Skip to main content
Hallo Zusammen,

wie man lesen kann, sollen ab Mai 2014 die Verbindungsendgelte erhöht werden. Da ich über das Festnetz fast ausschließlich zu Rufnummern im Festnetz telefoniere, wird es für uns um einiges teurer. Die Begründung ist genauso einzuordnen wie die Begründung bei Einfürhrung der Internetservicepauschale.

Hat man mit dieser Preiserhöhung eigentlich ein Sonderkündigungsrecht?

t4y
Nickvergessen schrieb:Ja die Tarife sind auch betroffen.

So gut wie alle, bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen.

Bitte solche unpräzisen Aussagen unterlassen. Die entsprechende Liste wurde hier bereits mehrfach gepostet: http://cdn1.a1.net/final/de/media/pdf/AnzeigeA1net_A1_GE_Erhoehung.pdf
Hier ist mir ein Fehler unterlaufen, habe was übersehen.

 

Tut mir leid für die Falschauskunft Deniz2304

 
Wenn ich mit meinen Mobilpoints noch heute bis zum Maximum ins Minus gehe(z.b wegen Handykauf)

und morgen kündige ist das aber ein Problem das A1 hat.Sonst bräuchte ich kein Sonderkündigungsrecht wenn ich danach davon keinen Gebrauch machen kann.

 

Mir ist schon klar das ihr diese Möglichkeit nicht zu gross publizieren wollt um nicht noch mehr Kosten zu haben als ihr sowieso schon durch den Kundenschwund erleiden werdet.

 

Dennoch sehe ich hier dringenden Aufklärungsbedarf.

 

MFG

 
harmankardon schrieb:Wenn ich mit meinen Mobilpoints noch heute bis zum Maximum ins Minus gehe(z.b wegen Handykauf)

und morgen kündige ist das aber ein Problem das A1 hat.Sonst bräuchte ich kein Sonderkündigungsrecht wenn ich danach davon keinen Gebrauch machen kann.



Mir ist schon klar das ihr diese Möglichkeit nicht zu gross publizieren wollt um nicht noch mehr Kosten zu haben als ihr sowieso schon durch den Kundenschwund erleiden werdet.



Dennoch sehe ich hier dringenden Aufklärungsbedarf.



A1_Frederik schrieb:Hallo,

das Sonderkündigungsrecht sowie das Nichtverrechnen der negativen Mobilpoints betrifft natürlich nur alle Verträge bzw. bestellte Handys bis zur Veröffentlichung der Pressemitteilung. Also max. bis 19.03.14.



Sprich mit 19.03.2014 geht das nicht mehr, da es mit 18.03.2014 publiziert wurde.
Seltsam, denn meinen Informationen zufolge gilt das Sonderkündigungsrecht bis zum Inkrafttreten der Erhöhungen, selbst wenn man sich bis zu diesem Datum ein neues Telefon nimmt und dafür Mobilpoints einlöst. Wenn man bis zum Zeitpunkt der Erhöhung (spätestens bis einen Tag vorher) die Sonderkündigung einreicht.

 

Hier sieht man wieder welch unterschiedliche Informationen ans Tageslicht kommen.

 

Wer nun wohl recht hat? 😃
Von einem Sonderkündigungsrecht kann man doch erst Gebrauch machen, wenn man weiß, das es eines gibt und das hat bis zum 19.3. noch keiner gewusst.
calexico schrieb:Von einem Sonderkündigungsrecht kann man doch erst Gebrauch machen, wenn man weiß, das es eines gibt und das hat bis zum 19.3. noch keiner gewusst.
Richtig und nochmal:



A1_Frederik schrieb:Hallo,

das Sonderkündigungsrecht sowie das Nichtverrechnen der negativen Mobilpoints betrifft natürlich nur alle Verträge bzw. bestellte Handys bis zur Veröffentlichung der Pressemitteilung. Also max. bis 19.03.14.


Das würde ich so nicht unterschreiben... Aber das sollen andere entscheiden. 🙂
Floridsdorfer77. schrieb:Aber das sollen andere entscheiden. :)

exakt. 😉
Nach neuerlicher Auskunft der RTR ist es gesetzlich so geregelt:

 

Wenn man jetzt, nach Bekanntwerden der Preiserhöhungen ein neues Smartphone mit Mobilpoints nimmt, und dabei nicht den Vertrag ändert und auch nicht die "neuen" AGBs unterschreibt, gilt das Sonderkündigungsrecht dennoch.

 

Man muss halt aufpassen das keine neuen AGBs unterschrieben werden.

Dies dürfte aber eigentlich, lt. Auskunft, nicht vorkommen, da diese AGB Änderungen nur für Neuverträge zustandekommen, nicht aber für Verlängerungen.

Zudem treten die neuen AGBs erst am 19.05.2014 in Kraft, und die Sonderkündigung ist glaube ich bis 30.04.2014 möglich.

 

Soweit die Auskünfte der RTR, was ich auch vermutet hatte.

 

Es kann jeder gerne selbst bei der RTR anfragen.
Eine Möglichkeit ist es auch sich den Volltext der Änderungen zusenden zu lassen.

Das macht ein wenig mehr Arbeit für die Damen und Herren.

Für das Geld können die schon ein paar Briefchen mehr versenden.

 

Textauszug aus dem TKG §2:

Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.
allo Nickvergessen,

nur zu deiner Information: Wenn du dir mit heutigem Datum ein neues Handy kaufst akzeptierst du automatisch die neuen AGB, denn anders werden neue nicht mehr angeboten. In diesem Fall ist das außerordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen!
Hallo Nickvergessen!

Nickvergessen schrieb:Eine Möglichkeit ist es auch sich den Volltext der Änderungen zusenden zu lassen.

Das macht ein wenig mehr Arbeit für die Damen und Herren.

Für das Geld können die schon ein paar Briefchen mehr versenden.



Textauszug aus dem TKG §2:

Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.

Stimmt natürlich. Im Sinne der Umwelt ist das allerdings nicht gerade - unsere AGB sind außerdem rund um die Uhr abrufbar. Auf Wunsch senden wir sie dir auch gerne per Mail zu.



lg Wolfgang
Das mit den aktuellen AGB kann ich mir schon vorstellen, Frederik, aber was ist mit den neuen EB; die gelten ja erst ab 19. Mai?
Kann ich die Sonderkündigung auch im A1 Shop machen ?
Hallo A1_Wolfgang

 

Für die Umwelt ist es nicht förderlich, das stimmt.

Aber für die Gebührenerhöhungen kann man sich schon Leistungen erwarten.

 

Man kann auch die Leistung des Sim-Karten Tausches des öfteren in Anspruch nehmen.

 

UND, dabei ist es egal warum und wieoft man tauscht, da kann A1 nicht sagen das geht nur wenn die Simkarte nachweislich defekt ist.

 

Mal sehen was man sonst noch so als Leistung holen kann 🙂
Nino29 schrieb: Kann ich die Sonderkündigung auch im A1 Shop machen ?


Nein, nur schriftlich.
Also einerseits würd ich verstehen, wenn das Kündigungsrecht mit einem NEXT-Vertrag ab bekanntwerden der Änderungen verfliegt,



andererseits auch wieder nicht, ein fiktives Beispiel wäre jemand mit mühsam angesparten 20.000 Punkten. Da bleibt nur die Wahl die Punkte verfallen zu lassen, oder die Preiserhöhung hinzunehmen.





Betreff angepasst.
MIKLES schrieb:andererseits auch wieder nicht, ein fiktives Beispiel wäre jemand mit mühsam angesparten 20.000 Punkten. Da bleibt nur die Wahl die Punkte verfallen zu lassen, oder die Preiserhöhung hinzunehmen.

Mhm stimmt schon, aber MobilePoints ist ein Treueprogramm ... Kündigung hat damit nicht viel zu tun ...
Nickvergessen schrieb:Hallo A1_Wolfgang

 

Für die Umwelt ist es nicht förderlich, das stimmt.

Aber für die Gebührenerhöhungen kann man sich schon Leistungen erwarten.

 

Man kann auch die Leistung des Sim-Karten Tausches des öfteren in Anspruch nehmen.

 

UND, dabei ist es egal warum und wieoft man tauscht, da kann A1 nicht sagen das geht nur wenn die Simkarte nachweislich defekt ist.

 

Mal sehen was man sonst noch so als Leistung holen kann :-)

und dank einer solchen einstellung gibts in einem jahr wieder eine erhöhung weil unnötige leistungen und ressourcen verbraucht werden!
Also verständlich ist es nicht denn man weiß vorher nicht wann eine Änderung publiziert wird. Somit wird eigentlich vorsätzlich das Einlösen der Mobilpoints verhindert. Leider ist die Gesetzgebung hier sehr zum Nachteil der Kunden.
Wenn ein Kunde nach Bekanntwerden der Preisanpassung ein neues Handy kauft, verzichtet er auf sein Sonderkündigungsrecht und akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen. Die AGB und auch die EB treten dann zum 19.05 in Kraft.
cliodriver: Diese Leistungen stehen jedem zu aufgrund der Preiserhöhungen.

Für mehr Geld will man auch Leistung bekommen, also die meisten zumindest.
A1_Frederik schrieb: Wenn ein Kunde nach Bekanntwerden der Preisanpassung ein neues Handy kauft, verzichtet er auf sein Sonderkündigungsrecht und akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen. Die AGB und auch die EB treten dann zum 19.05 in Kraft.
Hhm, ob sich das hält, wenn's hart auf hart geht?!
Nickvergessen schrieb:cliodriver: Diese Leistungen stehen jedem zu aufgrund der Preiserhöhungen.

Für mehr Geld will man auch Leistung bekommen, also die meisten zumindest.

klar, da hast du recht, aber UNNÖTIGE?

Antworten