Wie (hoffentlich) bekannt, verlängern sich einmal bestellte Roaming-Tarifpakete (z.B. Smart Grenzenlos 100) automatisch monatlich, wenn sie nicht aktiv abbestellt werden.
So weit, so gut: am 10.02.2013 vor dem Italien-Kurzurlaub bestellt, am 14.02.2013 wieder abbestellt (beides per SMS bestätigt) und daher vom 10.02.2013 bis 10.03.2013 gültig.
Heute schaue ich in die noch provisorische Rechnungsankündigung und die liegt um ca. 30 EUR über dem erwarteten Wert. Nach Rückfrage mit der Hotline ist das Smart-Grenzenlos-Paket zweimal verrechnet. Offenbar hat das System, weil bei meiner Tochter vor einem Jahr genau das gleiche passiert ist.
Nun wird man zwar versuchen, den Fehler (oder doch Absicht?) noch vor der Erstellung der endgültigen Rechnung zu korrigieren, im Normalfall passiert das dann einen Monat später.
Hat diese Art der Liquiditätssteuerung bei A1 Methode?
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Ich denke mal das dies schon ein bekannter Fehler ist und A1 diesen sicher beheben wird. Hin und wieder gibt es leider Verrechnungsfehler. Kann passieren. Aber du bekommst diesen Betrag der zu viel abgebucht wurde wieder durch eine Gutschrift erstattet, sobald du dich meldest.
Servus wgan1018,
kann verstehen, wenn du etwas verärgert bist, wenn dir so etwas zweimal passiert, bzw. einmal deiner Tochter vor einem Jahr und dann dir. Keine Frage, dass solche Fehler am besten überhaupt nicht passieren sollten, und schon gar nicht zweimal.
Gehe also davon aus, dass die Frage
Gut dass du dich gleich gemeldet hast und wir das damit (hoffentlich jedenfalls) noch vor der nächsten Rechnung korrigieren können.
lg
Thomas
kann verstehen, wenn du etwas verärgert bist, wenn dir so etwas zweimal passiert, bzw. einmal deiner Tochter vor einem Jahr und dann dir. Keine Frage, dass solche Fehler am besten überhaupt nicht passieren sollten, und schon gar nicht zweimal.
Gehe also davon aus, dass die Frage
wgan1018 schrieb:eher ironisch gemeint ist, bzw. ein Ausdruck deiner verständlichen Verägergung.
Hat diese Art der Liquiditätssteuerung bei A1 Methode?
Gut dass du dich gleich gemeldet hast und wir das damit (hoffentlich jedenfalls) noch vor der nächsten Rechnung korrigieren können.
lg
Thomas
Unangebrachter Inhalt entfernt.
Nun ist die endgültige Rechnung online und - wie zu erwarten war - NICHT KORRIGIERT. A1 Smart Grenzenlos 100 steht tatsächlich für den Zeitraum 10.03. - 09.04.2013 nochmals drin, obwohl bereits am 14.02. die SMS-Bestätigung für die Abmeldung per 10.03. gekommen ist. Ich werde daher der Abbuchung schlicht und einfach bei meiner Bank widersprechen, weil ich mir diese Art der Verrechnung ("XXXX" wurde als unangebracht qualifiziert) nicht noch einmal gefallen lasse. Ich bin nicht bereit, für etwas, das ich gar nicht konsumieren konnte, aber bezahlen soll, eine Gutschrift zu akzeptieren. Sollte dann jemand auf die Idee kommen, meinen Anschluss zu sperren, gibt es sicher auch außerhalb dieses Forums die Möglichkeit, die Methoden von A1 breiter zu kommunizieren.
Nun ist die endgültige Rechnung online und - wie zu erwarten war - NICHT KORRIGIERT. A1 Smart Grenzenlos 100 steht tatsächlich für den Zeitraum 10.03. - 09.04.2013 nochmals drin, obwohl bereits am 14.02. die SMS-Bestätigung für die Abmeldung per 10.03. gekommen ist. Ich werde daher der Abbuchung schlicht und einfach bei meiner Bank widersprechen, weil ich mir diese Art der Verrechnung ("XXXX" wurde als unangebracht qualifiziert) nicht noch einmal gefallen lasse. Ich bin nicht bereit, für etwas, das ich gar nicht konsumieren konnte, aber bezahlen soll, eine Gutschrift zu akzeptieren. Sollte dann jemand auf die Idee kommen, meinen Anschluss zu sperren, gibt es sicher auch außerhalb dieses Forums die Möglichkeit, die Methoden von A1 breiter zu kommunizieren.
Lieber wgan1018,
ich nehme mal an, du hast dein Anliegen nur hier in der Community angebracht hast. Bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob A1_Thomas die Möglichkeit hatte, sich deine Rechnung anzusehen. Außerdem hast du ja soviel ich weiß 42 Tage Zeit für einen Rechnungseinspruch.
Ich würde an deiner Stelle einen anderen Weg gehen: zuerst einmal mit der Hotline telefonieren, ob sie dir eine Rechnungskorrektur bis zum Fälligkeitsdatum machen können - sollte in ca. 10 Tagen sein. Damit erhälst du dann eine berichtigte Rechnung für den aktuellen Abrechnungszeitraum und es wird dir eben auch nur der berichtigte Betrag vom Konto abgebucht.
Wenn du bei der Bank der Abbuchung widersprichst, wird dir entweder innerhalb kürzester Zeit dein Anschluss gesperrt oder du bekommst in den nächsten Monaten einen Brief vom Inkassobüro. Ist alles rechtens, da wird auch ein Gang in die Öffentlichkeit (z. B. Presse und andere Medien) nicht viel helfen. Sogar der Konsumentenschutz hat es da ziemlich schwierig.
Also:
Schreibe an A1 einen Brief oder E-mail, dass du die aktuelle Rechnung nur unter Vorbehalt zahlst, weil aus deiner Sicht ein unrichtiger Posten angeführt wird. Außerdem erwartest du dir (oder besser: verlangst du) zusätzlich zur Gutschrift des zuviel verrechneten Pakets für die dir entstandenen Unannehmlichkeiten eine entsprechende Entschädigungszahlung (etwa 5-10 Euro).
P.S.: wo liegt jetzt wirklich dass Problem, dass man dir in der nächsten Rechnung den Betrag wieder gut schreibt?
ich nehme mal an, du hast dein Anliegen nur hier in der Community angebracht hast. Bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob A1_Thomas die Möglichkeit hatte, sich deine Rechnung anzusehen. Außerdem hast du ja soviel ich weiß 42 Tage Zeit für einen Rechnungseinspruch.
Ich würde an deiner Stelle einen anderen Weg gehen: zuerst einmal mit der Hotline telefonieren, ob sie dir eine Rechnungskorrektur bis zum Fälligkeitsdatum machen können - sollte in ca. 10 Tagen sein. Damit erhälst du dann eine berichtigte Rechnung für den aktuellen Abrechnungszeitraum und es wird dir eben auch nur der berichtigte Betrag vom Konto abgebucht.
Wenn du bei der Bank der Abbuchung widersprichst, wird dir entweder innerhalb kürzester Zeit dein Anschluss gesperrt oder du bekommst in den nächsten Monaten einen Brief vom Inkassobüro. Ist alles rechtens, da wird auch ein Gang in die Öffentlichkeit (z. B. Presse und andere Medien) nicht viel helfen. Sogar der Konsumentenschutz hat es da ziemlich schwierig.
Also:
Schreibe an A1 einen Brief oder E-mail, dass du die aktuelle Rechnung nur unter Vorbehalt zahlst, weil aus deiner Sicht ein unrichtiger Posten angeführt wird. Außerdem erwartest du dir (oder besser: verlangst du) zusätzlich zur Gutschrift des zuviel verrechneten Pakets für die dir entstandenen Unannehmlichkeiten eine entsprechende Entschädigungszahlung (etwa 5-10 Euro).
P.S.: wo liegt jetzt wirklich dass Problem, dass man dir in der nächsten Rechnung den Betrag wieder gut schreibt?
Ich habe zwei Tage vorher bei der Hotline angerufen und überdies noch gestern ein Telefax mit dem Rechnungseinspruch geschickt. Worin das Problem liegt, einen Monat auf die Berücksichtigung einer Gutschrift für eine zu Unrecht verrechnete Leistung zu warten? Diese Frage kann wohl angesichts der Vorlaufzeit von einem Monat für eine richtige Verrechnung und nunmehr 14 Tagen für die Berichtigung der Rechnung bis zum Fälligkeitstermin wohl nicht ernst gemeint sein. Ich bin kein Kreditinstitut für A1! Ich warte jetzt einmal auf den Einzug und dann werden wir ja sehen.
Für mich ist nach dem zweiten gleichartigen Vorfall klar, dass das kein Fehler war, sondern dass diese Art der Verrechnung von Tarifpaketen Methode hat. Was spricht eigentlich dagegen, Roamingpakete auf einen Monat zu befristen und aktiv die Verlängerung (statt Kündigung), allenfalls nach einer Erinnerungs-SMS, zu verlangen? Wieviele Kunden brauchen Roaming-Pakete länger als einen Monat ununterbrochen? Dieser Art der Tarifgestaltung fällt unter XXXX, jenes Wort, das ich nicht schreiben darf.
Für mich ist nach dem zweiten gleichartigen Vorfall klar, dass das kein Fehler war, sondern dass diese Art der Verrechnung von Tarifpaketen Methode hat. Was spricht eigentlich dagegen, Roamingpakete auf einen Monat zu befristen und aktiv die Verlängerung (statt Kündigung), allenfalls nach einer Erinnerungs-SMS, zu verlangen? Wieviele Kunden brauchen Roaming-Pakete länger als einen Monat ununterbrochen? Dieser Art der Tarifgestaltung fällt unter XXXX, jenes Wort, das ich nicht schreiben darf.
Hallo wgan1018,
tut mir leid, dass du dich ärgern musstest. Meine Kollegin von der Kundenbuchhaltung hat dein Fax bearbeitet, sie konnte dir aber das im Voraus verrechnete Grundentgelt nicht aus der aktuellen Rechnung stornieren, weil die Gutschrift für das Grundentgelt automatisch auf der nächsten Rechnung ist.
In deiner nächsten A1 Rechnung findest du dann aber die Gutschrift für das Grundentgelt deines Pakets ab 11.03.2013.
lg,
Oliver
tut mir leid, dass du dich ärgern musstest. Meine Kollegin von der Kundenbuchhaltung hat dein Fax bearbeitet, sie konnte dir aber das im Voraus verrechnete Grundentgelt nicht aus der aktuellen Rechnung stornieren, weil die Gutschrift für das Grundentgelt automatisch auf der nächsten Rechnung ist.
In deiner nächsten A1 Rechnung findest du dann aber die Gutschrift für das Grundentgelt deines Pakets ab 11.03.2013.
lg,
Oliver
Gut, dann werde ich die RTR um Prüfung ersuchen, ob diese Art der offensichtlichen (und absichtlichen?) Fehlverrechnung bei A1 System hat. Noch habt Ihr Zeit, die Abbuchung zu korrigieren....
So, nun habe ich die Bestätigung der RTR in Händen, die den Aufschub der Fälligkeit der strittigen Rechnung bestätigt. Jetzt bin ich einmal auf Montag gespannt, nachdem der vollständige (überhöhte) Rechnungsbetrag heute Freitag in der Online-Übersicht bereits als bezahlt aufscheint, am Kontoauszug aber noch nicht.
A1 sind berechtigte Einsprüche der Kunden offenbar völlig egal.
A1 sind berechtigte Einsprüche der Kunden offenbar völlig egal.
wgan1018 schrieb:So, nun habe ich die Bestätigung der RTR in Händen, die den Aufschub der Fälligkeit der strittigen Rechnung bestätigt. Jetzt bin ich einmal auf Montag gespannt, nachdem der vollständige (überhöhte) Rechnungsbetrag heute Freitag in der Online-Übersicht bereits als bezahlt aufscheint, am Kontoauszug aber noch nicht.Korrekt, die Fälligkeit der aktuellen Rechnung ist aufgeschoben. Das passiert allerdings nicht automatisch durch einen Einspruch, sondern nur, wenn ein Schlichtungsverfahren bei der RTR läuft.
wgan1018 schrieb:Tut mir leid, wenn du diesen Eindruck bekommen hast. Wie du selbst schilderst, wurde dir ja von Anfang an eine Gutschrift für das Roaming Paket zugesagt, ganz unbürokratisch nachdem du dich telefonisch gemeldet hast.
A1 sind berechtigte Einsprüche der Kunden offenbar völlig egal.
lg
Thomas
Nun gibt es auch eine schriftliche Antwort (auszugsweise, Anmerkungen kursiv):
"Bitte beachten Sie! Grundentgelte verrechnen wir immer im Vorhinein. Deshalb haben wir in der Rechnung 03/2013 (erstellt am 15.03.2013!) das Paket A1 Smart Grenzenlos 100 noch einmal für den Zeitraum 10.03.2013 bis 09.04.2013 verrechnet. Selbstverständlich haben wir die Kündigung des Paketes am 14.02.2013 (!) erhalten und diese auch für den 10.03.2013 (!) vorgemerkt.
Natürlich schreiben wir Ihnen das Grundentgelt vom 10.03.2013 bis 09.04.2013 von 29,90 Euro brutto in der nächsten A1 Rechnung wieder gut."
Kein Wort der Entschuldigung - es ist also für A1 völlig normal, eine am 14.02.2013 gekündigte Leistung am 15.03.2013 noch einmal in Rechnung zu stellen - obwohl das Leistungsende für 10.03.2013 seit beinahe einem Monat vorgemerkt ist - und erst einen Monat später wieder gut zu schreiben.
Die RTR wird diese Antwort gerne so zur Kenntnis nehmen. Der überhöhte Betrag wurde natürlich abgebucht.
"Bitte beachten Sie! Grundentgelte verrechnen wir immer im Vorhinein. Deshalb haben wir in der Rechnung 03/2013 (erstellt am 15.03.2013!) das Paket A1 Smart Grenzenlos 100 noch einmal für den Zeitraum 10.03.2013 bis 09.04.2013 verrechnet. Selbstverständlich haben wir die Kündigung des Paketes am 14.02.2013 (!) erhalten und diese auch für den 10.03.2013 (!) vorgemerkt.
Natürlich schreiben wir Ihnen das Grundentgelt vom 10.03.2013 bis 09.04.2013 von 29,90 Euro brutto in der nächsten A1 Rechnung wieder gut."
Kein Wort der Entschuldigung - es ist also für A1 völlig normal, eine am 14.02.2013 gekündigte Leistung am 15.03.2013 noch einmal in Rechnung zu stellen - obwohl das Leistungsende für 10.03.2013 seit beinahe einem Monat vorgemerkt ist - und erst einen Monat später wieder gut zu schreiben.
Die RTR wird diese Antwort gerne so zur Kenntnis nehmen. Der überhöhte Betrag wurde natürlich abgebucht.
Hallo wgan1018,
ich erkläre dir das Ganze gerne:
Dein Abrechnungszeitraum ist der 9.te eines Monats. Am 10.02.2013 hast du das A1 Smart Grenzenlos 100 Paket bestellt. Unsere A1 Roaming Pakete sind für einen Monat gebunden - wenn du es also am 10.02.2013 bestellt hast, ist es mindestens bis 10.03.2013 aktiv. Bei dir wurde das Paket an diesem Tag auch abgemeldet.
Auf Rechnung 03/2013 wird dir also das Grundentgelt A1 Smart Grenzenlos 100 für den Zeitraum 10.02.2013 - 09.03.2013 verrechnet. Da deine Rechnung am 09.03.2013 angeschlossen wurde und das Paket zu diesem Zeitpunkt noch aktiv war, verrechnen wir A1 Smart Grenzenlos 100 außerdem - analog zu allen anderen Grundentgelten - für den nächsten Rechnungslauf im Voraus. Konkret in deinem Fall vom 10.03.2013 - 09.04.2013.
Da dein Paket mit 10.03.2013 abgemeldet wurde, schreiben wir dir auf deiner nächsten Rechnung 04/2013 das Grundentgelt A1 Smart Grenzenlos 100 für den Zeitraum 10.03.2013 - 09.04.2013 selbstverständlich wieder gut.
Alles klar? Melde dich einfach wieder, wenn noch Fragen dazu auftauchen!
Frohe Ostern,
Christian
ich erkläre dir das Ganze gerne:
Dein Abrechnungszeitraum ist der 9.te eines Monats. Am 10.02.2013 hast du das A1 Smart Grenzenlos 100 Paket bestellt. Unsere A1 Roaming Pakete sind für einen Monat gebunden - wenn du es also am 10.02.2013 bestellt hast, ist es mindestens bis 10.03.2013 aktiv. Bei dir wurde das Paket an diesem Tag auch abgemeldet.
Auf Rechnung 03/2013 wird dir also das Grundentgelt A1 Smart Grenzenlos 100 für den Zeitraum 10.02.2013 - 09.03.2013 verrechnet. Da deine Rechnung am 09.03.2013 angeschlossen wurde und das Paket zu diesem Zeitpunkt noch aktiv war, verrechnen wir A1 Smart Grenzenlos 100 außerdem - analog zu allen anderen Grundentgelten - für den nächsten Rechnungslauf im Voraus. Konkret in deinem Fall vom 10.03.2013 - 09.04.2013.
Da dein Paket mit 10.03.2013 abgemeldet wurde, schreiben wir dir auf deiner nächsten Rechnung 04/2013 das Grundentgelt A1 Smart Grenzenlos 100 für den Zeitraum 10.03.2013 - 09.04.2013 selbstverständlich wieder gut.
Alles klar? Melde dich einfach wieder, wenn noch Fragen dazu auftauchen!
Frohe Ostern,
Christian
Diese Art "liquiditätssteuerung" hat Methode bei A1. Wenn du duch versuchst zu wehren geht das nur auf dem Rechtsweg, da vom Support nicht mal mit Kulanz darauf reagiert wird. Also einfach in Kauf nehmen, ist zwar eine Frechheit, aber bringt einen nicht um, oder Anbieter wechseln. Das handhaben nicht alle so kundenfeindlich.
Antworten
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