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Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht



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Das steht jetzt aber auch schon ein paarmal im Thread. ;)

Bei einer außerordentlichen Kündigung fallen keine weiteren Kosten an; auch nicht für negative Mobilpoints. 🙂
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Hallo donaldoduck,

donaldoduck schrieb:Könnten Sie mir bitte nachhaken, ob die Kündigung eingegangen ist? Danke!
Habe gerade bei der Nummer nachgesehen, die du mir geschickt hast: Ja, dein Kündigungsfax ist bei uns eingegangen. Meinen Kollegen lassen dir noch eine Bestätigung zukommen. Du bist natürlich jederzeit wieder im A1 Netz willkommen.
Liebe Grüße,
Elisa

PS: du brauchst uns nicht mit Sie anreden, in der Community sind alle per du. 😃
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Liebe Community,

da dieser Thread fast nur noch aus Fragen ans A1 Team besteht, ob einzelne Kündigungsfaxe angekommen sind, und das für die anderen Community User keinen Mehrwert hat, folgende Bitte an euch:

Nachfragen bezüglich Kündigungsfax könnt ihr uns gerne auf Facebook schreiben:

-> A1 Fanpage auf Facebook

Anfragen mit Telefonnummer einfach als private Nachricht und nicht öffentlich auf der FB-Wall. Wir sehen gerne für euch nach.

Die Kündigungsanfragen, die bis jetzt gestellt worden sind, werde ich noch beantworten. Ab sofort dann aber bitte über Facebook oder beim A1 Service Team 0800 664 100, damit das hier kein reiner "ist mein Kündigungsfax angekommen"-Thread wird. ;)

Hinweis: Ihr bekommt sowieso noch eine Kündigungsbestätigung von meinen Kollegen. Bitte um etwas Geduld. Dankeschön! ❤️

Liebe Grüße,
Elisa
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Alle Informationen zu den mobilen Preiserhöhungen:

> http://www.a1.net/preise-neu <
> http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Aktuelle-Preisanpassungen-mobil/m-p/178301#M38 <
> http://www.a1community.net/t5/FAQ-Rund-um-meinen-Vertrag/Was-genau-%C3%A4ndert-sich-f%C3%BCr-mich-als-Mobilkunde/ta-p/178251 <
> http://www.a1community.net/t5/FAQ-Rund-um-meinen-Vertrag/Ab-wann-gelten-die-neuen-Preise-f%C3%BCr-Mobilkunden/ta-p/178253 <

SirAbGedreht schrieb: Ich bin ja jetzt davon betroffen, kann ich da jetzt problemlos kündigen, trotz meinem LG G2? Muss ich da nichts nachzahlen?
Nein, eine Abschalgzahlung (z.B. für negative Mobilpoints) etc. muß im Fall einer Sonderkündigung nicht geleistet werden. 🙂
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Um Missverständnisse auszuschließen, vermerkt bitte auf eurem Kündigungsschreiben, dass ihr von eurem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollt. Damit ist ausgeschlossen, dass diese mit einer normalen Kündigung (ordentliche Kündigung) verwechselt und möglicherweise abgelehnt werden. Zudem bitte Handynr. und Vertragsnr. angeben. Und natürlich das Unterschreiben nicht vergessen!:D
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Hallo Scoty30,

ganz egal: außerordentliche Kündigung = Sonderkündigung. ;-)

Wie Frederik gerade geschrieben hat: Es geht nur darum, dass ersichtlich ist, ob "normal" gekündigt wird oder im Zuge der Preisänderung. Die kostenlose Sonderkündigung ist ja möglich, wenn man von der aktuellen Änderung betroffen ist. Dann kann man außerordentlich kündigen, auch wenn man noch Restbindung hätte.

Du musst also kein zweites Fax schicken.

Liebe Grüße,
Elisa

Scoty30 schrieb:Ich habe Sonderkündigung geschrieben wie weiter oben angegeben. Jetzt habe ich in einen anderen Forum aber gelesen man müsste "außerordentliche Kündigung" schreiben. Ich hoffe jetzt natürlich das meine Kündigung dennoch durch geht aber nicht erst nach ablauf der normalen Zeit sondern eben jetzt. Wenn dem nicht so sein sollte, was muss ich dann machen, nochmal das ganze Faxen nur eben statt Sonderkündigung dann mit außerordentliche Kündigung??
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Hinweis zur Sonderkündigung und MyNext:

weil es hier schon mehrmals zu Missverständnissen gekommen ist, bitte Folgendes beachten.

Im Zuge einer Sonderkündigung fallen keine Restentgelte für in Anspruch genommene Vergünstigungen an. Wie viele engagiert User (z.B. Floridsdorfer77.) schon richtigerweise angemerkt haben, werden also keine negativen Mobilepoints verrechnet.

Das hat für Diskussion in unserer A1 Community und auf Facebook gesorgt. Manche User wollten den Vorteil ihrer kostenlosen Sonderkündigung nutzten, und deuteten das so, dass sie sich trotzdem nachträglich noch ein "gratis" Handy besorgen können.
Wie wir aber auch mehrmals angemerkt haben, gilt das nur für in Anspruch genommene Vergünstigungen VOR Bekanntgabe der Preisänderungen. Wenn also ein Kunde ursprünglich ein Sonderkündigungsrecht hatte, aber im Nachhinein noch ein Angebot mit Bindungsverlängerung nutzt (MyNext, Treueangebot etc.), verfällt das außerordentliches Kündigungsrecht.

Falls es noch Fragen hierzu gibt, bitte einfach melden. :D

Liebe Grüße,
Elisa
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cos.renegade schrieb:
raxbaer schrieb:Habe hier zwei Verträge, einmal A1 Smart unlimited zu 59,90 und einmal A1 Smart 4500 [...] nur habe ich bisher noch kein Schreiben von A1 erhalten. Ist das normal?
Ja, da diese erst rausgehen werden. :)
Genauso ist es! Die Schreiben werden in mehreren Tranchen verschickt. Es muss auch niemand befürchten, dass der Stichtag der Kündigung sich mit dem Verschicken der Benachrichtungen überschneidet.
Die Stichtage sind unterschiedlich, aber generell erst ab Ende Mai.
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Hallo Shaevy2,
Shaevy2 schrieb:
Wie schon erwähnt bleibt kein anderer Kanal übrig, da ich entweder keine Antworten oder nukonstrutive Antworten erhalte(siehe oben). Also bitte, ich ware auf eine Antwort. Vor miraus können Sie auch per Email antwoten, meine Adresse haben Sie ja.

Deine Kontaktdaten haben wir ja auch von deiner Konversation mit meinem Kollegen aus Facebook. Ich werde mich nochmal bei dir melden und bitte dich daher, die Diskussion zu diesem Thema in der A1 Community nicht mehr weiterzuführen. Wie dir cos.renegade bereits geschrieben hat, wurde dieses Thema bereits in unserer Community besprochen, daher ist es nicht zielführend.

cos.renegade schrieb:
Das Thema wurde bereits diskutiert und endete mit Rechtsfragen, die hier nicht geklärt werden können und damit auch eine Diskussion nicht zielführend werden kann.

Ziel der A1 Community ist ein Austausch zwischen den Mitgliedern durch lösungsorientierte Diskussionen. Wir helfen euch auch sehr gerne bei Serviceanfragen. Zu juristischen Debatten und Vertragsauslegungen bieten wir aber keine Beratung an.
Im Sinne eines respektvollen Umgang miteinander beachte es bitte, wenn du von den Community Moderatoren auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wirst. Dankeschön.

Liebe Grüße,
Elisa
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Auch lt. RTR sind's in der Regel 90 Tage:

> https://www.rtr.at/de/tk/Infoblatt_MNP/MNP_Infoblatt_0103201_neu.pdf < Seite 5, Punkt 2

"Die NÜV-Information bleibt in der Regel 90 Kalendertage gültig. Innerhalb dieser Frist können Sie die Rufnummernmitnahme beim neuen Mobilfunkbetreiber Ihrer Wahl beantragen."

cos.renegade schrieb: ..., die Gültigkeit sollte aber auf jeden Fall auf der NÜV vermerkt sein.
Richtig. 🙂
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Ja, Du liegst richtig. 🙂
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Hallo!

reginatauchmann schrieb:
  1. mein vertrag würde bis 2.Mai 2014 laufen inklusiver 3 monatigen kündigungsfrist bis 2.August 2014, da ich aber vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen werde kann ich diesen per 2.Mai 2014 ohne einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen?
Nein, wenn Du außerordentlich kündigen willst, muß der Vertrag mit dem Ablauf der alten Konditionen enden (effektiv 18.5.14, 23:59:59 Uhr)

reginatauchmann schrieb:
  1. muss die kündigung spät. im April erfolgen?
Nein, Du kannst Dir theoretisch bis zum letzten Tag Zeit lassen. Praktisch sollte die natürlich etwas früher bei A1 eintreffen.

reginatauchmann schrieb:4. wie kann ich meine a1 Nr. zu einem neuen anbieter mitnehmen? Bzw. ich habe noch nicht entschieden zu welchem anbieter ich wechseln werde6. muss ich bei der kündigung A1 bekannt geben, das ich meine nr. behalten möchte oder macht das nur der neue anbieter
Zu 4.: Die Suchfunktion wirft mit den Suchworten "Portieren" & "Portierung" viele Ergebnisse aus. ;)
Zu 6.: Nein, A1 mußt Du davon nichts sagen. Sobald Du den neuen Betreiber mit der Portierung beauftragt hast, macht er alles weitere. :)

reginatauchmann schrieb:5. kann ich meine mobilpoints einlösen (z.b. neues Handy)und trotzdem vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
Edit A1_Wolfgang: Nein. Ab Bekanntwerden der Änderungen kannst du MyNext natürlich nutzen, allerdings dann nicht mehr vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

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Die Festnetzkombi ist auf jeden Fall betroffen und kann außerordentlich gekündigt werden. Beim Handyvertrag kommt's darauf an, welchen Tarif Du hast bzw. ob er von den Änderungen betroffen ist. :)

Derya1983 schrieb: ich würde gerne meine handytarif kündigen..derzeit hab ich minus 2545 mobilpoints.....monatlich zahl ich ca. 40 euro!(mind)ab wann waerr eine kundigung moeglich??wieviel muesste ich bezahlen(wegen den mobilpoints)
Bei einer ordentlichen Kündigung hast Du 3 Monate Kündigungsfrist. Sollte eine Bindung bestehen, müssen die fehlenden Monate auf einmal ausbezahlt werden. Für die negativen Mobilpoints müssen € 120,- Abschalgzahlung geleistet werden.

Sollte Dein Handyvertrag von den im Mai stattfindenden Änderungen betroffen sein, kannst Du außerordentlich kündigen und es fallen keine Kosten für negative Mobilpoints und eventuelle Bindungsmonate an.
cos.renegade schrieb:Kein A1, keine A1 Support Community ;)
Stimmt, der wirklich gute Support wird den Leuten bestimmt abgehen.^^
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Derya1983 schrieb: danke dir furr den linkfloridsdorder77
Keine Ursache. :)

Derya1983 schrieb: soo ich kann also ausserorde tlich kuendigen..ab wann gilt diese keundigung dann??
Die Kündigung gilt dann zum Eintritt der Veränderung; also um den 19.5.14. Das genaue Datum findet sich im Brief, der in den kommenden Tagen verschickt wird.

Derya1983 schrieb: is der smart 4500 tarif auch betroffen
Ja, er ist ebenfalls betroffen. Steht in der pdf-Liste auf Seite 4. 🙂
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Hallo liebe Community,

da hier anscheinend noch immer Verwirrung über die Sonderkündigung herrscht, hier nochmal die wichtigsten Infos im Überblick:

  • Die Briefe werden etappenweise verschickt. Daher kann es sein, dass manche Kunden den Brief schon erhalten haben, manche werden ihn in Kürze erhalten.
  • Alle betroffenen Kunden haben ein kostenloses Sonderkündigungsrecht.
  • Der Stichtag für die Sonderkündigung ist auf dem Schreiben angegeben (ihr müsst also nicht bis zum eigentlichen Vertragsende warten). Der Stichtag kann sich von Kunde zu Kunde leicht unterscheiden, je nachdem wann der Brief verschickt wurde.
  • Die außerordentliche Kündigung könnt ihr jetzt schon an uns senden. Wirksam wird sie aber erst mit dem Stichtag (also erst wenn die Preisänderungen in Kraft treten).
  • Kündigung: schriftlich per Post oder Fax 0800664101 mit Nummer, Datum, Name und Unterschrift. Bitte vermerken, dass es eine Sonderkündigung ist.
  • Die negativen Mobilepoints werden im Fall einer Sonderkündigung nicht verrechnet.
  • Wenn jemand nachträglich noch ein Angebot mit Bindungsverlängerung nutzt (z.B. Treueangebot), verfällt das Sonderkündigungsrecht
  • Der Vertrag wird aufgrund der Sonderkündigung NICHT auf eine B.free Wertkarte umgestellt!
  • Eine Portierung der Rufnummer ist möglich. Die Portierung muss vor dem Stichtag erfolgt sein, damit die Nummer noch aktiv ist.

Weitere Infos auf Facebook: www.A1.net/s/PreiseNEU und hier: www.A1.net/preise-neu

Bitte auch die Suchfunktion nutzen – die meisten Punkte wurden schon aufgeklärt.

Danke an alle User, die hierzu schon so fleißig viele Anfragen beantwortet haben! :D

Liebe Grüße,
Elisa
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thl7847 schrieb:krieg ich bei A1 eine neue Nummer
Richtig.

thl7847 schrieb:Wenn ich eine Rufnummermitnahme irgendwohin vollziehe, krieg ich bei A1 eine neue Nummer und muss dann kündigen.
Kannst auch jetzt schon kündigen, spielt keine Rolle.
thl7847 schrieb:Hat so eine Rufnummernmitnahme Auswirkungen auf das Recht der Sonderkündigung? Ich denke sehr wahrscheinlich darf es keine Auswirkungen darauf haben, aber sicher ist sicher.
Nein, ist richtig wie du sagst.

ACHTUNG: Die Portierung zum neuen Betreiber muss bis zum Datum der Änderung, und damit gleichzeitig das Datum der Kündigung, VOLLZOGEN sein.
Dankeschön. 🙂
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aura16776 schrieb:Also ich hab den A1 Smart 2000 seit Juli 2011 und hab diesen Vertrag Ende Dezember letzten Jahres verlängert

Habe mir auch ein paar Mobilpoints ausgeborgt

[...]

Kann ich jetzt wirklich trotzdem vom ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen? Warum hab ich bis jetzt keinen Brief erhalten? und auch keine E-mail obwohl die richtige Mail verlinkt ist. Bis Ende April ist es nicht mehr weit
Die Änderungen der AGB beginnen frühestens mit 19.05. wenn du den Brief später bekommst kann das auch ein späteres Datum sein. Du wirst den Brief sicher noch erhalten, ie werden gerade schubweise versendet.

Dein Tarif sollte betroffen sein: http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/AnzeigeA1net_A1_GE_Erhoehung.pdf

Die ausgeliehenen MobilPoints vom Dezember spielen keine Rolle bei einer außerordentlichen Kündigung, die werden ausgebucht. Einzig du verlierst deine Rufnummer sofern du sie nicht vor diesem Datum wegportieren lässt.
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Hallo Derya1983,

Alle Infos findest du hier -> http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-OVERVIEW/td-p/182681
unter dem Thema WIE "SONDERKÜNDIGT" MAN?

:D
Liebe Grüße, Elisa
Derya1983 schrieb:Hallo, da ich nun mehrere Verträge kündigen möchte..
würde ich gerne wissen, ob man nicht irgendwo eine Kündigungsschreiben als Vorlage vorfinden kann?!?!? *bzgl. Sonderkündigugnsrecht*

wohin muss ich diese Kündidgunge dann hinschicken?!?!(email adresse, fax, bzw. anschrift)??






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CloudedSun schrieb:Ich bin ja mit meinem Handytarif: A1 Smart 3000 - abgeschlossen vor dem 18.11.2013 betroffen und habe diesbezüglich noch kein Schreiben erhalten.
Die Schreiben werden jetzt erst langsam versendet, das wird noch etwas dauern. Die Information kam am Dienstag erst raus.
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joe732 schrieb:Nen kleines beispiel, wenn mein Kündigungsstichtag der 21.5.14 ist....die Rechnungsperiode endet per 09.05.14...nimmt sich jetz praktisch A1 die frechheit raus nochmal für die 12 Tage die volle Grundgebühr einzuheben....richtig?
Nein, A1 nimmt sich diese "Frechheit" nicht heraus, die Grundgebühr wird dann taggenau abgerechnet. lg luigi
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Hallo ElGreco,
ElGreco schrieb:und die Kündigung ist definitiv mehrmals im Kündigungsschreiben als Sonderkündigung angegeben worden.
Habe mir das gerade angesehen mit der Rufnummer die du mir geschickt hast. Deine außerordentliche Kündigung war korrekt, du hast ersichtlich angegeben dass es eine Sonderkündigung ist.
Der Grund für diese Verrechnung war dein Rufnummerwechsel. Daher wurde hier etwas für die Hardware abgebucht. Diesen Betrag bekommst du natürlich wieder gutgeschrieben. Wie gesagt musst du ja die Restentgelte im Zuge der Sonderkündigung nicht zahlen. Mein Kollege war so nett und hat schon eine Rechnungskorrektur gemacht. Die neue Rechnung solltest du in ein paar Tagen erhalten. Du musst den Betrag also nicht zahlen. :-)

Liebe Grüße,
Elisa
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relax21 schrieb: Laut Erkenntnis der Telekom Regulierungsbehörde RTR sind Netzbetreiber nach einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden nicht verpflichtet, das im Zuge einer EA oder VVL erworbene Handy mit Netlock (überhaupt!) zu entsperren.

http://helpv1.orf.at/index.html@story=10499


mfg
Danke für das tolle Posting, hoffe das jetzt etwas Ruhe einkehrt, damit die Community wieder das wird für das sie gedacht ist.

USER HELFEN USER
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Hallo Semml6,

Semml6 schrieb:
wie lange ist den die Kündigungsfrist beim Sonderkündigungsrecht?

A1 Festnetz: die Änderungen sind ab 01.05.14 aktiv. Das Sonderkündigungsrecht gilt also bis spätestens 30.04.14. Falls dich die Festnetz-Änderungen betreffen, hast du hierzu schon einen Brief bekommen.

A1 Mobil: Alle betroffenen Kunden erhalten in Kürze ein Schreiben per Post. Hier ist auch der Stichtag angegeben, bis wann der mobile Tarif außerordentlich gekündigt werden kann (etwa bis Mitte Mai). Das genaue Datum kann sich von Kunde zu Kunde leicht unterscheiden, da die Informationsschreiben um ein paar Tage versetzt verschickt werden.

Liebe Grüße,
Elisa

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