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Gewährleistung nach dem Rooten des Galaxy S3


Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Ich bermerkte an meine Gerät eine Fehlerhaften Pixel (mittig). Sehr stark zu sehen ist es auf roten Hintergründen.
Im A1 Shop wurde das Gerät zur Mobiltouch Austria gesendet.
Unter dem Punkt durchgeführte Arbeiten stand: Auf dem Gerät wurde nichtautorisierte Software eingespielt. Dieser Schaden ist von der Garantieleistung des Herstellers ausgenommen.Sprich es ist gerootet.
 
Das juristische Team der FSFE hat sich mit diesem Thema beschäftigt und eine Stellungnahme veröffentlicht, die dem Endkunden das Anrecht auf gesetzliche Gewährleistung trotz Root zuspricht. Grund dafür sein EU-Verordnung 1999/44/CE. Diese sagt aus, dass der Hersteller einzelne Parts des verkauften Gerätes reparieren muss, das schreibt die Gesetzesregelung vor. Einzig bei einem Nachweis, dass aufgrund des roots/flashes die Schäden aufgetreten sind, geht der Anspruch verloren.(Auszug von der Internetseite GIGA.DE)
 
Und das rooten hatte in meiner Situation keine Auswirkung auf einen toten Pixel.
Der Gerätestatus ist "Normal" und das Kies Firmware Update auf die Androidversion 4.1.2(A1) hat auch funktioniert.
Das heißt das Gerät ist am Originalzustand.
 
Warum wir das Gerät nicht repariert?
 
MfG.Philip Diensthuber
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Beste Antwort von phil.d 11 February 2013, 07:23

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20 Antworten

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Hallo Philip!

Du wärst besser beraten, wenn Du Dich mit diesem Anliegen über die offiziellen Kanäle (z.B. Brief oder Fax) an A1 wendest.

Unsere Community dient in der Hauptsache dem Austausch der A1-Nutzer (auch potentielle) untereinander.

Grüße
Okay,
Dankeschön!
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Hallo Philip, willkommen in der A1 Support Community!

Die KollegInnen haben deine Anfrage via Kontaktformular erhalten und sind bereits an der Bearbeitung dran. Es tut mir leid, dass du länger auf eine Antwort warten musst. Da ich kein Rechtsexperte bin, kann ich dazu leider nicht wirklich was sagen. Wäre auch nicht seriös, wenn ich ich mich ohne entsprechender Qualifikation hier dazu äußere.
Ich kann dich daher nur um Geduld bitten und hoffe, dass du bald eine Antwort auf deine Anfrage bekommst.

Liebe Grüße,
Alexandra
Dankeschön für die Information!
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Hallo Phil,

könntest du vl deine Erkenntnisse hier posten?

Würde mich sehr interessieren, was da rausgekommen ist.

Lg Anonymous007
Naja umsonst steht im Beitrag net "Gewährleistung"
Jetzt kommts halt drauf an ob dein Gerät älter als 6 Monate ist.
 
Denn:
Wer hat die Beweislast?
Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe zutage tritt, so das Gesetz, steckte der Wurm vermutlich schon vor der Übergabe drinnen. Nicht der Konsument, sondern der Händler muss in diesem Fall beweisen, dass die Ware bei der Übergabe einwandfrei war.
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patricks9623 schrieb:Naja umsonst steht im Beitrag net "Gewährleistung"
Jetzt kommts halt drauf an ob dein Gerät älter als 6 Monate ist.

Denn:
Wer hat die Beweislast?
Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe zutage tritt, so das Gesetz, steckte der Wurm vermutlich schon vor der Übergabe drinnen. Nicht der Konsument, sondern der Händler muss in diesem Fall beweisen, dass die Ware bei der Übergabe einwandfrei war.
Soweit ich das verstehe, hat das in diesem Fall wohl kaum etwas mit Gewährleistung, und Beweislast bzw. Beweislastumkehr zu tun.
Der Mangel der besteht, ist vollkommen unabhängig von Softwareingriffen zu betrachten, es handelt sich ganz klar um einen Hardwarefehler, anscheinend innerhalb der Herstellergarantie.
Dieser kann in diesem Fall, weder durch Softwaremanipulation verursacht, noch beeinflusst oder verändert werden.

Viel interessanter ist in diesem Fall eher die Frage, wie Samsung die Güteklassen der verbauten Displays definiert und in welchen Pixelfehlerklassen die Geräte somit einzuordnen sind.
Je nach Güteklasse, sind eine gewisse Menge an Pixelfehlern "erlaubt", da es sich um produktionsbedingte und nicht absolut vermeidbare Mängel handelt.
Hier denke bzw. hoffe ich jedoch, dass Panels verbaut werden, welche sich in der höchsten Klasse befinden, wo keinerlei Pixelfehler vorhanden sein dürfen.
Das sollte jedoch in den Garantiebedingungen auf der Homepage stehen.
Dies ist zumindest bei gewöhnlichen Displays so, ich nehme an, bei Mobiltelefonen wird es gleich/ähnlich sein.

Mal abgesehen davon wurde das Telefon offensichtlich im Zuge einer Reparaturanfrage, bereits bei der Prüfung aufgrund des Rootings abgewiesen, hier wird die Hürde sein, der Prüfstelle klar zu machen, welche möglicherweise automatisiert sowie standardisiert agiert, dass man in diesem Fall von der vordefinierten Struktur abweichen muss.

Für viele Reparaturfirmen, die definierte Prozesse in der Annahme und Kontrolle verfolgen, können solche (für uns einfach klingende) Dinge, leider bereits Präzidenzfälle darstellen.

Bei Mobiltouch hätte ich mir derartige Dinge jedoch nicht erwartet.

LG Markus
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kohlmark schrieb:

Bei Mobiltouch hätte ich mir derartige Dinge jedoch nicht erwartet.


Ich bin auch nicht wirklich mit Mobiltouch zufrieden. Mein Samsung Galaxy Nexus hatte einen Hardwareschaden. Die Lautstärketasten sind nichtmehr gegangen. Deshalb habe ich es zur Reperatur gesandt. Herausgekommen ist, dass mir das Handy heruntergefallen sein MUSS. Mir ist aber mein Handy noch nie heruntergefallen und ich habe auh noch zum Schutz eine Gummihülle drüber und noch eine Displayschutzfolie. Dies glaubten die mir bei Mobiltouch nicht und hatte die Möglichkeit eine Reperatur zu beahlen, die gleich hoch war wie ein neues. Daraufhin bestellete ich mir das gleiche Smartphone im Internet.

Echt schade, dass Mobiltouch hier so agierte und mir beinhart die Schuld zuwies nach mehreren Anrufen immer das gleiche....
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Anonymous007 schrieb:
Herausgekommen ist, dass mir das Handy heruntergefallen sein MUSS.
Omg,...
Selbst wenn es zu Boden gefallen wäre, wären vermutlich die Lautstärketasten eher die Letzten gewesen, die hier kaputt gegangen wären, da müsste es schon ausgesprochen doof und unglücklich gefallen sein.
Das Cover macht das Gerät im Regelfall ja breiter, sprich die Tasten sind meist vertieft, ist also eine äußerst fragwürdige Diagnose von Mobiltouch gewesen, würde ich meinen,...
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Ja, das versuchte ich Mobiltouch auch zu erklären, aber leider ohne Erfolg, die blockten nur ab.

Das ist zum Beispiel ein Auszug vom Bericht:

Fehlerbeschreibung:
Tastatur fehlerhaft (Tasten, Beleuchtung, Töne) - keypad problemLauter/Leiser Taste funktioniert nicht mehr, Ein/Ausschaltetaste funktioniert des öfteren nichtDurchgeführte Arbeiten:Bei Ihrem Gerät wurde ein mechanischer Schaden festgestellt. Es wurden Lötpads diverser Komponenten ausgerissen bzw. beschädigt. Eine fachgerechte Reparatur ist nicht möglich.

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Hmm mechanisches Einwirken könnte auch Druckschaden o.ä. sein, wäre das möglich? Also irgendwie mal aus versehen draufgesetzt oder zuviel gebogen?
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Nein, das ist es ja, immer in der Hosentasche gehabt mit extra Schutz, damit ja nie etwas passiert damit...
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Hmm habs auch immer in der Hosentasche, bisher nix gehabt hmm
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War ein Hardware Fehler soweit ich weiß in den ersten 12 Monaten. Nur leider hat mir da halt niemand geglaubt und gab auf und bestellte ein neues im Internet...
Hallo,
 
das Handy ist 4 Monate alt. A1 hat nach fast 2 Wochen noch immer keine Antwort gegeben.
Ich werde Neuigkeiten melden.
 
Lg,
P.
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Servus Phil,

hab gesehen, dass du das inzwischen mit meinem Kollegen klären konntest.


lg
Thomas
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A1_Thomas schrieb:Servus Phil,

hab gesehen, dass du das inzwischen mit meinem Kollegen klären konntest.


lg
Thomas
Hallo Phil,
wäre nett, wenn du uns mitteilen könntest, wie in diesem Fall vorgegangen wurde, bzw. wie vorzugehen ist.
Möglicherweise haben auch andere Kunden künftig dieses oder ein ähnliches Problem.
Über ein kurzes Feedback würde ich mich freuen :-)

LG Markus
Hallo,

Ich kopiere den Text der Mail:
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Es tut mir leid, dass die Ihr Handys nicht erfolgreich repariert werden konnte.A1 als Netzbetreiber kann selbst keine Reparaturen vornehmen. In Reparaturfällen ist die Firma mobiletouch unser Partner - und entscheidet im Einzelfall, ob ein Handy repariert oder ausgetauscht wird.Bei der Überprüfung Ihres Samsung Galaxy S III wurde ein Fehler festgestellt der von der Garantie ausgeschlossen ist. Der Fehler wurde am Reparaturauftrag dementsprechend dokumentiert. Im Detail hat unsere Servicefirma einen Pixelfehler in der Mitte des Gerätes der nur bei roten Hintergrund sichtbar wird festgestellt.Laut Hersteller Angaben kann es durchaus vorkommen, dass bei Geräten vereinzelt Pixelfehler auftreten. Beeinträchtigen diese - in der Regel können das 3 - 5 Pixelfehler sein, die Handhabung und Funktion des Handy nicht ist ein Austausch der Hardware nicht vorgesehen.Herr XYZ, da Ihr Gerät nur einen einzigen Pixelfehler aufweist und Sie dadurch in der Handhabung nicht beeinträchtigt sind, können wir Ihnen leider keinen Austausch des Handys anbieten.Gerne bieten wir Ihnen aber eine Wertminderung an. Sie haben für Ihr Handy 149 Euro bezahlt. Wir schreiben Ihnen 50 Euro des Kaufpreis, was rund ein Drittel der Anschaffungskosten entspricht über Ihre A1 Rechnung gut.
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Das ist für mich eine gute Lösung. Habe die 50€ angekommen.

Lg,
Philip

persönliche Daten entfernt.
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Hallo,Toll, dass es geklappt hat. Auf die Idee A1 zu fragen, ob es da eine Kulante Möglichkeit gebe habe ich glatt vergessen. Aber jetzt ist eh schon zu spät 🙂 Lg Anonymous007
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Ok, Danke für die Info Phil! 🙂

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