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Liebe Damen und Herren,

 

Vor ca. einem Jahr habe ich die Einzugsermächtigung abgemeldet, da ich durch eine vertragsumstellung plötzlich auch die rechnungen von meinen eltern auch von mir abgebucht wurden (das war so aber nicht geplant). Ich war aber laut a1 nicht berechtigt die daten zu ändern. Ich hatte nicht einmal zugriff zur onlinerechnung. Also letzter Ausweg - zur Bank Einzugsermächtigung stoppen. Seitdem habe ich ständig Probleme. 

Obwohl ich die Einzugsermächtigung gestoppt habe wurde mir ein halbes Jahr lang ca. bei jeder Rechnung rund 10€ dazu verrechnet wegen "erfolgloser einzugsermächtigung". Dabei hatte ich schon auf ONLINERECHNUNG ohne einzugsermächtigung umgestellt (via hotline).

 

 

Nach etlichen erfolglosen Telefonaten mit der Hotline, habe ich dann auf Papierrechnung umgestellt, da mir ein Verkäufer in einem A1-Shop versichert hat, dass das gratis ist und ich dadurch nicht mehr die 10€ mehr bezahlen müsste. Natürlich musste ich wiedereinmal feststellen, dass das nicht stimmt. Jetzt wurden mir plötzlich 2€ / Rechnung für "Bearbeitung der Rechnung" abgezogen.

 

Letztes Monat habe ich via Hotline (der Typ am Telefon hatte es mir jedenfalls versichert) wieder auf Einzugsermächtigung umgestellt. Er meinte, wenn's aufs gleiche Konto läuft wie vorher, kann er's gleich umstellen. Jetzt bekomme ich wieder eine sms "Ihre rechnung ist fällig". Auf Einzugsermächtigung wurde nicht umgestellt, Papierrechnung bekomme ich auch keine, aber die 2,08€ Servicepauschale bleiben. Ich bin schon komplett verzweifelt! Ich will einfach, dass meine Rechnung ohne 100-tausende Zusatzkosten - und NUR MEINE Rechnung - von meinem Konto abgebucht wird....

 

Ich hoffe, die Online-Community kann mir weiterhelfen!

 

liebe Grüße, 

Lisa
siehe:

-> Formular - Einzugsermächtigung



Rechts oben schreibst du nur die Rufnummer rein, um die es geht, keine Kundennummer und keine Vertragsnummer, einfach leer lassen, nur die Rufnummer.



- Name vom Inhaber der Rufnummer/des Anschlusses

- Geburtsdatum

- Name vom Kontoinhaber

- Kontonummer

- BLZ

- Name der Bank



Die Rufnummer findest du auf deiner Rechnung, du hast auf jeden Fall eine, auch wenn du nur ein Internetprodukt hast, wurde dir eine Rufnummer zugeordnet für Verrechnung.



Gute wäre es, wenn du das pro Rufnummer machst.



Unterschrift rauf und EINZELN faxen an 0800 664 101.









Falls es etwas komplizierter ist, weil du z.B. zwei Produkte von Konto A abgebuchen lassen möchtest und andere Produkte von Konto B bzw. von gar keinem Konto, sondern per Erlagschein, dann mach es per formlosen Schreiben so in der Art:



Bitte folgende Produkte in Zukunft wie folgt verrechnen:



-----------------------------------



Rufnummer A und Rufnummer B bitte von Konto:



Kontoinhaber: Max Mustermann

Institut: Name der Bank

Kontonummer: 01234567890

BLZ: 12345



Unterschrift Kontoinhaber: ________________



Rechnung per Post bitte, an Empfänger:



Mimmi Mustermann

Strassengasse 1

0000 Nirgendwo



-----------------------------------



Rufnummer C bitte von Konto:



Kontoinhaber: Karl Heinz Vollkrass

Institut: Karibische Staatsbank

Kontonummer: 1

BLZ: A



Unterschrift Kontoinhaber: ________________



Rechnung per OnlineRechnung, an Empfänger:



BMF

Hintere Zollamtsstrasse 2B

1030 Wien



-----------------------------------



Rufnummer D bitte per Erlagschein verrechnen, an Empfänger:



Herrn Kanada

Hinter Jason's Hütte dann link's



-----------------------------------





Mit freundlichen Grüßen!



Unterschrift Anschlussinhaber: _________________, Datum, Ort





und dann das faxen an 0800 664 101



Gib vielleicht auch ne Rufnummer für Rückfragen an.



So klar wie möglich halt.





edit:

Zur Ergänzung:



Reine Postrechnung = gratis

Reine OnlineRechnung = gratis



Onlinerechnung + Postrechnung (Rechnungsdoppel) = € 0,90 pro Rechnung





Keine Einzugsermächtigung = € 2,50 pro Rechnung (inkl. Steuer), egal ob Post-, oder Online-Rechnung.

-> bei OnlineRechnung wird hierbei KEIN Erlagschein mitgeschickt, man muss die Rechnung manuell einzahlen z.B. per OnlineBanking oder selber Erlagschein ausfüllen oder mit ausgedruckter Rechnung zur Bank gehen.
http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2819&tx_ttnews%5BbackPid%5D=198&cHash=6eb85715bc8c8cb96b0c55798354b6ae

 

Je mehr Konsumenten sich dagegen wehren, desto konsumentenfreundlicher werden sich im Zukunft Unternehmen wie A1 verhalten müssen und vice versa...
Die Papierrechnung alleine ist ja kostenlos, nur die Zahlungsweise Erlagschein/Überweisung kostet etwas. ;)



Im Übrigen ist das Grundproblem der Fragestellerin hausgemacht, denn wenn man eine Einzugsermächtigung auf der Bank widerruft, muß auch den "verhinderten" Zahlungsempfänger verständigen. Macht man´s nicht, entstehen Kosten, die dem Kunden natürlich weiterverrechnet werden.
Floridsdorfer77 schrieb:Die Papierrechnung alleine ist ja kostenlos, nur die Zahlungsweise Erlagschein/Überweisung kostet etwas. ;)

 

1 Kudo für das Augenzwinkern. 😃

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