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Hallo!

ich habe am 05 März 2018 ein Vertrag bei euch vereinbart mit einem handy die ich mit 800€ bar und Rest als teil betrag  angenommen habe ist noch 40€ offen.

ich bin gebunden bis 05.03 .2021 laut vertrag.

Aber der Österreichische Gesezt § 879 Abs 3 ABGB und § 6 Abs 1 Z 1 KSchG: 

sagt das ab 2002 die maximale vetrags Obergrenze von 24 Monaten ist 

könnten sie es mit antworten...sie wissen was ich meine.

 

Lg 

 

Aber der Österreichische Gesezt § 879 Abs 3 ABGB und § 6 Abs 1 Z 1 KSchG: 

Lg 

Das ist richtig.

 

Gilt für Neuverträge bei Privatkunden

Gilt nicht für Verlängerungen und bei Business Verträgen.

Weitere Informationen unter der Suchfunktion, gibt genug Themen zu diesem … Thema ;)