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Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht


Benutzerebene 3
Hallo Zusammen,
wie man lesen kann, sollen ab Mai 2014 die Verbindungsendgelte erhöht werden. Da ich über das Festnetz fast ausschließlich zu Rufnummern im Festnetz telefoniere, wird es für uns um einiges teurer. Die Begründung ist genauso einzuordnen wie die Begründung bei Einfürhrung der Internetservicepauschale.
Hat man mit dieser Preiserhöhung eigentlich ein Sonderkündigungsrecht?
t4y
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Beste Antwort von cos.renegade 19 May 2014, 10:57

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631 Antworten

Benutzerebene 7
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Ordentliche Kündigung: Nr. kann auf Bfree umgestellt werden (Privat, keine Firma, 7stellig, 0664)
Außerordentliche Kündigung: Nummer wird gelöscht.

Ist bei außerordentlicher Kündigung immer so, wenn die letzte Möglichkeit dazu auch einige Zeit her war ...
Benutzerebene 1
 
Aha, dann hab ich den Herren von der Hotline wohl falsch verstanden, denn er sagte ich soll das dazuschreiben das ich auf B-Free wechsle und dann ein Willkommenschreiben mit B-Free kommt (was eh noch nicht passiert ist). Aber wenn man die Nummer bei dieser Sonderkündigung nicht behalten kann, muß ich eben die Leute informieren, dass ich keine A1 Nummer mehr verwende in Zukunft. War auch eigentlich nur gedacht um weiterhin erreichbar zu sein.
Benutzerebene 7
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Dieser Beitrag wurde von einem Moderator an eine thematisch passendere Stelle verschoben.
Deswegen habe ich auch das zweite Mal geschickt mit Unterschrift. Ja ich habe die Glasfaser-option gekündigt und ich habe den Sendebericht als Nachweis.
hallo,
 
ich habe am 31.03.2014 verlängert .. hab auch keine info bekommen.. hast du eine rückmeldung bekommen ob dir das sonderkündigungsrecht zu steht?
HoneySugar schrieb:hallo,
 
ich habe am 31.03.2014 verlängert .. hab auch keine info bekommen.. hast du eine rückmeldung bekommen ob dir das sonderkündigungsrecht zu steht?
Ich habe Gestern mit A1 telefoniert und im facebook chat geschrieben dass ich kein Kündigungsrecht habe. Hab am 07.04 ein NEXT Handy gekauft und am 10.04 den Brief erhalten und erst dann von der Erhöhung erfahren. 
 
 
 
Auszüge aus meinem Gespräch auf facebook:
 
..... zusätzlich zu den Informationsschreiben, die wir, wie in deinem Fall am 10.03. erstellt und anschließend verschickt haben, wurde die Information zur Preisanpassung allgemein veröffentlicht. Zum Beispiel wurde dies am 18.03. im Standard http://goo.gl/8m2D7a veröffentlicht. Zusätzlich steht diese Information auf unserer Internetseite. http://goo.gl/h98Ut seit 10.03. jedermann zur Verfügung. Auch in Rundfunk und Fernsehen wurde bereits im März darüber berichtet. ......
 
 
..... Es kommt nicht nur auf das Schreiben an, sondern darauf, wann wir die Information veröffentlicht haben und wie schwierig es war, an die Information zu gelangen. Und es gibt kaum jemanden in Österreich, der nicht von unserer Preisanpassung erfahren hat. Beim Handykauf bestand zudem nochmals die Möglichkeit nachzufragen, ob man mit seinem Tarif betroffen ist, oder nicht. LG, Frederic .....
 
 
Die Vorgehensweise die A1 hier an den Tag legt kann ich nicht nachvollziehen. Hat sonst noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Benutzerebene 6
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Zitat richtig eigefügt.

Hallo Pasielak2,

Pasielak2 schrieb:
Hallo A1_Elisa, bin aufgrund deiner Zusammenfassung grad irritiert. Habe (...) mit der Kundenhotline auch geklärt das ich auf B-Free umsteigen würde - bzw das im Brief angeführt. Am Telefon wurde mir gesagt, das wäre so möglich. Jetzt lese ich da zufällig das es nicht auf B-free umgestellt wird?!?

Das hat cos.renegade schon gut zusammengefasst - danke dafür!

  • Bei der ordentlichen ("normalen") Kündigung ist es möglich.
  • Bei der außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigung) wird nicht auf B.free umgestellt.
Du würdest also bei einer Sonderkündigung deine Rufnummer verlieren. Um sie zu behalten, kannst du z.B. deine Kündigung stornieren und einen Tarifwechsel machen. Auch die Portierung zu einem anderen Anbieter ist möglich (wir freuen uns aber, wenn du bei A1 bleibst :-)

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 6
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Hallo vorbeiei,
vorbeiei schrieb:Deswegen habe ich auch das zweite Mal geschickt mit Unterschrift. Ja ich habe die Glasfaser-option gekündigt und ich habe den Sendebericht als Nachweis.
Wende dich bitte an meine Kollegen von A1 Service Team 0800 664 100.
Wenn du einen Sendebericht als Nachweis hast, sollte das eigentlich kein Problem sein.

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 6
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Hallo HoneySugar,
HoneySugar schrieb:ich habe am 31.03.2014 verlängert .. hab auch keine info bekommen.. hast du eine rückmeldung bekommen ob dir das sonderkündigungsrecht zu steht?
Bei einer Verlängerung verfällt das außerordentliche Kündigungsrecht. Hier findest du alle Infos:
-> Overview Infos zur Preisanpassung

Shaevy2 schrieb:Ich habe Gestern mit A1 telefoniert und im facebook chat geschrieben dass ich kein Kündigungsrecht habe. Hab am 07.04 ein NEXT Handy gekauft und am 10.04 den Brief erhalten und erst dann von der Erhöhung erfahren
Hallo Shaevy2,
Wenn jemand nach Bekanntwerden der Preisänderung noch ein Angebot mit bindungsverlängerder Wirkung annimmt, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht mehr. Bei MyNext Nutzung verlängert sich die Bindung. Leider ist in deinem Fall das außerordentliche Kündigungsrecht verfallen.

Liebe Grüße,
Elisa
Hallo Shaevy2,
Wenn jemand nach Bekanntwerden der Preisänderung noch ein Angebot mit bindungsverlängerder Wirkung annimmt, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht mehr. Bei MyNext Nutzung verlängert sich die Bindung. Leider ist in deinem Fall das außerordentliche Kündigungsrecht verfallen.
 
Liebe Grüße,
Elisa
Liebe Elisa,
 
Dieser Satz wurde mir von Ihnen jedoch erst nach der Nutzung eines MyNext Angebots per Post mitgeteilt und kann somit in meinem Fall seine Wirkung nicht entfaltene. Außerdem war das Bekanntweren der Preisänderung der Zugang des Schreibens bei mir und erfolgte omit auch zu spät. 
 
Ich hoffe Sie verstehen was mein Problem ist. Ich habe am 07.04 einen Vertrag abgeschlossen und von Ihnen wurde mir am 10.04 mitgeteilt das die drei Tage zuvor ausgemachten Kosten(wesentlicher Vertragsbestandteil) von Ihnen einseitig geändert wird. Findes Sie persönlich das fair?
 
Hätte ich von ihnen dieses besagt Schreiben vor dem 07.04. erhalten sähe die Sache natürlich anders aus.
 
MfG
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Der Satz mit der Akzeptanz der neuen AGB steht dummerweise seit 18.03.2014 auf jedem myNext Vertrag, den du als Kunde unterschreibst. Du wirst also bei Abschluss des myNext Vertrags darauf hingewiesen.

Dies findest du auch hier im Thread wenn du zu diesem Datum zurück blätterst.


Damit glaube ich sieht die Sachlage recht eindeutig aus, der Rest is ne Sache für Juristen und hat damit in dieser Community nichts verloren, siehe Nutzungsbedingungen Punkt 2.2) Rechtliche Diskussionen.


edit:

Hier der Text auf dem myNext-Vertrag seit 18.03.2014:

"Bitte beachten Sie: ab 19.5.2014 könnten nicht ausschließlich begünstigende Änderungen Ihres Vertrages in Kraft treten. Ob Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie unter www.A1.net/preise-neu bzw. über ein separates Informationsschreiben. Durch Annahme dieses Angebotes sowie durch Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen verzichten Sie ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag"


Hier noch einmal das Zitat von A1_Frederik:
A1_Frederik schrieb:Nochmals zur genauen Abklärung der Sachlage:

Wenn ein Kunde nach Bekanntwerden der Preisanpassung ein neues Handy kauft, verzichtet er auf sein Sonderkündigungsrecht und akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen. Die AGB und auch die EB treten dann zum 19.05 in Kraft. -->
Der Kunde bestätigt dies bei der konkreten Anmeldung direkt auf dem Vertragsformblatt gleich bei der Unterschrift – die Änderung ist damit auch keine einseitige Änderung sondern erfolgt per zweiseitigem Vertragsschluss.

Darüber hinaus bitte ich die Forumsmitglieder rechtliche Diskussionen zu unterlassen!
Siehe Nutzungsbedingungen (2.2 Konstruktive Kommunikation)


In diesem Sinne die Diskussion bitte nicht im Kreis drehen und an die NB halten, Danke!
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Shaevy2 schrieb:
Liebe Elisa, (...) Ich hoffe Sie verstehen was mein Problem ist. Ich habe am 07.04 einen Vertrag abgeschlossen und von Ihnen wurde mir am 10.04 mitgeteilt das die drei Tage zuvor ausgemachten Kosten(wesentlicher Vertragsbestandteil) von Ihnen einseitig geändert wird.

Hallo Shaevy2,

ich verstehe deinen Punkt. Wie dir mein Kollege auf Facebook aber bereits erklärt hat, sind die Änderungen schon vorher öffentlich bekannt gemacht worden. Auch bei der MyNext Verlängerung akzeptierst du die Neuerungen. Somit kann ich in deinem Fall leider nichts für dich tun.

In diesem Thread gab es vor einiger Zeit eine Diskussion dazu, vielleicht hilft dir das weiter.
Die Beiträge findest du hier: Diskussion Teil 1
und hier: Diskussion Teil 2

edit: cos.renegade hat dich auch auf unsere Nutzungsbedingungen hingewiesen. Für rechtliche Debatten ist unsere A1 Community nicht gedacht.

Liebe Grüße,
Elisa
Da Sie auf meine Anfrage per email nicht Antworten und ich am Telefon nur Antworten wie "wird uns vin der Geschäftsleitung so vorgegenen" und " ist einfach so" bekomme bleibt mir nichts anderes übrig als mit Ihnen hier öffentlicht über mein Problem zu reden.

Hier sind die Bestimmungen die ich bei der Onlinebestellung akzeptiert habe:
http://www.a1.net/final/de/media/ONLINEShopAGB27032014.pdf
http://www.a1.net/hilfe-support/agb

Es ist nicht einfach hier herauszufinden welche Vertragsbedingungen hier für ich überhaupt Anwendung finden. Vielleicht können Sie mir da ja weiterhelfen. Beim durchsehen der Überschriften konnte ich keinen Teil finden der auf eine Änderung meiner zu leistenden Leistung in diesem Vertrag hindeutet. Aber bitte, helfen Sie mir weiter.


MfG

Unangebrachten Inhalt entfernt.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Shaevy2 schrieb:Da Sie auf meine Anfrage per email nicht Antworten und ich am Telefon nur Antworten wie "wird uns vin der Geschäftsleitung so vorgegenen" und " ist einfach so" bekomme bleibt mir nichts anderes übrig als mit Ihnen hier öffentlicht über mein Problem zu reden.
Dafür ist die Community nicht der richtige Ort. Wende dich über die anderen Kanäle an A1 und hab auch die Geduld die Antwort abzuwarten.

Das Thema wurde bereits diskutiert und endete mit Rechtsfragen, die hier nicht geklärt werden können und damit auch eine Diskussion nicht zielführend werden kann.

Siehe die beiden Posts über dir.

Weitere Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen werden nicht toleriert.
cos.renegade schrieb:
Shaevy2 schrieb:Da Sie auf meine Anfrage per email nicht Antworten und ich am Telefon nur Antworten wie "wird uns vin der Geschäftsleitung so vorgegenen" und " ist einfach so" bekomme bleibt mir nichts anderes übrig als mit Ihnen hier öffentlicht über mein Problem zu reden.
Dafür ist die Community nicht der richtige Ort. Wende dich über die anderen Kanäle an A1 und hab auch die Geduld die Antwort abzuwarten.
 
Das Thema wurde bereits diskutiert und endete mit Rechtsfragen, die hier nicht geklärt werden können und damit auch eine Diskussion nicht zielführend werden kann.
 
Siehe die beiden Posts über dir.
 
Weitere Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen werden nicht toleriert.
Wie schon erwähnt bleibt kein anderer Kanal übrig, da ich entweder keine Antworten oder nukonstrutive Antworten erhalte(siehe oben). 
 
Also bitte, ich ware auf eine Antwort. Vor miraus können Sie auch per Email antwoten, meine Adresse haben Sie ja.
 
MfG
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo Shaevy2,
Shaevy2 schrieb:
Wie schon erwähnt bleibt kein anderer Kanal übrig, da ich entweder keine Antworten oder nukonstrutive Antworten erhalte(siehe oben). Also bitte, ich ware auf eine Antwort. Vor miraus können Sie auch per Email antwoten, meine Adresse haben Sie ja.

Deine Kontaktdaten haben wir ja auch von deiner Konversation mit meinem Kollegen aus Facebook. Ich werde mich nochmal bei dir melden und bitte dich daher, die Diskussion zu diesem Thema in der A1 Community nicht mehr weiterzuführen. Wie dir cos.renegade bereits geschrieben hat, wurde dieses Thema bereits in unserer Community besprochen, daher ist es nicht zielführend.

cos.renegade schrieb:
Das Thema wurde bereits diskutiert und endete mit Rechtsfragen, die hier nicht geklärt werden können und damit auch eine Diskussion nicht zielführend werden kann.

Ziel der A1 Community ist ein Austausch zwischen den Mitgliedern durch lösungsorientierte Diskussionen. Wir helfen euch auch sehr gerne bei Serviceanfragen. Zu juristischen Debatten und Vertragsauslegungen bieten wir aber keine Beratung an.
Im Sinne eines respektvollen Umgang miteinander beachte es bitte, wenn du von den Community Moderatoren auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wirst. Dankeschön.

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Dieser Beitrag wurde von einem Moderator an eine thematisch passendere Stelle verschoben.
HAb gestern meine Kündigung abgeschickt.Werde mir dann ein Bfree nehmen.
Benutzerebene 1
edit: Zitat richtig eingefügt, damit es als solches erkennbar ist.
A1_Elisa schrieb:
Das hat cos.renegade schon gut zusammengefasst - danke dafür!

  • Bei der ordentlichen ("normalen") Kündigung ist es möglich.
  • Bei der außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigung) wird nicht auf B.free umgestellt.
Du würdest also bei einer Sonderkündigung deine Rufnummer verlieren. Um sie zu behalten, kannst du z.B. deine Kündigung stornieren und einen Tarifwechsel machen. Auch die Portierung zu einem anderen Anbieter ist möglich (wir freuen uns aber, wenn du bei A1 bleibst :-)

Liebe Grüße,
Elisa

Liebe Elisa,
ja habs von deinem Kollegen hier im Forum dann auch so verstanden, wurde von der Hotline eben falsch informiert. Das heißt, man müßte die Kündigung "stornieren". Damit würden die neueren AGB/Tarife wirksam oder aufleben, und in dem Augenblick müßte man quasi einen Tarifwechsel zu - B-free machen? Richtig, oder falsch verstanden? Kommt mir halt sehr umständlich vor muß ich zugeben. Kostet einem dann quasi die SIM Pauschale und 3 Monate Kündigungszeit im neuen Tarif, wenn ich nicht irre.

Will eben nicht woanders hin portieren, hab ohnehin einen Zweitanbieter und nutze die A1 Nummer eher geschäftlich, bzw viele meiner Freude sind noch im A1 Smart Network - weswegen es aus dem Grund Sinn machen würde, da erreichbar zu sein. Deswegen eben entweder die Nummer behalten oder ganz weg, portieren mag ich nicht.
Bitte bei der AK nachfragen. Ich habe es so gemacht und der RTR überprüft gerade das thema. Wenn sich mehr leute sich aufregen, tut sich auch eher was.
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo manunited1878,
manunited1878 schrieb:HAb gestern meine Kündigung abgeschickt.Werde mir dann ein Bfree nehmen.
Bitte beachte, dass im Zuge der Sonderkündigung deine Rufnummer nicht auf B.free umgestellt wird. Natürlich kannst du aber B.free wie gewohnt mit einer neuen Nummer nutzen.

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo Pasielak2,
Pasielak2 schrieb:ja habs von deinem Kollegen hier im Forum dann auch so verstanden, wurde von der Hotline eben falsch informiert. Das heißt, man müßte die Kündigung "stornieren". Damit würden die neueren AGB/Tarife wirksam oder aufleben
Wenn du bereits eine Sonderkündigung an uns geschickt hast, kannst du sie noch stornieren. Dann könntest du deine momentane Rufnummer behalten.

Mit dem Stichtag, der auf deinem Schreiben von uns stand, werden die neuen Preise wirksam.

Du kannst deinen aktuellen Tarif auch "normal" Kündigen. Hier gilt die 3 monatige Kündigungsfrist. Als A1 Kunde kannst du nach der Kündigung des Vertrages mit deiner Rufnummer gratis auf B.free umsteigen.

Hinweis: es geht nur bei A1 Rufnummern. Eine Konvertierung von portierten Rufnummern von anderen Anbietern ist nicht möglich – diese Nummern "gehören" uns ja nicht.

Liebe Grüße,
Elisa
Hallo Elisa
 
Weiss ich eh. Werde mir eine neue Nummer nehmen+neuem Handy :)
 
Hallo Zusammen,
 
ich möchte auch gerne eine Sonderkündigung machen, weiß aber nicht an welche E-Mail-Adresse ich diese schicken soll?
 
Was muss denn alles in der Mail enthalten sein? Bzw. kann mir bitte jemand eine Vorlage erstellen? Wär echt nett :)
 
Mit Freundlichen Grüßen
ChieFSteVe
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
ChieFSteVe schrieb: ..., weiß aber nicht an welche E-Mail-Adresse ich diese schicken soll?
Kündigung: schriftlich oder per Fax. Siehe: > http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-OVERVIEW/td-p/182681#ren_special <

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