Frage

Leihandy defekt


Hallo liebe community

Wie kann es sein das man für ein leihandy das ausversehen kaputt gegangen ist 849 Euro bezahlen soll . Wo dea neuwert des Geräts bei 149.95 Euro liegt irgendwas läuft da komplett schief .

17 Antworten

Hallo@Winchester66,

Um was für ein Handy /Smartphone handelt es sich?
Sind im Leihvertrag die Kosten für eine Beschädigung durch dir hinterlegt?
Sind die 149, 95 Euro zufällig mit Neuanmeldung bzw. Next? 😉

Ich habe folgendes auf die schnelle gefunden :

Bei Beschädigung durch Fahrlässigkeit entstehen für Sie Kosten je nach Wert des Handys von € 29,- brutto (€ 24,17 netto) bis € 499,- brutto (€ 415,83 netto). Sie können diesen Betrag direkt im A1 Shop bezahlen oder über Ihre nächste A1 Rechnung.
Hallo @daniel5610

Beim leihandy handelt es sich um ein Sony z3
Ich war schon im A1-Shop und da hat man mir mir gesagt das das leihandy 849 kostet
Hallo @daniel5610




Beim leihandy handelt es sich um ein Sony z3
Ich war schon im A1-Shop und da hat man mir mir gesagt das das leihandy 849 kostet


Ist es ein Franchise Shop oder ein echter A1 Shop? Im Leihvertrag sollten die Kosten angeführt sein die bei einer Beschädigung durch dem Kunden anfallen. Grundsätzlich macht aber immer noch der Händler die Preise auch wenn dieses Gerät nur rund 150 Euro auf gewissen Seiten im Internet kostet. Fakt ist was in den AGB bzw. Leihvertrag steht, diesen du ja auch bei der Übernahme unterzeichnet-akzeptiert hast.
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
Ist es ein Franchise Shop oder ein echter A1 Shop? Im Leihvertrag sollten die Kosten angeführt sein die bei einer Beschädigung durch dem Kunden anfallen. Grundsätzlich macht aber immer noch der Händler die Preise auch wenn dieses Gerät nur rund 150 Euro auf gewissen Seiten im Internet kostet. Fakt ist was in den AGB bzw. Leihvertrag steht, diesen du ja auch bei der Übernahme unterzeichnet-akzeptiert hast.

Das ist nicht ganz richtig! Schadenersatz kannst du nur für den tatsächlichen Schaden einfordern. Und selbst wenn der Händler den Preis für das Produkt so hoch ansetzt, gibt es immer noch ein Gesetz gegen "Sachwucher". Und der ist bei einem Preis, der dem üblichen Kaufpreis um mehr als das Doppelte übersteigt, einfach zu argumentieren.

Gruß
Christian
Interessant wäre was im Leihvertrag steht. Vielleicht kann man das auch mit der Haushaltsversicherung abklären.
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
Interessant wäre was im Leihvertrag steht. Vielleicht kann man das auch mit der Hausratsversicherung abklären.

Es gilt auf jeden Fall das Konsumentenschutzgesetzt. Und der lässt einen 5 fachen Preis sicher nicht zu.
Die Haushaltsversicherung ist eine gute Idee. Dann muss der A1 Shop nämlich den Schaden genau erklären. Bin mir sicher, dass dann der Schaden wesentlich kleiner wird
Wenn es sich überhaupt um einen "A1- Shop " handelt.
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
Wenn es sich überhaupt um einen "A1- Shop " handelt.

Richtig, ändert aber die rechtliche Situation nicht.😉
Wenn die 849 Euro im Vertrag stehen und diesen auch unterzeichnet hat dann wird er wohl für das aufkommen müssen. Hier können wir aber nur spekulieren 😉
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
Wenn die 849 Euro im Vertrag stehen und diesen auch unterzeichnet hat dann wird er wohl für das aufkommen müssen. Hier können wir aber nur spekulieren 😉
Das schließt der Sachwucher Paragraph eben aus § 155 STGB

1) Wer außer den Fällen des § 154 gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Ware oder eine andere Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren läßt, der in auffallendem Mißverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn er jedoch durch die Tat eine größere Zahl von Menschen schwer geschädigt hat, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
sonst einfach nicht zahlen und das gerichtlich lösen. hoffe doch ein rechtsschutz ist vorhanden
Also nicht zahlen ist sicherlich der falsche Weg, den wenn man Unrecht bekommt darf man noch brav weitere Kosten bezahlen und muss wahrscheinlich mit einem negativen Eintrag rechnen. Das reparierte Handy wird dann sicher auch nicht ausgegeben. Am besten nochmals zum Shop pilgern oder A1 direkt kontaktieren.
Abzeichen +9
Normalerweise kann ein Händler "nur" den Aktuellen Zeitwert des Gerätes in Rechnung stellen (wenn nachweislich notwendig), aber nicht den Anschaffungs- oder Neupreis von anno dazumal!.
In welcher "Wucher" Gesellschaft leben wir?.
Kann mir auch nicht vorstellen das es 849 Euro sind. Das Sony z3 hat bei Marktstart 2014/2015 keine 400 Euro gekostet.
Abzeichen +9
Kann mir auch nicht vorstellen das es 849 Euro sind. Das Sony z3 hat bei Marktstart 2014/2015 keine 400 Euro gekostet.
Eben, und der Zeitwert dieses Modells ist noch niedriger, und deshalb anzuwenden.
Alles Andere grenzt an Wucher oder Rxxxxxxxxxxi!.

Das Einzige das Geklärt werden müsste, ob der Schaden selbst Verschuldet wurde, oder durch ein ….hm.... Missgeschick.
(ist meine Meinung).

Kann mir auch nicht vorstellen das es 849 Euro sind. Das Sony z3 hat bei Marktstart 2014/2015 keine 400 Euro gekostet.Eben, und der Zeitwert dieses Modells ist noch niedriger, und deshalb anzuwenden.
Alles Andere grenzt an Wucher oder Rxxxxxxxxxxi!.

Das Einzige das Geklärt werden müsste, ob der Schaden selbst Verschuldet wurde, oder durch ein ….hm.... Missgeschick.
(ist meine Meinung).


Was wir wahrscheinlich nie erfahren werden da @Winchester66 schweigt oder es wurde schon eine passende Lösung dafür gefunden.
Abzeichen +9
Was wir wahrscheinlich nie erfahren werden da @Winchester66 schweigt oder es wurde schon eine passende Lösung dafür gefunden.

Ja, dass währe fein wenn @Winchester66 kundtut ob es eine Lösung gegeben hat, oder nicht!.🤔

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