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Hallo,kurze Frage: kann ich meine Online Rechnung auch als Vorlage für´s Finanzamt verwenden?LG, dori2711
Hallo dori2711, danke für deine Frage. Die A1 ONLINE RECHNUNG für Privatkunden gilt nicht als vorsteuerrechtliche Vorlage fürs Finanzamt. Als vorsteuerrechtliche Vorlage fürs Finanzamt gelten: die Papierrechnung oder die elektronisch signierte Rechnung. Die elektronisch signierte Rechnung ist nur für Firmenkunden verfügbar. Liebe Grüße A1 Administrator 77

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