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Hallo A1-Team!

 

Ich würde einen Rufnachweis zu 2 Telefonnummern brauchen, d.h. einen Auszug, wenn möglich die letzten 2 Jahre, wann ich die Nummer angerufen habe und ev. wie lange ich telefoniert habe.

 

Ist das möglich, bzw. wer ist da der richtige Ansprechpartner?

 

danke schon mal in voraus

Gruss

Verner
Bin grad nicht sicher, ob das nur die letzten 6 Monate geht.



Aber im Einzelentgeltnachweis sind die Nummern die du angerufen hast bei den letzten 3 Stellen durch ein X ersetzt also z.B. 436641234XXX.



Hat mit Datenschutz zu tun.
Ja, das übliche leiden des Einzelverbindungsnachweises. Will man mal im nachhinein etws nachschaun wann man wen wielange angerufen hat, steht man an.



Ich hab das folgendermaßen ausgetrickst.



Buchung des UNVERKÜRZTEN Einzelverbindungsnachweises- hierfür musst ein FOrmular ausfüllen, dann bekommst du ab der nächsten REchnung den unverkützten EVN.



Damit du den EVN komfortabel innerhalb der PDF Rechnung bekommst, müsstest du nun die Online Rechnung abbestellen und auf die Papierrechnung inklusive Einzelverbindungsnachweis bestehen.



Dies lässt 2-3 Monate laufen und dann stellst wieder um auf die Online Rechnung, hier funktioniert dann komischerweise die ausfertigung der PDF Rechnung ink. EVN. Wenn man einfach so anruft ohne das ob. genannte Prozedere durchzumachen und auf den PDF EVN besteht, wird einem gesagt- ne das geht nicht.

Toll....
Hallo Verner,



du hast hier schon richtige Infos bekommmen.



Einen verkürzten Einzelverbindungsnachweis (letzte 3 Stellen als xxx eingetragen) gibt es auch ihm Nachhinein, allerdings nur bis 6 Monate zurück.



Ein unverkürzter EVN ist nur ab der nächsten Rechnung möglich und schriftlich zu beantragen, ein Formular und zusätzliche Infos bekommst du beim A1 Service Team 0800 664 100.



lg

Thomas

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