Lg Chriss
Beste Antwort von A1_Hermann
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Original anzeigenChriss83 schrieb:Weiß jemand ob dies wirklich so ist und wenn ja, wie das mit der Gewährleistung funktioniert wenn´s kaputt wird ?Kommt drauf an, bei Überbeanspruchung (Druck > 0,5m über 1h im Verhältnis) nicht, wenn aber ein Schaden an der Dichtheit vorliegt, welcher bereits eim Kauf vorlag (Materialschwäche) sollte es abgedeckt sein, schätz ich. 🙂
A1_Hermann schrieb:Aber trotzdem eine sinnvolle Sache [...] oder nicht gleich kaputt ist, wenn jemand ein Bier ausschüttet und man es repräsentativerweise -oder weil es etwas groß für die Hosentasche ist, wie das Z1 in der nicht compact Version- am Tisch liegen hatte.Ich hab mein Z schon mehrmals mit voller Absicht in mein Bier eingetunkt ... Leute haben immer große Augen gemacht. :D
A1_Hermann schrieb:Ein kleiner Vorsichtshinweis erscheint mir dazu noch angebracht, also eigentlich 2Ob die Geräte IP57 oder IP58 Zertifiziert sind wird in der Parxis kaum einen unterschied machen...
1. das Xperia Z ist nur IP 57 zertifiziert. Also quasi etwas weniger wasserdicht als das IP 58 zertifizierte Z1 und Z1 Compact.
2. Auch wenn im ersten Halbjahr der Händler nachweisen muss, dass die Ware in Ordnung war beim Kauf. Es wäre unklug, mit einem Xperia Z bei offener Abdeckung der USB Stromversorgung auf 100 Meter abzutauchen. Erstens ist es ja nicht lustig, wenn das Ding dann kaputt ist. Zweitens wird in der Praxis wohl eher nicht verlangt, dass dies ein Gutachter nachweisen muss.
Es ist wohl auch keine gute Idee, die Geräte als Unterwasserkamera einzusetzen. Aber trotzdem eine sinnvolle Sache, wenn das Smartphone auch einmal ins Wasser fallen kann oder nicht gleich kaputt ist, wenn jemand ein Bier ausschüttet und man es repräsentativerweise -oder weil es etwas groß für die Hosentasche ist, wie das Z1 in der nicht compact Version- am Tisch liegen hatte.
lg
Hermann
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