Antwort: Sie haben am 22.02.2012 insgesamt 44,81 MB Datenvolumen genutzt. Dafür haben wir 133,33 Euro netto verrechnet. :(
Für mich nicht nachvollziehbar, weil mein Datenpaket(MM-L) seit 21.5.2011 ununterbrochen aktiv ist. Der
MA. meinte er wird sich dass anschauen und mich anrufen, und ich sollte einen Rechnungseinspruch machen. Gestern nachmittag schickte ich ein Fax nach Wien. Heute um ca. 9:00 Uhr ein Anruf von einem
sehr freundlichen A1-Mitarbeiter: Aus welchen Gründen auch immer ist irgendwo ein Fehler aufgetreten,
und die Rechnung wurde korrigiert.
DAS NENNE ICH SERVICE:D
mfg. andy
Mein Vertragsverhältnis wurde per 22.04.2012 gekündigt und die SIM-Karte noch am gleichen Tag von A1 inaktiv geschaltet.
In der Rechnung wird die Grundgebühr von 21.04. - 20.05. verrechnet obwohl die SIM-Karte bereits abgeschaltet wurde.
Mein Rechnungseinspruch wurde am 26.04.2012 an Ihre FAX Nr. 0043/800-664-101 geschickt.
Ich erwarte eine umgehende Bestätigung das der Rechnungseinspruch vorliegt und eine Korrektur vorgenommen wird.
Kannst ja bei 0800664100 nachfragen ob dein Fax angekommen ist, geht schneller und du hast gleich die Gewissheit. :-)
Wenn dein Vertag wirklich mit 22.04. gekündigt wurde, bekommst du das Geld sowieso retour. A1 verrechnet die Grundgebühr immer einen Monat voraus. Daher bekommst du den 22.04. - 20.05. wieder aliquot retour. (rechnung ist vor der kündigung erstellt worden)
Außerdem, wenn du ne Faxbestätigung hast und innerhalb der gesetzlichen 3 Monate Einspruch erhoben hast - was ja der Fall ist - kannst dich getrost zurück lehnen.
R E L A X 🙂
Ich ess grad Chicken Nugets und trink nen Schöfferhofer Grapefruit-Weizen nebenher. Dazu die Hammergeile Outro-Musik von Mass Effect (1).
Wenn ich rauchen würde, wäre das Bild perfekt ... apropos, wo sind meine Zigarren? ...
Feierabend kann so schön sein, da braucht man sich nicht wegen nix aufregen, finde ich 🙂
edit: Ein Fax an 0043800664101 geht glaub ich nicht durch oder? Wenn schon 0043 dann nur internationale Nummer 43 664 664 101.
ich erkläre dir deine Rechnung bzw. den Ablauf gerne:
Wir haben deinen Anschluss mit dem 22.04.2012 gekündigt. Dein Abrechnungszeitraum ist immer der 20.te eines Monats. Aus systemtechnischen Gründen ist es so, dass auch bei anstehender Kündigung das Grundentgelt für den vollen Rechnungslauf im Voraus verrechnet wird.
Was bedeutet das für dich? Du bekommst in der Endabrechnung (05/2012) eine anteilige Gutschrift für das Grundentgelt für den Zeitraum 23.04.2012 - 20.05.2012.
Alles klar? Bei Fragen einfach posten,
Christian
Ps.: Die Umstellung auf B.free ist auch erledigt!
Habe deine Frage nicht verstanden, bitte präzisieren.
Generell: Rechnungseinspruch IMMER schriftlich per Fax oder Brief, damit ist er rechtlich gültig und man ist auf der sicheren Seite.
Außerdem ist es rechtlich irrelevant wie der Rechnungseinspruch erhoben wird, er muss nur einlangen bei A1
Macho79 schrieb: ..., könnte sich vielleicht jemand von A1 dazu äußern?Ja sicher; die hier zusätzlich tätigen A1 Mitarbeiter antworten in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen.
Also: Du kannst weiterhin auf diese Onlinegeschichte beharren und warten, daß es vielleicht funktioniert oder Du nimmst ein Blatt Papier, schreibst ein paar Zeilen (inkl. Kundennummer) drauf, steckst es in ein frankiertes Kuvert und gibst den Brief auf oder Du läßt faxen (Tel.: 0800/664-101).
Macho79 schrieb:Außerdem ist es rechtlich irrelevant wie der Rechnungseinspruch erhoben wird, er muss nur einlangen bei A1ahja wenn du es besser weisst, bitte lauf nur ins offene Messer, ich geb dir keine gratis Tipps mehr, so höflich wie du dich benimmst ....
Nochmal: Nutzungsbedingungen
DANKE!
Macho79 schrieb:Ursprünglich wollte ich den Rechnungseinspruch per E-Mail einbringen. (an die in Herold eingetragene E-Mail Adresse). Gut da bekam ich die Antwort retour, dass nur noch per Kontaktformular Anbringen eingebracht werden können. Also auf zum Kontakformular, will dort jedoch mein PDF anhängen erscheint die Fehlermeldung Format nicht unterstützt. Was soll der Schrott?Hallo Macho79, gerade versucht nachzustellen, hat jedoch ohne Probleme gleich geklappt. Vielleicht war der Anhang zu groß? Siehe bitte auch dazu die Info zum Rechnungseinspruch: Rechnungseinspruch
lg,
Bernd
Meine Rechnung von 03/14 mit der re Nr XXX weißte einen Betrag von über 66 Euro . Die Rechnung von 04/14 mit der re Nr XXX hatte einen Betrag von über 113 Euro . Die restlichen Rechnungen waren um ca 24-30 Euro . Die Beträge setzten sich zusammen durch online downlods was ich nicht betätigt habe , und dadurch habe ich einen riesigen Schaden von über 130 Euro .
Da es sich aber um Abos handelt, könnte dir folgender A1 Blog Artikel vorab bereits weiter helfen: A1 Blog Servicetipp: Der Abomanager 🙂
Ich hab mit der Juni , Juli Abrechnung, eine sehr hohe Rechnung gehabt.
Und natürlich fragt man da nach , warum ?!
und sie erklärten mir das ich einen Trojaner gehabt hätte, und der im hintergrund Kostenpflichtige seiten anklickt!!
Der betreuer erklärte mir : Das ich die Rechnung bzw. eine e-mail an "euch" schicken soll.
jetzt weiss ich nicht ob die community gemeint ist oder wo anders .
Jetzt wären wir schon bei meiner Frage: Stimmt das Hier 😃 , könnt ihr mir helfen ??
Mfg manuel
Kriebel schrieb: Stimmt das Hier 😃 ,...Nein, denn die A1 Support Community ist bloß ein Nutzerforum, das zusätzlich von A1-Mitarbeitern betreut wird (nur zu normalen Bürozeiten und nicht in Echtzeit).
@ Rechnungseinspruch: siehe den > Beitrag im A1-Hilfebereich < Absatz Rechnungseinspruch. Optional kannst Du´s auch über das > Online-Kontaktformular < versuchen. :)
Schönes langes Wochenende und
wo kann ich ein Rechnungeinspruch machen?
al
Elvis
Hallo,
ich hänge nun gefühlt “ewig” in der Warteschleife - zuerst bei der Servicenummer, und nun beim A1-Serviceberater online.
Gibt es eine ganz normale email-Adresse, wo ich meine Rechnungsbeeinspruchung mit dem Sachverhalt hinschicken kann?
danke für Tipps
lg an alle, Andrea
Klick oben den Link an “Online Kontaktformular” von
Dort ist der Chat.
Darunter steht folgendes:
“In der Nacht (Mo-Fr: 22:00-8:00, Sa/So/Feiertag: 20:00-10:00) können Sie weiterhin das Kontaktformular nutzen.”
Dort.
Sg. Team,
ich beeinspruche die Rechnung xxx wegen den Mahngebühren. Diese Mahngebühren sind - obwohl die Zahlung am 07.08.2020 geleistet wurde - mit 10.08.2020 verrechnet worden.
MfG
Massstock - Team
Antworten
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