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Beantwortet

Kündigungfrist nach MVD


Hi,
 
beträgt die Kündigungsfrist nach der Mindestvertragsdauer auch 3 Monate?!?!
Wielange dauert es die NÜV-Info zu erhalten?!? bzw. wielange ist diese dann gültig?

Beste Antwort von djhydroxi

Hallo Derya!Ja, die Kündigungsfrist dauert auch nach Ablauf der MVD immer noch 3 Monate.Das NÜV-Formular bekommst du innerhalb von 15-20 Minuten. Seit 1. Juli ist es 90 Tage gültig, davor waren es 60. Das Formular kostet 4 Euro, es beinhaltet alle Kosten fûr die Übertragung (15 Euro, wenn du keine Restbindung und keine Minuspunkte hast) sowie den erforderlichen Übertragungscode. Du bekommst das Formular bei deinem neuen Netzbetreiber zu dem du wechseln willst.Beste Grüße
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12 Antworten

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  • Lebende Legende
  • 633 Antworten
  • 11. Juli 2012
Ja, die Kündigungsfrist dauert nach Ende der MVD immer noch 3 Monate, daher ist es sinnvoll 3 Monate vor Ende der MVD zu kündigen. lg luigi

  • Coach
  • 8 Antworten
  • Antwort
  • 11. Juli 2012
Hallo Derya!Ja, die Kündigungsfrist dauert auch nach Ablauf der MVD immer noch 3 Monate.Das NÜV-Formular bekommst du innerhalb von 15-20 Minuten. Seit 1. Juli ist es 90 Tage gültig, davor waren es 60. Das Formular kostet 4 Euro, es beinhaltet alle Kosten fûr die Übertragung (15 Euro, wenn du keine Restbindung und keine Minuspunkte hast) sowie den erforderlichen Übertragungscode. Du bekommst das Formular bei deinem neuen Netzbetreiber zu dem du wechseln willst.Beste Grüße

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  • Mastermind
  • 456 Antworten
  • 11. Juli 2012
Hey!

Die Frist sind immer 3 Monate - egal ob nach oder innerhalb der Mindestvertragsdauer.

Die NÜV kannst du in jedem Shop (Post, Hartlauer, Media Markt,...) wo du Handyverträge abschließen kannst abholen, dort bekommst du die binnen paar Minuten ausgedruckt mit.

Gültigkeit....*grübel*....60 Tage glaub ich. Steht aber dann eh auf der NÜV drauf. Meine letzte Nummermitnahme ist doch schon 1 Jahr her wieder. :robotlol: (Edit: Siehe das Posting oberhalb meines, dürfte sich scheinbar doch was geändert haben)

mfG

cos.renegade
Stein der Weisen
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  • Stein der Weisen
  • 8257 Antworten
  • 11. Juli 2012
Zur Ergänzung:
A1 Mobil Verträge 3 Monte Kündigungsfrist
A1 Festnetz Verträge 1 Monat Kündigungsfrist zum Monatsletzten
Stand: Juli 2012

Gemeint sind jeweils die Hauptverträge, auf die ZusatzOptionen gehe ich hier nicht ein, ist nämlich unterschiedlich (z.B. ob oder ob nicht mit MVD angemeldet wurde)

Bsp.: Kündigung heute 11.07.
Mobil: 11.10.
Festnetz: 31.08.
djhydroxi schrieb:Du bekommst das Formular [NÜV] bei deinem neuen Netzbetreiber zu dem du wechseln willst.
Richtig - zumindest wenn es ein seriöser Verkäufer ist und kein fauler 😉

  • Lehrling
  • 12 Antworten
  • 25. November 2013
Hallo (:Wenn ich meinen Vertrag kündigen möchte, wieviele Monate muss ich das voher bescheid sagen, dass dann mein Vertrag tatsächlich gekündigt ist?

cos.renegade
Stein der Weisen
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  • Stein der Weisen
  • 8257 Antworten
  • 25. November 2013
Hallo Fabian!

Habe deinen Beitrag hierher verschoben, weil du hier die benötigten Informationen finden sollst, wenn du ein paar Beiträge hoch scrollst.

lg
renegade

  • 4 Antworten
  • 21. Dezember 2013
hallo
 
ich habe eine frage u zwar habe ich keinen vertrag mit a1 wo eine bindung besteht.
 
nun möchte ich jetzt zu einem anderen anbieter umsteigen da ich hier bei a1 meinen vertrag nur mit überteuerten handys verlängern kann.
 
meine frage ist
 
habe ich eine kündigungsfrist obwohl ich schon lange keine bindung mehr habe auf meinen vertrag?
 
u funkt das dann mit der rufnummermitnahme?
 
lg

Floridsdorfer77.
Stein der Weisen
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Hallo!

Diese Fragen wurden in der Community aber auch schon ein paarmal gestellt - die Suchfunktion hätte einige Ergebnisse ausgeworfen. ;)

Aber kurz:

Kündigungsfrist Mobilverträge: 3 Monate.

Portierung: fordere das NÜV-Formular bei A1 bzw. im Shop an oder der neue Betreiber erledigt das für Dich. Die Kosten betragen insgesamt € 19,-.

Schöne Feiertage und Grüße 🙂

  • Gastkommentator
  • 6 Antworten
  • 6. März 2014
Hi,
 
Ich habe eine moeglicherweise dumme Frage wegen der dreimonatigen Kuendigungsfrist.
 
Nehmen wir an meine aktuelle Rechnungsperiode geht vom 10.2 bis zum 9.3.
 
Wuerde ich bis zum 9. 3 eine Kuendigung einreichen wuerde die aktuelle Rechnungsperiode zu den 3 Monaten zaehlen oder wuerden die 3 Monate erst mit 9.3. beginnen?
 
Anders formuliert, wuerde mein Vertrag mit 9.5 oder 9.6 zu Ende sein? 

cos.renegade
Stein der Weisen
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  • Stein der Weisen
  • 8257 Antworten
  • 6. März 2014
Hat mit der Rechnungsperiode nicht zu tun, sind immer 3 Monate.

Es wird dann halt auf der vorletzten Rechnung über das Kündigungsdatum hinaus verrechnet, was dann auf der Endabrechnung korrigiert/rückverrechnet wird.

Guten Tag
 
Ich habe vor 2 Jahren einen 2-jahres-Vertrag abgeschlossen der jetzt ausgelaufen ist und ich habe den Vertrag nicht verlängert.
 
Kann ich jetzt ohne Frist aussteigen oder muss ich jetzt 3 Monate warten bis ich den Anbieter wechseln kann?
 
mfg Mario

Floridsdorfer77.
Stein der Weisen
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Hallo!

Die Kündigungsfrist bleibt unverändert, es ist bloß die Mindestvertragsdauer (Bindung) abgelaufen.