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Hallo,

 

Ich bin derzeit bei uns im Unternehmen mit meiner Rufnummer und einem speziellen Vertrag dazugemeldet.

Nun möchte ich die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen, da es ja meine Privatrufnummer ist.

 

Um an die NÜVI zu kommen, benötige ich eine Vollmacht, die das Unternehmen ausstellen muss. Nur: Welches Formular ist dafür notwendig?

 

Kann ich das mit diesem Formular erledigen?

http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/A1_Vollmacht_Rufnummernmitnahme.pdf

 

Der Formularinhalt weist eher auf die Gegenrichtung hin, also, dass ich eine Rufnummer ZU A1 hin mitnehme. Oder kann ich das einfach auch anders herum machen? Im Untersten Feld, von welchem Betreiber die NÜV-Info kommt, muss ich hier dann wohl auch "A1" eintragen. Richtig?

 

lg, und schon einmal Danke für die Antwort,

(die dann auch als Referenzantwort für solche Fälle gilt, da das Thema so noch nicht in der Cummunity vorkam)

Daniel
Hallo,



am einfachsten ist es eigentlich, wenn du in einen Shop deines neuen Providers gehst. Dieser holt sich dann bei uns die NÜVI und portiert diese dann in dessen Netz. Ganz einfach 🙂 Siehe z.B. auch hier --> http://www.a1community.net/t5/Fragen-zum-Vertrag/N%C3%9CV-Information/m-p/37347#M2276



LG Frederic
Hi Fred,

 

Leider hat yesss! keine Shops. Und zum Anderen dürften die das trotzdem nicht, da das Unternehmen dem ja dann trotzdem noch irgendwie zustimmen müsste.

 

Aber sonst hast du bestimmt recht 🙂.

 

lg,

Daniel
qt-a1 schrieb:

Und zum Anderen dürften die das trotzdem nicht, da das Unternehmen dem ja dann trotzdem noch irgendwie zustimmen müsste

Nope, jeder Provider darf mit deiner Erlaubnis (Unterschrift) die NÜV für dich einholen und die Nummer portieren. Ist in der Telekommunikationsnovelle geregelt der Ablauf.



Drum ist es generell am einfachsten, das gleich beim Händler vom neuen Provider vornehmen zu lassen.



Bei den Diskont-Anbietern geht das natürlich nicht, da muss man dann selber auch etwas mehr dafür arbeiten. Drum sind die ja so günstig 😉
qt-a1 schrieb:Hi Fred,



Leider hat yesss! keine Shops. Und zum Anderen dürften die das trotzdem nicht, da das Unternehmen dem ja dann trotzdem noch irgendwie zustimmen müsste.



Aber sonst hast du bestimmt recht 🙂.



lg,

Daniel

Hi,



yesss! hat einen Portierungsantrag. Den findest du auch ganz leicht im Internet 😉



LG Frederic
Also um das jetzt einmal in aller Kürze zusammenzufassen:

 

Ja, das Vollmacht-Formular, das ich oben gepostet habe, war das richtige. Man muss ganz unten im Feld, von WO die Daten angefordert werden sollen auch "A1" eintragen, wenn es von A1 abgehend ist.

 

Danach bekommt man im A1-Shop die NÜVI-Zettel, die man dann bei der Anmeldung zu yesss! mitschickt. 

 

Geschickt habe ich die Anmeldung am 4.11. und am 11.11. soll die Nr. portiert werden.

 

Trotzdem Danke für die Hinweise. Ich weiß, dass das ein eher speziellerer Fall ist.

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