Hallo,
Ich habe einen Vertrag Go! L dessen Bindung mit 15. Oktober endet und habe diesen schon sicherheitshalber am 1. Juni gekündigt um keine Fristen zu verpassen
Zu dem Vertrag habe ich auch eine Option 100 Freiminuten in die EU, deren Bindung mit 5.11 endet, die ich ebenfalls gleichzeitig gekündigt habe.
Ich habe nun einen Kostenaufstellung bekommen, in der mir aufgelistet wurde was ich zu zahlen hätte.
Sowohl das Grundengelt der Vertrages (den ich fristgerecht mir 15.Oktober) und die Option (5.11) werden mit bis 22.11.! berechnet.
Ich habe versucht diese telefonisch zu hinterfragen, es wurde mir gesagt, dass wäre eben so ich müsste bis Ende der nächsten Rechnungsperiode beider bezahlen und das würde so in meinem Vertrag stehen.
Ich habe daher noch mal alle Unterlagen durchgesehen. Weder in den Entgeltbestimmungen noch in den AGB gibt es irgendeinen Hinweis, dass das so gehandhabt wird und meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine reine Geldbeschaffungsmassnahme.
Ich habe mich zu einer 24. monatigen Vertragsdauer verpflichtet und bin bereit meine Grundentgelte bis zum Ablauf desselben am 15. Oktober zu bezahlen und ich habe mich verpflichtet eine Option für 24 Monate (also bis zum 5.11.) zu bezahlen. Alles was darüber hinausgeht empfinde ich als Geldmacherei von A1.
Mir werden ohne Grund ca. 60 € zuviel verrechnet? Was genau ist die Begründung hierfür?
Das bestätigt mich widere einaml mehr darin die richtige Entscheidung getroffen zu haben, mit dem Entschluß den Anbieter zu wechseln.
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Hallo r2bee, willkommen in der A1 Support Community!
Schade, dass du so einen Eindruck bekommen hast. Dennoch ist uns wichtig, dass wir hier aufklären. Die Begründung sind die AGB und EB, welche du unterzeichnet hast. Ich habe mir die von dir angesprochenen Punkte herausgesucht und sie einfach mal hier hineinkopiert. Somit hast du telefonisch die richtige Info bekommen.
Zitat aus den Entgeltbestimmungen:
"II ABSCHNITT OPTIONEN
9. Allgemeine Bestimmungen Sie können alle A1 Pakete und Optionen bis auf Widerruf anmelden und nur mit bestimmten A1 Tarifen kombinieren. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter A1.net. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Optionsbindung 24 Monate.
Kündigung. Sie können die angeführten Optionen nur zum Ende der entsprechenden Rechnungsperiode kündigen."
Zitat aus den AGB Mobil:
"33. Ordentliche Kündigung
33.1 Unbefristete Verträge: Sie und wir können zum Ende Ihrer individuellen Rechnungsperiode unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Die Rechnungsperiode ist gemäß Punkt 20.5 auf Ihrer Rechnung angegeben. Wir beauskunften diese aber auch gerne auf unserer Serviceline. Für den Beginn der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Wird die Frist nicht eingehalten, wird die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam.."
lg
Bernd
Schade, dass du so einen Eindruck bekommen hast. Dennoch ist uns wichtig, dass wir hier aufklären. Die Begründung sind die AGB und EB, welche du unterzeichnet hast. Ich habe mir die von dir angesprochenen Punkte herausgesucht und sie einfach mal hier hineinkopiert. Somit hast du telefonisch die richtige Info bekommen.
Zitat aus den Entgeltbestimmungen:
"II ABSCHNITT OPTIONEN
9. Allgemeine Bestimmungen Sie können alle A1 Pakete und Optionen bis auf Widerruf anmelden und nur mit bestimmten A1 Tarifen kombinieren. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter A1.net. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Optionsbindung 24 Monate.
Kündigung. Sie können die angeführten Optionen nur zum Ende der entsprechenden Rechnungsperiode kündigen."
Zitat aus den AGB Mobil:
"33. Ordentliche Kündigung
33.1 Unbefristete Verträge: Sie und wir können zum Ende Ihrer individuellen Rechnungsperiode unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Die Rechnungsperiode ist gemäß Punkt 20.5 auf Ihrer Rechnung angegeben. Wir beauskunften diese aber auch gerne auf unserer Serviceline. Für den Beginn der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Wird die Frist nicht eingehalten, wird die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam.."
lg
Bernd
Hallo,
Ich halte das nach wie vor für unzulässig.
Die Rechnungsperiode wird von Ihnen nach Abschluss des Vertrages völlig beliebig auf irgend ein Datum nach Ende meiner eigentlichen Vertragslaufzeit festgesetzt.
Wenn ich den Vertrag unterschreibe habe ich somit keine Ahnung wann genau diese Rechnungperiode beginnt/endet.
Wodurch Sie sich also ganz einfache ein Körberlgeld dazuverdienen.
Ich werde mal nachfragen was der Konsumentenschutzverein hierzu sagt.
Schönen Tag.
Ich halte das nach wie vor für unzulässig.
Die Rechnungsperiode wird von Ihnen nach Abschluss des Vertrages völlig beliebig auf irgend ein Datum nach Ende meiner eigentlichen Vertragslaufzeit festgesetzt.
Wenn ich den Vertrag unterschreibe habe ich somit keine Ahnung wann genau diese Rechnungperiode beginnt/endet.
Wodurch Sie sich also ganz einfache ein Körberlgeld dazuverdienen.
Ich werde mal nachfragen was der Konsumentenschutzverein hierzu sagt.
Schönen Tag.
Hallo r2bee2, es ist natürlich dein gutes Recht, dass du dir weitere Informationen einholst. Es ist auch richtig, dass die Rechnungsperiode automatisch nach der Aktivierung des Vertrages vergeben wird. Was natürlich den Grund hat, dass die Rechnungslegung großteils automatisch erfolgt. Es ist einfach nicht möglich, dass wir weit über 5 Million SIM-Karten / Verträge am selben Tag abrechnen. Somit vergibt unser System immer den nächstmöglichen Zyklus mit am wenigsten Auslastung. Auf Wunsch kann man die Rechnungsperiode jedoch jederzeit und einfach telefonisch, via Kontaktformular oder auch im A1 Shop ändern lassen.
Abgesehen davon kann der Vertrag bis zur Durchführung der Kündigung im vollem Umfang genutzt werden und die jeweiligen Freieinheiten verbraucht werden. Wir sind sogar verpflichtet dazu, dass wir alles bis zur Durchführung zur Verfügung stellen. Ob A1 an den paar Tagen mehr wirklich etwas verdient, darüber können wir noch lange hier schreiben. Es wird aber wohl weniger an der Tatsache bzw. an den Fakten etwas ändern noch an deinem aktuellen Eindruck von A1.
Auch dir noch einen schönen Tag!
lg Bernd
Abgesehen davon kann der Vertrag bis zur Durchführung der Kündigung im vollem Umfang genutzt werden und die jeweiligen Freieinheiten verbraucht werden. Wir sind sogar verpflichtet dazu, dass wir alles bis zur Durchführung zur Verfügung stellen. Ob A1 an den paar Tagen mehr wirklich etwas verdient, darüber können wir noch lange hier schreiben. Es wird aber wohl weniger an der Tatsache bzw. an den Fakten etwas ändern noch an deinem aktuellen Eindruck von A1.
Auch dir noch einen schönen Tag!
lg Bernd
A1_Bernd schrieb:....A1 verdient in meinem Fall durch diese Vorgehensweise fast 60€ mehr als wenn ich zum Ende der eigentlichen Mindestvertragslaufzeit kündigen dürfte.
Ob A1 an den paar Tagen mehr wirklich etwas verdient, darüber können wir noch lange hier schreiben. Es wird aber wohl weniger an der Tatsache bzw. an den Fakten etwas ändern noch an deinem aktuellen Eindruck von A1.
Auch dir noch einen schönen Tag!
lg Bernd
Auch wenn ich mir das locker leisten kann, denke ich, dass es andere sicher auch schon getroffen hat und in Summe machen die paar Tage mehr dann wohl doch einiges aus.
Und nein, die Tatsache, dass ich die Dienste, die ich bezahle auch bis zum letzten Tag nutzen kann, ändert sicher nichts an meinem aktuellen Eindruck von A1.
Trotzdem, danke dass Du Dir die Mühe machst und Dir die Zeit nimmst, zu versuchen mir zu erklären warum dass so sein muss :-)
Schönen Abend
Wenn du mir beweisen kannst, dass irgend ein anderer Mobilfunkbetreiber es anders macht, werde ich dir die 60 € überweisen.
Gruß
Christian
Gruß
Christian
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