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Umzug von Deutschland nach Österreich

  • 1 August 2018
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Hallo liebe A1 Community!
Ich hätte eine frage bezüglich der Fair use Policy. Momentan habe ich noch einen Vertrag bei einem Deutschen Mobilfunkanbieter. Diesen habe ich bereits gekündigt und er läuft im Oktober aus. Da ich allerdings aus Privaten gründen vor habe ab September in Österreich Arbeit zu suchen, würde ich mir sehr gern schon einen Vertrag bei A1 holen (ab November dann). Ich bin zwar zuversichtlich schnell einen Job zu finden allerdings weiß man das vorher ja nicht genau. Wie streng ist das geregelt? Kann ich, wenn es nötig ist auch 1-3 Monate den Vertrag (hauptsächlich in Deutschland nutzen)? Als Info hilft vielleicht noch weiter, das ich jetzt schon ca. alle 3 Wochen in Österreich bin und mein Datenvolumen dort auch ausgiebig nutze.
Liebe Grüße und schonmal danke für jede Hilfe!
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Beste Antwort von cos.renegade 1 August 2018, 23:36

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3 Antworten

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Beispiel A1 Go! M, sollte aber bei allen Go! Tarifen gleich sein:

-> https://cdn12.a1.net/m/resources/media/pdf/EB-A1-Go-M.pdf
siehe Punkt 3. Nutzung des A1 Anschlusses in ausländischen Netzen (Roaming)

Auszug:
Folgende Indikatoren dürfen zur Bestimmung des Risikos einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung herangezogen werden.
  • Überwiegender Auslandsaufenthalt und überwiegende Nutzung von Roaming-Diensten im Ausland.
  • Lange Inaktivität einer SIM-Karte in Verbindung mit einer hauptsächlichen oder ausschließlichen Nutzung zum Roaming.
  • Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch dieselbe Kundin bzw. denselben Kunden.
Diese Indikatoren müssen über einen Mindestzeitraum von 4 Monaten (rollierend) vorliegen.
[…]
Eine Verrechnung des Aufschlags findet statt, wenn nach einem Beobachtungszeitraum von 4 Monaten weder eine überwiegende Inlandsnutzung noch ein überwiegender Inlandsaufenthalt festgestellt wird, Sie durch eine Mitteilung darauf hingewiesen und zur Abstellung aufgefordert worden sind und innerhalb eines daraufhin folgenden 14-tägigen Beobachtungszeitraumes wiederum keine überwiegende Inlandsnutzung oder überwiegender Inlandsaufenthalt hergestellt wird.

Was ich gehört habe, könnte man sich hier mit A1 in Verbindung setzen und hier durchaus aber auch noch einen längeren Zeitraum ggf. vereinbaren, an diesen sollte man sich dann aber halten, sofern er gewährt wird.
Guten Abend,
das ging ja wahnsinnig schnell! Das hilft mir weiter vielen dank!
Liebe Grüße
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das ging ja wahnsinnig schnell!
Einfach A1 :)



sorry, der musste jetzt einfach sein 🤣

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