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Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht



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Benutzerebene 7
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Ja, ist er.

Hier ein pdf mit den betroffenen Tarifen: > http://cdn1.a1.net/final/de/media/pdf/AnzeigeA1net_A1_GE_Erhoehung.pdf <
Aha... Danke. Hatte gehofft, da er erst im Dezember abgeschlossen wurde nichts geändert wird...
Guten Tag, ich besitze im Moment auch den A1 Smart 2000 - Tarif, welchen ich im Mai 2013 verlängert habe. Wenn ich nun vom Sunderkündigungsrecht gebrauch machen möchte UND mit meinen Mobilpoints im Minus bin, muss ich diese im Falle der Sonderkündigung nachzahlen? Danke.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nein, negative Mobilpoints müssen bei einer außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigung) nicht abgelöst werden.

> http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/teilnahmebedingungen-mobilpoints.pdf < Punkt 2.4

"Bei Beendigung des Mobilfunkvertrages oder des Teilnahmevertrages für MOBILPOINTS – ausgenommen berechtigte außerordentliche Kündigung durch Sie - müssen Sie uns die Ausgleichsbeträge bezahlen,..."
Benutzerebene 4
Irgendwie hab ich das Gefühl das Ganze könnte für A1 ein Minusgeschäft werden...
Benutzerebene 1
Wenn ich jetzt von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache, wann wird dann die Rufnummer stillgelegt, bzw. der Vertrag gekündigt? (sofort, Monatsende, nach 3 Monaten (Kündigungsfrist)...)
Ich wüsste auch mal gerne ob  mein Vertrag auch unter die Änderungen fällt. im normal fall schon aber per Post ist noch nichts gekommen...
 
gleich wenig wie eine Antwort auf den letzten Brief an Telekom Austria bezüglich meines Festnetz Internets den ich am 25.02.2014 eingeschrieben verschickt habe...
Benutzerebene 6
Abzeichen +2
Hallo,
natürlich hast du ein ao Kündigungsrecht sofern du von der Preisanpassung betroffen bist. Die Kündigung muss schriftlich per Fax ((0800664101)oder per Post erfolgen. Gib dabei lediglich deine Kundendaten + Telefonnummer in dem Schreiben an. LG Frederic
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
MIKLES schrieb: Wenn ich jetzt von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache, wann wird dann die Rufnummer stillgelegt, bzw. der Vertrag gekündigt?
Am letzten Tag bevor die Vertragsänderung hätte stattfinden sollen.
Wenn ich also heute Kündige, bezahle ich noch bis 19. Mai mein Grundentgelt und dann wird der Vertrag entgültig beendet?
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ja, dann zahlst Du bis inkl. 18.5. und die Sache ist erledigt.
Ich habe meinen Vertrag (Xcite 3500) erst vor wenigen Wochen verlängert. Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das Sonderkündigungsrecht trotzdem?
 
Und noch eine andere Frage: Vor dieser Vertragsverlängerung habe ich mir ein NÜV-Formular geholt. Mit der Verlängerung wurde das hinfällig und ich hab es nicht gebraucht. Wenn ich jetzt aber doch, aufgrund dieser unvorhergesehenen Tarifanpassungen, zu einem anderen Anbieter wechsle - kann ich dieses "alte" NÜV-Formular noch verwenden (war ursprünglich bis Ende April gültig) oder muss ich mir ein neues holen?
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
mukolama schrieb: Ich habe meinen Vertrag (Xcite 3500) erst vor wenigen Wochen verlängert. Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das Sonderkündigungsrecht trotzdem?
Ja.

mukolama schrieb: Vor dieser Vertragsverlängerung habe ich mir ein NÜV-Formular geholt. ...kann ich dieses "alte" NÜV-Formular noch verwenden...
Was ich weiß, schon, denn es ist ja normalerweise 90 Tage gültig. 🙂
Super, danke 🙂
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Floridsdorfer77. schrieb:
mukolama schrieb: Vor dieser Vertragsverlängerung habe ich mir ein NÜV-Formular geholt. ...kann ich dieses "alte" NÜV-Formular noch verwenden...
Was ich weiß, schon, denn es ist ja normalerweise 90 Tage gültig. :)
Bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher obs nicht sogar "nur" 2 Monate sind, die Gültigkeit sollte aber auf jeden Fall auf der NÜV vermerkt sein.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Auch lt. RTR sind's in der Regel 90 Tage:

> https://www.rtr.at/de/tk/Infoblatt_MNP/MNP_Infoblatt_0103201_neu.pdf < Seite 5, Punkt 2

"Die NÜV-Information bleibt in der Regel 90 Kalendertage gültig. Innerhalb dieser Frist können Sie die Rufnummernmitnahme beim neuen Mobilfunkbetreiber Ihrer Wahl beantragen."

cos.renegade schrieb: ..., die Gültigkeit sollte aber auf jeden Fall auf der NÜV vermerkt sein.
Richtig. 🙂
Denkt Ihr nicht, dass durch dieses Sonderkündigungsrecht bestimmt manche Leute - welche z.B. sowieso von A1 weg wollten - nun dazu verleitet werden, mit den Mobilpoints maximal ins Minus zu gehen? So könnten die sich dadurch noch schnell ein günstiges Top-Smartphone holen, wenn man die "negativen" Mobilpoints ja sowieso nicht zurück zahlen muss.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Schätze, daß das einkalkuliert ist, weil ich hoffe, daß der/die Stratege/n im Hintergrund A1 nicht absichtlich schädigen wollen... Wie gesagt: hoffe es - wissen tu' ich's nicht.
Ich habe im Oktober 2013 eine Vertragsverlängerung (Xcite 4000) gemacht, ein MyNext-Handy genommen und bin mit den Mobilpoints schön ins Minus gegangen. 
Nach dem Durchlesen dieses Threads bin ich der Meinung, dass mir bei einer Sonderkündigung keine Kosten für die negativen Mobilpoints entstehen, liege ich da richtig? 
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ja, Du liegst richtig. 🙂
Sehe ich das richtig, dass aufgrund der neuen Auslandszonen generell für ALLE Sprachtarife ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht? Die Grundgebührenerhöhung trifft ja nur bestimmte ältere Verträge? Danke
Benutzerebene 7
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Hallo :-)
 
Gilt dieses Sonderkündigungsrecht auch für 3 Jahres Verträge ? Bekomme ich auch so einen Brief? Habe leider den Überblick verloren!
 
lg Ralph
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Stefan_Mattersburg schrieb: Sehe ich das richtig, dass aufgrund der neuen Auslandszonen generell für ALLE Sprachtarife ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht?
Nein, denn für die ab 18.11.13 abgeschlossenen Verträge gelten schon die neuen Preise.

Popiralph schrieb: Gilt dieses Sonderkündigungsrecht auch für 3 Jahres Verträge ? Bekomme ich auch so einen Brief?
Ja und ja, sofern die Verträge von den Verschlechterungen betroffen sind.
hallo an alle.
 
Was passiert eigentlich mit dem handy wenn ich kündige.? muss ich das zurückgeben oder wie.? 
 

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