Hallo :)
ich habe leider folgendes Dilemma:
Ich wollte vor etwas mehr als 2 Jahren mit meiner schweizer Ex-Freundin in Österreich zusammenziehen und deshalb hat sie vorab um erreichbar zu sein einen Handyvertrag bei A1 abgeschlossen. Leider ist aus unserer gemeinsamen Zukunft nichts geworden und sie ist wieder zurück in die Schweiz gezogen. Ich habe keinen Kontakt mehr mit ihr und weiß auch nicht wo sie zur Zeit ist. Das Problem ist, dass ich den Handyvertrag bis jetzt weiter bezahlt habe und diesen nun kündigen möchte ohne das sie involviert ist (was sowieso nicht möglich wäre). Ich habe noch den Vertrag vom A1-Shop bei mir inkl. Kundenkennwort und allem drum herum, das Handy selbst hat sie behalten aber nie mehr benutzt. Die Mindestvertragsdauer ist bereits abgelaufen. Kann ich den Vertrag kündigen? Wenn ja, wie stelle ich das am besten an?
Danke für die Hilfe,
MfG
Christian
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Hallo Christian!
Wenn der Vertrag auf Dich läuft, gibt´s kein Problem. 🙂 Wenn er aber auf Deine Ex läuft, muß sie ihn kündigen.
Was Du machen kannst: teile A1 mit, daß Du nicht mehr für die Kosten aufkommen willst und daß A1 nicht mehr von Deinem Konto einziehen soll.
Grüße
edit: das Ganze natürlich schriftlich und mit der Erklärung, daß (Dir) der Aufenthaltsort der Vertragsinhaberin unbekannt ist.
Wenn der Vertrag auf Dich läuft, gibt´s kein Problem. 🙂 Wenn er aber auf Deine Ex läuft, muß sie ihn kündigen.
Was Du machen kannst: teile A1 mit, daß Du nicht mehr für die Kosten aufkommen willst und daß A1 nicht mehr von Deinem Konto einziehen soll.
Grüße
edit: das Ganze natürlich schriftlich und mit der Erklärung, daß (Dir) der Aufenthaltsort der Vertragsinhaberin unbekannt ist.
Floridsdorfer77 schrieb:Was Du machen kannst: teile A1 mit, daß Du nicht mehr für die Kosten aufkommen willst und daß A1 nicht mehr von Deinem Konto einziehen soll.Sorgt das dann nicht für Inkasso, Anwalt und ähnliches? Was, wenn seine Bekannte irgendwann wieder in Österreich einen Handyvertrag möchte?
Equinox2k schrieb:Richtig, aber sie ist auch etwas selber dran Schuld, wenn sie nen Vertrag macht und diesen nicht kündigt. Wenn man sie erreichen könnte, würde man sie natürlich auf diesen Umstand hinweisen, da sie aber jeden Kontakt (auch zu A1 anscheinend) abgebrochen hat, wird das schwierig und da ist sie wie gesagt selber auch mitverantwortlich, sogar sehr stark.Floridsdorfer77 schrieb:Was Du machen kannst: teile A1 mit, daß Du nicht mehr für die Kosten aufkommen willst und daß A1 nicht mehr von Deinem Konto einziehen soll.Sorgt das dann nicht für Inkasso, Anwalt und ähnliches? Was, wenn seine Bekannte irgendwann wieder in Österreich einen Handyvertrag möchte?
Equinox2k schrieb: Sorgt das dann nicht für Inkasso, Anwalt und ähnliches?Sehr wahrscheinlich, wenn A1 aufgrund der Meldung den Anschluß nicht sperrt, ruhend stellt etc.
Equinox2k schrieb: Was, wenn seine Bekannte irgendwann wieder in Österreich einen Handyvertrag möchte?Das kann aber jetzt nicht wirklich das Problem des TE sein. Ex ist Ex und wenn, wie CoSrenegade schon schrieb, sich die Vertragsinhaberin nicht kümmert, dann ist das ihr Pech.
Normalerweise bräuchte der TE bloß auf "seine" Bank gehen, die Durchführung des Einziehers untersagen und etwaige Briefe an die Vertragsinhaberin, so sie an seine Adresse gerichtet wären, mit "Adressat verzogen" oder "Adressat unbekannt" retournieren.
Hallo Christian,
willkommen in der Community!
Meine Vorposter haben dir ja bereits einige gute Tipps gegeben. Möchte nur nochmals darauf hinweisen, dass es meistens keine gute Idee ist, einfach den Abbucher zu stornieren und keine Rechnungen zu bezahlen.
Sollte der Anschluss auf deine damalige Lebensgefährtin laufen, würde sie Schwierigkeiten bekommen, wenn sie irgendwann einmal wieder bei A1 einen Anschluss anmelden möchte. Daher wäre es wirklich toll, wenn du Kontakt mit ihr aufnimmst und sie uns einfach ihre Abmeldung via FAX an 0800 664 101 oder (aus dem Ausland) an +43 50 664 8 664 101 sendet.
Alles klar? Bei weiteren Fragen einfach posten,
Christian
willkommen in der Community!
Meine Vorposter haben dir ja bereits einige gute Tipps gegeben. Möchte nur nochmals darauf hinweisen, dass es meistens keine gute Idee ist, einfach den Abbucher zu stornieren und keine Rechnungen zu bezahlen.
Sollte der Anschluss auf deine damalige Lebensgefährtin laufen, würde sie Schwierigkeiten bekommen, wenn sie irgendwann einmal wieder bei A1 einen Anschluss anmelden möchte. Daher wäre es wirklich toll, wenn du Kontakt mit ihr aufnimmst und sie uns einfach ihre Abmeldung via FAX an 0800 664 101 oder (aus dem Ausland) an +43 50 664 8 664 101 sendet.
Alles klar? Bei weiteren Fragen einfach posten,
Christian
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