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Neue Entgeltbestimmungen ab 04.04.2011



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richtigstellung zum oberen beitrag von mir:habe vorher grade nochmals bei a1 angerufen, mitarbeitern hob ab, und die meinte sie wissen es selber nicht wie es mit der kündigung nach einem abgeschlossenen tarif / vertrag nach dem "02.06.2009" ausschaut, (wegen gesetzes-stand und so)sie wird am montag ihre Vorgesetzten fragen wie der stand der dinge ist,und auch bei folgendem fall, wenn man jetzt der neuen agb widerspricht und beim alten vertrag bleibt, und dann einen tarifwechsel macht, ob man dann die € 2,75 zahlen muss oder nicht.diese mitarbeitern mit der ich vorher gerade geredet habe,hatte nicht versucht mich abzuwimmeln mit irgendwelchen tatsachen, die sie selber noch gar nicht weiß, sondern ist hier wirklich auf die einzelnen punkte mit mir eingegangen, und sie hat mir auch nicht widersprechen können ;)ich halte euch auf dem laufenden stand der dinge,wenn ich neue infos am montag habe :)(nicht wie gewisse a1-admins hier im forum, welche den fragen der usern bewusst ausweichen / ignorieren..)mfg Christian
ok danke 👍
Mein Vorschlag wäre :Paket mit 100 Minuten zu 05er Nummern um 0,30 cent .... dies bekommt jeder.Paket mit 1000 Minuten nur für Kunden die es bestellen !Dies liebe Mobilkom wäre meinen Meinung eine kundenfreundliche Lösung .Zufriedene Kunden die bleiben !Wer braucht schon 1000 Minuten zu 05er Nummern ?
Mein Vorschlag ist:A1 bindet die Anrufe zu 05er-Nummern in bestehende Frei-Kontingente ein - so wie es einige kleinere Mobilfunkprovider auch schon immer haben!A1 ist der größte Provider Österreichs mit dem größten Umsatz - und kann es sich nicht leisten, die paar Minuten/Monat/Kunde in die bestehenden Flatrates einzubinden?? Aber die Kleinen Provider schaffen das schon??Da können die A1-Moderatoren noch so viel um den heißen Brei herumreden: Die einzige Erklärung, warum A1 diese neuen Bestimmungen einführen will, ist, dass man sich ein ordentliches Zubrot verdienen will, unter dem Deckmantel "wir wollen unseren Kunden damit doch nur Gutes"!So schauts mal aus!
Ich kann mich als langjähriger A1-Kunde nur dem Protest gegen diese versteckte und noch dazu als "kundenfreundlich" gepriesene Tariferhöhung anschließen. Ich habe A1 unter anderem deshalb gewählt und empfohlen, dass es recht faire und im Vergleich auch überblickbare Vertragsbedingungen bietet - lediglich die Einführung der Mobilpoints haben mich schon einmal zu einem Providerwechsel veranlasst.Nunmehr hat aber A1 diesen Bonus ganz sicher verspielt.Ich überlege sehr klar den Wechsel und werde auch sicher in Zukunft andere Provider empfehlen.
Was sich A1 hier leistet ist wirklich sehr bedenklich und ich finde diesmal wird das fatale Folgen haben...immerhin gibts auch schon auf Facebook eine eigene Gruppe gegen die geplante Erhöhung : "A1 kriegt unsere 2,75 nicht!"... A1 Kundenservice ...adieu 😞
ich will keine Gebühren mehr an ein Unternehmen zahlen von dem ich MASSLOS enttäuscht !!!
Einfach nur eine Frechheit und eine Abzocke!Ich bin maßlos enttäuscht, dass A1 so mit seinen Kunden umspringt. Das Ganze als Option anzubieten, wäre kundenfreundlich, einfach aufschlagen ist eine Vorgangsweise, die nur dazu dient um zusätzliche Einnahmen zu erzielen. 👎 👎 👎 Ich bereue zu tiefst, dass ich vor kurzem meinem XCITE Unlimited verlängert habe, und werde jetzt mal verfolgen wie die Meinungen bezüglich SoKü aussehen- weil ich lasse mich sicher nicht von der Mobilkom abzocken.Denn der Widerspruch ist ebenso lächerlich, bis zur nächsten Verlängerung bleibt vl der Vertrag gleich, dannach wird man aber ebenso zur Kasse gebeten!
http://www.facebook.com/profile.php?id=100000631867086#!/home.php?sk=group_150231041699598¬if_t=group_r2j
es gibt so viel zu erleben....nur nix positives...
Hallo!Hier ist die Aussage über die Nichtzulässigkeit der Vorgangsweise der Telekom eines auf Konsumentenschutz spezialisierten Juristen:http://www.umtslink.at/3g-forum/a1-mobilkom-austria/65576-rechtliche-zulaessigkeit-entgelterhoehung-a1-per-04-04-2011-a.htmlLGStefan
Ich habe im Juli 2009 den Tarif Smart 100 zum damaligen Aktionspreis von € 4,50 (MVD 24 Monate) angemeldet. Wenn ich nun der Erhöhung widerspreche (ich habe meine Rechnungen durchgesehen: noch nie 05 angerufen), wird mir A1 nach 24 Monaten den Tarif kündigen? Oder werde ich dann weiterhin um diesen Preis oder wenigstens um € 7,25 telefonieren können? Wird es im Widerspruchsfall nach 24 Monaten ein ähnlich günstiges Angebot für einen weiteren Vertrag geben?
Ich habe meine Telefonnummer von meiner Frau am 30.12.2010 übernommen. Das heißt ich habe wohl den Vertrag nach dem 2.6.2009 verlängert bzw. abgeschlossen. Kann mir bitte jemand erklären warum ich deswegen kein Recht auf die außerordentliche Kündigung habe?
Hallo Oliver!Danke für deine Frage! Die Anrufe in private Netze (05) werden separat verrechnet, d.h. du hast extra/zusätzlich 1000 Freiminuten in private Netze. Deine Frage wegen der Tonbandansage habe ich gerne an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Ich melde mich hier, sobald ich die Infos habe!lg,ChristianHallo,Sind die 1000 Minuten in ALLE Netze ? Wenn nur in Private Netze ( Festnetz ? ) sind die 2,75 mehr monatlich sportlich wertlos.mfg
Hallo alle!@außerordentliche Kündigung: Kunden mit Verträgen, die vor dem 2.6.2009 abgeschlossen wurden, haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dabei muss das Schreiben bis spätestens 4.4.2011 bei uns eingelangt sein. Der Vertrag wird dann mit 4.4.2011 gekündigt und auf B-Free umgestellt. Dieser B-Free Anschluss kann dann einfach wieder angemeldet werden (zu Erstanmeldekonditionen) oder auch portiert werden.@Kosten der außerordentlichen Kündigung: Die Kündigung ist in diesem Fall gratis – d.h. Pönalen und Entgelte für bestehende Bindungen bzw. minus MOBILPOINTS werden nicht verrechnet.lg,Christian
Hallo!Ich hab da noch eine Frage betreffend deines Postings hier A1 Christian!Wenn ich kündige und auf B-Free gesetzt werde kann ich mir wieder einen Tarif zu Neukunden Konditionen anmelden.1. Kann ich meine Rufnummer hier mitnehmen von A1 Vertrag ---> B-Free---->A1 Vertrag???2. Welche außertürlichen Kosten fallen für diesen Verlauf für mich?? bzw. Fallen welche an??3. Was ist mit portieren gemeint?? Ich verstehe das nicht genau! :-)Danke im voraus für die Beantwortung!lg
Also irgendwie kapier ich die ganze Sache hier nicht....Ist von der Änderung jetzt jeder betroffen?Ich hab meinen XCITE Unlimited Tarif vor 2 Wochen verlängen lassen - ohne auf etwaige Änderungen hingewiesen zu werden.Muss ich jetz auch die 2,75€ monatlich mehr zahlen?!Danke für eure Hilfe.....
Hier sind die Antworten von A1 sehr dürftig und sehr lange her. :-(Plant A1 vielleicht die Rücknahme der neuen AGB ?lg
Laut §25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sollte die ao Kündigung möglich sein. (3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.Im Gesetz steht nicht davon, dass so eine Gebührenerhöhung optional ist. So wird das Schreiben wohl aussehen:AnA1 Telekom Austria AGObere Donaustraße 29A-1020 WienKündigung meines Mobilfunkvertrages gem. §25/3 TKG (§25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG))Sehr geehrte Damen und Herren,Wegen nicht ausschließlich kundenbegünstigender Änderungen der AGB kündige ich mit Hinweis auf das Sonderkündiggungsrecht §25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)) meinen Vertrag lautend auf xxxxxxxx, Rufnummer: 0664/xxxxxxxxx zum ehestmöglichen Zeitpunkt.Von diesem Sonderkündigungsrecht mache ich hiermit ausdrücklich Gebrauch.Mit freundlichen Grüßen
Hier sind die Antworten von A1 sehr dürftig und sehr lange her. :-(Plant A1 vielleicht die Rücknahme der neuen AGB ?lg
Fast darf man damit schon rechnen. Seit dem Wochenende gibt es von keinem A1-Moderator irgendeine Äußerung in diesem Forum, wahrscheinlich muß erst die neue Linie fixiert werden. Ich denke, von Seiten A1 hat man die negativen Reaktionen bei weitem unterschätzt.
Guten Abend@all!Kann ich meine laufenden Vertrag -Xcite Zero+1Gb Datenguthaben- den ich Ende März 2010 abgeschlossen habe, außerordentlich kündigen, ohne das Kosten enstehen?Bitte um Antwortlg
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Fast darf man damit schon rechnen. Seit dem Wochenende gibt es von keinem A1-Moderator irgendeine Äußerung in diesem Forum, wahrscheinlich muß erst die neue Linie fixiert werden. Ich denke, von Seiten A1 hat man die negativen Reaktionen bei weitem unterschätzt.
Interessante Vermutung, nur wird nix dran sein. Auf Facebook wird beantwortet und auch an der Hotline. Ich denke das die wenigen Mods sich hier auch um die übrigen (älteren) Anfragen kümmern (müssen).
Laut §25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sollte die ao Kündigung möglich sein. (3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.Im Gesetz steht nicht davon, dass so eine Gebührenerhöhung optional ist. So wird das Schreiben wohl aussehen:AnA1 Telekom Austria AGObere Donaustraße 29A-1020 WienKündigung meines Mobilfunkvertrages gem. §25/3 TKG (§25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG))Sehr geehrte Damen und Herren,Wegen nicht ausschließlich kundenbegünstigender Änderungen der AGB kündige ich mit Hinweis auf das Sonderkündiggungsrecht §25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)) meinen Vertrag lautend auf xxxxxxxx, Rufnummer: 0664/xxxxxxxxx zum ehestmöglichen Zeitpunkt.Von diesem Sonderkündigungsrecht mache ich hiermit ausdrücklich Gebrauch.Mit freundlichen Grüßen
Hallo!Ich habe gestern ein Kündigungsschreiben abgeschickt und heute angerufen. Die nette Mitarbeiterin hat mich darauf hingewiesen das es mir nicht möglich ist, diesen zu kündigen, da ich schon in den neueren agb bin? (Mein Vertrag wurde mitte 2010 unterschrieben) soll ich mein kündigungsschreiben wiederholen ?ich will keine option zwischen 2,70 ja oder nein. sondern einfach nur vom vertrag weg. bei tmobile und telering gings auch. und da ging es nicht um grundentgelderhöhung sondern lediglich nur um die 05er nummer wo diese einbezogen werden. da war dies viel einfacher...bitte um hilfe
AGBs können nicht über geltendem Gesetz stehen. In den nächsten Tagen sollte man wohl im umts-forum und auf facebook wohl weiterlesen.
Also ich hab meinen Vertrag am 20.01.2010 Verlängert bin jetzt schon viele Jahre A1 Kunde aber irgendwann ist Schluss! Bei meiner PDF Rechnung steht gar nichts über irgendwelche Änderungen!!! Habe es gestern von einem Freund erfahren!Mein Vertrag läuft noch bis 2012 und da kommt einiges zusammen noch dazu habe ich ein Zusatzpaket (10€ im Monat) das bis Ende des Vertrags mitläuft, das mir nicht bewusst war!! Obwohl bei mir im Account steht, dass dieses Zusatzpaket jetzt ab 1.3.2011 ausläuft!!!Ich habe immer A1 verteidigt und empfohlen, aber ich werde nach dem jetztigen Vertrag auch sicher nach einem neuen Anbieter suchen!!!!!!
Benutzerebene 1
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Hallo an alle, da es anscheinend noch Missverständnisse zu geben scheint, hier nochmal die Facts:Am 04.04.2011 ändern wir unsere Entgeltbestimmungen für unsere bestehenden KundInnen. Für 2,75 Euro zusätzliches Grundentgelt pro Monat und A1 Rufnummer telefoniert ihr in Zukunft 1000 Minuten gratis zu privaten Netzen (05). Was sind diese privaten Netze eigentlich? Private Netze nützen zB. Banken, Versicherungen, Behörden. Mehr zu den privaten Netzen seht ihr unter http://www.rtr.at/de/tk/Rufnummernsuche?S=05&art=d . Nähere Informationen ob euch zB. ein Widerspruchsrecht oder das Recht auf außerordentliche Kündigung zukommt, entnehmt bitte eurem persönlichen Rechnungsaufdruck. Du bist mit den Änderungen nicht einverstanden und hast du deinen Vertrag vor dem 02.06.2009 abgeschlossen oder verlängert? Du kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Wir benötigen die außerordentliche Kündigung bis zum Inkrafttreten der Änderung, also bis spätestens 04.04.2011. Mit der außerordentlichen Kündigung stellen wir den Anschluss auf B.FREE um. Hast du deinen Vertrag ab 02.06.2009 abgeschlossen oder verlängert? – Den Änderungen kannst du bis spätestens 04.04.2011 schriftlich widersprechen. Der Vertrag läuft im Fall eines Widerspruchs zu den bisherigen Konditionen weiter. In beiden Fällen benötigen wir eine schriftliche Mitteilung von dir. Liebe GrüßeA1 Administrator 77
Mit welcher Rechnung soll das bitte kommen?Auf der Jänner ist nichts zu finden.

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