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Rest-Guthaben nach Portierung weg?


Vor einigen Tagen wurde meine B-Free Nummer zu yesss! portiert und mich würde interessieren, was denn nun mit dem (nach Abzug der Portierungskosten) verbliebenen Restguthaben von ca. 11 Euro passiert.
 
Kann ich es als Spende an A1 betrachten?
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Beste Antwort von cos.renegade 11 June 2013, 00:21

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11 Antworten

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Richtig, das restliche Guthaben ist bei Wertkarten weg bei Portierung.
Gilt für alle Provider.

edit: Korrektur: Es kann sogar zurückgefordert werden, wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, allerdings nur gegen € 20,- Bearbeitungsentgelt

Dazu ein Fax mit Rufnummer und PUK + Ausweiskopie an A1 übermitteln mit ein paar Zeilen + Kontoverbindung.

Lohnt in deinem Fall aber eher nicht 😉
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CoSrenegade schrieb:Richtig, das restliche Guthaben ist bei Wertkarten weg bei Portierung.
Gilt für alle Provider.
Nein, auch bei Wertkarten gibt´s eine Ersatznummer. Als ich meine Teleringnummer (Twist-Wertkarte) zu bob portierte, kam eine SMS mit der neuen Nummer, das Restguthaben war verfügbar und die Gültigkeitsdauer war unverändert.

Schätze mal, daß das bei B.free auch so ist. Würde die SIM-Karte mal ins Handy stecken und mal schauen, ob der Anschluß noch aktiv ist. 🙂
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Floridsdorfer77 schrieb:Nein, auch bei Wertkarten gibt´s eine Ersatznummer.
Wenn das stimmt, dann am besten vertelefonieren oder wem verkaufen um den Guthabenpreis ... is eh neue Nummer.
Konakte erst von Sim löschen 😉
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CoSrenegade schrieb: Wenn das stimmt, dann am besten vertelefonieren oder wem verkaufen um den Guthabenpreis ... is eh neue Nummer.
Ich schreibe immer die Wahrheit, denn es wäre peinlich, wenn das Gegenteil rauskäme. 😉 :D

Die alte Twist-Karte (mit der neuen Nummer) fand sofort einen Abnehmer in der "Bucht". 🙂
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Floridsdorfer77 schrieb:Ich schreibe immer die Wahrheit [...]
Is ja gut mein Digger :)

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CoSrenegade schrieb: Is ja gut mein Digger :)

War auch nicht empört oder gar böse gemeint. :)

Aber es würde mir ja wirklich nichts nützen, wenn ich einen falschen Erfahrungsbericht schreibe und irgendwann postet jemand, was ich mir einbilde, daß ich so einen Schund poste, weil das gar nicht wahr ist.
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Floridsdorfer77 schrieb:Aber es würde mir ja wirklich nichts nützen, wenn ich einen falschen Erfahrungsbericht schreibe und irgendwann postet jemand, was ich mir einbilde, daß ich so einen Schund poste, weil das gar nicht wahr ist.
Richtig. Das is immerhin die A1 Community und nicht die BILD Community ;)

Finds ganz cool wie wir uns mit den Infos gegenseitig ergänzt haben 🙂
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CoSrenegade schrieb: Finds ganz cool wie wir uns mit den Infos gegenseitig ergänzt haben :)

Genau dafür ist die Community ja gedacht - alles andere ist Bonus. :)

Jetzt wäre es aber wirklich interessant, ob B.free-Karten im Portierungsfall auch eine neue Nummer zugewiesen wird. Vielleicht hält uns ja der Fragesteller auf dem Laufenden. Anderenfalls verrät´s uns ein A1-Engel in den nächsten Tagen. 🙂
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Jössas! Zwei Himmelhunde auf seniler Bettflucht? ;):D
Nein, neue Nummer wurde mir nicht zugewiesen.
 
Ich habe jetzt die Sim in ein altes Handy gegeben, wird als "Inactive SIM" angezeigt.
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Hallo alle,

die Frage wurde ja eigentlich bereits beantwortet - dennoch poste ich hier alle Infos zu einer Portierung eines B.free Anschlusses samt der Info, was mit dem Guthaben passiert. Ablauf Portierung:

  • Ein B.free Handy muss zumindest noch ein Guthaben von 19,- Euro = 4 Euro NÜV + 15 Euro Portierentgelt aufweisen. Dies gilt auch bei B.free Kunden mit Roamingvertrag. Bezahlung über Rechnung ist nicht möglich
  • Das darüberliegende Restguthaben kann zurückgefordert werden
  • Die Portierung ist nur auf einen Vertrag möglich - auf Prepaid kann nicht portiert werden
  • Der Kunde muss glaubhaft versichern, dass er der Eigentümer der zu portierende Rufnummer ist (PUK, Rechnung, Anruf auf Handy möglich...). Der Fachhandel ist verantwortlich dies zu prüfen
Zum restlichen Guthaben:

Das Guthaben kann schriftlich innerhalb von 6 Monaten ab Ungültigkeit der B.free SIM-Karte gegen Abzug eines einmaligen Manipulationsentgeltes von 20,- Euro angefordert werden. Das Restguthaben kommt zur Auszahlung - ansonsten gilt das Guthaben als verfallen. Stichtag: Kalendertag - 6 Monate rückwirkend.

lg,
Christian

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