Wir haben uns endlich entschlossen unser Mobiltelefonvertrag bei A1 zu kündigen. Wir haben auch per Brief eine Bestätigung bekommen: per 7.9.2015 wurde die Kündigung angenommen. Nur wir möchten halt die Rufnummer mitnehmen und haben ein NÜV-Formular beantragt. Es ist per Mail angekommen - es stehen folgende Angaben oben: "Bindung bis 7.10.2015 (wir haben gar keine Bindung!) und Gesamtkosten der Rufnummermitnahme: EUR 65,38 (!). Für die Portierung müssen wir diese Angaben per Unterschrift bestätigen. Das ist Erpressung und Nötigung. A1 will offensichtlich uns daran hindern die Rufnummer mitzunehmen! Lt. tel. Auskunft im Call-Center: " Es wird dann eh nicht verrechnet." Aber woher weiß ich das? Warum unterschreiben und bestätigen. Ich bin fassungslos. Gibt es kann Anstand mehr in Österreich - nur mehr Betrug und Wucher?
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cbanhegyi schrieb:Gibt es kann Anstand mehr in Österreich - nur mehr Betrug und Wucher?Nein, aber Maschinen und Maschinen arbeiten automatisch.
Unterschreib nicht, lass die Rufnummer auf Bfree umstellen, lad nach der Umstellung 20,- auf und mach die Portierung eben danach.
cbanhegyi schrieb:Das ist Erpressung und Nötigung. ....] A1 will offensichtlich uns daran hindern die Rufnummer mitzunehmen! !...] nur mehr Betrug und Wucher? ?...]Ähm ... was soll diese Übertreibung gleich immer ...?
Die NÜV ist gesetzlich geregelt für alle Provider in Österreich, auch was da drauf zu stehen hat.
Der Grund, warum du da jetzt 1 Monat mehr drauf stehen hast ist der, dass die NÜV auf die bereits getätigte Kündigung keine Rücksicht nimmt, sondern davon ausgeht, dass du gleichzeitig die Kündigung aussprichst, steht da auch als Sätzchen drunter.
edit:
Hier der Auszug aus einer NÜV:
"Diese Kosten enthalten keine laufenden Gesprächsentgelte, beziehen sich auf den Kündigungseingang und können bei einer Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt davon abweichen. Der hier angeführte Zeitpunkt ist das Wirksamwerden einer zum Stichtag ausgesprochenen Kündigung unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist und einer möglicherweise noch aufrechten Bindung."
Stichtag = Erstellung der NÜV.
-> /rtfm
So nun kommt es:
Du hast die Kündigung vor dem 07.06.2015 gemacht, richtig?
Kündigungsfrist ist immer 3 Monate plus Ende des Rechnungszyklus, dieser endet bei dir immer mit dem 07. im Monat, am 08. sind die Freieinheiten wieder auf 0 gesetzt.
d.h. durch deinen Rechnungszyklus Kündigungstermin 07.09.2015.
Nach dem 07.06.2015 hast du die NÜV beantragt, diese weiss nichts von einer Kündigung, geht also davon aus, dass du mit dem Datum der NÜV (nach 07.06.2015) kündigst, dadurch gibt die NÜV den THEORETISCHEN Betrag bis zum 07.10.2015 an.
Sollte auf der NÜV auch drauf stehen, dass das nur als Richtwert für diese eine Situation dienen soll.
cbanhegyi schrieb:Wir haben auch per Brief eine Bestätigung bekommen: per 7.9.2015 wurde die Kündigung angenommen.Na also, sprich - imho - viel Lärm um nichts. 🙂
Ich habe die Kündigung und den NÜV Antrag im selben Schreiben per Fax abgeschickt. Wie es abgerechnet werden sollte verstehe ich auch. Dass im NÜV ein anderes Datum steht - na ja, hut darauf. Aber:
"Rufnummer 0664.... IIIIII gebunden bis 07.10.2015"
"Gesamtkosten brutto der Portierung der Rufnummer zum Stichtag EUR 65,38"
(merke nicht Gesamtkosten der Portierung und Restlaufzeit, sondern nur der Portierung!)
"Hiermit bestätige ich die Information zu Bindung und Kosten der Rufnummermitnahme erhalten zu haben
........ (Datum / Unterschrift)"
Und, dass ich die Kosten der Restlaufzeit während der Kündigungsfrist zu tragen habe ist im Mobilfunkvertrag geregelt (AGB). Mit einer zusätzlichen Unterschrift hier würde ich de facto einer nochmaligen Verrechnung der Restlaufzeit aufgrund der Portierung zustimmen sogar bis zur hier errechneten Bindefrist.
Denkt bitte nochmal nach! Und nachdem A1 100.000er weise von Kunden verlassen wird (s. Medien) kann ich mir vorstellen, dass man in der not es auch vollzieht - auch wenn die Call-Center Dame gemeint hat, dass es eh nicht verrechnet wird.
"Rufnummer 0664.... IIIIII gebunden bis 07.10.2015"
"Gesamtkosten brutto der Portierung der Rufnummer zum Stichtag EUR 65,38"
(merke nicht Gesamtkosten der Portierung und Restlaufzeit, sondern nur der Portierung!)
"Hiermit bestätige ich die Information zu Bindung und Kosten der Rufnummermitnahme erhalten zu haben
........ (Datum / Unterschrift)"
Und, dass ich die Kosten der Restlaufzeit während der Kündigungsfrist zu tragen habe ist im Mobilfunkvertrag geregelt (AGB). Mit einer zusätzlichen Unterschrift hier würde ich de facto einer nochmaligen Verrechnung der Restlaufzeit aufgrund der Portierung zustimmen sogar bis zur hier errechneten Bindefrist.
Denkt bitte nochmal nach! Und nachdem A1 100.000er weise von Kunden verlassen wird (s. Medien) kann ich mir vorstellen, dass man in der not es auch vollzieht - auch wenn die Call-Center Dame gemeint hat, dass es eh nicht verrechnet wird.
ähm ja, dann bleib bei dieser Meinung, wie mein Vater schon sagt, die Schwierigkeiten macht man sich alle selber.
Du hast von A1 ne Kündigungsbestätigung mit Datum.
Du unterschreibst nur die NÜV Information erhalten zu haben und nicht die Kosten.
Die NÜV geht von einem anderen Datum aus.
Außerdem bekommt A1 die NÜV mit deiner Unterschrift gar nicht mehr zu sehen
"Bitte übergeben Sie dieses Dokument unterschrieben Ihrem neuen Netzbetreiber, damit dieser die Rufnummernmitnahme für Sie durchführen kann."
Nur so als Denkanstoß: Wie viele Leute glaubst du hätten das schon längst vor Gericht geklagt, wenn A1 oder ein anderer Provider tatsächlich auf diese Weise den Leuten Geld entlocken würde?
Ist noch nie passiert und wurde daher auch noch nie beanstandet.
Manch einer will halt Probleme sehen wo keine sind. Da kann man denjenigen leider dann auch nicht helfen.
Du hast von A1 ne Kündigungsbestätigung mit Datum.
Du unterschreibst nur die NÜV Information erhalten zu haben und nicht die Kosten.
Die NÜV geht von einem anderen Datum aus.
Außerdem bekommt A1 die NÜV mit deiner Unterschrift gar nicht mehr zu sehen
"Bitte übergeben Sie dieses Dokument unterschrieben Ihrem neuen Netzbetreiber, damit dieser die Rufnummernmitnahme für Sie durchführen kann."
doc_3400 schrieb:Ähm ja, stand kürzlich auf der futurezone, dass trotz der Preiserhöhungen im letzten Jahr gar nicht so viele Kunden gewechselt haben ... ;)
Und nachdem A1 100.000er weise von Kunden verlassen wird (s. Medien)
Nur so als Denkanstoß: Wie viele Leute glaubst du hätten das schon längst vor Gericht geklagt, wenn A1 oder ein anderer Provider tatsächlich auf diese Weise den Leuten Geld entlocken würde?
Ist noch nie passiert und wurde daher auch noch nie beanstandet.
Manch einer will halt Probleme sehen wo keine sind. Da kann man denjenigen leider dann auch nicht helfen.
Ich habe selbst ein Haufen Geld wegen der Zahlscheingebühr von A1 rückerstattet bekommen - von wegen nie vorgekommen! Nur bei solchen Praktiken müssen viele Zusammen mit dem Konsumentenschutz im Hintergrund gegen A1 vorgehen - allein ist man chancenlos. Ich habe vorher oft die Rechnungen mit dem Zahlscheingebühr beanstandet - es hat nichts genutzt. Also ich bleibe bei A1 äußerst vorsichtig!
doc_3400 schrieb:Ich habe selbst ein Haufen Geld wegen der Zahlscheingebühr von A1 rückerstattet bekommen - von wegen nie vorgekommen!Ahja ... was hat das nun mit der NÜV zu tun, die von der Regulierungsbehörde geregelt ist?
doc_3400 schrieb:Nur bei solchen Praktiken müssen viele Zusammen mit dem Konsumentenschutz im Hintergrund gegen A1 vorgehen - allein ist man chancenlos. l...] Also ich bleibe bei A1 äußerst vorsichtig!Gegen A1, ich les hier immer gegen A1 ...
Zahlscheingebühr verrechnet jeder Provider, das ist nicht nur A1.
Was ich halt sehe ist, dass du nur gegen A1 schimpfen magst, du gehst 0 auf meine Argumente ein, da ist dann eine Diskussion gleich hinfällig. Deinen Frust tobst du bitte woanders aus, dazu ist eine Community der falsche Platz.
Nochmal: "Diese Kosten enthalten keine laufenden Gesprächsentgelte, beziehen sich auf den Kündigungseingang und können bei einer Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt davon abweichen."
Wenn du vorsichtig sein willst, mach das, vorsichtig sein ist immer gut, aber da hier nur gegen A1 gewettert wird, ohne eine tatsächliche Diskussuion anregen zu wollen, wird der Thread, sofern es hier so in dieser Tonart weiter geht geschlossen. Gegen die Nutzungsbedingungen wurde beispielsweise schon verstoßen, siehe Punkt 2.2. Ab jetzt wird sich an diese gehalten oder es ist zu.
cos.renegade schrieb: Was ich halt sehe ist, dass du nur gegen A1 schimpfen magst, du gehst 0 auf meine Argumente ein, da ist dann eine Diskussion gleich hinfällig.Richtig und deshalb machen wir hier gleich zu, denn das Anliegen wurde mehr als erschöpfend beantwortet und es soll sich nicht aufschaukeln. Eine Bühne für eine Generalabrechnung mit A1 werden wir hier nicht bieten.
Servus doc_3400,
es ist absolut kein Problem, hier auch kritische Postings abzusetzen.
Aber sei bitte vorsichtig, bei Unterstellungen strafrechtlich relevanter Tatbestände. Wenn du der Meinung bist, dass du bei deiner Rufnummer keine Bindung mehr hast, lässt sich das sicher klärren, entweder telefonisch beim A1 Service Team 0800 664 100 oder über http://www.a1.net/kontaktformular.
Der Sinn einer NÜV-I ist im Übrigen genau der, dass du über alle Kosten informiert wirst. Für die Portierung, und für eine eventuell noch bestehende Bindung bei deiner Rufnummer.
Dein neuer Anbieter weiß ja nicht, wie lange du hier noch Vertrag hast. Und so kann man unangenehme Überraschungen im vorhinein ausschliessen.
Alles in allem ein ganz normaler Vorgang.
Ob da ein Fehler passiert ist, kann ich nicht beurteilen, aber wie gesagt bei Unstimmigkeiten kann man das ja vorher klären.
Im Übrigen wäre es ja auch komplett sinnlos für ein Unternehmen, hier so vorzugehen. Da wären Klagen und schlechte Publicity vorprogrammiert und außerdem haben wir ja bei jeder Kündigung die Chance, uns korrekt und profesionell zu präsentieren - wenn das der letzte Eindruck des Kunden ist, kommt er oder sie sicher lieber wieder irgendwann zurück, als wenn alles Mögliche nicht gepasst hat.
lg
Hermann
es ist absolut kein Problem, hier auch kritische Postings abzusetzen.
Aber sei bitte vorsichtig, bei Unterstellungen strafrechtlich relevanter Tatbestände. Wenn du der Meinung bist, dass du bei deiner Rufnummer keine Bindung mehr hast, lässt sich das sicher klärren, entweder telefonisch beim A1 Service Team 0800 664 100 oder über http://www.a1.net/kontaktformular.
Der Sinn einer NÜV-I ist im Übrigen genau der, dass du über alle Kosten informiert wirst. Für die Portierung, und für eine eventuell noch bestehende Bindung bei deiner Rufnummer.
Dein neuer Anbieter weiß ja nicht, wie lange du hier noch Vertrag hast. Und so kann man unangenehme Überraschungen im vorhinein ausschliessen.
Alles in allem ein ganz normaler Vorgang.
Ob da ein Fehler passiert ist, kann ich nicht beurteilen, aber wie gesagt bei Unstimmigkeiten kann man das ja vorher klären.
Im Übrigen wäre es ja auch komplett sinnlos für ein Unternehmen, hier so vorzugehen. Da wären Klagen und schlechte Publicity vorprogrammiert und außerdem haben wir ja bei jeder Kündigung die Chance, uns korrekt und profesionell zu präsentieren - wenn das der letzte Eindruck des Kunden ist, kommt er oder sie sicher lieber wieder irgendwann zurück, als wenn alles Mögliche nicht gepasst hat.
lg
Hermann
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