Beantwortet

Sony Xperia Z1 compact - wasserdicht?


Laut einer Werbung von Sony, ist das Z1 compact wasserdicht. Weiß jemand ob dies wirklich so ist und wenn ja, wie das mit der Gewährleistung funktioniert wenn´s kaputt wird ?
 
Lg Chriss
icon

Beste Antwort von A1_Hermann 20 May 2014, 15:50

Original anzeigen

7 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Also mein Z is heute in den Dreck gefallen ... habs 1min lang unter dem Wasserhahn abgespühlt, es läuft noch immer :)

Chriss83 schrieb:Weiß jemand ob dies wirklich so ist und wenn ja, wie das mit der Gewährleistung funktioniert wenn´s kaputt wird ?
Kommt drauf an, bei Überbeanspruchung (Druck > 0,5m über 1h im Verhältnis) nicht, wenn aber ein Schaden an der Dichtheit vorliegt, welcher bereits eim Kauf vorlag (Materialschwäche) sollte es abgedeckt sein, schätz ich. 🙂
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Servus Chriss83,

das Gerät ist nach Schutzklasse IP 58 wasserdicht, siehe Infos bei Sony .

Die 8 steht dabei für "Schutz gegen dauerhaftes Untertauchen".

Das Kleingedruckte ist aber auch nicht ganz unwesentlich:

***Das Xperia™ Z1 Compact ist gemäß den IP55- und IP58-Standards gegen das Eindringen von Staub und Wasser geschützt. Sofern alle Anschlüsse und Abdeckungen fest verschlossen sind, ist das Smartphone (i) gemäß der IP55-Zertifizierung gegen Wasserstrahlen mit geringem Druck aus allen Richtungen geschützt und (ii) kann gemäß der IP58-Zertifizierung maximal 1,50 Meter tief bis zu 30 Minuten unter Wasser (Süßwasser) verbleiben. Das Smartphone ist für Bedingungen jenseits der in der IP55- oder IP58-Klassifizierung festgeschriebenen Bereiche nicht geeignet. Nichtbeachtung kann das Erlöschen der Garantie zur Folge haben.

Nachdem man die Verschlüsse ja meist oft braucht, weil man z.B. beim Aufladen die USB Abdeckung öffnet, sollte man meiner Meinung nach vorsichtig sein. Die Verschlüsse werden mit der Zeit sicher nicht dichter.

lg
Hermann
Abzeichen
Deshalb unbedingt Magnet Ladekabel verwenden...
Benutzerebene 4
Grundsätzlich ist das Xperia Z, Z1, Z1 Compact und Z2 sofern die Abdeckungen ordentlich geschlossen sind bis 1,5m für 30 min. Lt. Hersteller als Wasserdicht zu bezeichnen

Bezüglich Garantie/Gewährleistung ist auf jeden fall Vorsicht geboten...

Im Garantiefall muss man als Kunde mitunter nachweisen dass die Abdeckungen fest verschlossen waren und das Gerät wie tiefer bzw. länger als Angegeben dem Wasser ausgesetzt war.

Im Gewährleistungsfall muss man das als Kunde erst nach 6 Monaten (nach Kaufdatum) nachweisen.

Mit Streitigkeiten zwischen Hersteller und Kunden bzw. Händler und Kunden ist aber zu rechnen...
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Ein kleiner Vorsichtshinweis erscheint mir dazu noch angebracht, also eigentlich 2

1. das Xperia Z ist nur IP 57 zertifiziert. Also quasi etwas weniger wasserdicht als das IP 58 zertifizierte Z1 und Z1 Compact.

2. Auch wenn im ersten Halbjahr der Händler nachweisen muss, dass die Ware in Ordnung war beim Kauf. Es wäre unklug, mit einem Xperia Z bei offener Abdeckung der USB Stromversorgung auf 100 Meter abzutauchen. Erstens ist es ja nicht lustig, wenn das Ding dann kaputt ist. Zweitens wird in der Praxis wohl eher nicht verlangt, dass dies ein Gutachter nachweisen muss.

Es ist wohl auch keine gute Idee, die Geräte als Unterwasserkamera einzusetzen. Aber trotzdem eine sinnvolle Sache, wenn das Smartphone auch einmal ins Wasser fallen kann oder nicht gleich kaputt ist, wenn jemand ein Bier ausschüttet und man es repräsentativerweise -oder weil es etwas groß für die Hosentasche ist, wie das Z1 in der nicht compact Version- am Tisch liegen hatte.

lg
Hermann
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
A1_Hermann schrieb:Aber trotzdem eine sinnvolle Sache [...] oder nicht gleich kaputt ist, wenn jemand ein Bier ausschüttet und man es repräsentativerweise -oder weil es etwas groß für die Hosentasche ist, wie das Z1 in der nicht compact Version- am Tisch liegen hatte.
Ich hab mein Z schon mehrmals mit voller Absicht in mein Bier eingetunkt ... Leute haben immer große Augen gemacht. :D

Danach 2min unter den Wasserhahn, dann riecht es nicht nach Bier und is sogar sauberer als davor.

Danach sollte man sich allerdings einen Gesundheitsschnapps genehmigen, is ja nicht unbedingt sehr gesund, sein "dreckiges" Handy in sein Bier einzutauchen ... 😉
Benutzerebene 4
A1_Hermann schrieb:Ein kleiner Vorsichtshinweis erscheint mir dazu noch angebracht, also eigentlich 2

1. das Xperia Z ist nur IP 57 zertifiziert. Also quasi etwas weniger wasserdicht als das IP 58 zertifizierte Z1 und Z1 Compact.

2. Auch wenn im ersten Halbjahr der Händler nachweisen muss, dass die Ware in Ordnung war beim Kauf. Es wäre unklug, mit einem Xperia Z bei offener Abdeckung der USB Stromversorgung auf 100 Meter abzutauchen. Erstens ist es ja nicht lustig, wenn das Ding dann kaputt ist. Zweitens wird in der Praxis wohl eher nicht verlangt, dass dies ein Gutachter nachweisen muss.

Es ist wohl auch keine gute Idee, die Geräte als Unterwasserkamera einzusetzen. Aber trotzdem eine sinnvolle Sache, wenn das Smartphone auch einmal ins Wasser fallen kann oder nicht gleich kaputt ist, wenn jemand ein Bier ausschüttet und man es repräsentativerweise -oder weil es etwas groß für die Hosentasche ist, wie das Z1 in der nicht compact Version- am Tisch liegen hatte.

lg
Hermann
Ob die Geräte IP57 oder IP58 Zertifiziert sind wird in der Parxis kaum einen unterschied machen...

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzart
http://en.wikipedia.org/wiki/IP_Code

IP57 = zeitweiliges untertauchen
IP58 = dauerndes untertauchen

Der Hersteller gibt eine Dichtheit bis 1,5m tiefe für 30 min. an (vorausgesetzt die Abdeckungen sind ordentlich verschlossen) - und nur das ist als Maßstab heran zu ziehen!

Die Norm IP57 gibt an dass das Gerät bis zu 30 min. und bis zu 1 m Tiefe dicht sein muss
Die Norm IP58 gibt an dass das Gerät bis zu 30 min. und über 1 m Tiefe dicht sein muss - die genaue Angabe über die Tiefe wird jedoch dem Hersteller überlassen wobei eine dichtheit bis 3m Tiefe angenommen wird

Als Unterwasserkammera kann man die Geräte durchaus (wenn auch nur kurzzeitig und in der Tiefe begrenzt) verwenden denn Sony wirbt sogar damit (siehe dazu etliche Werbespots, Videos und Fotos wo das Gerät unter Wasser getaucht und auch unter Wasser verwendet wird).

Von Tauchgängen auf mehrere Meter Tiefe war nie die Rede...
Das wiederspricht auch der angegebenen Schutzklasse sowie der Freigabe durch den Hersteller!
Und Sony gibt in der Bedienungsanleitung auch expizit an dass die Abdeckungen fest verschlossen sein müssen wenn das Gerät unterwasser getaucht wird!
Außerdem betrifft dass ganze nur Süßwasser.
Das hängt damit zusammen dass andere Flüssigkeiten eine andere Dichte haben und somit unter Umständen leichter durch die Abdeckungen eintreten können.
Alkohol hat z.B. eine geringere Dichte als Wasser und könnte demnach schneller in das Gehäuse eindringen.
Salzwasser wiederum hat eine höhere Dichte als Süßwasser jedoch darf das Gerät lt. Sony dennoch nicht in Salzwasser eingetaucht werden
Beim Xperia Z1, Z1 Compact und Z2 ist dass sicherlich auch korrekt da die Kopfhörerbuchse nicht unter einer Abdeckung sitzt sondern frei zugänglich ist - Beim Xperia Z jedoch ist dies für mich nicht nachvollziehbar da die Buchse ebenfalls unter einer Abdeckung die mit einer Dichtung ausgestattet ist sitzt.
Siehe dazu Seite 131 und 132 in der Bedienungsanleitung des Xperia Z1 Compact http://www-support-downloads.sonymobile.com/d5503/userguide_DE_D5503_3_Android4.4.pdf

Beim Xperia Z ist z.B. auch ein Feuchtigkeitsindikator unter den Abdeckungen integriert
(vermutlich auch beim Xperia Z1, Z1c und Z2 etc.)
Anhand dieses Indikators lässt sich zumindest Nachweisen wo Wasser eingetreten ist
Der Nachweis ob die Abdeckung ordentlich verschlossen war ist dabei das Problem dass der Kunde haben könnte.
Ein Gutachter wird dass auch nicht mit 100%iger Sicherheit nachweisen können und schon gar nicht ob das Gerät nun 1oder 5 Meter Tief unter Wasser war.
Das Eindringen von Salzwasser, Alkohol (z.B. Bier), oder von irgend welchen Chemikalien lässt sich jedoch sehr wohl nachweisen!

Kurioser Weise werden in den Garantiebedingungen Schäden durch Flüssigkeiten aus der Garantie ausgeschlossen obwohl zur Reinigung sogar das abspülen unter Wasser in der Bedienungsanleitung ausdrücklich empfohlen wird!
Siehe Seite 15 Punkt 3 http://www-support-downloads.sonymobile.com/common/warranty_phones_DE_24.pdf

Bei strahlwasser ist übrigens aufzupassen (also z.B. die Verwendung Unter der Dusche)

Die Geräte sind nämlich IP55 und IP57/IP58 zertifiziert wobei IP55 eine ganz andere Geschichte ist und eine Resistenz gegen Strahlwasser (lt. Sony für mindestens 3 min.) angibt (lt. IP Schutzklasse mindestens 15 min. bei einem Wasservolumen von 12.5 liter pro minute und einem maximalen Druck von 30 kPa bei einem Abstand von 3 m)

dh. wenn ein Gerät IP57 zertifiziert ist ist es nicht auch automatisch dicht wenn man es unter der Dusche versucht zu reinigen!!!

Siehe dazu wieder http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzart bzw. die Details bei http://en.wikipedia.org/wiki/IP_Code

"Bis zum Schutzgrad IPX6 (bei DIN EN 60529) bzw. IPX6K (bei DIN 40 050 Teil 9) sind die darunter liegenden Schutzgrade eingeschlossen. Bei den höheren Schutzklassen gilt dies für die Wasserschutzgrade 7, 8 und 9K nicht automatisch. Falls ein Einschluss einer niedrigeren Schutzart gefordert wird, ist dies durch eine Doppelbezeichnung angegeben, beispielsweise IPX6K/IPX9K."

Ein Wasserstrahl hat halt eine ganz andere Einwirkung als das Untertauchen in Wasser 😉

Antworten