoch erst suchen und habe sie dabei fast übersehen)

Du hast sie anscheinend gefunden. Jeder Kunde der seinen Vertrag in welcher Form auch immer verlängert akzeptiert auch unseren neuen AGB. Insofern ist es klar, dass ein Sonderungkündigungsrecht dann entfällt.

Berny_AB schrieb:
Außerdem verliert man bei einer Kündigung immer alle angesammelten Mobilepoints.
Also auch wenn man vom Sonderkündigungsrecht gebrauch macht.
Die Mobilepoints können also auch bei einem neuerlichen Vertragsabschluss nicht auf den neuen Vertrag übertragen werden!!!
Das macht eine Sonderkündigung im Bezug auf Mobilepoints zu einem Negativgeschäft für jeden Kunden der vom Sonderkündigungsrecht gebrauch macht da sein angesammelter Bonus damit verfällt...
Du schreibst ja selbst, dass die Mobilpoints auch bei einer ordentlichen Kündigung verfallen. Inwiefern gibt es da jetzt einen Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?

Eine Übertragung der Mobilpoints ist ebenfalls nicht möglich - auch bei einer normalen Kündigung. Unter diesem Link findest du die kompletten Teilnahmebedingungen.

Berny_AB schrieb:
@cos.renegade:
Je mehr ich darüber nachdenke und mich mit der Vorgehensweise von A1 in dieser Sache auseinandersetze - desto weniger finde ich es "moralisch verweflich" oder "gesetzlich fragwürdig" ein gesetzlich bestehendes bzw. durch A1 selbst geschaffenes "Hintertürchen" auszunutzen.
Das hat mit "A1 mit Absicht Schaden zufügen zu wollen" auch nichts zu tun sondern nur damit für sich selbst einen größt möglichen Nutzen aus einer von A1 selbst geschaffenen Situation zu lukrieren.
Das ist jedermanns eigene Sache und es steht mir nicht zu, das im Sinne von Moral zu beurteilen.
Noch zum Schluss: Wenn du die Vorgehensweise der Änderung unserer AGB bemängelst gibt es genug Stellen, an die du dich wenden kannst. Wir - die Moderatoren in der Community - gehen davon aus, dass die Vorgehenweise korrekt ist und klären gerne jede Frage zum praktischen Ablauf mit unseren Kunden auf. Zu juristischen Diskussionen können wir allerdings nichts sagen, das geht über die Unterstützung die wir anbieten können hinaus. Daher bitte hier auch keine Diskussionen darüber.

lg Wolfgang
Hallo an die Community,
 
also irgendwie blicke ich jetzt nicht mehr durch.
Ich habe meinen Vertrag Smart 3000 gekündigt, wurde vorige Woche von einem
netten A1 Mitarbeiter, telefonisch kontaktiert der mir den A1 Basic Tarif empfohlen hat.
Sofort wurde ich auf diesen Tarif umgestellt.
Jedoch bin ich damit nicht einverstanden und machte von meinem 7-tägigen Rücktrittsrecht
Gebrauch. Jetzt bin ich wieder im alten Tarif mit einer Bindung von 12 Monaten (alter Vertrag).
Muss ich jezt nochmal kündigen ?
Ich möchte das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
 
Herzlichen Dank für eure Hilfe und allen einen schönen Tag noch.
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CloudedSun schrieb:
also irgendwie blicke ich jetzt nicht mehr durch.
Hi CloudedSun,

ist nicht so kompliziert: Dadurch, dass du den Tarifwechsel storniert hast verfällt das außerordentliche Kündigungsrecht natürlich nicht. Heißt also für dich: Du kannst davon auch weiterhin Gebrauch machen - auch wenn ich persönlich es schade finde!

lg Wolfgang
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Hi sennmmu!

sennmmu schrieb:Verschoben & Betreff geändert.

Hallo,

eine Frage zu dem Thema.

Es gab vor etlichen Jahren eine Aktion der damaligen Mobilfunk Smart-Tarife und zwar wurde mit einer "1/2 Grundgebühr" und das "ein Leben lang" geworben.

Nun gibt es im Mai 2014 eine umfangreiche Preiserhöhung, u.a. auch die Einführung der Sim-Pauschale für Kunden, welche bisher nicht davon betroffen waren. Zusätzlich werden die Tarife, welche vor dem 18.11.2013 abgeschlossen wurden, um 1,90€ teurer.

Zusammengefasst: Es wurde ein Tarif mit der beworbenen Aktion "1/2 Grundentgelt ein Leben lang" abgeschlossen, welcher nun lt. Preiserhöhung im Mai, zusätzlich zum vertraglich vereinbarten monatlichen Entgelt, mit der Sim-Pauschale, sowie monatlich um 1,90€ mehr, belastet wird.

Ist das OGH Urteil auch hier anzuwenden? Oder werden Kunden mit den genannten Tarifen von der Preiserhöhung ausgeschlossen?

Danke!
Das OGH Urteil gilt ausschließlich für die Internet Service Pauschale bei bestimmten A1 Festnetz Internet Produkten.
Zu deiner Frage konkret: Es stimmt, dass wir eine Zeit lang Tarife mit dem halben Grundentgelt ein A1 Tarif Leben lang angeboten haben. Bei diesen Tarifen ist es so, dass das Grundentgelt nicht um 1,90 Euro, sondern nur um die Hälfte - also um 0,95 Euro - angehoben wird.

lg Wolfgang
Benutzerebene 4
A1_Wolfgang schrieb:

wir haben hier schon öfter gepostet, dass wir hier in der Community keine rechtlichen Diskussionen führen können.
Das sollte auch keine rechtliche Diskussion sein sondern lediglich eine Anmerkung bzw. ein Hinweis darauf dass die Aussage die getätigt wurde so nicht ganz korrekt ist
Jeder Kunde der seinen Vertrag in welcher Form auch immer verlängert akzeptiert auch unseren neuen AGB. Insofern ist es klar, dass ein Sonderungkündigungsrecht dann entfällt.
Die neuen AGB's und EB's sind eben noch nicht gültig dh. der Kunde stimmt mit einer Verlängerung lediglich den aktuell geltenen AGB's und EB's zu und genau das ist der wesentliche Unterschied denn die neuen AGB's und EB's welche die Preiserhöhung und Einführung der Sim-Pauschale für Bestandskunden sowie alle anderen Änderungen regeln werden lt. geltenden AGB's frühestens ab 18.4. gültig!Damit ändert sich an den Vertragsbedingungen durch eine NEXT-Verlängerung also bis 18.4. nichts und demzufolge stünde auch weiterhin ein Sonderkündigungsrecht zu wenn es da nicht diese zusätzlich integrierte Verzichtsklausel gäbe.Der Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht resultiert dementsprechend nur aus der Annahme der Verzichtserklärung die im Next-Antrag zusätzlich integriert wurde und deren Annahme und Gültigkeit mit der Unterschrift bestätigt wird.Wie bereits erklärt haben demnach alle Kunden die einen Next Vertrag ohne diese Klausel unterzeichnet haben nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Hallo Berny,

wir drehen uns hier anscheinend im Kreis.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in so einem Fall das außerordentliche Kündigungsrecht entfällt. Eine andere Meinung wirst du von uns hier nicht hören.

Wenn du anderer Meinung bist kannst du dich jederzeit an die zuständigen Stellen wenden.

lg Wolfgang
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
A1_Wolfgang schrieb: wir drehen uns hier anscheinend im Kreis.
Weiß Gott. :(

Frage mich was das Ganze soll, denn Berny_AB schreibt ja selbst:

"Der Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht resultiert dementsprechend nur aus der Annahme der Verzichtserklärung die im Next-Antrag zusätzlich integriert wurde und deren Annahme und Gültigkeit mit der Unterschrift bestätigt wird."

Nichts anderes wird seit einer Woche in diesem Thread gepredigt. Beispielsweise hier: > http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-Sonderk%C3%BCndigungsrecht/m-p/179627#M264 <

"Nochmals zur genauen Abklärung der Sachlage:



Wenn ein Kunde nach Bekanntwerden der Preisanpassung ein neues Handy kauft, verzichtet er auf sein Sonderkündigungsrecht und akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen. Die AGB und auch die EB treten dann zum 19.05 in Kraft. -->

Der Kunde bestätigt dies bei der konkreten Anmeldung direkt auf dem Vertragsformblatt gleich bei der Unterschriftdie Änderung ist damit auch keine einseitige Änderung sondern erfolgt per zweiseitigem Vertragsschluss."
Benutzerebene 1
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Ich werde von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
 
Könnt ihr mir sagen ob in so einem Fall der Simlock meines Galaxy S3 gratis von A1 in einem eurer Shops entfernt wird oder muss ich mich anderweitig darum kümmern?
 
MFG
Benutzerebene 7
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Die Entsperrung bleibt auch bei einer außerordentlichen Kündigung kostenpflichtig.

> http://helpv1.orf.at/index.html@story=10499 <
Benutzerebene 7
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Dieser Beitrag wurde von einem Moderator entfernt, da er wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. (Punkt 2.2 "Spam" sowie "Rechtliche Diskussionen" und Punkt 2.9)
Hallo
Ich habe den Vertrag "A1 start 1996" ich finde diesen Vertag nicht auf der Liste mit Preiserhöhung,
Wird nun mein Vertrag auch erhöt oder nicht.

Bitte um Infos
Besten Dank im voraus
Liebe Grüße Nora£


Betreff angepasst.
Benutzerebene 6
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Hallo QuastlNora,

wenn du mir deine Handynummer als private Nachricht schickst, kann ich nachsehen, was sich für dich konkret ändert.

Liebe Grüße,
Elisa
QuastlNora schrieb:Ich habe den Vertrag "A1 start 1996" ich finde diesen Vertag nicht auf der Liste mit Preiserhöhung,
Wird nun mein Vertrag auch erhöt oder nicht.

Ich habe den Tarif A1 start 2004, der ist auch nicht auf der Liste.
Ein Anruf bei der Hotline hat nichts gebracht, weil die sich dort auch nicht auskennen.
 

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