Ich habe heute meinen A1 Vertrag zum Ende des laufenden Tarifmonats aufgrund des Sonderkündigungsrecht gekündigt und im A1 SHop eine NÜV für den neuen Provider besorgt. Jetzt steht in der NÜV etwas von Mindestkosten für die Portierung von 103 Euro? Das ist wohl eher ein schlechter Scherz!
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awb64 schrieb:Das ist wohl eher ein schlechter Scherz!Ein bisschen nachdenken bitte:
Grundgebühr x 3 Monate + € 19,- + ggf. Abschlagszahlung für MobilePoints etc.
Die NÜV achtet hier nicht auf Sonderkündigung, drum heisst es ja SONDER bzw. AUSSERORDENTLICH
warum die Grundgebühr x3?`Mobile Points habe ich auch nie in Anspruch genommen
wird sich wohl auf die Kündigungsfrist beziehen...
Wobei diese bei einer Außerordentlichen Kündigung ja nicht 3 Monate beträgt
Was das mit der NÜV zu tun hat verstehe ich allerdings auch nicht so ganz
Die NÜV wird ja für den neuen Anbieter benötigt damit dieser die Nummer portieren kann
Also denke ich das bei der erstellung der NÜV generell von 3 Monaten Kündigungsfrist und in Folge dessen auch von 3 x Grundgebühr ausgegangen wird
Bitte um Klärung sollte ich mich irren!
Wobei diese bei einer Außerordentlichen Kündigung ja nicht 3 Monate beträgt
Was das mit der NÜV zu tun hat verstehe ich allerdings auch nicht so ganz
Die NÜV wird ja für den neuen Anbieter benötigt damit dieser die Nummer portieren kann
Also denke ich das bei der erstellung der NÜV generell von 3 Monaten Kündigungsfrist und in Folge dessen auch von 3 x Grundgebühr ausgegangen wird
Bitte um Klärung sollte ich mich irren!
Es ist von der RTR vorgegeben, welche Daten auf einem NÜV stehen müssen, und das inkludiert die Kosten die beim Vertrag bei einer normalen Kündigung am Tag der Erstellung des NÜVs noch anfallen würden.Da wird eine außerordentliche Kündigung einfach in der Berechnung nicht berücksichtigt, darf sie ziemlich sicher auch rechtlich nicht.Defacto sind das aber Daten die deinen Vertrag betreffen und nicht die Rufnummer direkt, denn bei einer Portierung zu einem anderen ANB bekommst du einfach eine neue Telefonnummer für den A1-Vertrag, es erfolgt keine automatische Kündigung. Für solche Spezialfälle ist eine solche Information am NÜV nicht relevant, aber Grundsätzlich ist es ja eine gute Sache das man gleich die Kosten sieht
Danke! Dann bin ich schon beruhigt!
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