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Neue Entgeltbestimmungen ab 04.04.2011



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Hallo, Auf den Rechnungen die ab 03.02.2011 verschickt werden.lg.
Einfachste Lösung wäre, dass die 05er Nummern in die bestehenden Freiminuten integriert werden und fertig.Wenn man sich ansieht, was in den Foren los ist deswegen, kann man sich berechtigt fragen, ob es das wert ist.
Hallo,Da hast du Recht, 1000 Min. zu 05 Nummern. Soll man da jeden Tag mit Post, Bahn und Bank reden? 👎lg.
Ja, aber das gilt eben bei einer Einvernehmlichen Änderung. Aber ist es in diesem Fall wirklich einvernehmlich, wenn ich als Kunde aktiv werden muss um Bekanntzugeben, dass ich nicht damit einverstanden bin? Müsste nicht, wenn es einvernehmlich ist, der Vertragspartner der die Änderung vornimmt auf den anderen zugehen und nur wenn der andere Vertragspartner damit einverstanden ist kan diese auch in Kraft treten. Aber so wie es aussieht ist es doch so, dass ich als Kunde hinschicken muss dass ich NICHT einverstanden bin, und wenn ich nichts hinschicke, ich mich also nicht dazu äußere, wird es geändert. Sollte doch aber so sein, dass wenn ich mich nicht dazu äußere KEINE Vertragsänderung vorgenommen wird. Oder irre ich mich?
Genau so sehe ich das auch! Wenn A1 bei "einvernehmlichen Auflösungen der Dienstverhältnisse ihrer Arbeitnehmer auch so vorgeht, hätten Gewerkschaft, Arbeiterkammer und unter Umständen sogar das Arbeitsgericht ein gewichtiges Wörtchen mitzureden!So ist und bleibt der Kunde halt König! Oder?
Hallo Admins!Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich schriftlich wiederspreche, das ich die 2,75€ nicht bezahle, und es von A1 genehmigt wird? Habe ich dann automatisch eine Vertragsverlängerung von weiteren 24 Monaten abgeschlossen? Denn es ist doch eine Vertragsänderung. Es sieht nähmlich ganz danach aus, das unser gelobtes A1 nur etwas für uns Kunden tut, wenn wir unser Konto und unsere Geldtasche zur freien Entnahme öffnen! Mfg
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich schriftlich wiederspreche, das ich die 2,75€ nicht bezahle, und es von A1 genehmigt wird? Habe ich dann automatisch eine Vertragsverlängerung von weiteren 24 Monaten abgeschlossen?
Ergänzend dazu: Kann man 05er Nummern dann überhaupt noch anrufen? Der Vertrag läuft normal weiter soweit ich das verstanden habe, dh zahle ich dann wie bisher weiterhin pro Minute 0,25 Euro zu privaten Netzen oder werden die 05er Nummern für mich dann komplett gesperrt?
Hallo,Der Vertrag läuft ganz normal weiter. :-)05 Nummern können natürlich weiterhin angerufen werden ( Bahn, Bank, Versicherung usw.).Ich weiß gar nicht was ich mit den Firmen jeden Tag reden könnte . 😞 :phone_green:Hoffentlich haben die alle eine minutenlange Warteschleife. Und wenn wer abhebt, dann auflegen. 😉 Und wieder anrufen. Fast 17 Stunden im Monat!!!!!! 👍lg.
Hallo Admins!Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich schriftlich wiederspreche, das ich die 2,75€ nicht bezahle, und es von A1 genehmigt wird? Habe ich dann automatisch eine Vertragsverlängerung von weiteren 24 Monaten abgeschlossen? Denn es ist doch eine Vertragsänderung. Es sieht nähmlich ganz danach aus, das unser gelobtes A1 nur etwas für uns Kunden tut, wenn wir unser Konto und unsere Geldtasche zur freien Entnahme öffnen! Mfg
Vorsicht ! Kommt darauf an wann du den Vertrag abgeschlossen hast!!lg.
Was ist eigentlich mit Neukunden, die jetzt einen Vertrag bis 4.4 abschließen? Können die auch bis dahin der Erhöhung widersprechen?Ich hab nämlich am 30.01 als Neukunde einen Vertrag/Handy online geordert, und selbige am 02.02 nach der Lieferung aktiviert.Zu diesem Zeitpunkt war diese Diskussion noch nicht mal in den Startlöchern, die geplante Änderung der AGBs nicht offiziell.Online-Rechnung mit dem Hinweis der Erhöhung hab ich logischerweise noch keine bekommen.p.s.:An wen (genaue Adresse, Faxnummer, etc) und wie habe ich das Widerspruchsschreiben zu schicken? Muss das per e-mail, Fax oder Brief erfolgen?Bekomme ich da eine Bestätigung, von der ungewollten Erhöhung befreit zu sein?
Hallo Leute!Hört Euch einmal das Gestammel des Pressesprechers der Telekom an. Die Sache ist einfach nur mehr zum Lachen:mms://stream2.orf.at/filehandler/oesterreich/201106/a1_142617.wmaoder hier:http://tirol.orf.at/stories/497884/LGStefan
HalloIch hätte gerne für folgenden Umstand eine Erklärung:In den Entgeldbestimmungen/Allgemeiner Teil steht unter10.14 OPTION private Netze (05)Inkludierte Leistungen. Mit der Option private Netze (05) stehen Ihnen pro Rechnungsmonat/Anschluss bis zu 1000 Minuten Sprachtelefonie zu privaten Netzen (Vorwahl 05) im Inland zur Verfügung.Preis. Zusätzliches monatliches Entgelt: 2 Euro.Mehrleistung. Bei Überschreiten der monatlich inkludierten Einheiten verrechnen wir diezusätzlichen Einheiten nach Ihrem Tarif.Taktung. Die Taktung richtet sich nach Ihrem Tarif.Nun ist jedoch geplant, das sämtliche Tarife um 2,75€ angehoben werden.1.) Wie kann die gleiche Leistung unterschiedliche Entgelte verursachen?2.) Wieso werden alle Tarife zwangsweise umgestellt, wenn für diese Leistung eine eigene Option ins Leben gerufen wurde?Dieser Umstand ist unverständlichBitte um Aufklärung
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Hallo Admins!Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich schriftlich wiederspreche, das ich die 2,75€ nicht bezahle, und es von A1 genehmigt wird? Habe ich dann automatisch eine Vertragsverlängerung von weiteren 24 Monaten abgeschlossen? Denn es ist doch eine Vertragsänderung. Es sieht nähmlich ganz danach aus, das unser gelobtes A1 nur etwas für uns Kunden tut, wenn wir unser Konto und unsere Geldtasche zur freien Entnahme öffnen! Mfg
Hallo sven1706!Ein Rücktritt der EB Änderung verlängert deinen Vertrag nicht. Du erklärst mit deinem Schreiben lediglich, dass du mit den Änderungen nicht einverstanden bist. In diesem Zusammenhang verlängern wir ebenfalls keine Verträge von Kunden, die mit der Änderung einverstanden sind. Liebe Grüße,Alexandra
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Ergänzend dazu: Kann man 05er Nummern dann überhaupt noch anrufen? Der Vertrag läuft normal weiter soweit ich das verstanden habe, dh zahle ich dann wie bisher weiterhin pro Minute 0,25 Euro zu privaten Netzen oder werden die 05er Nummern für mich dann komplett gesperrt?
Hallo Silke!Selbstverständlich kannst du trotz Rücktritt der EB auf 05er-Nummern anrufen. Die Abrechnung hängt immer vom jeweiligen Tarif ab, in den meisten Fällen sind das 0,25 Euro pro Minute. Liebe Grüße,Alexandra
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Gibt es schon eine Info bezüglich A1 Absolut Zero?
Hallo Oliver, haben leider noch keine Infos erhalten. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, posten wir sie hier. Hab bitte noch etwas Geduld. Danke.Liebe Grüße,Alexandra
Ich hab gerade folgende Mail auf meine Anfrage bekommen:>>Sehr geehrter Herr Dohr,es tut uns Leid: es gibt ein Missverständnis, was die Änderung unserer Entgeltbestimmungenmit 4.4.2011 angeht.Ihre Rufnummer 0664 xxx ist davon nicht betroffen – daher können Sie Ihren Vertrag weder kostenlos außerordentlich kündigen noch von diesem zurücktreten.
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[quote]Ich hab gerade folgende Mail auf meine Anfrage bekommen:>>Sehr geehrter Herr Dohr,es tut uns Leid: es gibt ein Missverständnis, was die Änderung unserer Entgeltbestimmungenmit 4.4.2011 angeht.Ihre Rufnummer 0664 xxx ist davon nicht betroffen – daher können Sie Ihren Vertrag weder kostenlos außerordentlich kündigen noch von diesem zurücktreten.
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HalloIch hätte gerne für folgenden Umstand eine Erklärung:In den Entgeldbestimmungen/Allgemeiner Teil steht unter10.14 OPTION private Netze (05)Inkludierte Leistungen. Mit der Option private Netze (05) stehen Ihnen pro Rechnungsmonat/Anschluss bis zu 1000 Minuten Sprachtelefonie zu privaten Netzen (Vorwahl 05) im Inland zur Verfügung.Preis. Zusätzliches monatliches Entgelt: 2 Euro.Mehrleistung. Bei Überschreiten der monatlich inkludierten Einheiten verrechnen wir diezusätzlichen Einheiten nach Ihrem Tarif.Taktung. Die Taktung richtet sich nach Ihrem Tarif.Nun ist jedoch geplant, das sämtliche Tarife um 2,75€ angehoben werden.1.) Wie kann die gleiche Leistung unterschiedliche Entgelte verursachen?2.) Wieso werden alle Tarife zwangsweise umgestellt, wenn für diese Leistung eine eigene Option ins Leben gerufen wurde?Dieser Umstand ist unverständlichBitte um Aufklärung
Hallo gewo!Wir bieten seit 01.01.2011 die Option 05 um 2 Euro auf Kundenwunsch an. Durch die Anpassung unserer EB (ab 04.04.2011) ändert sich dadurch der Preis auf 2,75 Euro monatlich. Damit vereinheitlichen und vereinfachen wir die Telefonate und die Verrechnung zu Gesprächen auf 05er-Nummern. Nutzt du mehr als 11 Minuten pro Monat auf 05er-Nummern, kommt dir die EB Änderung zugute. Im Gegenzug, hast du keinen Nutzen davon, kannst du der Änderung schriftlich widersprechen. Liebe Grüße,Alexandra
Bin wirklich enttäuscht von A1...aber hab leider die neuen AGB stillschweigend "unterschrieben" und hab daher nur ein Einspruchsrecht. Schade, hätte sehr gerne ao gekündigt. Bin äußerst unzufrieden mit A1.lg
Hallo Christof!Du bist als Neukunde von der EB Änderung nicht betroffen, da wir dich zwei Monate vor der EB Änderung davon informieren müssen. In diesem Fall wäre eine zeitgerechte Information an dich nicht möglich. Du möchtest dennoch 1000 Freiminuten zu 05er-Nummern? Melde dir die Option 05 um 2 Euro monatlich einfach an. Liebe Grüße,Alexandra
Hallo!Heute ist der 9.2.2011, was bedeutet, dass es keine vollen 2 Monate mehr dauert bis zum showdown.Auf meiner alten Rechnung war kein Hinweis auf die EB Änderung und die Neue kommt erst. Dies bedeutet, dass ich innerhalb der 2 Monatfrist nicht informiert wurde .Ich kann also davon ausgehen, dass ich von der EB Änderung auch nicht betroffen bin?
Hallo gewo!Wir bieten seit 01.01.2011 die Option 05 um 2 Euro auf Kundenwunsch an. Durch die Anpassung unserer EB (ab 04.04.2011) ändert sich dadurch der Preis auf 2,75 Euro monatlich. Damit vereinheitlichen und vereinfachen wir die Telefonate und die Verrechnung zu Gesprächen auf 05er-Nummern. Nutzt du mehr als 11 Minuten pro Monat auf 05er-Nummern, kommt dir die EB Änderung zugute. Im Gegenzug, hast du keinen Nutzen davon, kannst du der Änderung schriftlich widersprechen. Liebe Grüße,Alexandra
Also wenn ich es richtig verstehe verteuert sich die Option durch die EB Anpassung innerhalb von 4 Monaten um 37,5% bei gleicher Leistung."Damit vereinheitlichen und vereinfachen wir die Telefonate und die Verrechnung zu Gesprächen auf 05er-Nummern." - Dies hat doch keinen Einfluß auf Telefonate!!Verstehe ich deinen letzten Satz richtig, dass jeder der Änderung schriftlich wiedersprechen kann, unabhängig davon wann der Vertrag abgeschlossen wurde? Bei Wiederspruch wird sozusagen die Grundgebührerhöhung von 2,75€ zurückgenommen und wie bisher abgerechnet egal wann der Vertrag abgeschlossen wurde.Wird es in den neuen Tarifen nach 4.4.2011 1.) 1000 Freiminuten ins Festnetz (inkl 05er) geben 2.) oder 1000 min ins Festnetz und 1000 min zu 05er Nummern geben?Danke
Seit der Zwangserhöhung habe ich ein neues FEINDBILD !Die Facebook Gruppe " A1 kriegt unsere 2,75 nicht" wird immer grösser...und somit die Anzahl der zufriedenen A1 Kunden immer kleiner...
Habe gerade bei der Hotline gefragt wann ich so schnell wie möglich aus meinem Vertrag rauskomme...und fand die Tatsache spannend wenn man my next (mit Mobilpoints wohlgesagt) einlöst geht man sogleich eine neue 24 Monatsbindung ein...wofür sammle ich dann brav meine Mobilpoints...FÜR NIX ...jetzt weiss ichs...
siehe auch dazu: http://www.umtslink.at/3g-forum/a1-mobilkom-austria/65576-rechtliche-zulaessigkeit-entgelterhoehung-a1-per-04-04-2011-a.html#post887643von dort : Ich hatte heute ein längeres Gespräch mit einem Juristen, der unter anderem auch auf Vertragsrecht und Konsumentenschutzrecht spezialisiert ist und der hat mir seine Sicht der Dinge dargelegt. Diese will ich euch nicht vorenthalten:§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG lautet: § 6. (1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen ein bestimmtes Verhalten des Verbrauchers als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung gilt, es sei denn, der Verbraucher wird bei Beginn der hiefür vorgesehenen Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und hat zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist.Seiner Meinung nach muss sich dieses "bestimmte Verhalten des Verbrauchers" (das ja hier durch die AGB eines Unternehmens fingiert wird) auf etwas Konkretes beziehen, nämlich auf etwas, das dem Verbraucher schon bei Vertragsabschluss bekannt war! Also A1 müsste schon bei Vertragsschluss auf dem Vertragsformular oder in den AGB genau hingeschrieben haben, WAS sich dann später mal ändern wird (in diesem Fall also eine Erhöhung des Entgelts). Das war aber nicht der Fall. Eine unbestimmte (und bei ex ante Betrachtung unbestimmbare) Änderung ist davon nicht gedeckt. Einfach hinzuschreiben "es wird sich irgendwann irgendwas ändern, wir wissen selbst noch nicht was, werden es dem Kunden aber dann rechtzeitig mitteilen und dann gilt sein Schweigen als Zustimmung", ist daher nicht zulässig.Beispiel: Nach § 6 Abs 1 Z 2 KSchG wäre es legal, in die AGB einen Passus aufnzunehmen, nach dem sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragsdauer automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Legal wäre das aber nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde zusätzlich kurz vor Ablauf der MVD nochmal extra drauf hingewiesen wird, dass der Vertrag automatisch verlängert wird, wenn er der Verlängerung dann nicht widerspricht. Das würde in diesem Fall nicht dem § 6 Abs 1 Z 2 KSchG widersprechen, da ja der Kunde bei Vertragsschluss wusste, dass er jedes Jahr daran erinnert werden wird und wenn er die Erinnerung bekommt und nicht widerspricht, verlängert sich der Vertrag erneut.Nicht legal im Sinne des § 6 Abs 1 Z 2 KSchG wäre jedoch eine Klausel in den AGB, die besagt, dass A1 jederzeit einseitige Änderungen beliebiger Art am Vertragsverhältnis vornehmen darf, indem sie diese Änderungen einfach nur auf der Rechnung vermerken mit dem Hinweis, dass diese in Kraft treten, wenn der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Denn das wäre sozusagen ein "Freibrief" für A1, jedes Monat x-beliebige Änderungen am Vertragsverhältnis vorzunehmen, mit denen der Kunde gar nicht rechnet und der Kunde müsste sich das dann jedesmal genau durchlesen und darauf reagieren, sprich er müsste jedes Monat die jeweilige Änderung schriftlich ablehnen. Das kann's natürlich nicht sein, das würde ganz klar dem Zweck des § 6 Abs 1 Z 2 KSchG zuwiderlaufen.Also kurz zusammengefasst: Der § 6 Abs 1 Z 2 KSchG deckt nur solche Änderungen ab, die bereits beim Vertragsabschluss konkret vereinbart wurden (z.B. könnte eine automatische jährliche Verständigung über eine automatische Verlängerung der Mindestvertragsdauer vereinbart werden, die in Kraft tritt, wenn der Kunde dieser nicht jedes Jahr explizit widerspricht), aber er deckt natürlich nicht solche Änderungen, die beim Vertragsschluss noch kein Thema waren und mit denen der Kunde daher natürlich auch nicht zu rechnen brauchte, so wie es hier der Fall ist.Die Klausel ist daher seiner Meinung nach jedenfalls unzulässig.Fazit:Entweder gelingt es, die Juristen bei VKI ebenfalls von dieser Rechtsansicht zu überzeugen (vielleicht haben die es bisher einfach noch nicht von dieser Warte aus betrachtet), oder es muss jemand privat damit bis zum OGH gehen. Mein Bekannter meinte, dass es in diese Fall höchst unwahrscheinlich wäre, dass der OGH diese Klausel von A1 als zulässig durchgehen lässt, eben aufgrund von deren Unbestimmtheit. Denn wenn durch eine solche Klausel zulässig wäre, würde damit ja praktisch das gesamte Konsumentenschutzrecht ad absurdum geführt werden.
Hallo Christof!Du bist als Neukunde von der EB Änderung nicht betroffen, da wir dich zwei Monate vor der EB Änderung davon informieren müssen. In diesem Fall wäre eine zeitgerechte Information an dich nicht möglich. Du möchtest dennoch 1000 Freiminuten zu 05er-Nummern? Melde dir die Option 05 um 2 Euro monatlich einfach an. Liebe Grüße,Alexandra
Frage an Alexandra A1: Du schreibst ihr müsst den Kunden zwei Monate vor der Änderung darüber informieren. Wir haben den 10.02. und ich wurde bis jetzt nicht von euch über irgendwelche Änderungen informiert. Bedeutet das, dass ich auch nicht davon betroffen bin? Ich habe meinen Vertrag seit September 2010.Bitte um Antwort!
halloich hab heut die bestätigung für die kündigung per sms erhalten bis wann bekomm ich sie per post?

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