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Neue Entgeltbestimmungen ab 04.04.2011


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Hallo Community! Ich fasse hier gerne für euch alle Infos rund um die Änderung unserer Entgeltbestimmungen zusammen! Am 4.4.2011 haben wir neue Entgeltbestimmungen für alle bestehenden PivatnkundInnen, die einen A1 Sprachtarif nützen. Was ändert sich? – Im Moment werden Anrufe in private Netze (05) verrechnet. Ab 4.4.2011 sind Anrufe zu privaten Netzen im zusätzlichen Grundentgelt von 2,75 Euro pro Monat inkludiert. Du bist mit den Änderungen nicht einverstanden? Hast du deinen Vertrag vor dem 2.6.2009 abgeschlossen, kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Wir benötigen die außerordentliche Kündigung bis zum Inkrafttreten der Änderung, also bis spätestens 4.4.2011. Hast du deinen Vertrag ab dem 2.6.2009 abgeschlossen oder verlängert? – Den Änderungen kann bis spätestens 4.4.2011 schriftlich widersprochen werden. Der Vertrag wird dann zu den bisherigen Konditionen weitergeführt. Es wird keine Änderung durchgeführt. In beiden Fällen benötigen wir eine schriftliche Mitteilung mit eurer Unterschrift. Per Post an A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 29, 1020 Wien. Über die Änderungen der Entgeltbestimmungen werdet ihr ab 3.2.2011 informiert. Ob du ein Widerspruchsrecht oder außerordentliches Kündigungsrecht hast, siehst du in der individuellen Infobox auf deiner nächsten A1 Rechnung. lg, Christian
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Beste Antwort von A1_Christian 15 February 2011, 00:48

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In beiden Fällen benötigen wir eine schriftliche Mitteilung mit eurer Unterschrift. Per Post an A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 29, 1020 – Wien.lg,Christian
Ich halte es für eine neuerliche Unfreundlichkeit seitens A1, dass Sie nur die Postadresse, nicht aber eine Faxnummer angeben. In den AGB heißt es:27.8 Unser Angebot zu den neuen bzw. geänderten AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen gilt als angenommen, wenn Sie nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widersprechen. Ein Telefax ist aber zweifellos auch schriftlich-
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Ich muss an dieser Stelle erwähnen, dass dieses "Gesudere" einiger Teilnehmer hier langsam pathologische Formen annimmt. A1 setzt eine Verordnung der RTR um und gibt dies in Form der oft zitierten EUR 2,75 an die Kunden weiter - eine ähnliche Vorgehensweise wird übrigens von vielen österreichischen Banken (Bankenabgabe etc pp) gehandhabt. Man kann zu der Erhöhung der Grundgebühr stehen wie man will, aber es gibt 2 Möglichkeiten diese Erhöhung zu umgehen- beide wurden hier zig Male aufgezeigt und erklärt.Ich habe von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, ein Fax an A1 geschickt und 2 Tage später via SMS die Bestätigung erhalten, dass bei meinen beiden Verträgen alles beim alten bleibt- ein Aufwand von ca. 3 Minuten. Wenn sich die "Suderanten" hier - anstelle von sinnfreien Postings - diese 3 Minuten Zeit nehmen würde, wäre die Sache damit für einen Gutteil der A1 Kunden gegessen.Alles in allem möchte ich noch erwähnen, dass das Kundenservice von A1 - im Vergleich zu T-Mobile Austria - hervorragend ist. Ich habe in den vergangenen Jahren 2 Verträge abgeschlossen, beide nach ca . 2 Jahren verlängert, im Zuge dieser Verlängerung ein tolles Angebot von A1 erhalten, einen Tarifwechsel durchgeführt und gleich in der ersten Woche zwei iPhone 4 erhalten.Meine ehrliche und offene Meinung ist, dass es bei vielen Kunden nicht am Kundenservice scheitert sondern am mangelnden Intellekt.
Ich habe mich nicht über die zusätzlichen € 2,75 beschwert -um zu erkennen, dass das die Umsetzung der Vorgaben des RTR nicht verlangen, gehört vielleicht einiges an Intellekt dazu - sondern bemängelt, dass ein Moderator von A1 - wider besseres Wissen(?) - für den Widerspruch ausdrücklich " Per Post an A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 29, 1020 – Wien" verlangt. Wenn jemand das als Gesudere bezeichnet, werde ich das akzeptieren.
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Hallo Community!Gerne poste ich alle Kontaktmöglichkeiten:per Post: A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 29, 1020 – Wienper FAX: 0800 664 601per E-Mail: service@a1.net – in diesem Fall bitte das Schreiben mit der Unterschrift einscannen & sendenAm schnellsten geht es, wenn ihr im Betreff "außerordentliches Kündigungsrecht" bzw. "Rücktritt" anführt – je nachdem, welche Variante auf euch zutrifft!lg,Christian
Danke - warum nicht gleich?Das ist in etwa ein Umgang mit Kunden, wie ich ihn mir vorstelle.P.S.: Den Umstand, dass der Hinweis auf die Änderungen nicht bei Aufruf der Rechnung zu sehen ist (sehr wohl Hinweise zur Bankverbindung und Abbuchungsdatum), sondern erst über den Link Infobox (habe ich nun das erste Mal, seit ich Online-Rechnungen erhalte, geöffnet) zu finden ist, stößt mir nach wie vor sauer auf.
Wenn ich also meinen Vertrag im April abgeschlossen habe, und im November verlängert habe, kann ich nur die Änderung widerrufen, nicht aber kündigen!? Wie soll das rechtlich standhalten! Steht seit dem 2.6. irgendwo ein kleinen Sätzchen in den AGB, oder was ist für diese Kunden anders??
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Wenn ich also meinen Vertrag im April abgeschlossen habe, und im November verlängert habe, kann ich nur die Änderung widerrufen, nicht aber kündigen!? Wie soll das rechtlich standhalten! Steht seit dem 2.6. irgendwo ein kleinen Sätzchen in den AGB, oder was ist für diese Kunden anders??
Es stehen seit 2.6.09 sogar mehrere große Sätze in den AGB.Einvernehmliche Vertragsänderungen27.6 Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen können wir mit Ihnen auch einvernehmlich vereinbaren.27.7 Wir senden Ihnen ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen in geeigneter Form, z.B. durch Rechnungsaufdruck oder als Rechnungsbeilage. Darin finden Sie alle Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen oder Entgeltbestimmungen. Auch wenn wir nur einen Teil eines Punktes ändern, senden wir Ihnen den gesamten neuen Punkt. Zusätzlich finden Sie einen Hinweis auf die Volltext-Version unter www.A1.net/AGB. Sie können die Volltext-Version auch bei unserer Serviceline kostenlos anfordern. Gleichzeitig informieren wir Sie über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der geplanten Änderungen.Wie werden die einver-nehmlichen Änderungen wirksam?27.8 Unser Angebot zu den neuen bzw. geänderten AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen gilt als angenommen, wenn Sie nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widersprechen. Wir informieren Sie in unserem Angebot überdiese Frist sowie auf die Bedeutung Ihres Verhaltens.
Wenn ich das richtig verstehe, hätte ich also spätestens mit Anfang Mai irgendwie darüber informiert werden müssen, das sich die agb's geändert haben bzw. werden! Sprich, auf meine Monatsabrechnung müsste irgendwo ein Hinweis darauf zu finden sein, da ich ja Mitte April, als noch die alten AGB's galten, unterschrieben habe! Die AGB's haben sich ja nicht erst im November geändert, als ich meine Vertrag verlängert habe! Ich will eh nicht kündigen, ich würde nur gerne wissen, wie und wann ich darüber informiert hätte werden sollen! Ich habe gerade alle mein Abrechnungen kontrolliert, da steht nirgendwo etwas über AGB Änderung!!!Das noch unverständlichere an der Sache ist, das nur A1 die Tarife erhöht, die anderen Netzbetreiber nicht! Wenigstens kommt meine Schwester jetzt wesentlich früher aus dem Knebelvertrag!!!
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Die AGB's haben sich ja nicht erst im November geändert, als ich meine Vertrag verlängert habe!
mit der vertragsverlängerung im november 2009 akzeptiert man die gültigen geschäftsbedingungen vom 2.6.09. mfg
Ich hab heute mal ganz frisch und fröhlich einen Versuch gemacht:Da ich bislang ja weder von A1 noch von sonst einer "offiziellen Stelle" über die Änderung der Entgeldbestimmungen informiert wurde weiß ich ja genau genommen noch gar nichts. Also bin ich in ein A1-Shop gegangen und hab mir ein neues Handy ausgesucht. Natürlich wurde ich gefragt ob ich bereits A1-Kunde sei - was ich aber mit Absicht verneint habe. Also wurde ich bezüglich Neuanmeldung beraten und ich hab mich echt gefreut das neue HTC-Smartphone für 0,- Euro (und ein paar mobilpoints minus *g*) zu übernehmen. Kurz bevor ich den Vertrag unterschrieben habe wollte ich noch wissen, ob dieser Vertrag denn auch unter die derzeitige "außergewöhnliche Kündigungsfrist wegen einseitiger Vertragsänderung" fällt. Der Verkäufer fragte mich daraufhin was ich damit meine und ich gab ihm klar zu verstehen dass ich voraussichtlich nächstest Monat von meinem Kündigungsrecht, welches mir bei einer einseitigen Vertragsänbderung zusteht, gebrauch machen werde. Von seiten des Verkäufers wurde daraufhin alles sofort zurückgenommen und mir wurde mitgeteilt, dass man mir leider, leider kein Mobiltelefon verkaufen kann...... Meine Frage nun: Ich wurde bislang von A1 nicht informiert und möchte nun aber meine Mobilpoints versilbern (sprich mir etwas aus dem Angebot von A1 kaufen). Damit wird aber mein Vertrag geändert und ich falle (laut A1) angeblich nicht mehr in den begünstigten Kundenkreis die ohne finanzielle Verluste kündigen können (also die "Altverträge"). A1 weiß jedoch schon jetzt dass eine Änderung der Grundgebühr ins Haus steht und müsste mich daher VOR DEM EINLÖSEN der Mobilpoints und der damit zusammenhängenden Vertragsverlängerung informieren..... - oder?????
@wisi01: Sehr interessant eigentlich! Ich nehme auch mal an, du hättest auch noch die momentan gültigen Tarife bekommen, ohne das du darauf hingewiesen wurdest, das sie sich in 2 Monaten erhöhen, oder? Eigentlich eine Frechheit! Wäre ein Fall für den Konsumentenschutz!@relax21: Das kann schon sein, das ich sie mit November bestätigt habe die neuen AGB's, wie geschrieben, ich will eh nicht kündigen, aber der Mitarbeiter könnte mich doch darauf hinweisen, vor allem da ich ihm bei der Vertragsverlängerung noch explizit gefragt habe, ob sich eh nichts an den Vertragsbedingungen bzw. den AGB's geändert hat, seit meinem ursprünglichem Abschluss Mitte April! Hatte bei meinem letzten Betreiber da so meine Meinungsverschiedenheiten, deshalb bin ich sehr vorsichtig, und ja, ich habe die AGB's sogar gelesen, aber halt im April! Und wenn ich schon in einen A1-Shop gehe um mich zu informieren könnte der Mitarbeiter mich schon darauf hinweisen, weil sonst könnens gleich die Shops zusperren, weil keine Infos bekomme ich auf der Homepage auch!
@kurti1980: Selbstverständlich wurden mir die derzeit gültigen Tarife (in meinem Fall Smart 100) angeboten. Ich hab übrigens grad mal versucht online ein Handy samt Vertrag zu kaufen. Auch hier bekommt man nach wie vor die derzeit geltenden Tarife vorgeschlagen - ich kann nirgends einen Hinweis darauf finden, dass die Grundgebühr in weniger als 2 Monaten angehoben wird.Bleibt aber nach wie vor die Frage offen: Was ist wenn ich mir heute ein Handy kaufe und in 3 Wochen den Vertrag wieder kündige?????P.S.: Soweit ich den Hinweis vom VKI verstehe kann man in jedem Fall kündigen - egal ob der Vertrag vor oder nach einem ominösen 02.06.2010 abgeschlossen wurde.
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P.S.: Soweit ich den Hinweis vom VKI verstehe kann man in jedem Fall kündigen - egal ob der Vertrag vor oder nach einem ominösen 02.06.2010 abgeschlossen wurde.
VKI-Verbraucherrecht :Verträge nach 2.6.2009A1 bietet die Möglichkeit, der Erhöhung zu widersprechen, dann sollte alles beim Alten bleiben. Anrufe zu 05er-Nummern - private Netze - werden dann weiterhin extra verrechnet. Für diese Verträge gibt es nach unserer Rechtsansicht allerdings keine Möglichkeit einer außerordentlichen Vertragskündigung nach § 25 TKGLetztendlich ist die Frage gerichtlich zu klären - wir sehen aber keine ausreichenden Gewinnchancen.mfg
Sorry - da hast du recht. Ich hab gestern noch auf einer anderen Seite eine andere Info gelesen. Aber grad eben hab ich nachgesehen und ich muss gestehen: OK - du hast recht!
Ich verstehe noch immer nicht den Grund dafür, dass ich nicht kündigen darf, wenn ich meinen Vertrag vor einem halben Jahr verlängert habe. Ich habe ja damit dieser AGB Änderung nicht zugestimmt!
ich finde es eine frechheit, dass diese änderung keine neukunden ab dem 4. 4. treffen wird. also die alten kunden zahlen für den "service" mehr, die neuen gleich viel wie bisher aber der "service" ist dabei!wie kann man diese ungerechtigkeit bitte erklären? :phone_red:
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@Martin: Ich denke mal das sich die Tarifwelt bei A1 ab 4.4. sowieso ändern wird. Ist nur meine Einschätzung.
ich hab heute die neue rechnung bekommen.. steht aber nix von einer erhöhung drauf...
Gibt es ein Formular bzw. eine Vorlage eines Widerrufsrechtsschreiben???LG Florian
Die Entgeltbestimmungen treten ja mit 04.04. in Kraft.Wenn ich nun zum Beispiel ab/nach dem 04.04. Neukunde werde bzw. meinen tarif wechseln würde, fällt dann das Zusatzentgelt an? Oder ist dies dann schon in die "Neuen" Tarife eingearbeitet???mfg
stream2.orf.at/filehandler/oesterreich/201106/a1_142617.wmadas sollte alle fragen fürs 1. klären.außer die nach der logik^^mfg m.
sehe ich ähnlich, aber vielleicht wird die Grundgebühr für Neutarife erhöht dann wäre es fair. Aber ich nehme an, das wie bei jeden anderen Netzbetreiber die Bestandskunden einen Nachteil dadurch haben. Aber warten wir mal ab, habe jetzt extra den Betreiber gewechselt und schon gehts wieder los mit .... 😞
Ich habe vor ca. 2 Monaten in meinen Vertrag um 2,00€ die 05er Nummer hinein genommen. Wird mein Grundentgelt nun auch um die Differenz 0,75€ erhöht? Wäre schon gemein!
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Hallo Alle!@wisi01 & kev1989: Meldet ihr jetzt einen neuen Vertrag an, wird die Änderung der EBs nicht angewendet. Über unsere zukünftigen Tarife habe ich keine Informationen. @Manfred: Die 2,75 Euro werden zusätzlich verrechnet. Allerdings kannst du deine derzeitige Option 05 über die A1 Serviceline 0800 664 664 abmelden.lg,Christian

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