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Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht


Benutzerebene 3
Hallo Zusammen,
wie man lesen kann, sollen ab Mai 2014 die Verbindungsendgelte erhöht werden. Da ich über das Festnetz fast ausschließlich zu Rufnummern im Festnetz telefoniere, wird es für uns um einiges teurer. Die Begründung ist genauso einzuordnen wie die Begründung bei Einfürhrung der Internetservicepauschale.
Hat man mit dieser Preiserhöhung eigentlich ein Sonderkündigungsrecht?
t4y
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Beste Antwort von cos.renegade 19 May 2014, 10:57

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631 Antworten

Benutzerebene 4
Mal ganz ne dumme Frage...

Was ist eigentlich wenn jemand mit der Anpassung der AGB's, EB's & Co nicht einverstanden ist und auch nicht auf das Sonderkündigungsrecht zurückgreifen will???

z.B. weil es für ihn keine bessere Alternative gibt und er in jedem Fall mehr als bislang bezahlen müsste...

Wenn derjenige also in jedem Fall schlechter weg kommt als bisher...

Es gibt z.B. immer noch Gegenden in denen es nur sehr schwachen Mobilfunk-Empfang gibt und dass dann mitunter auch nur von einem Anbieter

In solchen Fällen könnte man von einer Monopolstellung des jeweiligen Anbieters sprechen...

Sogesehen könnte sich ein betroffener Kunde auch nicht dagegen wehren wenn die Grundgebühr plötzlich um 100% angehoben werden würde...

Für solche Kunden gibt es dann genau genommen keine Alternative und eine Vertragskündigung wäre auch suboptimal...

Sogesehen werden solche Kunden dann eigentlich dazu genötigt die Vertragsänderungen zu akzeptieren - egal ob diese sich für den Kunden verschlechtern oder nicht...


Gibt es da nicht auch noch ein Widerspruchsrecht bei nachteiligen Vertragsänderungen???
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Berny_AB schrieb: Was ist eigentlich wenn jemand mit der Anpassung der AGB's, EB's & Co nicht einverstanden ist und auch nicht auf das Sonderkündigungsrecht zurückgreifen will???
Da gibt's zwei Möglichkeiten:

1.: dieser Jemand ist nicht einverstanden und unternimmt nichts = der Vertrag läuft ab dem Stichtag zu den neuen Konditionen weiter.

2.: dieser Jemand ist nicht einverstanden und sagt dies seinem Vertragspartner = der Vertrag endet zum Stichtag, sofern derjenige, der die Änderungen beabsichtigt, von seinem Vorhaben nicht absieht bzw. ein Angebot legt, was den unzufriedenen Jemand zufriedenstellt.

Berny_AB schrieb: Es gibt z.B. immer noch Gegenden in denen es nur sehr schwachen Mobilfunk-Empfang gibt und dass dann mitunter auch nur von einem Anbieter
Dann soll er ein drahtgebundenes Produkt nutzen oder auf Satellit umsteigen.

Berny_AB schrieb: In solchen Fällen könnte man von einer Monopolstellung des jeweiligen Anbieters sprechen...
Solange es Mitbewerber am Markt gibt, kann man nicht von einem Monopol sprechen. Ein echtes Monopol gibt's zum Beispiel am Stromsektor, wo man an seinen Netzbetreiber, von den Netznutzungsgebühren her, gebunden ist.
Berny_AB schrieb: Sogesehen könnte sich ein betroffener Kunde auch nicht dagegen wehren wenn die Grundgebühr plötzlich um 100% angehoben werden würde...
Doch, er könnte, indem er auf das Produkt verzichtet.
Berny_AB schrieb: Gibt es da nicht auch noch ein Widerspruchsrecht bei nachteiligen Vertragsänderungen???
Sicher gibt es das. Auswirkung: siehe Absatz 1, Punkt 2.
Hat jemand vielleicht eine Word-Vorlage für die Sonderkündigung ? Wäre echt nett.
Benutzerebene 4
An
A1 Telekom Austria AG
Obere Donaustraße 29
A-1020 Wien
Kündigung meines Vertrages gem. §25/3 TKG (§25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG))
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wegen nicht ausschließlich kundenbegünstigender Änderungen der AGB kündige ich mit Hinweis auf das Sonderkündiggungsrecht §25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)) meinen Vertrag lautend auf ..........................., Rufnummer: ................. zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
Von diesem Sonderkündigungsrecht mache ich hiermit ausdrücklich Gebrauch.
Anbei der Absatz 3 als Auszug aus dem oben genannten Gesetz: http://www.rtr.at/de/tk/TKG2003#p25:
(3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
.....................................
An welche Adresse muss ich es jetzt genau senden ? Postfach 1001 oder Lasallestraße 9 ?
Habe jetzt nochmals bei der Hotline angefragt - die Dame dort hat wegen dem Smartphonepaket nachgefragt und mir mitgeteilt dass auch dies (Bindung wäre noch bis April 2015) bei Sonderkündigung wegfallen würde...wurde hier im Forum bis dato glaub ich anders kommuniziert.
lg
 
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klausfinch schrieb:...wurde hier im Forum bis dato glaub ich anders kommuniziert.
Nein, wurde es nicht. 😉 Die Antwort auf Deine erste Frage bezog sich auf den angefragten Tarifwechsel.

Nino29 schrieb: An welche Adresse muss ich es jetzt genau senden ? Postfach 1001 oder Lasallestraße 9 ?
Ist egal. 🙂
Hallo.
 
Bei mir ist der Stichtag bzgl. Vertragskündigung der 19.5. Nun wollte ich fragen, ob es früh genug ist, wenn ich Anfang Mai die Kündigung zu A1 schicke.
 
lg, stephan
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Ist kein Problem. 🙂
http://futurezone.at/produkte/a1-verteuert-smartphone-tarife/24.593.818
 
Am 28.03.2013 meinte Hannes Ametsreiter noch dass die damals beschlossenen Änderungen und preislichen Anpassungen die besten sind die A1 je hatte.
 
War wohl doch noch nicht so... Ich bin seit ca. 8 Jahren Kunde bei A1 und ich habe in dieser Zeit wirklich einige dieser hervorragenden, unvergleichlichen und besonders kundenfreundlichen Änderungen hingenommen. Allerdings wird's echt schon mühsam und unangenehm. Dass es sich A1 bis dato leisten konnte seine Kunden zu "frotzln" ist das Eine, doch mittlerweile häuft sich die Anzahl derer die flüchten wollen.
 
Was war das für ein Witz mit dem TV? Man hat einen fixen Vertrag plus 10€ weil man auf eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren das TV-Gerät abbezahlt und wenn man nach den abgelaufenen 3 Jahren anruft und fragt warum denn die 10€ plus noch immer auf der Rechnung stehen bekommt man eine ganz simple Antwort: das ist der Vertrag und der bleibt so.
 
Fazit: Wenn man es sich schon so viele Jahre gefallen lässt ist man selbst Schuld. Also bleibt nur kündigen und zu einem anderen Anbietern wechseln. Aber, ist der Aufwand wirklich notwendig? Ist es fair und notwendig treue Kunden so auszunehmen und aufs Kreuz zu legen? Seltsame Logik...
Ich denke auch, dass man das mit dem Kündigen nicht überstürzen sollte. Man hat noch immer genug Zeit, dies zu tun. erstmal braucht man eine gute Alternative, und die zu finden ist gar nicht so einfach. A1 ist halt einfach super :-)
 
Adelheid
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Nur zur Erinnerung:

Viele Fragen werden bereits hier beantwortet, ist also für jeden der Fragen hat einen Blick wert:

Preiserhöhung zum Mai 2014 - OVERVIEW
Hallo.Ich habe am 31.3.14 meinen Vertrag verlängert & habe heute dieses Schreiben.bekommen... Gilt dieses sonderkündigungsrecht auch für.mich?
Ich habe am 02.04 ein Kündigungsfax verschict und habe den Antwort bekommen;"Bei der überprüfüfung Ihres Vertrags haben wir festgestellt, dass Sie unter der Rufnummer...... Nach 18.03 ein Angebot von uns angenommen oder My Next benutzt haben.Bitte haben Sie Verständnis, dass aus diesem Grund für Ihren Anschluss keiuu n Sonderkündigungsrecht mehr besteht.M 19.03 habe ich ein Next Handy gehollt, was aus technischen Gründen ein paar Wochen davor nline nicht möglich war. Eh klar.Von der Preiserhöhung habe ich erst nach der Vertragsverlängerung erfahren. Bis heute kein Brief.Ich bin sehr verägert und finde das ganze unfair. Im shop hat mir damals auch keine drauf hingewiesen.
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robins schrieb:Ich bin sehr verägert und finde das ganze unfair. Im shop hat mir damals auch keine drauf hingewiesen.
Am besten wäre es hier, wenn du dich in diesem Fall direkt an den Shop wendest um dies zu klären, würd ich vorschlagen.
Hallo zusammen!
 
Habe von A1 auch das Schreiben bezüglich Grundgelterhöhung erhalten und hab bei meinem Vertrag noch eine bestehende Mindestvertragsdauer bis August 2014 und offene Mobilpoints ca. - 5.000,-.
 
Wenn ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würde fallen dann Restentgelte für die restliche Mindestvertragsdauer bzw. für die offenen Mobilpoints an?
 
 
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andb schrieb:Habe von A1 auch das Schreiben bezüglich Grundgelterhöhung erhalten und hab bei meinem Vertrag noch eine bestehende Mindestvertragsdauer bis August 2014 und offene Mobilpoints ca. - 5.000,-.

Wenn ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würde fallen dann Restentgelte für die restliche Mindestvertragsdauer bzw. für die offenen Mobilpoints an?


Preiserhöhung zum Mai 2014 - OVERVIEW -

Benutzerebene 7
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andb schrieb:Hallo zusammen!

Habe von A1 auch das Schreiben bezüglich Grundgelterhöhung erhalten und hab bei meinem Vertrag noch eine bestehende Mindestvertragsdauer bis August 2014 und offene Mobilpoints ca. - 5.000,-.

Wenn ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würde fallen dann Restentgelte für die restliche Mindestvertragsdauer bzw. für die offenen Mobilpoints an?


Ich habe mich bei der A1 Hotline erkundigt, da ich dachte, dass in gewissen Fällen wohl da der Haken sein würde.
Mir wurde aber bestätigt, dass weder durch eine etwaige bestehende Mindestvertragsdauer, noch für etwaige negative Mobilpointskontostände, Kosten entstehen würden.

Zur Vorsicht kann es natürlich nicht schaden, diese Prämisse auf der Kündigung nochmal separat zu erwähnen und sich bestätigen zu lassen.

Soweit ich weiß, beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht, bzw. eine außeordentliche Kündigung diesen Vorteil für den Kunden jedoch im Generellen hierbei.

LG Markus
Benutzerebene 6
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Hallo kohlmark,

kohlmark schrieb:Mir wurde aber bestätigt, dass weder durch eine etwaige bestehende Mindestvertragsdauer, noch für etwaige negative Mobilpointskontostände, Kosten entstehen würden.
Genau. Wie wir hier schon mehrmals geschrieben haben, werden im Zuge der Sonderkündigung für die betroffenen Kunden keine negativen Mobilpoints verrechnet.
Auch die Restbindungsdauer ist hier egal, weil es ja keine "normale" sondern eine außerordentliche Kündigung ist. Die Kündigung wird mit dem Stichtag wirksam, der auf eurem Schreiben steht.

>>> Weitere Details:
www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-OVERVIEW/td-p/182681

Liebe Grüße,
Elisa
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@ entfernter Beitrag: das BGB ist uns in Österreich seit 27.4.1945 herzlich egal. 😉 Weitere Informationen gibt's beim Rechtsanwalt des Vertrauens, denn rechtliche Diskussionen sind in der A1 Support Community unerwünscht.
Hallo,
 
bis zum heutigen Datum habe ich keinen Brief von A1 erhalten. Ich warte nun schon seit einem Monat...
Ich weiß soetwas kann schonmal länger dauern, aber findet das ist mir persönlich nun doch schon zu lange.
 
Da ich denke das ich Kündigen kann werde ich das nun auch tun da es ja sowieso A1 nicht sehr zu Interessieren scheint.
 
Lg ....
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Die werden gerade versendet, etwas Geduld 🙂
Benutzerebene 4
Unnötige Teile des Zitats entfernt, damit man ohne x-fachem Lesen den Sinn des Beitrages erfassen kann.

Floridsdorfer77. schrieb:
Berny_AB schrieb: Was ist eigentlich wenn jemand mit der Anpassung der AGB's, EB's & Co nicht einverstanden ist und auch nicht auf das Sonderkündigungsrecht zurückgreifen will???
Da gibt's zwei Möglichkeiten:
1.: dieser Jemand ist nicht einverstanden und unternimmt nichts = der Vertrag läuft ab dem Stichtag zu den neuen Konditionen weiter.
2.: dieser Jemand ist nicht einverstanden und sagt dies seinem Vertragspartner = der Vertrag endet zum Stichtag, sofern derjenige, der die Änderungen beabsichtigt, von seinem Vorhaben nicht absieht bzw. ein Angebot legt, was den unzufriedenen Jemand zufriedenstellt.
Das sind doch beides keine Alternativen...
Punkt 1 = man nimmt es einfach hin
Punkt 2 = Sonderkündigungsrecht in anspruch nehmen
Benutzerebene 7
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Berny_AB schrieb: Das sind doch beides keine Alternativen...
Tja, das Leben ist eben hart und manchmal ungerecht...

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