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Neue Entgeltbestimmungen ab 04.04.2011



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kann mir mal wer helfen,wie sollte denn diese außerordentliche Kündigung meines Vertrags aussehenFormular dazu gibs ja keins
Hi DavidEs reicht ein formloses Schreiben: Es müssen nur dein Anliegen, deine Rufnummer & deine Unterschrift vorhanden sein!lg,Christian
Hi DavidEs reicht ein formloses Schreiben: Es müssen nur dein Anliegen, deine Rufnummer & deine Unterschrift vorhanden sein!lg,Christian
ok, dankekannst du mir auch die Adresse sagen?
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Hallo David!Klar, schicke den Widerspruch per Post an A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 27, 1020 – Wien; oder per FAX an 0800 664 601; oder via E-Mail (das Schreiben einscannen) an service@a1.net!lg,Christian
Also vorerst bin ich überrascht, dass man nun doch auch per eingescannten schreiben was an a1 senden kann und es gilt. ich habe letztens eine halbe stunde diskutiert mit der Hotline und man erklärte mir vehement immer wieder, dass ich per Post oder fax senden muss. Für mich als Kunde beides kostspielig. Mail ist perfekt. Gut das es doch gilt.nun zum aktuellen Thema. ich bin auch höchstens enttäuscht.Absolute Frechheit gegenüber dem Kunden. Man bekommt die Rechnung gar nicht mehr zugestellt (kostenlos. sonder nur gegen Entgelt). Weiters kann ich nie eine Originalrechnung einsehen. :phone_green: Sondern nur eine Kopie. Das kann es ja schon mal nicht sein. Weiters ist A1 (im Gegensatz zur Konkurrenz) nicht in der Lage im Mailanhang die Rechnung zuzustellen. Also es wird auch keine Rechung zugestellt, sondern eine KOPIE online gestellt. Ab wann gilt dann die Rechnung als zugestellt, wenn sie nie zugestellt wird. Klar der Versuch den Kunden es so schwer wie möglich zu machen und in der Hoffnung dass man die Änderungen des Vertrages in der Onlinerechnung übersieht. Wo ist das Problem eine Rechnung per Mail zukomme zu lassen?Weiters Highlight ist, dass ich heute einen Anruf verpasst habe von eine A1_Dame. Sie bittet um einen Rückruf, und jetzt kommt es unter eine 050 664 xxxx nummer. Wenn ich die Nummer ohne 050 Anrufe geht es nicht.Also versucht A1 nun den Kundenservice auf eine 050 nummer umzustellen, die im Tarif nicht enthalten ist. Das ist doch der größte Witz .Weiters finde ich den Beitrag der Administorin interessant, dass A1 nicht schriftlich (Brief) informier, wenn den Änderungen widersprochen wurde, sonder per SMS. Was soll der Spaß? Um Kosten zu sparen? Und bleiben sie auch nicht erspart. Dann senden sie einen Brief mit der Info. Also ich kann nur sagen, aus meiner Sicht klare Abzocke-Aktion. Ich hoffe das Sonderkündigungsrecht geht durch, weil das kostet das Unternehmen sehr viel geld. Und dann soll wie in jedem anderen Unternehmen der Zuständige (der die Geniale Idee hatte) die Konsequenzen daraus tragen.Ich der Hoffnung, das s die Gerechtigkeit und Fairness siegt, und nicht die Machstellung eines größeren Unternehmens.P:S Sorry meine absätze werden leider ignoriert. daher die ungute formatierung. er schreibt trotz ENTEr in der gleicen zeil eweiter.
Na ganz gut !!!hätte ich nicht nach etwas gesucht und wär zufällig auf dieses thema gestoßen hätt ich garnicht mitbekommen das es was neues gibt ... Paaah würde für mich heißen ich müsste was zahln und ich hätts gar net mitbekommen... ich habe WEDER EINE MAIL noch EINEN AUF PAPIER SCHRIFTLICH FESTGEHALTENEN HINWEIß bekommen... !!! frechheit ... werde morgen gleich los zum nächsten A1 shop und einiges in die wege leiten um 1. diesen zu umgehen und 2. eventuel auch meinen vertrag kündigen sollte ich dazu verpflichtet sein bei verlängerung dies zu zahlen.... 👎
Hallo Ihr Lieben!Es haben ALLE ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 25 TGK:a) Kunden vor 2.6.2009Hier gibt keine Sonderbestimmung für "einvernehmliche" Angebote. Somit greift der § 25 TKG direkt.b) Kunden ab 2.6.2009Hier gibt es eine Sonderbestimmung im § 27 (6) bis (8) der AGB. Dort wird angeführt: "Unser Angebot zu den neuen bzw. geänderten AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen gilt als angenommen, wenn Sie nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widersprechen. Wir informieren Sie in unserem Angebot über diese Frist sowie auf die Bedeutung Ihres Verhaltens.". Bei dieser Bestimmung wird sichtlich auf den § 6 Abs 1 Z 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) verwiesen. "§ 6. (1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen2. ein bestimmtes Verhalten des Verbrauchers als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung gilt, es sei denn, der Verbraucher wird bei Beginn der hiefür vorgesehenen Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und hat zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist;"Nur kommt diese Regelung nicht zur Anwendung, weil § 25 TKG in einer eindeutige Bestimmung (die auch nicht in AGBs abgeändert werden kann) vorsieht, dass bei einer nicht begünstigenden Änderung für den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht möglich ist. Der Kunde muß daher auch garnicht widersprechen, sondern einfach außerordentlich kündigen. Was in den AGB steht, ist daher uninteressant. Die Telekom versucht hier sichtlich den § 25 TKG "auszuhebeln". Der Passus in den AGB hat aber schon seine Berechtigung und zwar dann, wenn der Kunde besser gestellt wird. Conclusio - alle haben ein außerordentliches Kündigungsrecht.Natürlich müssen die Handys nicht zurückgegeben werden und auch keine Abschlagszahlungen geleistet werden.Ich werde Anfang nächster Woche ein Kündigungsschreiben (welches dann jeder benutzen kann) online stellen. Siehe www.umtslink.at/3g-forumDies ist meine MeinungLGStefan
Hallo Stefan!Das heißt, wenn ich im Dezember 2010 einen Vertrag abgeschlossen habe und ein Handy günstig bekommen habe, kann ich meinen Vertrag kündigen und muss weder Nachzahlungen leisten, noch mein Handy zurückgeben?Danke im Vorraus, LG Anna
Ist schon merkwürdig, die neuen Entgeltbestimmungen dürften nicht sehr von Erfolg gekrönt sein. Wie erklärt es sich sonst daß A1 gerade jetzt, Neukunden 3 Monate die Grundgebühr schenkt.Gab es da vielleicht so viele Kündigungen ???Meinen Wechsel von B Free auf A1 werde ich mir nochmals schwer überlegen.
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@ Suzibiker : die aktion 3 monate keine grundgebühr wurde bereits am 1.2.11 gestartet und hat sicher nichts mit irgendwelchen entgeltbestimmungen zu tun. mfg@ Steininger : du kannst deinen vertrag nicht kündigen, sondern nur widerspruch gegen die erhöhung einlegen. dann läuft dein vertrag zu den alten bedingungen weiter. mfg
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@Anna Maria Steininger: Laut Gesetz JA. Laut A1 nein, nur widerrufen und zu momentanen Bedingungen ohne Erhöhung weitertelefonieren 😉
Liebes A1-Team!Kann man die außerordentliche Kündigung wieder zurückziehen??Habe voreilig für alle Familienmitglieder ein Schreiben zur außerordentlichen Kündigung an A1 geschickt. (Wollte aber lediglich nicht die zusätzlichen €2,75 bezahlen.)Da ich jetzt aber erst gelesen habe, dass diese Verträge dann auf Bfree umgestellt werden, würde ich das gerne zurückziehen. Möchte meinen Vertrag nicht kündigen!Und außerdem habe ich einen MEMBER-Tarif, der sowieso nicht davon betroffen ist. Aber meine Familienmitglieder haben A1 XCITE Unlimited Tarife, und diese sind davon betroffen. Sehe ich das richtig? Kann ich das wieder rückgängig machen?Mfg
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Hallo Community!@wildberry13: Klar, schicke dazu einfach ein formloses Schreiben, dass du von deinem a.o. Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen möchtest – also einfach ein Storno deiner außerordentlichen Kündigung.@Daniel: Wie die meisten größeren Unternehmen, sind unsere Mitarbeiter über 05er Nummer erreichbar. Vorteil: Einheitliche Nummern für unsere Mitarbeiter & Kunden, gleiche Kosten aus dem Festnetz, egal woher wir kontaktiert werden. Es hindert dich niemand daran, unsere kostenlose Serviceline unter 0800 664 664 anzurufen – für persönliche Rückrufe vergeben wir unsere Festnetznummern.Zur Rechnung: Hast du deinen Anschluss im A1 ONLINE SHOP angemeldet? Dann ist die Papierrechnung kostenpflichtig. Bei Anmeldungen, die im A1 SHOP oder einem A1 Händler durchgeführt werden, stellen wir die Rechnung auf Wunsch auch kostenlos auf Papierrechnung um. Dein Feedback für die Zustellung der Rechnung via E-Mail habe ich gerne an die zuständige Abteilung weitergeleitet.@Stefanie: Du findest den Hinweis auf die Änderung auf der Rechnung 01/2011, 02/2011 oder 03/2011. Schickst du deinen Widerspruch bis 4.4.2011, bleibt alles beim Alten. Auch bei zukünftigen Vertragsverlängerungen, Tarifwechseln, MY NEXT Nutzung, etc. werden die 2,75 Euro dann nicht verrechnet.lg,Christian
Auf der Rechnung 03/2011 findet sich mehr kein Hinweis auf die neuen Entgeltbestimmungen. Warum?
Ich bitte um Hilfestellung eines Admins bzw. Moderators hier im Forum: Nachdem ich per Fax, wie hier beschrieben, den Widerspruch gegen die geänderten Entgeltbestimmungen zu meinem Vertrag einlegte, bekam auch ich den hier bereits zitierten Brief von A1: "Es tut uns leid, es gibt ein Missverständnis, was die Änderungen unserer Entgeltbestimmungen mit 4.4.2011 angeht. Ein Widerspruch gegen die Änderung für Ihre Rufnummer ... ist nicht möglich. Sie können Ihre Rufnummer aber außerordentlich kündigen..." Ich habe aber sehr wohl das Widerspruchsrecht, wie aus den Entgeltbestimmungen, und auch aus dem Beitrag vom Admin "A1 Christian" hier eindeutig hervorgeht. Meinen Vertrag habe ich zwar vor dem angegebenen Stichtag abgeschlossen (langjähriger Kunde), jedoch diesen im vergangenen Jänner um weitere 24 Monate verlängert, was ich auch auf dem Fax extra angegeben hatte. Nach Erhalt dieses Briefes setzte ich mich sofort mit dem A1 Kundenservice in Verbindung, dessen Mitarbeiter (Name ist bekannt) mir ebenfalls bestätigte, daß ich das Widerspruchsrecht haben müßte, es sich wohl um einen internen Systemfehler handle und er mich nach der Klärung am nächsten Tag anrufen werde. Das war vor 2 Wochen, doch der versprochene Rückruf blieb ebenfalls aus, ein weiterer Anruf brachte auch keinen Erfolg - wieder kein Rückruf! Ich bin als treuer A1 Kunde entsetzt über diese Vorgangsweise, hatte bisher nie Probleme, und bitte nun hier im Forum, sich der Sache anzunehmen und mir mein, laut den Bestimmungen eindeutig bestehendes, Widerspruchsrecht zuzugestehen, oder mir die genauen Gründe für die Ablehnung mitzuteilen. Vielen Dank im Voraus! mfg
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@Gerhard: Das Posting hier ausdrucken und alles relevante an den Konsumentenschutz schicken. Sonst wird dir die AGB Änderung am 4.4. blühen... Verlier keine Zeit.
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Hallo Community!@newton156: Wenn der Hinweis nicht auf deiner 03/2011 Rechnung steht, dann findest du ihn auf der Rechnung 02/2011 oder 01/2011. Findest du auf keiner der genannten Rechnungen den Hinweis, bist du von der Änderung nicht betroffen!@Gerhard4711: Wenn du im Jänner 2011 verlängert hast, kannst du der Änderung widersprechen. Es tut mir leid, dass hier ein Fehler passiert ist. Habe dein Anliegen an einen Kollegen weitergeleitet – er wird sich bei dir melden!lg,Christian
@A1_Christian: Herzlichen Dank für die schnelle Bearbeitung! Soeben hat sich ein A1-Mitarbeiter bei mir gemeldet, die Sache hat sich aufgeklärt. Es handelte sich tatsächlich um einen Irrtum bei A1, das Widerspruchsrecht wurde mir nun zugestanden. Super, daß es das Forum hier gibt! Schöne Grüße.
weiß wer, wie lang die Bearbeitung von der außerordentlichen Kündigung dauert?
Sehr geehrtes A1 Team,Auch ich schließe mich den schwer entäuschten A1 Kunden an.Ich habe von dieser Änderung in einem E-Mail Rundschreiben erfahren und dachte es handelt sich um SPAM, da ich den Text lächerlich fand. (05 Nummern, noch nie verwendet)Nach Recherche in meinen Online Rechnungen musste ich eine "feige" Infobox feststellen, in der die Änderung Kundgemacht wurde.Kleiner Tipp: beim nächsten Mal den Link schwarz hinterlegen, dann finden das noch weniger Kunden.Jetzt muss ich und alle von mir informierten Bekannten die (noch) A1 verwenden ein Schreiben aufsetzen, damit ich mir eine Änderung meines Vertrages, den ich nie zugestimmt habe, erspare.Ich wünsche Ihnen viel Arbeit und Sammelklagen für diese Aktion beim Ausloten der Grenzen.
hallo,für mich stellt sich jetzt die Frage ob auch ich davon Gebrauch machen kann. Ich habe meinen Vertrag gekündigt (läuft jedoch noch bis Juni 2011) ist somit aufgrud §25 (3) eine sofortige Kündigung möglich oder nicht?! Bin ich froh, wenn das alles abgewickelt ist. A1 wurde mit der Zeit immer kundenunfreundlicher 👎
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David Schönach]weiß wer, wie lang die Bearbeitung von der außerordentlichen Kündigung dauert?Hallo David,wir bearbeiten die Eingänge eurerseits immer so schnell wie möglich. Einen genauen Zeitpunkt kann ich leider nicht nennen. Liebe Grüße,Alexandra
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Sehr geehrtes A1 Team,Auch ich schließe mich den schwer entäuschten A1 Kunden an.Ich habe von dieser Änderung in einem E-Mail Rundschreiben erfahren und dachte es handelt sich um SPAM, da ich den Text lächerlich fand. (05 Nummern, noch nie verwendet)Nach Recherche in meinen Online Rechnungen musste ich eine "feige" Infobox feststellen, in der die Änderung Kundgemacht wurde.Kleiner Tipp: beim nächsten Mal den Link schwarz hinterlegen, dann finden das noch weniger Kunden.Jetzt muss ich und alle von mir informierten Bekannten die (noch) A1 verwenden ein Schreiben aufsetzen, damit ich mir eine Änderung meines Vertrages, den ich nie zugestimmt habe, erspare.Ich wünsche Ihnen viel Arbeit und Sammelklagen für diese Aktion beim Ausloten der Grenzen.
Hallo SeriousEE!Tut mir leid, dass du enttäuscht bist. Neben der von dir angesprochenen Infobox außerhalb der PDF Rechnung, haben wir diese Info zusätzlich auf der PDF Rechnung. Du findest diese Info gleich auf Seite 1 unter dem Rechnungsbetrag in einem schwarzumrandeten Feld. Ebenfalls informieren wir über A1.net, sowohl hier im Forum als auch unter http://www.a1.net/privat/agb . Liebe Grüße,Alexandra
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hallo,für mich stellt sich jetzt die Frage ob auch ich davon Gebrauch machen kann. Ich habe meinen Vertrag gekündigt (läuft jedoch noch bis Juni 2011) ist somit aufgrud §25 (3) eine sofortige Kündigung möglich oder nicht?! Bin ich froh, wenn das alles abgewickelt ist. A1 wurde mit der Zeit immer kundenunfreundlicher 👎
Hallo RedRose03!Es ist schade, dass du mit uns nicht mehr zufrieden bist und du uns verlassen möchtest. Ob du ein außerordentliches Kündigungsrecht oder Rücktrittsrecht hast entnimmst du deinem persönlichen Rechnungsaufdruck. Gerne kannst du dir auch den Beitrag von Christian ansehen, hier findest du alle wichtigen Infos auf den ersten Blick: http://www.a1.net/forum/tarife-optionen/vertragstarife/neueentgeltbestimmungenab Liebe Grüße,Alexandra
BOB !!!Sehr geehrtes A1 Team !Warum wollen Sie A1 Kunden "abzocken" ?Wenn 1 Million Kunden 2,75 € pro Monat beazahlt sind dies 2,75 Mill. Euro = 37800000 ÖS !Nicht schlecht als "Körberlgeld"Bei BOB = Produkt von euch sind 050 Nummern includiert.Korrekt wäre es :Rechnungstext : Wenn Sie dieses Paket wollen senden Sie SMS Ja ich will an .......So bekommt jeder Kunde Paket wenn er will !Und nicht automatisch weil er sich seine Rechnungen nicht ansieht.Schade das "DAS BESTE NETZ-Marktführer" mit solchen Tricks die Kunden "abzocken " will.Mfg.
Also es ist echt eine Frechheit was sich A1 da erlaubt da es wie es schon angesprochen wurde niemend die rechnung ansieht wenn diese online zugestellt wird und es auch nicht wirklich offensichtlich gemacht wurde sondern eher in einem kleine kästchen am ende der Seite. Nun stellt sich die Frage ob es zulässig ist überhaupt eine Änderung der AGB durchzuführen ohne das beide vertragspartner zustimmen. Denn AGB müssen VOR Vertragsabschluss bekannt gemacht werden und denen muss man zustimmen.Weiters besagt §864a ABGB das nachteilige Klauseln in AGB grundsätzlich für unwirksam erklärt werden, soweit sie unüblich sind und der Vertragspartner mit ihnen, vor allem nach äußerem Erscheinungsbild der Urkunde, NICHT rechnen musste.
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Also ich bekomme monatlich eine Mail "Ihre A1 Rechnung ist da" Wäre dafür, dass man den Text gleich ins Mail hätte einbinden können...Oder einfach gleich im Betreff ACHTUNG angeben ...Denn Mails checkt man eher als die Onlinerechnung

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