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Hallo liebe Community!

 

Ich werde von meinem Sonderkündigungsrecht bei Drei gebrauch machen und zu A1 mit meiner alten Nummer kommen. Soweit die Theorie ;)

 

Ich habe viel recherchiert aber kein Suchergebnis konnte alle meine Fragen beantworten. Also ich habe bereits ein ausgefülltes Kündigungsschreiben vor mir liegen, welches ich an Drei schicken werde. Ich habe mir auch überlegt eine NÜVI bei Drei anzufordern, jedoch habe ich gelesen, dass es auch bei dem neuen Anbieter geht und diese Anforderung binnen 20 min erledigt sein muss. Ich möchte meine Neuanmeldung perfekt Timen indem ich mir ein iPhone 6 Plus reserviere und es hoffentlich bis zum 20.10.2014 abholen kann um es direkt mit Neuanmeldung zu bekommen. Natürlich möchte ich auch meine Rufnummer mitnehmen.

 

Kann ich die NÜVI Anforderung bei euch im Shop mit der Neuanmeldung zusammen machen, sodass ich am Ende mit einem Vertrag und alter Rufnummer dasteh?

Und kann ich bei euch einen Vertrag abschließen und das iPhone bei späterer Verfügbarkeit zusenden lassen bzw. im Shop abholen? (Bei Drei bekam ich seinerzeit keine Vertragsverlängerung weil das iPhone nicht lagernd war)

 

 

 

Mit besten Dank im voraus

 

Stefan
Hallo Stefan,



das mit der NÜV-Geschichte beim neuen Betreiber ist zwar richtig und schön, doch gerade bei Sonderkündigungsgeschichten würde ich persönlich nicht 100%ig auf einen reibungslosen Ablauf vertrauen, weil es bei viel zu vielen Anfragen beim abgehenden Betreiber zur einen oder anderen Überforderung kommen könnte.



Lasse Dir am besten vom bisherigen Betreiber ein NÜV-Formular ausstellen und vollziehe dann damit die Anmeldung bei A1. Das Formular ist 90 Tage gültig* ; Du bist also auf der sicheren Seite. :)



Die Frage im Zusammenhang mit Vertragsabschluß und späterer Zusendung des Handys muß ich leider delegieren, denn ich habe schon seit rund 10 Jahren kein (Vertrags-) Handy mehr bei einem Betreiber erstanden.



*Beachte, daß mit der Wirksamkeit der Kündigung die Rufnummer schon portiert sein muß, sofern keine Umstellung auf Wertkarte erfolgen sollte. Aufgekündigte besser gesagt abgeschaltete Anschlüsse werden nicht mehr portiert!



Schönes Wochenende &


Danke dir! 🙂
Servus Stefan,



wenn du das Handy vorbestellst wird der Vertrag erst aktiviert, wenn du es bekommst und dich wegen der Aktivierung und Portierung meldest.



Das ist halt erst ab dem Zeitpunkt möglich, wo das Handy vorbestellbar ist, nicht mit einer unverbindlichen Vor-Registrierung.



Für die Portierung muss der alte Vertrag noch aktiv sein, wir können hier also nicht garantieren, dass sich das zeitlich ausgeht.



lg

Hermann
Ich habe auch eine Frage zum Ablauf wenn man kündigen und seine Rufnummer von A1 zu einem anderen Betreiber (in diesem Fall bob) mitnehmen will:

 

1. NÜV-Info bei A1 anfordern, Kosten 4€, Gültigkeit 90 Tage

2. bob Vertrag anmelden inkl. Rufnummernportierung

3. A1 Vertrag kündigen

 

Stimmt das so? 

 
Hallo,



ist korrekt so, außer dass die Portierung zusätzlich 15 Euro kostet. Du kannst sogar alles in einem Wisch erledigen, wenn du die NÜVI von deinem neuen Anbieter (bob) aus, anforderst.



LG Frederic

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