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Neue Entgeltbestimmungen ab 04.04.2011



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Sehr geehrte Damen und Herren!Ich stimme der Änderung der Entgeltbestimmungen nicht zu!Ich bitte Sie um Kenntnisnahme.Mit freundlichen Grüßen,Gabriele Maislinger
Liebe Frau Maislinger! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . Ich fürchte, A1 wird den Widerspruch in dieser Form nicht akzeptieren, da eine Unterschrift fehlt. Es wurde bisher nur Brief, Fax oder Mail mit eingescanntem Schreiben anerkannt.
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Hi Community!@Gabriele: Willkommen im Forum! Wie User beppo58 bereits angemerkt hat, benötigen wir für den Widerspruch eine formlose, unterschriebene Mitteilung per Fax, Post oder E-Mail. @corban80: Zu den Kosten der Option 05 habe ich bereits am 9.3.2011 um 17:30 in diesem Thread eine Antwort verfasst. Zu der Frage der Unterschiede: Neukunden und Kunden, die einen Tarifwechsel durchführen, haben die 05er Nummern im Tarif inkludiert. Hier gibt es also keine Ungleichbehandlung. Bei Kunden, die den Wechsel nicht durchführen möchten, verrechnen wir die 2,75 Euro – mit der Möglichkeit des Widerspruchs bzw. der a.o. Kündigung. lg,Christian
Ich widerspreche der neuen Entgeltbestimmung, folgedessen läuft der alte Vertrag unverändert weiter 😞
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Hallo gerti1602,für deinen Widerspruch benötigen wir ein Schreiben mit deiner Unterschrift. Sende es einfach per FAX an 0800 664 601, per E-Mail (eingescannt) an service@a1.net oder per Post an A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 27, 1020 – Wien.lg,Christian
Danke - warum nicht gleich?Das ist in etwa ein Umgang mit Kunden, wie ich ihn mir vorstelle.P.S.: Den Umstand, dass der Hinweis auf die Änderungen nicht bei Aufruf der Rechnung zu sehen ist (sehr wohl Hinweise zur Bankverbindung und Abbuchungsdatum), sondern erst über den Link Infobox (habe ich nun das erste Mal, seit ich Online-Rechnungen erhalte, geöffnet) zu finden ist, stößt mir nach wie vor sauer auf.

Ja da wird noch vielen sauer aufstoßen die im Mai das erste mal das erhöte Grundentgelt bemerken, denn auf den Werbeerträgen steht beispiel 100 Freiminuten in alle Netze frag mich nur wo bleibt gerechtigkeit Mobilkom darf den Vertrag brechen aber der Kunde muß den Vertrag die ganze Vertragsdauer das hinnehmen er darf nicht Kündigen, aber es wird die Rechnung schon in den nächsten 2Jahren zurückkommen wenn immer mehr Kunden unzufrieden werden!! 👎
Hallo!Kann ich irgendwo einsehen ob der Rücktritt bei mir geklappt hat oder nicht?Ich habe nämlich keine Bestätigungs-SMS bekommen.LgMKY
Liebes A1-Team!Mit Erschrecken musste ich feststellen, dass Sie die außerordentliche Kundenfreundlichkeit besitzen und so quasi schön hinter dem Rücken der tausenden A1-Kunden das monatliche Grundentgeld um 2,75€ erhöhen. Nunja scheinbar wird, wie ich es auch schon persönlich des öfteren miterleben durfte, die Kundenzufriedenheit bei A1 gerne hintenangestellt. Ich perönlich habe einen Vertrag über monatlich 15€ abgeschlossen, wird die monatliche Grundgebühr nun erhöht, bedarf dies eigentlich meiner Zustimmung - das Schweigen, so ist es im österreichischen Gesetz verankert, gilt somit NICHT als Zustimmung. So stellt sich natürlich die Frage, ob diese "Überraschung für die A1-Kunden" überhaupt gesetzmäßig ist.Weiters ist es für mich eine unakzeptable Lösung, dass man im Zeitalter von E-Mail, Sms und Telefon ein Fax an die A1-Zentrale schicken muss, um sich zusätzliche Mehrkosten ohne zusätzlichen Nutzen und Service zu ersparen. Im Sinne der Kundenzufriedenheit - die A1 ja scheinbar nicht nötig hat - erwarte ich eine prompte Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich habe mich jetzt auch mal durch die Beiträge "Entgeltbestimmungen, Kündigungen und Widerrufe gelesen - und mich nach 8 Jahren entschlossen - A1 zu verlassen! In einem bereits gelösten Thread habe ich folgendes gelesen - geschrieben von "Juri"........"Bei MY NEXT haben wir eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten."....wieso steht dann in meinem Next-Vertrag (abgeschlossen am 13.5.2009) MVD 18 Monate??Habe nämlich heute meine außerordentliche Kündigung an A1 gemailt und eine Dame im Shop hat mir versichert, dass ich aus dem Vertrag sicher am 4.4. raus bin!Ich werde sicher nicht mehr als die NÜV bezahlen und hoffe, dass das Thema A1 für mich sehr bald erledigt ist 👎 l.G.>22111990
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In einem bereits gelösten Thread habe ich folgendes gelesen - geschrieben von "Juri"........"Bei MY NEXT haben wir eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten."....wieso steht dann in meinem Next-Vertrag (abgeschlossen am 13.5.2009) MVD 18 Monate??
24 monate mvd gibt es bei vvl (mynext) erst seit 2.6.09, davor waren es 18 monate. mfg
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Ich perönlich habe einen Vertrag über monatlich 15€ abgeschlossen, wird die monatliche Grundgebühr nun erhöht, bedarf dies eigentlich meiner Zustimmung - das Schweigen, so ist es im österreichischen Gesetz verankert, gilt somit NICHT als Zustimmung. So stellt sich natürlich die Frage, ob diese "Überraschung für die A1-Kunden" überhaupt gesetzmäßig ist.Weiters ist es für mich eine unakzeptable Lösung, dass man im Zeitalter von E-Mail, Sms und Telefon ein Fax an die A1-Zentrale schicken muss, um sich zusätzliche Mehrkosten ohne zusätzlichen Nutzen und Service zu ersparen. Im Sinne der Kundenzufriedenheit - die A1 ja scheinbar nicht nötig hat - erwarte ich eine prompte Antwort. Mit freundlichen Grüßen
2§ 6 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz (KschG) lässt nämlich auch einvernehmliche Änderungen durch Erklärungsfiktionen zu." - VKI------------------------------------------------------von A1_Christian (Admin) am 14.02.2011 um 15:48: Hallo Community! Gerne poste ich alle Kontaktmöglichkeiten: per Post: A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 29, 1020 – Wien per FAX: 0800 664 601 per E-Mail: service@a1.net – in diesem Fall bitte das Schreiben mit der Unterschrift einscannen & senden Am schnellsten geht es, wenn ihr im Betreff "außerordentliches Kündigungsrecht" bzw. "Rücktritt" anführt – je nachdem, welche Variante auf euch zutrifft! lg, Christian
Einen beschissene 1000 Jahresvertrag kann man problemlos übers Internet abschließen. Mobilpoints ins endlose Minus überziehn und damit seinen Vertrag wieder verlängern, Tarife ändern und Zusatzpackete kaufen.Aber wenns darum geht das euch Geld verloren gehn könnte muss alles schriftlich sein!Nehm euch mal ein Vorbild an anderen Dienstleistern, bei meinem Stromanbieter z.B. kann ich mich Problemlos über das Internet abmelden.
also ich hab da dann noch eine beschwerde zu den a1 shops!mein vertrag für a1 der vor dem 2.6.2009 gemacht wurde ist in der auslaufsfrist von 3 monaten ... ich war im a1 shop und hab mir das iPhone zu einem neuen vertrag geholt jetzt hat mir die verkäuferin NACH DEM ABSCHLUSS DES VERTRAGES gesagt dass ich das wiederrufsrecht /kündigung (welches sie mir vorher zugesichert hat) nicht habe und deshalb den vertrag nicht künden könne und 3 monate meinen vertrag + die 2,75 weiter zahlen müsste! was soll das? a1 das beste netz mit mangelhaften geschäften und abzocke durch neue bestimmungen? ich frag mich echt wo ich hier gelandet bin ich hab das iPhone extra bei a1 gekauft weil ich die 0664 nummer nicht verlieren wollte und hab da länge mal breite mehr gezahlt (250 fürs iPhone ,obwohl ich es bei 3 um 0 euro zu neuem vertrag mit weniger grundentgeld bekommen hätte) wenn ich schon so loyal bin und bei a1 bleibe weil der service und alles sosnt gepasst hat warum zockt ihr mich dann ab? ich find das ehrlich gesagt eine frechheit und eine zumutung wie man sowas kunden "andreht" ! bitte um rückmeldung -.-PS: kann das wer weiterleiten wegen der beschwerde über den A1 SHOp in bürs, zimba park wegen des mangelhaften services und der frechheit mich nach strich und faden anzüglügen und zu verarschen... danke
Wenn Dein laufender Vertrag tatsächlich vor dem 2.6.2009 abgeschlossen wurde, gibt es das Sonderkündigungsrecht zum 4.4.2011. Ich denke aber, ein früher abgeschlossener Vertrag wird nach diesem Termin verlängert worden sein. Es gilt dann lt. AGB die dreimonatige Kündigungsfrist, allerdings kann noch bis zum 4.4.2011 den 2,75 widersprochen werden.
Sg. A1-Team,zur Ankündigung:von A1_Christian (Admin) am 11.02.2011 um 16:26:ich finde auf meinen A1-rechnungen der letzten Monate KEINEN Hinweis auf "Vertragsänderungen" bzw. welche Möglichkeit ich habe, diese abzulehnen.Wie kann A1 hier von einer "einvernehmlichen" Vertragsänderung sprechen?D.h. Muß ich mir jetzt die Mühe machen, aus unzähligen postings, Medienberichten etc. konkret herauszufinden, was ich tun muß, um nicht in den Genuß einer einvernehmlichen Vertragsänderung zu kommen ????lgfr
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Hi Community!@alle: Bitte auf die Ausdrucksweise achten – in Zukunft werden Postings mit Kraftausdrücken gelöscht!@cfr2011: Hast du einen A1 MEMBER Vertrag? Dann bist du von der Änderung nicht betroffen. Daher auch kein Aufdruck auf der Rechnung. Das gilt für alle A1 Member Verträge und wurde hier schon mehrfach gepostet.@Michael Ackerl: Ja, damit ist alles ok!@22111990: Vergiss bitte nicht, auch deine a.o. Kündigung zu schicken – bis 4.4.2011 eine unterschriebene Mitteilung an service@a1.net (eingescannt) oder per FAX an 0800 664 601 senden! Die MY NEXT Bindung hat User relax21 schon erklärt – danke!@Michael Scholz: Wir benötigen die Unterschrift bei Erstanmeldung, Kündigung, MY NEXT Nutzung und Widersprüchen gegen EB/AGB Änderungen – bitte verstehe, dass wir aus rechtlichen Gründen in diesen Fällen auf eure Unterschrift angewiesen sind.@Patrik: Dass du schlechte Erfahrungen im A1 SHOP gemacht hast, ist natürlich nicht ok! Ein Kollege wird dich in den nächsten Tagen kontaktieren!lg,Christian
Hi Community!@22111990: Vergiss bitte nicht, auch deine a.o. Kündigung zu schicken – bis 4.4.2011 eine unterschriebene Mitteilung an service@a1.net (eingescannt) oder per FAX an 0800 664 601 senden!
Hallo Christian,ich habe die a.o. Kündigung per Mail am 28.3. um 10:30 abgeschickt und 8 Minuten später ein formloses Mail (Service-Ticket: C20702329) erhalten.Am späten Nachmittag war ich in einem A1-Shop und habe extra nachgefragt, ob ich tatsächlich bis zum Stichtag (4.4.2011) aus meinem A1 Vertrag draußen bin - da ich mich gleich um einen neuen Anbieter bemühen möchte. Die Dame im Shop hat sich meinen Vertrag, meine Kündigung und das Antwortschreiben angesehen und hat mir das "OK" bestätigt!Ich habe darauf einen Vertrag abgeschlossen, aber die NÜV-Bestätigung von A1 kann unmöglich richtig sein!! es steht unter anderem dieses drinnen:* ich habe eine 3-monatige Kündigungsfrist!* und ich muss für den Betrag von 150,-- netto der fehlenden Mobilpoints aufkommen!Habe dann am Abend die Bestätigung eingescannt und zu A1 gemailt........und gestern abend das selbe Spiel nochmal, aber noch keine Antwort erhalten.Bin natürlich jetzt gespannt, ob es seitens A1 irgendwelche Troubles gibt?!?!Wäre sehr dankbar, wenn du dich schlau machen könntest......l.G. >22111990
logisch warum das draufsteht -------> eine außerordentliche kündigung bring dir, dass das Handy sofort abgedreht wird, möchtest du portieren während du noch vertragskunde bist, fällst du logischer weise in eine ordentliche kündigung (mit kündigungsfrist und mobilpintsrückzahlung) rein.Möchtest du mit einer außerordentlichen Kündigung portieren musst du warten bis deine Karte auf Wertkarte umgestellt wird, DANN erst eine NÜV besorgen. Die NÜV bestimmt die Zahlungsart (Wertkarte/Vertrag), das heißt portierst du mit vertrag, wird dir das portierungsentgelt auf die Rechnung geschrieben, gibts keine Rechnung kann nix verrechnet werden (Außerordentliche Kündigung).Desswegen brauchst du dann ne Wertkartennüv ---> für die Portierung müssen min. 15€ auf der Karte aufgeladen sein.
sehr geehrte damen und herren! ich bin einer dieser kunden, die den laufenden tarifvertrag nur kündigen konnten. somit bin ich gestern zum a1 shop gegangen und hab mir, aufgrund diverser antworten hier im forum (danke christian_admin), mit mynext ein neues handy genommen inkl. neuem tarif. heute musste ich mit erstaunen feststellen, dass es neue tarife gibt und ich somit mit dem gestrigen, neu abgeschlossen vertrag sage und schreibe euro 10 im monat (ausgenommen die euro 20 sim pauschale im jahr) mehr bezahlen muss für die gleiche leistung! ich wollte hier nur anbringen, dass mich die dame im shop, die im übrigen sehr freundlich war, mich darauf aufmerksam machen hätte können!
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Hallo alle!@22111990: Habe gerade nachgesehen: Dein Schreiben ist in Ordnung und die a.o. Kündigung wird durchgeführt. Wegen der NÜV-Information hat User sickworld – danke dafür – schon die richtige Antwort geschrieben: Auf der NÜV werden immer die Kosten angezeigt, die bei einer ordentlichen Kündigung genau an dem Tag der NÜV-Anforderung anfallen. In deinem Fall ist es aber so, dass durch deine a.o. Kündigung keine Kosten entstehen – bis auf die 15 Euro Portierentgelt und 4 Euro für die NÜV.@Stefan: Es freut mich, dass du die gepostete Lösung angenommen hast! Wegen dem Tarif werden wir bestimmt eine Lösung finden – ein Kollege wird dich so rasch wie möglich kontaktieren!lg,Christian
Hi,kann mal jmd nachschauen ob mein Rücktritt von den tollen neuen Entgeltbestimmungen, die natürlich die Kundenfreundlichkeit absolut unterstreichen, angenommen wurde? Habs Donnerstag per Email verschickt, seit dem nix gehört. - von der Auto-Antwort!nur mehr bis Dezember aushalten bei A1... >.
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ich wollte hier nur anbringen, dass mich die dame im shop, die im übrigen sehr freundlich war, mich darauf aufmerksam machen hätte können!
die info mit den neuen preisen ist erst im laufe des gestrigen tages an die händler (und a1 shops)verschickt worden. da kann es leicht passieren das die dame im shop noch nicht auf dem neuestenstand war. aus eigener erfahrung kann ich sagen das a1 in solchen fällen recht kulant ist (danke!!!).mfg
@22111990: Habe gerade nachgesehen: Dein Schreiben ist in Ordnung und die a.o. Kündigung wird durchgeführt. Wegen der NÜV-Information hat User sickworld – danke dafür – schon die richtige Antwort geschrieben: Auf der NÜV werden immer die Kosten angezeigt, die bei einer ordentlichen Kündigung genau an dem Tag der NÜV-Anforderung anfallen. In deinem Fall ist es aber so, dass durch deine a.o. Kündigung keine Kosten entstehen – bis auf die 15 Euro Portierentgelt und 4 Euro für die NÜV.
@Christian,vielen Dank für deine (positive) Antwort wenn ich das dann auch vom Service-Team noch schriftlich bekomme.....fällt mir ein Stein vom Herzen! 🙂 👍 Mein übereiltes Handeln wäre dann ganz schön teuer geworden........l.G. >22111990
SORRY!!! Editieren funktioniert nicht, deshalb nochmals meine Antwort anChristian.......vielen Dank für deine (positive) Antwort wenn ich das dann auch vom Service-Team noch schriftlich bekomme.....fällt mir ein Stein vom Herzen! 🙂 👍 Mein übereiltes Handeln wäre dann ganz schön teuer geworden........l.G. >22111990

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