Vorzeitige Vertragsverlängerung nach Neuanmeldung


Hallo hab mal eine frage ab wann kann man einen A1 Go! L Vertrag frühestens verlängern nach einer Neuanmeldung.Lg Carl Rodenkirchen

5 Antworten

Benutzerebene 2
Carl93 schrieb:Hallo hab mal eine frage ab wann kann man einen A1 Go! L Vertrag frühestens verlängern nach einer Neuanmeldung.Lg Carl Rodenkirchen
Wenn du nach Ende der Vertragsdauer von 24 Monaten nichts unternimmst, läuft der Vertrag automatisch weiter.
 
Benutzerebene 7
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Hallo Karl93

Sobald du ein NEXT Handy nimmst wird dein Vertrag um 2 Jahre, maximal auf 3 Jahre, verlängert. Ich glaube, nach 3 Monaten, nach der Anmeldung, kann man das machen.

Gruß
Christian
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo Carl93,

Willkommen in der A1 Support Community. Auf deine Anfrage hast du ja bereits einige Antworten von den Community Usern erhalten. Hier noch einige ergänzende Infos:

Wenn du MyNext nutzt, verlängert sich deine Bindung um 24 Monate, aber auf maximal 36 Monate insgesamt. Voraussetzung für dein neues MyNext Handy ist, dass deine Rufnummer mindestens 6 Monate angemeldet ist. Anschließend kannst du MyNext alle 3 Monate nutzen, solange du -8.500 Mobilpoints nicht unterschreitest.

Weitere Infos findest du hier.

Liebe Grüße,
Elisa

Gutentag. Mein Name ist Fatma Uydun mit der Rufnummer XYXY. Ich habe vor einigen Monaten mit kara gechattet. Mein Vertrag läuft im Oktober aus.A1 Business. Mann sagte mir aber dass ich diesen Monat schon verlängern könnte. Meine Frage wäre darf ich das jetzt machen mit der voraussetzung dass ich mir ein neues Handy bestelle.Der Kollege schrieb mir das wir da eine Ausnahme aufjedenfall machen können,und ich gleich mir mit der Verlängerung ein Handy bestellen kann. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mfg Uydun 

Benutzerebene 7
Abzeichen +8

Da bist du hier im Forum leider ganz falsch, du mußt dich dazu direkt an A1 wenden, wir anderen User hier können dir dabei nicht helfen.

Bitte keine persönl. Daten hier oder ganz allg. in öffentlichen Foren posten (Name, Tel.-Nr.), regt nur zu Mißbrauch an.

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