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Hallo!Ich hatte schon seit längerem geplant mir ein neues Handy zu kaufen und wollte dies mit den geschenkten mobilpoints bei der Vertragsverlängerung letzten Samstag machen. Doch im A1 Shop wurde mir mitgeteilt, dass sich der Vertrag durch den Handykauf automatisch auf 3 Jahre verlängert. Dies ist mir zu lang, da ich wahrscheinlich nach 2 Jahren ins Ausland gehe. Doch die Verlängerung hatte ich leider schon unterschrieben.Und nun meine Frage:Von einem Freund habe ich erfahren, dass man bestimmte Verträge innerhalb von 2 Wochen zurückziehen kann.Kann ich die Verlängerung zurückziehen da diese ja jetzt sinnlos ist , da ich das Handy nicht will wegen der zu langen Laufzeit. Ohne die Verlängerung hätte ich einen freien Vertrag.Danke schonmal im Vorraus!LGMax
Hallo und frohe Weihnachten!



Nur ein MyNext-Kauf bringt bloß eine Bindung von 24 Monaten. Wenn Du vorher keine Bindung hattest, müsste auch ein Tarifwechsel, der alleine auch 24 Monate Bindung brächte, vorgenommen worden sein, damit Du auf 36 Monate kommen würdest.



Grundsätzlich ist es so, daß in Geschäftslokalen etc. geschlossene Verträge nicht (einseitig) aufgelöst werden können, wenn kein Rücktrittsrecht vereinbart ist und man von ein paar Faktoren (fehlende Geschäftsfähigkeit udgl.) absieht.



DerZufall schrieb: Von einem Freund habe ich erfahren, dass man bestimmte Verträge innerhalb von 2 Wochen zurückziehen kann.
Bei sogenannten Haustürgeschäften, Versicherungsverträgen, sofern beim Abschluß keine Bedingungen übergeben wurden, und wenn man im Fernabsatz kauft, können Verträge binnen gewisser Fristen widerrufen werden.



Das A1-Rückgaberecht bezieht sich auf den > Online-Shop Online-Kontaktformular
Hallo!Danke schonmal für die schnelle Antwort!Also gibt es kein festes Rückzugsrecht bei denn Verträgen?Demnach werde ich auch keine Chance haben diese Verlängerung zurückzuziehen...LGMax

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