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Neue Entgeltbestimmungen ab 04.04.2011



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Walter König]Zitat: Ich habe darüber auf meiner Rechnung gelesen, steht alles drauf, und ich finde is nicht weiter schlimm, jeder hat mindestens ein Rücktrittsrecht. Das sind 10 Minuten Arbeit und erspart einen jede Aufregung. Außerdem regen sich wieder andere auf wenn A1 diese Information nur über sms versenden würtden. Meine Großmutter z.B.: weiß/versteht nicht mal wie sie eine sms öffnet geschweige denn versendet. Also ich finde es schon schlimm, denn in der heutigen Zeit wo fast jeder schon 1000ende Minuten und sms inkludiert hat sieht sich keiner mehr die Rechnung an. Überhaupt wenn sie wie bei A1 nur Online und nicht mehr in Papierform versendet werden. Das ist mein Standpunkt und der meiner Eltern und diese werden sich nach der Bindung auch wieder von A1 verabschieden. Und A1 wird durch diese Aktion VIELE Kunden verlieren.Naja aber deine Rechnungen zu überprüfen ist eher schon wichtig... sorry keine Ausrede meiner Ansicht nach. Was machst denn wennst erst nach Monaten draufkommst dass was mit der Abrechnung nicht stimmt? Fehler können immer passieren! Dabei jetzt nicht nur auf A1 bezogen ;)Naja wegen den Entgeltbestimmungen ich bin zurückgetreten, zumindest habe ich ein Fax rausgeschickt 😉
Zitat: Naja aber deine Rechnungen zu überprüfen ist eher schon wichtig... sorry keine Ausrede meiner Ansicht nach. Was machst denn wennst erst nach Monaten draufkommst dass was mit der Abrechnung nicht stimmt? Fehler können immer passieren! Dabei jetzt nicht nur auf A1 bezogen 😉 Naja wegen den Entgeltbestimmungen ich bin zurückgetreten, zumindest habe ich ein Fax rausgeschickt 😉 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------Ich weiß nicht was daran so schwer zu verstehen ist, aber bitte. Wenn ich einen Vertrag habe der monatlich z.B.: 15€ kostet und es werden mir zwei Jahre lang jedes Monat 15€ vom Konto abgebucht warum sollte ich dann meine Rechnungen kontrollieren?
Walter König]Zitat: Naja aber deine Rechnungen zu überprüfen ist eher schon wichtig... sorry keine Ausrede meiner Ansicht nach. Was machst denn wennst erst nach Monaten draufkommst dass was mit der Abrechnung nicht stimmt? Fehler können immer passieren! Dabei jetzt nicht nur auf A1 bezogen 😉 Naja wegen den Entgeltbestimmungen ich bin zurückgetreten, zumindest habe ich ein Fax rausgeschickt 😉 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------Ich weiß nicht was daran so schwer zu verstehen ist, aber bitte. Wenn ich einen Vertrag habe der monatlich z.B.: 15€ kostet und es werden mir zwei Jahre lang jedes Monat 15€ vom Konto abgebucht warum sollte ich dann meine Rechnungen kontrollieren? Ach vergiss es, in a Paar Jahren verstehst von was ich rede^^
Ach vergiss es, in a Paar Jahren verstehst von was ich rede^^-------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ich habe nicht erst seit gestern ein Handy ;o) Ich bin bereits seit über 10 Jahren im Besitz eines Angemeldeten Handy und auch die Personen in meinem umkreis haben von der Umstellung nichts mitbekommen. Aber lassen wir das jetzt, führt ja doch zu nichts.
Benutzerebene 1
Ich bin seit 1998 A1 Kunde und habe daher das Verhalten der Firma über die Jahre ein bisschen verfolgt.A1 hat sich seit jeher eigentlich immer schon schwer getan, die bestehenden Kunden zu achten. Die Konditionen für ein neues Handys waren z.B. immer schon ein schwieriges Thema. Dazu kommen Aktionen für bestehende Kunden, die eigentlich immer entweder hinter der Konkurrenz liegen oder gewaltige Pferdefüße im Kleingedruckten bieten.Man vertraut scheinbar darauf, dass der typische A1-Kunde träge ist, und seinen angestammten Betreiber nur schwer aufgibt.Ich habe immer wieder A1 gegenüber Freunden und Kollegen verteidigt (v.a. wegen der höheren Tarife vs. Service und Qualität), doch das fällt mir zunehmend schwerer.Ich habe im Moment einen Tarif mit "1/2 Grundentgelt ein A1 Leben lang", der im Sommer ausläuft. Für's Erste werde ich wohl der (in meinem Fall fast 70%igen) Preiserhöhung des Grundentgeltes ohne echte Gegenleistung widersprechen und mich im Sommer neu orientieren. Ansonsten hätte ich wohl nur die Wahl zwischen doppeltem Grundentgelt mit den alten EB oder jetzigem GE plus 2,75 bei Vertragsverlängerung.Mal sehen, ob die Konkurrenz (oder ein Schwesterchen aus gleichem Konzern) was Besseres zu bieten hat.Schade eigentlich,Roland PS: Natürlich kontrollieren viele Leute ihre Handyrechnung, und zwar auf dem Kontoauszug! Stimmt der Betrag in Etwa? Na dann werd's schon passen... Es sind nicht viele Leute so finanzielle Paranoiker wie ich! Alles andere ist eine ziemlich blauäugige Sicht der Dinge. PPS: Wie kommt man in diesem Forum zu Zeilenumbrüchen in einem Beitrag?
ich bin so sauer!!!seid 1999 treuer kunde - immer bezahlt! keine probleme gehabt ... und jetzt sowas?!?!so geht A1 mit treuen kunden um:Sehr geehrte Frau Althuber, es tut uns Leid: es gibt ein Missverständnis, was die Änderung unserer Entgeltbestimmungen mit 4.4.2011 angeht. Ein Widerspruch gegen die Änderung für Ihre Rufnummer 0664 xxxxx ist nicht möglich. Sie können Ihre Rufnummer aber außerordentlich kündigen – kostenlos. Senden Sie uns dazu einfach ein entsprechendes Schreiben ... bla bla ....vielleicht wollte ich aber einfach nur meinen vertrag weiter haben?! meine Nummer die ich schon seid 1999 habe!?!?!?frechheit! einfach nur eine frechheit!!!!
@1700161 Du verlierst dadurch doch deine Rufnummer nicht!!! Nach der außerordentlichen Künd. wird dein Anschluss auf BFree umgestellt und dann kannst du die selbe rufnummer von Bfree aus wieder anmelden!!mfg
an die variante hatte ich auch schon gedacht ... u du glaubst das geht?!
Bin mir sicher das das geht! Bin A1 Mitarbeiter 😉 Der Vorteil von der Neuanmeldung ist, dass du alle aktuellen Tarife mit Erstanmelderpromotion bekommst. Wenn du dich dafür entscheidest, die Anmeldung von Bfree auf A1 ohne neue Hardware zu machen bekommst du noch 40 € Umsteigerbonus und sparst dir zusätzlich das Aktivierungsentgeld von 49,90€.Ich hoffe das hilft dir ein wenig!mfg
ach so 😉 das wusste ich ja nicht *g*also das würd heissen wenn ich kein neues handy haben will spar ich mir die erstanmeldungsgebühr von 49 irgendwas - bekomm 40 guthaben ...will ich aber ein neus handy - wie es bei den erstanmeldungen üblich ist - müsst ich auch die erstanmeldung zahlen?!?! auch wenn ich schon seid 1999 kunde bin?!
Werden so die alten Kunden behandelt ?Altkunde zahlt 2,75 Aufpreis für 05 Nummerpaket.Neukunde bekommt 05 Nummern gratis dazu !Altkunden die Einspruch erheben und dann 05 Paket haben wollen zahlen € 2 !!! 😞 Liebe Mobilkom warum behandelt Ihr eure Altkunden SO SCHLECHT ?????
Ich finde dieses Vorgehen eine Frechheit (vor allem in Verbindung mit dem freiwilligen 2€ Paket...) und bin auch sehr enttäuscht vom Umgang mit Bestandskunden (ich bin sein über 10 Jahren A1 Kunde).Meine letzte Vertragsverlängerung war am 5.6.2009, also genau 4 Tage nach diesem ominösen Stichtag 😞.Kann ich meinen Vertrag trotzdem außerordentlich kündigen?Ich verstehe absolut nicht wieso ich das nicht dürfen sollte, 2009 konnte niemand mit einer derartigen Änderung rechnen.In einigen Posts war ja auch die Rede davon, dass man laut Gesetz in jedem Fall kündigen darf (Gesetz > AGB).
ihr habt nicht nur das beste netz sondern auch die beste abzockmethode! ich würde allen raten nach vertragsende sofort zu kündigen sonst machen die ja mit uns was sie wollen! ich persönlich bin seit okt.2010 bei A1 dabei und zahle jeden monat 29 euro grundgebür um verarscht zu werden,nein danke!ich werde 1000% nach ende meines vertrages kündigen! wir müssen einfach ein zeichen setzten!BY BY a1 👎 👍 T-MOBILE ICH KOMME
Ich hatte 4 Mobiltelefone bei A1. Zwei hab ich schon gekündigt, eines kommt morgen dran und beim vierten und letzten überleg ich noch.Somit bin ich das erstmal in meinem Leben nicht mehr via A1 mobil erreichbar.Danke an A1 für den Anreiz auch mal was neues auszuprobieren!
Ach vergiss es, in a Paar Jahren verstehst von was ich rede^^-------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ich habe nicht erst seit gestern ein Handy ;o) Ich bin bereits seit über 10 Jahren im Besitz eines Angemeldeten Handy und auch die Personen in meinem umkreis haben von der Umstellung nichts mitbekommen. Aber lassen wir das jetzt, führt ja doch zu nichts.
👍lassen wirs ^^
@Rationality : also das würd heissen wenn ich kein neues handy haben will spar ich mir die erstanmeldungsgebühr von 49 irgendwas - bekomm 40 guthaben ... will ich aber ein neus handy - wie es bei den erstanmeldungen üblich ist - müsst ich auch die erstanmeldung zahlen?!?! auch wenn ich schon seid 1999 kunde bin?!
@1700161Richtig!Bei Anmeldung von Bfree auf A1 ohne Hardware, sparst du dir das Aktivierungsentgelt und bekommst 40€ Gutschrift.Bei Anmeldung mit neuer Hardware bekommst du ein Gerät zum Erstanmelderpreis mit Tarifpromotion. Bei Anmeldung mit neuer Hardware ist allerdings das Aktivierungsentgelt von 49,90€ zu entrichten.mfg
Ich finde die Vorgangsweise ungeheuerlich, das man sich wehren muss um einen finanziellen Schaden abzuwenden. Dies entspricht nicht den Gesellschaftlichen guten Sitten
Hab auch heute auf meiner Rechnung diese tolle Änderung entdeckt- und bin fuchsteufels wild... Ich hab nicht mal die Möglichkeit, diesem Mist einfach zu widersprechen und dann meinen Vertrag so weiter laufen zu lassen wie bisher.Nein, ich kann nur den Vertrag kündigen, wenn ich die zusätzlichen 2,75 (und das ist wohl auch noch netto, also 3,30 € jeden Monat mehr) nicht bezahlen will und mir einen neuen Tarif (bzw auch einen neuen Handy-Anbieter) suchen.Oder aber ich schlucke diese Kröte und zahle- damit ich meinen ursprünglichen Tarif (Easy Europe 300- den es sonst ja nicht mehr gibt) behalten kann.Dass ich jemals 1000 Freiminuten in die privaten Netze brauchen könnte, ist sowieso ein Ding der Unmöglichkeit....Bin total enttäuscht von A1 und dieser Art der Behandlung der langjährigen Stammkunden!
Zuerst mal bin ich natürlich auch nicht über die geplante Entgelt-Erhöhung begeistert, fairerweise muss man aber schon sagen, das A1 das Recht hat, so eine Erhöhung/Änderung zu machen. Das steht jedem Unternehmen absolut frei. Meine Frage jetzt:Gibt es seitens A1 ein Musterformular, wie der Widerspruch ausschauen soll/muss, damit alle notwendigen Daten darin enthalten sind? Es handelt sich um keine Kündigung, sondern lediglich um einen Widerspruch. Danke.
@ erichstangerIm Grunde reicht es, wenn du schreibst, dass du mit den neuen Entgeltbestimmungen nicht einverstanden bist. Gib einfach noch deine Rufnummer/n dazu an und setzt deine Unterschrift darunter. Mehr brauchst du nicht zu machen. Dann faxe es einfach an 0800664601mfg
... ich bin immer noch fassungslos wie A1 mit langjährigen Kunden umspringt ...
Hallo!Kann ich das schreiben wenn ich widerspruch einlege auch faxen ... oder soll ich das euch per einschreiben schicken ???? gruss
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Hallo Community!@erichstaner & Ines Burtscher: Wie User Rationality schreibt, reicht ein formloses Schreiben zum Beispiel per FAX an 0800 664 601. Darin enthalten sollten eure Unterschrift, eure Rufnummer und euer Anliegen sein. Der Text kann in etwa so lauten: „Hiermit widerspreche ich der Änderung der Entgeltbestimmungen bei meinem Anschluss 0664 XXXXXXX.“ @1700161: Du kannst deinen Anschluss gleich nach der Kündigung unter derselben Nummer wieder anmelden. Dabei nutzt du natürlich die gerade laufende Erstanmeldeaktion.@happyman666: Es tut mir leid, wenn du etwas länger auf die Antwort auf dein E-Mail wartest. Wir werden dich so rasch wie möglich kontaktieren!@alle: Bleibt bitte On-Topic – Diskussionen, warum man seine Rechnung ansehen sollte oder nicht führen zu nichts. nochmal@alle: Es gibt noch eine andere Möglichkeit des Widerspruchs: Durch einen Tarifwechsel seid ihr von der Änderung der Entgeltbestimmungen nicht mehr betroffen, da die 05er Nummer seit 1.3.2011 bei allen Tarifen mit Freieinheiten ins Festnetz inkludiert sind. Hier gleich der Link zum http://www.a1.net/privat/tarifaendern .lg,Christian
Hallo Ihr Lieben!Es haben ALLE ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 25 TGK:a) Kunden vor 2.6.2009Hier gibt keine Sonderbestimmung für "einvernehmliche" Angebote. Somit greift der § 25 TKG direkt.b) Kunden ab 2.6.2009Hier gibt es eine Sonderbestimmung im § 27 (6) bis (8) der AGB. Dort wird angeführt: "Unser Angebot zu den neuen bzw. geänderten AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen gilt als angenommen, wenn Sie nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widersprechen. Wir informieren Sie in unserem Angebot über diese Frist sowie auf die Bedeutung Ihres Verhaltens.". Bei dieser Bestimmung wird sichtlich auf den § 6 Abs 1 Z 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) verwiesen. "§ 6. (1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen2. ein bestimmtes Verhalten des Verbrauchers als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung gilt, es sei denn, der Verbraucher wird bei Beginn der hiefür vorgesehenen Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und hat zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist;"Nur kommt diese Regelung nicht zur Anwendung, weil § 25 TKG in einer eindeutige Bestimmung (die auch nicht in AGBs abgeändert werden kann) vorsieht, dass bei einer nicht begünstigenden Änderung für den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht möglich ist. Der Kunde muß daher auch garnicht widersprechen, sondern einfach außerordentlich kündigen. Was in den AGB steht, ist daher uninteressant. Die Telekom versucht hier sichtlich den § 25 TKG "auszuhebeln". Der Passus in den AGB hat aber schon seine Berechtigung und zwar dann, wenn der Kunde besser gestellt wird. Conclusio - alle haben ein außerordentliches Kündigungsrecht.Natürlich müssen die Handys nicht zurückgegeben werden und auch keine Abschlagszahlungen geleistet werden.Ich werde Anfang nächster Woche ein Kündigungsschreiben (welches dann jeder benutzen kann) online stellen. Siehe www.umtslink.at/3g-forumDies ist meine MeinungLGStefan
hallo! das versteh ich nicht ganz! ich hab meinen vertrag LEIDER april 2010 verlängert. habe ich nun das recht gratis zu kündigen??? ich möchte UNBEDINGT kündigen. so bald wie möglich... A1 ist eine reine abzocke. sowas hab ich noch nie gehört... "einvernehmlich" - ja ja. hauptsache ich wurde nicht per brief informiert und ich habe auch NIE zugestimmt. danke!

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