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Neue Entgeltbestimmungen ab 04.04.2011



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hallo! das versteh ich nicht ganz! ich hab meinen vertrag LEIDER april 2010 verlängert. habe ich nun das recht gratis zu kündigen??? ich möchte UNBEDINGT kündigen. so bald wie möglich... A1 ist eine reine abzocke. sowas hab ich noch nie gehört... "einvernehmlich" - ja ja. hauptsache ich wurde nicht per brief informiert und ich habe auch NIE zugestimmt. danke!
man sollte immer die agb durchlesen , bevor man einen vertrag unterschreibt. a1 ist weder der erstenoch der einzige mobilfunkanbieter der in seinen geschäftsbedingungen eine einvernehmlicheänderung vorsieht. auch eine verständigung per brief (egal ob die änderung einvernehlich odereinseitig erfolgt) gibt es eigentlich bei keinen anbieter. mfg
man sollte immer die agb durchlesen , bevor man einen vertrag unterschreibt. a1 ist weder der erstenoch der einzige mobilfunkanbieter der in seinen geschäftsbedingungen eine einvernehmlicheänderung vorsieht. auch eine verständigung per brief (egal ob die änderung einvernehlich odereinseitig erfolgt) gibt es eigentlich bei keinen anbieter. mfg
👍Keiner will lesen, jeder will reden
Also ich hab gestern einen eingeschriebenen Brief an A1 geschickt, das ich nicht will das meine Grundgebühr erhöht wird...
Hallo!Kann ich das schreiben wenn ich widerspruch einlege auch faxen ... oder soll ich das euch per einschreiben schicken ???? gruss
Gratulation ihr A1 "...." ich gebe euch lieber keine namen...ihr habt es wieder einmal geschafft die Kunden zu verärgern und zu vergraulen, wenns sie die möglichkeit hätten... bin echt schon neugierig wie lange das noch funktioniert, dass die menschen einfach verarscht (tschuldigung, aber es ist so) und ausgenommen werden können. A1 ist meiner meinung nach mit abstand der kundenUNfreundlichste anbieter in Österreich und ihr werdet auch ein echo eurer jetz-noch-kunden zu spüren bekommen...
Jetzt schauen wir mal das Gesetzbuch an, dort kann ich entnehmen:§ 25. Abs 3.Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.Nach meiner Auffassung hat es daher keine Wichtigkeit "unter welche AGB der Nutzer fällt". Es ist doch juristisch nicht möglich, dass eine AGB eines Unternehmens über dem Gesetzbuch steht?Ich bitte hiermit nochmals um Aufklärung seitens A1.
Möchte gar nicht wissen,wie viele Kunden das alles gar nicht mitbekommen!?.Bin jetzt nach zwei Jahren Pause hier in diesem "Verein Zur Unlauteren Geldvermehrung" wieder einmal Kunde geworden und schon gehts´wieder los!.Ein Schelm wer Böses dabei denkt!?.
Ich habe 4 Verträge laufen - auf keiner der letzten Rechnungen habe ich einen Hinweis auf die Erhöhung gesehen. Bin ich nicht betroffen??? (Kann ich aber bei A1 nicht glauben...) Zweite Frage: Ein Vertrag endet per 19.4.2011 (ist bereits gekündigt und von A1 bestätigt) - Wenn ich doch auch von der Erhöhung betroffen bin, wird dieser Vertrag auch noch erhöhrt???Danke
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Jetzt schauen wir mal das Gesetzbuch an, dort kann ich entnehmen:§ 25. Abs 3.Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.
Und? Genau das hat ja A1 gemacht. Es wurde auf der Rechnung angedruckt. Und wer sich beschwert, dass er es nicht mit Post bekommt sondern es auf der Rechnung im Online Portal stehen hat, der ist selber schuld wenn er nicht schaut eigentlich.. Denn man hat FREIWILLIG auf eine Papierrechnung verzichtet. Somit fällt der Andruck auf der Rechnung unter ein periodisches Schreiben.Jeder zitiert immer nur einen Paragraphen aus dem Gesetzbuch, welcher genau das enthält, was A1 macht und beschwert sich aber. Lesen -> PoXXX -> Denken - > Posten
Ja, und wenn du liest was ich schreibe, hab ich auch nie behauptet das A1 das nicht so gemacht hat. Doch trotzdem, steht im Gesetzbuch, wer dies so macht, muss den Kunden daraufhin "kostenlos kündigen" lassen, wenn er nicht damit einverstanden ist. Und da steht nichts von Widerruf noch sonstigem. Also denk auch du daran, zuerst denken, dann posten.
Bitte auch lesen, was man unterschrieben hat:Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen können wir mit Ihnen auch einvernehmlich vereinbaren.Wir senden Ihnen ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen in geeigneter Form, z.B. durch Rechnungsaufdruck oder als Rechnungsbeilage. ... Gleichzeitig informieren wir Sie über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der geplanten Änderungen. Unser Angebot zu den neuen bzw. geänderten AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen gilt als angenommen, wenn Sie nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widersprechen. Wir informieren Sie in unserem Angebot über diese Frist sowie auf die Bedeutung Ihres Verhaltens.Das Gesetz (§6 Abs 1 Zif 2) sagt dazu, dass so etwas zulässig ist:... ein bestimmtes Verhalten des Verbrauchers als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung gilt, es sei denn, der Verbraucher wird bei Beginn der hiefür vorgesehenen Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und hat zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist;
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Ich habe 4 Verträge laufen - auf keiner der letzten Rechnungen habe ich einen Hinweis auf die Erhöhung gesehen. Bin ich nicht betroffen??? (Kann ich aber bei A1 nicht glauben...) Zweite Frage: Ein Vertrag endet per 19.4.2011 (ist bereits gekündigt und von A1 bestätigt) - Wenn ich doch auch von der Erhöhung betroffen bin, wird dieser Vertrag auch noch erhöhrt???Danke
Hallo Kurt,A1 MEMBER Verträge sind von der EB Änderung nicht betroffen.Liebe Grüße,Alexandra
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Ja, und wenn du liest was ich schreibe, hab ich auch nie behauptet das A1 das nicht so gemacht hat. Doch trotzdem, steht im Gesetzbuch, wer dies so macht, muss den Kunden daraufhin "kostenlos kündigen" lassen, wenn er nicht damit einverstanden ist. Und da steht nichts von Widerruf noch sonstigem. Also denk auch du daran, zuerst denken, dann posten.
Hallo,ob du ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein Rücktrittsrecht hast, hängt von den jeweiligen AGB ab die abgeschlossen wurden. Daher haben manche Kunden ein Rücktrittsrecht und manche nur ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wir haben hier mehrmals alle wichtigen Infos zusammengefasst, beispielsweise hier: http://www.a1.net/forum/tarife-optionen/vertragstarife/neueentgeltbestimmungenab Liebe Grüße,Alexandra
@beppo: Ja, auch wenn ich das unterschrieben habe ist es nicht Gesetzeskonform. Ich könnte ja auch unterschreiben, dass A1 mich töten darf wenn ich nicht zahle. Das wird dann wohl auch nicht gelten weil es nicht dem Gesetz entspricht, genau wie die regelung mti den verschiedenen AGB's und Widerspruchsrechten. Egal was in AGB's zu stehen vermag, schlussendlich gilt doch das Gesetz.
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DAnn habe ich eine Idee.Probier, ob du es beim Konsumentenschutz durchbringst, dass du Kündigen kannst obwohl deine AGB nur das Rücktrittsrecht erlauben..Poste uns dann bitte deine "erfolge" 😉
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Hallo Community!@Stocki49: Wir nehmen dein Feedback ernst und sind an einem Dialog mit dir & allen anderen interessiert. Kraftausdrücke haben in diesem Forum aber nichts verloren – beachte das bitte bei deinen zukünftigen Postings.@Vanjic87: Wenn du im April 2010 verlängert hast, kannst du der Änderung bis 4.4.2011 schriftlich widersprechen. Du wirst/wurdest per Rechnungsaufdruck von der Änderung informiert.lg,Christian
Ich habe mich in einem A1 Shop bzgl. Kündigung informiert. Laut A1-Shop-Mitarbeiter ist eine außerordentliche Kündigung bei meinem Vertrag möglich!!Daraufhin habe ich sofort die außerordentliche Kündigung zu A1 geschickt und habe einen neuen Vertrag bei einem anderen Mobilfunkanbieter abgeschlossen. Jetzt habe ich noch einmal bei der A1 Hotline angerufen, da ich noch immer keine Bestätigung für meine außerordentliche Kündigung erhalten haben. Der Mitarbeiter hat mir dann erklärt, es sei nicht möglich, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, lediglich der Widerruf ist möglich. Super.... jetzt habe ich einen neuen Vertrag und kann den alten (wegen Falschaussage des A1 Mitarbeiters) nicht kündigen! - KONSUMENTENSCHUTZ???
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Hallo Houston23!Falls es bei der Beratung im A1 SHOP zu Missverständnissen gekommen ist, tut es mir leid. Wir können keine Gespräche die im A1 SHOP oder an der A1 Serviceline geführt wurden nachvollziehen. Wir haben dich mit der Rechnung 02/2011 darüber informiert, dass du der EB Änderung widersprechen kannst. Details zur EB Änderungen findest du auch hier im Forum: http://www.a1.net/forum/tarife-optionen/vertragstarife/neueentgeltbestimmungenab .Liebe Grüße,Alexandra
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Seht ihr? Genau das habe ich in einem Anderen Topic ("Handyversicherung") gepostet. Der Shop sagt A und die Hotline B und was kam von einem A1 Mitarbeiter? Eine Standardantwort. "Damit keine Missverständnisse aufkomme bitte unter Blabla Homepage nachsehen"Leute ihr solltet endlich sehen, dass denen im Shop das aber sowas von total egal ist was auf der Page steht und was auf der Hotline gesagt wird.eben nach dem Motto und wie es mir schon mir ins Gesicht gesagt wurde: "Hier stehen wir im Shop und was die hotline oder die Homepage sagt ist mir scheißegal" Wortwörtliches Zitat. Gottseidank habe ich die Dame seitdem nicht mehr gesehen. Wurde anscheinend gekündigt.Aber es existiert weiterhin, dass auf der Hotline A und im Shop B gesagt wird.Lieber A1 Admin, was gedenkt ihr in seinem Falle jetzt zu tun? Denn das ist gesetzlich nicht vertretbar und A1 soll für den Schaden haften.
Hallo!Ich habe bei den letzten beiden Rechnungen nichts bezüglich der Gebührenerhöhung gefunden (keinen Hinweis oder Ähnliches), würde aber, so wie ich es verstanden habe, grundsätzlich davon betroffen sein. Ich habe den Tarif "XCITE INCLUSIVE 1000 2010". Fällt der Tarif nun doch nicht darunter?Danke ...
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Hallo alle!@Matthias: Wir informieren unsere KundInnen über den Aufdruck auf der Rechnung 01/2011, 02/2011 oder 03/2011. Solltest du ihn erst auf der 03/2011 Rechnung finden, hast du bis zum 20.4.2011 Zeit der Änderung zu widersprechen.@0ph0enX0: Fehler können immer passieren. In diesem Fall hat der User anscheinend eine falsche Auskunft bekommen. Das ist natürlich nicht ok. Verstehe aber bitte auch, dass wir - wie Alexandra schon geschrieben hat - den Inhalt der Gespräche im A1 SHOP oder an der A1 Serviceline nicht nachvollziehen können. Außerdem wird jeder Kunde, der von der Änderung betroffen ist, per Rechnungsaufdruck informiert – daher hat es jeder schriftlich, ob er widersprechen oder kündigen kann.lg,Christian
Aha, dann wohl zu früh gefreut, wenn das erst noch kommen kann. Unabhängig davon: Nach der Mindestlaufzeit bin ich weg von A1, ich hab keine Lust, mir zukünftig jede Rechnung 10x durchsehen zu müssen, nur um sicherzugehen, dass ihr mir wieder eine Gebührenerhöhung unterjubeln wollt. Von dem kundenunfreundlichen Service rede ich dabei noch gar nicht (damit meine ich jetzt allerdings nicht die Mitarbeiter im Forum) ...
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ich hab keine Lust, mir zukünftig jede Rechnung 10x durchsehen zu müssen, nur um sicherzugehen, dass ihr mir wieder eine Gebührenerhöhung unterjubeln wollt.
bei den anderen anbietern gibt es keine gebührenerhöhungen ? mfg
Hallo,auch ich als langjähriger Kunde (14Jahre) bin über so eine Vorgangsweise bezüglich der "einvernehmlichen" Änderung 05er Nummern enttäuscht.Sei es jetzt rechtlich ok oder auch nicht, daß man für diese Änderung aktiv widersprechen muss, so finde ich es moralisch absolut fragwürdig. Liebes A1 Team, so geht man mit seinen Kunden einfach nicht um. Selbst dann nicht, wenn es rechtlich gedeckt wäre. Ich bin sehr enttäuscht und überlege einen Wechsel in ein anderes Netz.
Ist es auch möglich selbst eine Vertragsänderung an A1 zu senden, die folgendermaßen lautet:Hr. XY wird ab 1.5.2011 den bestehenen Vertrag in folgendem Punkt ändern:Statt 1000 gratis SMS werden nur noch 900 gratis SMS angeboten. Als Ausgleich vermindert sich die Grundgebühr um € 9,25. Wenn Sie dieser Vertragsänderung nicht zustimmen, bitte ich Sie um schriftlichen Widerspruch bis 1.5.2011. Anderen Falls tritt die Änderung ab 1.5.2011 in Kraft.Ist es also auch möglich als Kunde den Vertrag zu ändern?

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