Warum kann ich über Onlinebill nicht mehr die Rechnungen als .pdf downloaden bzw. meine Gesprächsnachweise einsehen? Damit ich das darf, werde ich gezwungen, die papierlose Rechnung zu bestätigen. Ich brauch die Papierrechnung und möchte trotzdem online auch etwas sehen. Warum dieser Rückschritt???
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Ist mir auch schon aufgefallen.
Es ist eine Frechheit wenn dadurch versucht wird uns Kunden zur Abmeldung der Papierrechnung zu zwingen.
Es ist eine Frechheit wenn dadurch versucht wird uns Kunden zur Abmeldung der Papierrechnung zu zwingen.
es wird offenbar beabsichtigt die Kunden nur mehr zur Online Rechnung zu zwingen --- m.E: eine Zumutung
zudem haben meine recherchen gerade ergeben, dass die abmeldung der papierrechnung nur dann möglich ist , - wenn eine aufrechte einzugsermächtigung gegenüber der bank gegeben ist. --- also das finde ich schon eine zumutung von wegen service - sie zwingen einen dadurch auch noch die zahlungsmethode auf ... wäre eine fall für die rtr
Hallo liebe A1 Community!
Mit der neuen TKG Novelle gibt es auch ein paar Änderungen (ab 21.02.2012) im Bereich der A1 Rechnung.
Was bedeutet das?
Als Kunde kann man bei Vertragsabschluss zwischen der Online Rechnung oder der kostenlosen Papierrechnung wählen. Erhält man die Rechnungen mit der Post, hat man dadurch nur noch einen eingeschränkten Zugang zur Online Rechnung.
Was sieht man weiterhin in seiner Online Rechnung:
Welcher Zugriff ist in der Online Rechnung eingeschränkt:
Bitte beachtet, diese Änderung ist sowohl für Neukunden, als auch Bestandskunden gültig.
Liebe Grüße,Alexandra
P.S: Infos zu dieser TKG Novelle findet ihr unter http://www.rtr.at/de/pr/PK21022012_KostbeV.
Mit der neuen TKG Novelle gibt es auch ein paar Änderungen (ab 21.02.2012) im Bereich der A1 Rechnung.
Was bedeutet das?
Als Kunde kann man bei Vertragsabschluss zwischen der Online Rechnung oder der kostenlosen Papierrechnung wählen. Erhält man die Rechnungen mit der Post, hat man dadurch nur noch einen eingeschränkten Zugang zur Online Rechnung.
Was sieht man weiterhin in seiner Online Rechnung:
- Die Kosten und Freieinheitenabfrage können weiterhin genutzen.
- Papierrechnung abbestellen: nur für Kunden mit Rechnungsmedium „Papier“
- Rechnungsliste: Online Rechnungen werden in gewohnter Form angezeigt. Hat man in einer Rechnungsperiode das Rechnungsmedium Papier, sieht man statt des PDF einen Hinweistext mit der Info, dass er diese Rechnung in Papierform erhalten hat.
Welcher Zugriff ist in der Online Rechnung eingeschränkt:
- EVN der laufenden Rechnung wird nicht angezeigt. Man bekommt einen Hinweistext, dass man die Papierrechnung nutzt und daher keinen Zugriff auf diese Daten hat. Lösung -> Umstieg auf die Online Rechnung.
- PDF Datei ist nur Kunden mit Rechnungsmedium „Online Rechnung“ ersichtlich.
- Rechnungsdetails sehen nur Kunden mit Rechungsmedium „Online Rechnung“.
- Rechnungsbenachrichtigung ändern ist nur für Kunden mit der „Online Rechnung“ möglich.
Bitte beachtet, diese Änderung ist sowohl für Neukunden, als auch Bestandskunden gültig.
Liebe Grüße,Alexandra
P.S: Infos zu dieser TKG Novelle findet ihr unter http://www.rtr.at/de/pr/PK21022012_KostbeV.
Ich kann den Zusammenhang zwischen der TKG-Novelle und der Einschränkung das man bei der Papierrechnung keinen Zugriff auf den Online EGN mehr hat beim besten Willen nicht erkennen. Ich habe bis dato ebenfalls die Papierrechnung und Online EGN genutzt und überlege nun einen Wechsel zu einem anderen Anbieter da dieses Vorgehen von A1 in meinen Augen eine reine Schikane ist.
Die Änderung bezüglich gleichzeitigem Bezug von Papier und Online Rechnung kann ich verstehen, aber will A1 jetzt wirklich monatlich EGN in Papierform rausschicken wenn die Möglichkeiten einer Onlinelösung bereits bestehen und offensichtlich genutzt werden?
Die Änderung bezüglich gleichzeitigem Bezug von Papier und Online Rechnung kann ich verstehen, aber will A1 jetzt wirklich monatlich EGN in Papierform rausschicken wenn die Möglichkeiten einer Onlinelösung bereits bestehen und offensichtlich genutzt werden?
Guten Tag,
nach Rücksprache mit der RTR und dem Konsumentenschutz besteht kein Zusammenhang zwischen der § 100 TKG Novelle vom 21.2.2012 und einer Sperre vom Zugriff eines Kunden auf seine Onlinerechnung. Es wird lediglich klargestellt, dass Papierrechnungen unentgeltlich dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen sind.
Weiters beteht für den Verbraucher keine gesetzliche Verpflichtung eine Einzugsermächtigung erteilen zu müssen, und darf der Verbraucher auch nicht zur Einzugsermächtigung gezwungen werden!
Dahingenhend ist der Zugang auf die Onlinerechnung und EGN dem Kunden trotz Papierrechnung zu ermöglichen.
MfG
nach Rücksprache mit der RTR und dem Konsumentenschutz besteht kein Zusammenhang zwischen der § 100 TKG Novelle vom 21.2.2012 und einer Sperre vom Zugriff eines Kunden auf seine Onlinerechnung. Es wird lediglich klargestellt, dass Papierrechnungen unentgeltlich dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen sind.
Weiters beteht für den Verbraucher keine gesetzliche Verpflichtung eine Einzugsermächtigung erteilen zu müssen, und darf der Verbraucher auch nicht zur Einzugsermächtigung gezwungen werden!
Dahingenhend ist der Zugang auf die Onlinerechnung und EGN dem Kunden trotz Papierrechnung zu ermöglichen.
MfG
Der Zugriff zur A1 Online Rechnung wird auch nicht gesperrt, sondern ist nur eingeschränkt verfügbar. Was alles funktioniert, habe ich oberhalb schon beschrieben.
Ich stimme dir zu, dass ich den ersten Satz vielleicht unglücklich gewählt habe und dadurch mag der Eindruck entstanden sein.
Liebe Grüße,
Alexandra
Ich stimme dir zu, dass ich den ersten Satz vielleicht unglücklich gewählt habe und dadurch mag der Eindruck entstanden sein.
Liebe Grüße,
Alexandra
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