bfree social


Ein Hallo an die Community!
Habt ihr bei der Beschreibung vom Bfree Social Vertrag irgendwo einen Hinweis entdeckt, daß das Handy, welches ja monatlich um € 10, - automatisch aufgeladen wird (vertrag zwischen Bundesministerium/Gis und A1), trotzdem 1x jährlich um €10,- händisch vom Inhaber aufgeladen werden muss, ansonsten deaktiviert A1 die Simcard????? :-(
Unter Hinweise findet sich dieses:
  • Mit dem Ende der Laufzeit Ihres Zuschusses zum Fernmeldeentgelt endet auch Ihr B.free Social Tarif.
  • Natürlich können Sie auch nach Ablauf weiterhin mit dem von Ihnen gewählt B.free Tarif telefonieren. Sie müssen dabei beachten, Ihr B.free Guthaben innerhalb eines Monats aufzuladen, damit Ihre SIM-Karte gültig bleibt.
  • Damit Ihre SIM-Karte auch darüber hinaus gültig bleibt, laden Sie Ihr B.free Guthaben mindestens einmal im Jahr auf.
  • Die Ablöse Ihres B.free Social Guthabens in bar und die Teilnahme an Aktionen ist während der Laufzeit des B.free Social Tarifs nicht möglich!
Unter AGB's habe ich nichts über Bfree Social gefunden!
Der Servicemitarbeiter im Shop behauptet aber, dort findet sich ein Eintrag!???
 
Finde ich irgendwie seltsam und nicht unbedingt geschäftlich seriös! Hat A1 das wirklich nötig????
Bin doch ziemlich verärgert!
Aber vielleicht findet ihr ja irgendeinen Hinweis?! Wäre sehr dankbar!
LG Evita
 
 

34 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Also letztens warens € 20,-?
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ja, in den Bestimmungen steht´s so, aber es funktioniert mit € 10,- ebenso. Und das ist nicht nur ein Zufallstreffer, nein, bei drei Karten, die zu unterschiedlichen Zeiten aktiviert wurden (2006, 2009 & 2013), ist es so. 🙂
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Es wird dir aber niemand garantieren und versichern, zumindest denke ich es. Wenn es geht, ist doch gut. Darauf verlassen muss man sich aber nicht. :robottongue:

mfG LJ
Ist aber dann sehr verwunderlich, daß im A1 shop der Mitarbeiter 10 Euro zur Aufbuchung verlangt hat!!!!!
 
Ist also egal. ob die GIS-Gutschrift weniger als 20 Euro ausmacht, oder????
Diese Geschäftspraxis ist jedenfalls bei einem Unternehmen wie A1 nicht wirklich notwendig, oder???
LG Evita
Kann man den Zuschuss nun auch für eine Bfree-Breitband Karte verwenden???
Oder für SMART3000???
 
Verschoben und den Namen des Mitarbeiters verfremdet.

Hallo,

am 11.07.2014 ging meine Freundin zum A1 Shop Museumstraße 38 in 6020 Innsbruck Kassierer: Manuel Pxxx. Sie legte den für mich ausgestellten Bescheid der GIS und meinen Lichtbildausweis vor. Man teilte ihr mit ob ich eine A1 Nummer hätte, Sie verneinte, daraufhin die Antwort ich müsste eine Sim kaufen (kosten 9,90). Bei 3 bekommt man dies Gratis, ist das Bei A1 wirklich kostenpflichtig?

Daraufhin wurde der Bescheid nach Wien gefaxt, eine Faxbestätigung erhielt ich ebenfalls nicht und bis heute habe ich noch keinen Vertrag. Heute habe ich mir die Zeit genommen mein neues Handy einzurichten und jetzt tauchen diese Probleme auf. Eine monatliche Aufladung hat bis Dato nicht stattgefunden.

Bitte um Statemants wie das alles abläuft was man machen kann.

1. Ist eine Sim kostenpflichtig bei bfree social?
2. Werden in A1 Shops keine bfree social Verträge ausgehändigt?
3. Was bedeutet B.free WP 2014 Kombi-SIM / 5P+1M*

ich danke für fachkundige Antworten

mfg
Mario
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Servus Mario,

die SIM Karte ist nicht kostenlos, das B.free Welcome Package gibt es um 9,90 Euro. Wenn du schon eine B.free Karte hast, kann diese aber auch verwendet werden.

Anmelden kann man den Tarif mit dem Original des GIS Bescheids im A1 Shop, man braucht sonst nur einen amtlichen Lichtbildausweis.

Die Abkürzungen sagen mir in dem Zusammenhang nichts. Kombi SIM bedeutet, dass du die SIM Karte als "normale" SIM oder Micro SIM verwenden kannst (diese lässt sich aus der größeren herausbrechen).

lg
Hermann
hallo!kann ich ein bfreesocial guthaben auszahlen lassen?
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Grüß´ Dich!

Deine Frage läßt sich kurz beantworten: Nein.

Siehe: > http://www.a1.net/handys-telefonie/bfree-social < bei den Vertragsbedingungen

"Restguthaben: Etwaige monatliche Restguthaben bleiben erhalten und werden bis zu einem Guthaben von maximal € 350,- in den folgenden Monat übertragen. Eine Ablöse in bar ist nicht möglich."

Und noch konkreter im letzten Satz des > Anmeldeformulars <

"Das B.free Social Guthaben kann weder während des Zuschusszeitraums noch nach Beendigung der Zuschussleistung in bar abgelöst werden."

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