bfree social


Ein Hallo an die Community!
Habt ihr bei der Beschreibung vom Bfree Social Vertrag irgendwo einen Hinweis entdeckt, daß das Handy, welches ja monatlich um € 10, - automatisch aufgeladen wird (vertrag zwischen Bundesministerium/Gis und A1), trotzdem 1x jährlich um €10,- händisch vom Inhaber aufgeladen werden muss, ansonsten deaktiviert A1 die Simcard????? :-(
Unter Hinweise findet sich dieses:
  • Mit dem Ende der Laufzeit Ihres Zuschusses zum Fernmeldeentgelt endet auch Ihr B.free Social Tarif.
  • Natürlich können Sie auch nach Ablauf weiterhin mit dem von Ihnen gewählt B.free Tarif telefonieren. Sie müssen dabei beachten, Ihr B.free Guthaben innerhalb eines Monats aufzuladen, damit Ihre SIM-Karte gültig bleibt.
  • Damit Ihre SIM-Karte auch darüber hinaus gültig bleibt, laden Sie Ihr B.free Guthaben mindestens einmal im Jahr auf.
  • Die Ablöse Ihres B.free Social Guthabens in bar und die Teilnahme an Aktionen ist während der Laufzeit des B.free Social Tarifs nicht möglich!
Unter AGB's habe ich nichts über Bfree Social gefunden!
Der Servicemitarbeiter im Shop behauptet aber, dort findet sich ein Eintrag!???
 
Finde ich irgendwie seltsam und nicht unbedingt geschäftlich seriös! Hat A1 das wirklich nötig????
Bin doch ziemlich verärgert!
Aber vielleicht findet ihr ja irgendeinen Hinweis?! Wäre sehr dankbar!
LG Evita
 
 

34 Antworten

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Hallo!

evita1100 schrieb: Habt ihr bei der Beschreibung vom Bfree Social Vertrag irgendwo einen Hinweis entdeckt, daß das Handy, xxxx , trotzdem 1x jährlich um €10,- händisch vom Inhaber aufgeladen werden muss, ...
Nein, ich jedenfalls nicht. Habe bloß gefunden, daß bei der Verlängerung des Zuschuß der B.free Social Tarif im Shop neuerlich beantragt werden muß: > Klick hier < "Sollte die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt durch einen Bescheid verlängert werden, ist eine neuerliche Beantragung des B.free Social Tarifes in einem A1 Shop erforderlich."

Danke, werde mich bei A1 beschweren! Die drehen einfach die SIM Karte auf ungültig/abgelaufen, obwohl jedes Monat automatisch aufgebucht wird/wurde!
Ist eine Frechheit, jemanden, der noch 187 euro Guthaben hat zu zwingen, 10 euro händisch dazu zu buchen! A1 Mitarbeiter behauptet steif und fest, das stünde in den Statuten!
Ob A1 das wirklich nötig hat????
Liebe Grüße
Evita
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Hallo Evita,

wenn du b.free social nutz unterliegst du den AGBs von b.free. Hier wird festgehalten, dass die Simkarte 13 Monate aktiv ist und sie auf inaktiv gesetzt wird, wenn nicht innerhalb dieser 13 Monate das Guthaben aktiv aufgeladen wird.
Hier noch zum Nachlesen unter Punkt 3 zur Aktivierung und der Vertragsdauer:

http://cdn1.a1.net/final/de/media/pdf/EB_BFree_Allgemeiner_Teil.pdf

Lg Kornelia
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Das mutet bei B.free Social aber schon ein wenig eigenwillig an, jedenfalls für meinen Geschmack, denn immerhin wird das Guthaben ja vom BMVIT monatlich aufgeladen, oder etwa nicht? 😉
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Stimmt schon, dass das Guthaben jeden Monat aufgeladen wird, aber der Vertrag ist trotzdem nur bis zur Beendigung des im Bescheid angegebenen Zuschusszeitraumes gültig. Um den Vertrag zu verlängern muss der Vertragsnehmer das Guthaben selbstständig einmalig aufladen, ansonsten wird die Nummer deaktiviert.

hab noch mal das Anmeldeformular von B.free Social herausgesucht und da sind die AGBs ganz unten noch mal angeführt und erklärt. ;)

http://cdn2.a1.net/final/de/media/pdf/B-FREE_Social_Anmeldung.pdf
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A1_Kornelia schrieb: hab noch mal das Anmeldeformular von B.free Social herausgesucht...
Hättest Du Dir sparen können, denn in meiner ersten Antwort ist es verlinkt. 😉 :D

A1_Kornelia schrieb: ...und da sind die AGBs ganz unten noch mal angeführt und erklärt. ;)
Eindeutig ist aber anders. ;)
"Die Lebensdauer der B.free SIM-Karte ist auf die Dauer des Zuschusszeitraumes ausgerichtet."

Und was ist mit den Bescheiden, die 1,5, 2 oder gar 3 Jahre gelten? Es ist nämlich bei Gott nicht so, daß der TK-Zuschuß immer bloß auf 1 Jahr begrenzt ist.

"Sollten Sie innerhalb desselben selbst Gesprächsguthaben aufladen, so verlängert sich die Laufzeit der SIM bei jeder Aufladung von mindestens € 20,- (allerdings nicht des Tarifs selbst; nach Beendigung des Zuschusszeitraumes telefonieren Sie in dem zugrundeliegenden Tarifmodell weiter) um 13 Monate ab der jeweiligen Aufladung."

Ist klar, aber für den Normalbürger liest sich das, als wäre das nur außerhalb der Laufzeit des Zuschuß erforderlich.
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🙂 deinen Link in der ersten Antwort hab ich übersehen :)

mehr finde ich jetzt dazu auch nicht...
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A1_Kornelia schrieb: 🙂 deinen Link in der ersten Antwort hab ich übersehen :)
Ach, das kann doch passieren. :)

A1_Kornelia schrieb: mehr finde ich jetzt dazu auch nicht...
Schade. Es wäre aber wirklich interessant, denn viele Bescheide gelten länger als ein Jahr.
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man kommt darüber nicht hinweg einmal jährlich selbst das Guthaben aufzuladen, auch wenn die Bescheide länger als ein Jahr gültig sind, da für A1 die AGBs von B.free gelten.
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Dann sollte A1 diese Geschäftspraktik mal überdenken; so schwer kann das doch nicht sein, denn B.free Social ist ja kein Allerweltsprodukt. 😉 Aber egal, ist nicht meine Sorge.
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Wie "fair" es zugeht wenn ein Anbieter die "Geschäftspraktiken" überdenkt hat man vor einigen Jahren schon gesehen. Statt einer Gutschrift (in Euro) gab es nur mehr 60 Minuten Gesprächszeit. Nicht verbrauchte Gesprächsminuten verfallen allerdings nach 3 Monaten wertlos (und der Betreiber freute sich über 23 Cent
für jede Minute ohne Gegenleistung). Auch die Gültigkeit der Wertkarte verlängerte sich nicht durch die
GIS-Gutschriften.

Außerdem kann man den GIS-Zuschuss auch für die Handytarife (Vertrag) von A1 und bob verwenden. mfg
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relax21 schrieb:Außerdem kann man den GIS-Zuschuss auch für die Handytarife (Vertrag) von A1 und bob verwenden. mfg
Das wäre mir jetzt neu?
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Ab September 2011 kann zudem erstmals aus einer großen Auswahl an privaten A1 Tarifen sowie die beliebten Tarife der Diskontmarke bob wie z.B. bigbob und bob ins ausland mit dem Gutschriftsystem ausgewählt werden. Damit stehen den Kunden alle Möglichkeiten aus den Bereichen Festnetz, Mobilfunk, Internet oder TV zur Verfügung. Der bewährte Sozialtarif B.Free Social (Wertkartentarif) bleibt weiterhin bestehen.

http://www.a1.net/newsroom/2011/07/a1-stellt-neue-sozialtarife-mit-flexiblem-gutschriftsystem-vor/
[h4] [/h4][h4]http://www.a1.net/Zuschuss[/h4][h4] [/h4][h4]http://www.bob.at/bobsozialzuschuss[/h4]
mfg
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ah super, danke für die Links, wieder was gelernt 🙂
Hallo nochmal!
Danke für die Antworten.
Finde aber trotzdem bedenklich, daß, wenn sowieso monatlich aufgebucht wird. noch zusätzlich die Simcard händisch aktiviert werden muss!
Und wenn schon die AGB's für BFree angewendet werden, dann müßte das verbliebene Guthaben bei Beendigung des Vertrages auch ausbezahlt werden, wie bei BFree.
Beim Social-Vertrag verfällt sämtliches Guthaben, keine Gutschrift, keine Ablöse, nichts!
Wie fair ist denn das????
Übrigens wurde ich vorige Woche im A1 Shop nicht informiert, daß ich den Zuschuss auf meinen Vertragstarif buchen kann. Musste damals extra eine Simcard für Social-Tarif kaufen und letzten Samstag aus oben erklärten Gründen extra nochmals dazu laden, obwohl 187 Euro drauf sind! Diese Simcard verwendet seit Beginn meine Mutter, da ich schon ewig einen Vertrag laufen habe.
Spricht alles nicht gerade für den Netzbetreiber!
LG Evita
 
 
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evita1100 schrieb: Und wenn schon die AGB's für BFree angewendet werden, dann müßte das verbliebene Guthaben bei Beendigung des Vertrages auch ausbezahlt werden, ...
Ja, aber maximal dem Verkehrsministerium, denn das hat´s ja bezahlt, von eventuellen Aufbuchungen des Teilnehmers abgesehen. 😉
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Wenn dem so wäre würde ich es ja verstehen - aber so ist es eine zusätzliche Einnahmequelle für A1 von der sonst niemand etwas hat

Positiv ist es jedoch anzurechnen dass der Zuschuss auch auf Festnetz oder Mobilverträge angerechnet wird denn das ist nicht bei jedem Anbieter so

So verfällt dann zumindest auch nichts (vorausgesetzt der Tarif ist höher als die Zuschussleistung)

PS: Der Grundgedanke dieser Zuschussleistung ist es einkommensschwachen Personen oder Familien einwenig unter die Arme zu greifen und nicht es Anbietern zu erleichtern solchen Personen in die Tasche zu greifen oder es diesen zu ermöglichen ihre Taschen zu füllen...
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@ Grundgedanke: keine Sorge, wenn´s so weitergeht, gibt´s bald keinen solchen Zuschuß mehr, weil der Staat wie eine Kaisersemmel kracht. Eine Besserug ist kaum in Sicht; eher das krasse Gegenteil.

Den vor knapp drei Jahren ohnehin gekürzten Zuschuß* zu erhalten wird auch immer schwieriger, sofern man kein Pflegegeld bezieht und von der Befreiung von der Rundfunk- & Fernsehgebühr sowie des € 20,- übersteigenden Ökostromförderbeitrag mag ich gar nicht erst anfangen; ist hier auch nicht das Thema.
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B.free Social Vertragsbedingungen


Restguthaben: Etwaige monatliche Restguthaben bleiben erhalten und werden bis zu einem Guthaben von maximal € 350,- in den folgenden Monat übertragen. Eine Ablöse in bar ist nicht möglich.

http://www.a1.net/handys-telefonie/bfree-social?wt_ad=1833351167_10291344527&wt_kw=1833351167_b%20free%20social&gclid=CNb-mMPMjL0CFekBwwodMCIA-A

mfg
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Ist schon klar, aber es ging um das Guthaben aus dem TK-Zuschuß, wenn die Karte abgelaufen ist. Und das ist futsch, weil es nicht ausbezahlt wird, was meiner Meinung nach auch gut so ist.
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Floridsdorfer77. schrieb:Ist schon klar, aber es ging um das Guthaben aus dem TK-Zuschuß, wenn die Karte abgelaufen ist. Und das ist futsch, weil es nicht ausbezahlt wird, was meiner Meinung nach auch gut so ist.

Find ich nicht...

Return to Sender!

Das wäre aus meiner Sicht das einzig richtige...

Ein nicht verwendeter Zuschuss darf aus meiner Sicht nicht dazu genutzt werden um die Taschen von A1 zu füllen solange der Staat bis über beide Ohren verschuldet ist!


Im übrigen dürfen soweit ich richtig informiert bin Guthaben, Gutschriften, Gutscheine etc. seit ein paar Jahren nicht mehr einfach so verfallen...

"Der OGH (Oberster Gerichtshof) entscheidet in einem Verfahren gegen die Mobilkom Austria und bestätigt, dass der Verfall von Guthaben von Anschlüssen mit Vorauszahlung (Prepaid) rechtswirdrig ist."

Demnach dürfte das Guthaben auch wenn die Karte abgelaufen ist nicht einfach so in der Versenkung verschwinden!

Der Passus mit dem "nicht in Bar ablösbar" ist eigentlich fast schon lachhaft denn dadurch wird man indirekt genötigt die Karte durch weitere regelmäßige Guthaben-Aufladungen aktiv zu halten...

Ich glaube ehrlich gesagt nicht dass dieser Passus vor Gericht standhalten würde
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Berny_AB schrieb: Im übrigen dürfen soweit ich richtig informiert bin Guthaben, Gutschriften, Gutscheine etc. seit ein paar Jahren nicht mehr einfach so verfallen...
Schon richtig, aber das aus dem TK-Zuschuß angefallene Guthaben wird nach der Deaktivierung der Karte trotzdem nicht dem Teilnehmer ausbezahlt. Finde das auch richtig, denn sonst könnten einige auf die Idee des Ansparen kommen und wenn die Laufzeit vorüber ist, würden sie sich über eine Finanzspritze freuen. Das soll´s ja auch nicht sein.

Berny_AB schrieb: Return to Sender!
Ja, wäre gerecht.

Berny_AB schrieb: Der Passus mit dem "nicht in Bar ablösbar" ist eigentlich fast schon lachhaft denn dadurch wird man indirekt genötigt die Karte durch weitere regelmäßige Guthaben-Aufladungen aktiv zu halten...
So ist das bei Wertkarten nun einmal, daß sie regelmäßig verlängert werden müssen. Wäre auch ein Wahnsinn, wenn´s anders wäre, denn es würden zig Millionen von aktiven Karten (z.B. von Touristen) mit vielleicht ein paar Cent Guthaben 30 Jahre lang aktiv bleiben und die Nummern würden länger und länger.

Was mir im Fall von B.free Social nicht schmeckt, das ist, daß die 13-monatsfrist nicht erst mit dem letzten Aufbuchen des TK-Zuschuß beginnt.
relax21 schrieb:Außerdem kann man den GIS-Zuschuss auch für die Handytarife (Vertrag) von A1 und bob verwenden. mfg
Wißt ihr, ob man den GIS-Zuschuss auch für den Vertragstarif Smart 3000 verwenden kann?
Als ich den Zuschuss das erste mal bekam, mußte ich extra eine Wertkarte für den SocialTarif kaufen!
Noch kein Mitarbeiter hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß ich den Zuschuss auch für Vertragstarife verwenden kann, obwohl sie meine Telefonnummer erfragt haben und ich meine Vertragsnummer angegeben habe. Schlechtes Service!
Habe am 10.3. bei A1 per mail angefragt wegen dieser unerfreulichen geschichte, bis heute enthält man sich der Antwort! :-(
Ich bin auch der meinung, daß, wenn sie schon kein Guthaben ausbezahlen, es an das BM zurück überwiesen gehört, wenn man die Karte deaktiviert! Wir alle zahlen mit unseren Steuern solche Zuschüsse vom Staat. Ich bin leider durch einen Unfall gezwungen gewesen, gewisse Dienst und Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, habe aber Jahrzehnte einbezahlt!
A1 bereichert sich hier auf unser aller Kosten. Ist nicht OK!!!!!!
Ich bin nun gezwungen, entweder die 187 Euro schnell zu vertelefonieren, oder muß jetzt jedes Jahr noch Geld investieren damit das Guthaben nicht an den falschen zurück verfällt. A1 ist in jedem Fall der lachende Dritte!
Ich warte noch auf die Antwort vom Support (sollte diese irgendwann kommen???), und überlege, auch eine Anfrage an das Bundesministerium zu senden. Würde mich interessieren, wie die zu der ganzen Geldverschwendung stehen!
Danke nochmals für die zahlreichen Antworten!
LG evita
Benutzerebene 4
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Bitte beachten Sie: Unser Vertrag verlängert sich um weitere 13 Monate (ab der letzten Aufladung), wenn Sie vor Ablauf dieses befristeten Vertragsverhältnisses auf einmal ein Mindestguthaben wie folgt erwerben:
» 20 Euro,

http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/EB_BFree_Allgemeiner_Teil.pdf

https://www.a1community.net/t5/B-free/Trotz-Guthaben-von-33-Euro-erfolgt-Aufforderung-zum-Aufladen/td-p/124112

Die GIS-Gutschrift macht eben weniger als 20 Euro aus und bewirkt daher keine Verlängerung der Wertkarte. mfg
Benutzerebene 7
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Nur komisch, daß normale B.free-Karten mit bloß € 10,- Aufladung ein weiteres Jahr aktiv bleiben; und das nicht erst seit gestern. 😉

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