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Liebe A1 Community,



ich hätte eine Frage zu telefonischen Vertragsverlängerungen.

Mir wurde der Vertrag per Telefonanruf unwissentlich um ganze 3 Jahre vor einigen Monaten verlängert. Unterschrieben habe ich also nichts. Jetzt habe ich mich per A1 Shop, Fax, Telefongespräch und Kontaktformular an A1 gewendet, damit sie diese Vertragsverlängerung rückgängig machen. Leider konnte (bzw. hab ich mittlerweile den Eindruck "wollte") mir keiner weiterhelfen. Die Dame in der Zentrale meinte die Aufzeichnung wurde gelöscht und verwies mich darauf, dass ich eh einen Brief (angeblich 14 Tage Rücktrittsrecht) bekommen habe nach dieser Verlängerung. Als ich ihr sagte, dass ich den Brief nicht bekommen habe , meinte Sie, dass sie das in so einem Fall oft hört. Daraus schließe ich, dass es nicht nur mir so geht. Daher meine Frage, wie seid ihr da vorgegangen? Ist die Verlängerung überhaupt gültig, wenn da kein unterschriebener Vertrag bzw. keine Aufzeichnung des Vertragsverlängerungs Telefonat besteht?



Danke schon mal!
Hallo 



Willkommen in der A1-Support Community!.



Zu deinem Anliegen können wir dir hier in der Community nicht wirklich behilflich sein!.

Möglicherweise kann dir eines der A1-Engerln hier mehr dazu vermitteln, und auch was dazu machbar ist.



Im Allgemeinen geht ohne gültigen Vertrag garnichts!.

Auch bei einer Telefonischen Verlängerung sollte ein Par Tage danach die Vertragsänderung per Post bei dir sein.

Wenn das nicht geschähen ist, ist aus meiner Sicht dieser als ungültig zu bezeichnen.
naja gültiger Vertrag ist relativ. du kannst handys und vertragsverlängerungen online oder telefonisch bestellen.



auf der einen seite gibt es ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen. auf der anderen kann sich der anbieter ja überlgen, ob er dir entgegenkommt.



eine bindung bekommt man aber nicht einfach so, ohne selbst etwas dafür zu bekommen. gutschrift, früher mal ganzes handy, jetzt mobilpoints. überhaupt 36 Monate nicht, dazu ist schon mehr als eine Vertragsverlängerung nötig. ganz so überraschend sollte es einen also nicht treffen.



würde wenn dann schriftlich um kulanz ersuchen, evtl. gleich mit unterschrift. denke es wird auch die frage sein, inwieweit sich das Monate später als rückabwickeln lässt.



ob es eine Aufzeichnung des Telefongesprächs gibt ist letztlich irrelevant. Vertrag muss hier auch keine Unterschrieben werden. ansonsten könnte man ja solche dinge nicht telefonisch verkaufen. oder nur mit lieferung per Nachname, damit der postler dann kontrolliert, ob die unterschrift eh drauf kommt auf den Vertrag.



"brief nicht bekommen" ist immer so eine sache. eventuell wurde dir eine bestätigung per mail geschickt. an eine adresse, die veraltet war oder so nicht stimmt. da könntest du ansetzen, das wäre ein Argument, dir entgegen zu kommen.
Okay, vielen Dank mal für eure Sicht der Dinge.



Ich glaub schon, dass man unterscheiden muss, ob jemand aktiv mit Angabe seines Passworts online bzw. per Telefon verlängert. Oder wie in meinem Fall einen Werbeanruf bekommt und danach sein Vertrag einfach so verlängert wird. Und es gibt ja wirklich keinerlei Nachweis (Empfangsbestätigung des Briefs, Aufzeichnung des Telefonats, Unterschriebener Vertrag), aufgrund A1 sagen kann, dass mein Vertrag rechtmäßig verlängert wurde. Wie gesagt und bei der Zentrale zu reklamieren habe ich schon versucht, aber die Dame hat mich einfach nicht aussprechen lassen. Da sind unglaubliche Argumente gekommen wie „Sie sind ja eh von der jüngeren Generation und sollte ja wissen wie man das Internet bedient um innerhalb von 14 Tagen zu sehen, dass der Vertrag verlängert wurde“. Und wie ich gesagt habe, dass ich eh vor hatte meinen Vertrag bei A1 zu verlängern (und da eben drauf gekommen bin dass er schon verlängert wurde), hat sie mir gesagt, was dann überhaupt mein Problem wär. Mein Problem ist, dass der Vertrag 3 Jahre läuft, ich mir kein Handy und Tarif aussuchen konnte und diese Vorgehensweise von A1 unglaublich ist…
hast du schriftlich reklamiert? würde das auf jeden Fall machen. Auf jeden Fall nciht nur telefonisch. (bin mir nicht sicher, wie du das mit "zentrale" meinst).





vielleicht lässt sich das ja doch ohne Schlichtungsstelle lösen. Wobei selbst wenn nicht brauchst du eine schriftliche Beschwerde, siehe https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01 .



Also kein Telefonat, indem dir irgendetwas erzählt werden könnte. Was wir jetzt natürlich niemandem unterstellen wollen
Da scheint ja nicht alles zu stimmen, denn ohne ein Handy zu erhalten wird dein Vertrag höchstens um 2 Jahre verlängert und nicht um 3 Jahre. Wenn die Dame sagt, die Aufzeichnung wurde schon gelöscht, dann hast du ja eh schon gewonnen 🙂, dann muss dir A1 beweisen, dass du irgendwas bestellt/verlängert hast.



An deiner Stelle würde ich mich vorallem bei einem Anwalt erkundigen, ob diese "Kaltakquisen" überhaupt erlaubt sind (habe mich auch vor kurzem darüber geärgert), ich glaube Privatkunden dürfen gar nicht telefonisch kontaktiert werden (aber da kann ich falsch liegen, daher gesicherte Auskunft einholen). lg luigi
Hallo 



Ich muss da  recht geben! Deine Aussagen passen nicht ganz zusammen. Ich wüsste jetzt auch nicht, für was man eine 3 jährige Bindung eingehen muss. :S Ich habe jetzt doch einige Verträge aber habe noch nichts "gefunden" wofür ich 3 Jahre gebunden wäre.



Und ja, Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Es fehlt dann der Beweiss. Wenn A1 nichts hat, dann bist du ganz sicher fein raus.



Aber ich habe auch erst vor kurzem bei A1 was bestellt. Ohne die Angabe des Telefonkennworts ging aber nichts.

Deshalb müsste schon was schief gelaufen sein, bei deiner Bestellung.



Wenn, wie du sagst, du nichts bekommen hast, deine Vertragsbedingungen noch gleich sind und es auch keine Gutschriften gegeben hat, dann schreibe, eingeschrieben, eine Brief mit dem, deiner Meinung nach richtigem, Sachverhalt an A1 mit bitte um Stellungsnahme.



Gruß

Christian
Hallo 



Auch ich möchte dich dazu raten, einen Eingeschriebenen Brief mit deinem Sachverhalt und der Bitte um Stellungnahme dazu einzuschicken.



Hoffe und wünsche dir, dass dies zu einer kulanzlösung führen möge!.



PS: Im Grunde bekommt man wieder eine Zweijährige bindung, ausser man hatte zuvor noch etwas mehr als ein Jahr (12 Monate) Restbindung gehabt, dann werden die Zwei Jahre (24 Monate) dazu Adiert auch wenn dies mehr als Drei Jahre (36 Monate) ausmachen würde.

Dann sind es immer nur 36 Monate!.
Okay, dann werde ich mal dass mit dem eingeschriebenen Brief versuchen. Das ganze ist echt ärgerlich. Ich danke euch 🙂!

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