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Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht


Benutzerebene 3
Hallo Zusammen,
wie man lesen kann, sollen ab Mai 2014 die Verbindungsendgelte erhöht werden. Da ich über das Festnetz fast ausschließlich zu Rufnummern im Festnetz telefoniere, wird es für uns um einiges teurer. Die Begründung ist genauso einzuordnen wie die Begründung bei Einfürhrung der Internetservicepauschale.
Hat man mit dieser Preiserhöhung eigentlich ein Sonderkündigungsrecht?
t4y
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Beste Antwort von cos.renegade 19 May 2014, 10:57

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631 Antworten

A1_Frederik:
Ich bin mir jetzt nicht ganz Sicher ob das Rechtens ist, werde aber nachsehen.
Ist ja noch ein wenig Zeit.
 
Das wäre ja äußerst unfair den Kunden gegenüber, denn man kann im vorhinein ja nicht wissen wann eine Erhöhung veröffentlicht wird um noch rechtzeitig seine Punkte einzulösen.
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cliodriver schrieb: klar, da hast du recht, aber UNNÖTIGE?
Bitte zurück zum Thema. 🙂
cliodriver:
Die mögen unnötig sein, aber welche Leistungen bekommt man den sonst für das Geld?
Bitte jetzt nicht die unglaubwürdigen Gründe von A1 nennen.
Benutzerebene 7
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Was ist an "zurück zum Thema" so schwer zu verstehen?
Lieber Floridsdorfer77
 
Das hat sehr wohl mit dem Thema zu tun.
Preiserhöhungen und Leistungen hängen zusammen.
 
Floridsdorfer77. schrieb:
A1_Frederik schrieb: Wenn ein Kunde nach Bekanntwerden der Preisanpassung ein neues Handy kauft, verzichtet er auf sein Sonderkündigungsrecht und akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen. Die AGB und auch die EB treten dann zum 19.05 in Kraft.
Hhm, ob sich das hält, wenn's hart auf hart geht?!
Sehe ich genau so..
"Bekanntwerden der Preisanpassung"
Nur weil es A1 auf seiner Homepage veröffentlicht hat, heißt das noch lange nix.
Ich bin schließlich nicht verpflichtet mich täglich über Änderungen auf der Homepage zu informieren.
Ich wette ein Großteil weiß noch gar nix über die Preiserhöhungen bescheid.
 
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Nickvergessen schrieb: Das hat sehr wohl mit dem Thema zu tun.
Nein, hat es nicht. In diesem Thread geht's ums Sonderkündigungsrecht und nicht wie man das Meiste aus seinem Vertrag rausholt.
Verstehe ich das richtig dass Leute, welche GESTERN noch einen von der Erhöhung betroffenen Vertrag verlängert bzw. Mobilpoints für ein neues Grät eingelöst haben, noch die alten AGB's akzeptiert sowie aufgrund dessen noch das Recht auf Sonderkündigung haben? Blicke da jetzt nicht mehr ganz durch...
Richtig jimmy, du bist nämlich überhaupt nicht verpflichtet dich über Änderungen zu Informieren sondern der Betreiber ist verpflichet mindestens 2 Monate vor Inkrafttreten solcher Änderungen die Kunden zu informieren.
 
So steht es im Gesetz, aber das sich A1 um geltende Gesetze wenig kümmert ist ja bekannt.
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Akito81 schrieb: Verstehe ich das richtig dass Leute, welche GESTERN noch einen von der Erhöhung betroffenen Vertrag verlängert bzw. Mobilpoints für ein neues Grät eingelöst haben, noch die alten AGB's akzeptiert sowie aufgrund dessen noch das Recht auf Sonderkündigung haben?
> http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-Sonderk%C3%BCndigungsrecht/m-p/179111#M199 <

Ja. 🙂
Halt, Stop.
Das ist die Sicht von A1!
 
Diese Sicht von A1 hat nicht zwangsläufig mit den geltenden Gesetzen zu tun.
@ Floridsdorfer77:
 
Naja, ein paar Beiträge darunter steht folgendes:
 
Sprich mit 19.03.2014 geht das nicht mehr, da es mit 18.03.2014 publiziert wurde.
 
Daher meine Verunsicherung bzw. Verwirrung...
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Nickvergessen schrieb: Diese Sicht von A1 hat nicht zwangsläufig mit den geltenden Gesetzen zu tun.
Mag sein. Aber Du weißt sicher: Recht haben und Recht bekommen ist so eine Sache, die unter Umständen mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten verbunden ist. 😞
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Dieser Beitrag wurde von einem Moderator entfernt. Nutzungsbedingungen 2.2, Rechtliche Diskussionen, sowie Anstößiges Verhalten.
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Hat wer den link zu den neuen AGB's wo drinnen steht dass bei einer Veröffentlichung auf der A1 Homepage bezüglich Preiserhöhungen, die negativen Mobilpoints NICHT mehr verfallen, bzw. man in der Zeit zwischen Veröffentlichung und Preiserhöhung bei einer Vertragsverlångerung automatisch alle neuen AGB's und Preisänderungen akzeptiert?
Eine wichtige Frage, da 2 verschiedene Antworten hier vorhanden sind:
 
Muss A1 ein gesperrtes iPhones durch die Sonderkündigung kostenlos entsperren oder nicht?
Benutzerebene 4
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Laut Erkenntnis der Telekom Regulierungsbehörde RTR sind Netzbetreiber nach einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden nicht verpflichtet, das im Zuge einer EA oder VVL erworbene Handy mit Netlock (überhaupt!) zu entsperren.

http://helpv1.orf.at/index.html@story=10499


mfg
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Die Links gehen nicht@relax21
Benutzerebene 7
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relax21 schrieb: Laut Erkenntnis der Telekom Regulierungsbehörde RTR sind Netzbetreiber nach einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden nicht verpflichtet, das im Zuge einer EA oder VVL erworbene Handy mit Netlock (überhaupt!) zu entsperren.

http://helpv1.orf.at/index.html@story=10499


mfg
Danke für das tolle Posting, hoffe das jetzt etwas Ruhe einkehrt, damit die Community wieder das wird für das sie gedacht ist.

USER HELFEN USER
Hallo,
wie lange ist den die Kündigungsfrist beim Sonderkündigungsrecht?
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Wenn Du im aktuellen Fall außerordentlich kündigst, endet der Vertrag am 18.5.14, 23:59:59 Uhr. 🙂
Ach so danke!!!! ;)
Benutzerebene 6
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Hallo Semml6,

Semml6 schrieb:
wie lange ist den die Kündigungsfrist beim Sonderkündigungsrecht?

A1 Festnetz: die Änderungen sind ab 01.05.14 aktiv. Das Sonderkündigungsrecht gilt also bis spätestens 30.04.14. Falls dich die Festnetz-Änderungen betreffen, hast du hierzu schon einen Brief bekommen.

A1 Mobil: Alle betroffenen Kunden erhalten in Kürze ein Schreiben per Post. Hier ist auch der Stichtag angegeben, bis wann der mobile Tarif außerordentlich gekündigt werden kann (etwa bis Mitte Mai). Das genaue Datum kann sich von Kunde zu Kunde leicht unterscheiden, da die Informationsschreiben um ein paar Tage versetzt verschickt werden.

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 4
A1_Frederik schrieb:Wenn ein Kunde nach Bekanntwerden der Preisanpassung ein neues Handy kauft, verzichtet er auf sein Sonderkündigungsrecht und akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen. Die AGB und auch die EB treten dann zum 19.05 in Kraft.
Nachdem ich nun etliche AGB, EB und LB's durchforstet habe und nichts dass diese Aussage bestätigen würde finden konnte bitte ich um Info wo das geschrieben steht!


Ich habe dazu nur folgendes Gefunden das eigentlich das genaue Gegenteil aussagt:

(Stichwort "Abschlagszahlung bei Überzogenem Mobilpoints-Kontostand")
"Bei Beendigung des Mobilfunkvertrages oder des Teilnahmevertrages für MOBILPOINTS – ausgenommen berechtigte außerordentliche Kündigung durch Sie - müssen Sie uns die Ausgleichsbeträge bezahlen, die wir mit Ihnen auch in einem gesonderten Vertrag vereinbaren und die sich nach folgender Tabelle richten:"
(Stichwort "Gültigkeit der AGB, EB, LB")
Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen treten frühestens 2 Monate nach Veröffentlichung in Kraft. Wir informieren Sie mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten in schriftlicher Form über» den wesentlichen Inhalt dieser Änderungen,» den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens,» Ihr außerordentliches Kündigungsrecht nach Pkt. 28.5.

Pkt. 28.5:
Außerordentliches Kündigungsrecht bei nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen: Sie können den Vertrag bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen kostenlos kündigen. Eine solche Kündigung wird 1 Monat nach Zugang Ihrer Kündigung wirksam – frühestens aber zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der geplanten Änderungen; bis dahin gilt unser Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen.


Der springende Punkt ist dabei dass bei MyNext kein "neues Handy" in Verbindung mit einem aktuell gültigen Tarif gekauft wird!


Der bestehende Tarif samt den daran gebundenen und nachwievor gültigen AGB, EB und LB bleibt bei "Next" wie gehabt bestehen da es sich maximal um eine Vertragsverlängerung handelt.

Daran ändern auch zukünftig geänderte und bereits angekündigte AGB's, EB's und LB's nichts ;)


Den Punkt mit der Vertragsverlängerung um 24 Monate im zuge von MyNext konnte ich bis dato übrigens auch nirgends finden (außer in der Info-Übersicht zu MyNext auf der Homepage).


Auch wenn ihre es gerne anders hättet gibt es in euren AGB's und EB's ein Zeitfenster (oder besser gesagt ein Schlupfloch) für etliche (nicht alle) Bestandskunden.

Dieses Zeitfenster beträgt zumindest 1 Monat (streng genommen sind es sogar 2 Monate) zwischen dem 18.3.2014 und dem 18.5.2014

In diesem Zeitfenster können Kunden ihre Mobilpoints einlösen und auch das Konto überziehen und haben anschließend dennoch einen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht!

Das kuriose dabei ist das eine Änderung der AGB für MyNEXT (also für das Mobilpoints-Programm) auch erst frühestens nach 2 Monaten greift!

Eine Pressemitteilung oder die Veröffentlichung auf der Homepage ist als rechtliche Grundlage für die Änderungen im übrigen kaum als ausreichend zu bezeichnen (Darum auch das Persönliche Anschreiben an alle Betroffenen Kunden).

Bevor man kein persönliches Anschreiben bekommen hat ist aus meiner Sicht die ganze Sache nicht ofiziell genug um z.B. vor Gericht standzuhalten.

Was bis dahin Vertragstechnisch unternommen wird (in bezug auf MyNext) kann und darf sich meiner Ansicht nach nicht auf das Sonderkündigungsrecht auswirken.

Die Änderungen und damit verbunden natürlich auch die Gültigkeit der AGB, LB und EB können aufgrund der Bekanntmachung über eine Pressemitteilung am 18.3.2014 bestenfalls mit 18./19.5.2014 gültig werden!

Das ist in den AGB's und auch gesetzlich so geregelt

Dh. A1 hat rechtlich keine Möglichkeit den Kopf aus dieser Schlinge zu ziehen ;P


Im übrigen gibt es lt. AGB's auch im Falle eines Sonderkündigungsrechts eine Kündigungsfrist von 1 Monat wobei die Kündigung frühestens mit Änderung der AGB wirksam wird

@A1_Frederik:
Wenn du etwas gegenteiliges behauptest bitte mit stichhaltigen Angaben wo entsprechende Textstellen in den aktuell gültigen Fassungen der AGB, LB, EB, oder sonstigen rechtlich zulässigen Texten nachzulesen sind!

Da du an der Quelle sitzen dürftest wäre es evtl. auch nicht verkehrt die Rechtsabteilung von A1 um Rat bzw. evtl. sogar um eine ofizielle Stellungnahme zu diesem Thema zu fragen ;)


PS: Die AGB, LB und EB zu den "A1 Go!* 13" Tarifen sind im Archiv nicht zu finden!!!
Bitte um einen Link zu diesen.

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