Hallo Community, Hallo Support-Team.
Bin aktuell leider auf Grund der Umstellung (bzw. des Auslaufens) meines Xcite Tarifes quasi zu einem Wechsel gezwungen und habe mir deswegen heute bereits die NÜV-Information und sämtliche Infos bezüglich der Kündigungsmöglichkeit (3 Monate Frist, früh möglichstes Kündigungs-Datum daher 9.6.15) direkt im Shop eingeholt.
Leider war dann beim eigentlichen Thema der Portierung ein großes Fragezeichen bei mir und dem Mitarbeiter zu erkennen - laut NÜV betragen die Mindestkosten der Portierung zum Stichtag 5.3.- € 201,78,-
Die Summe ergibt sich aus einem Tarifgrundentgelt von 96,09 € und einem Optionsgrundentgelt von 56,23 €.
Meine Fragen diesbezüglich:
Wie wird das Tarifgrundentgelt und Optionsgrundentgelt berechnet? Irgendwie erscheinen mir (und dem Mitarbeiter) die Summen nämlich "falsch" bzw. zu hoch.
Bei einer normalen Kündigung und Rufnummernmitnahme zum frühstmöglichen Kündigungsdatum (9.6.2015) fallen diese Kosten also nochmals zusätzlich zu den sowieso "laufenden Kosten" des Vertrags vollständig an?Heißt also grob zusammengefasst: Kosten für die Portierung (201,78€) plus Kosten des Vertrages (Smart4500 - 36,80 monatlich) zusammen würden knapp 320€ betragen?
Großes Dankeschön im Vorhinein schon für sämtliche Antworten!
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Hallo GraveDigger,
willkommen in der Community!
Ich nehme an, es geht um jene Nummer, unter der du hier registriert bist? - In der A1 Community können wir zu individuellen Rechnungsanfragen nicht viel sagen, da Anfragen zur Rechnung unter den Datenschutz fallen. Allerdings gebe ich dir gerne eine allgemeine Info zur NÜV, die deine Frage beantworten sollte:
Auf der NÜV sind immer jene Kosten angeführt, die zum Zeitpunkt der Erstellung der NÜV bei einer sofortigen Vertragskündigung entstehen würden. Bei deiner Nummer ist gerade ein A1 Roaming Daten Paket aktiv (welches aber jederzeit abmeldbar ist) - auch das wird bei der Berechnung für die NÜV mit eingerechnet.
Man kann also sagen, dass die Info auf der NÜV eher für Verwirrung als für Klarheit sorgt. In deinem Fall wird es so sein: Kündigst du mit 09.07.2015 und entscheidest dich bis dahin für keine Vertragsverlängerung oder sonstige Änderungen samt einer neuen Bindung, werden keine Kosten bei der Kündigung anfallen.
Alles klar? Bei weiteren Fragen einfach posten!
lg Wolfgang
willkommen in der Community!
Ich nehme an, es geht um jene Nummer, unter der du hier registriert bist? - In der A1 Community können wir zu individuellen Rechnungsanfragen nicht viel sagen, da Anfragen zur Rechnung unter den Datenschutz fallen. Allerdings gebe ich dir gerne eine allgemeine Info zur NÜV, die deine Frage beantworten sollte:
Auf der NÜV sind immer jene Kosten angeführt, die zum Zeitpunkt der Erstellung der NÜV bei einer sofortigen Vertragskündigung entstehen würden. Bei deiner Nummer ist gerade ein A1 Roaming Daten Paket aktiv (welches aber jederzeit abmeldbar ist) - auch das wird bei der Berechnung für die NÜV mit eingerechnet.
Man kann also sagen, dass die Info auf der NÜV eher für Verwirrung als für Klarheit sorgt. In deinem Fall wird es so sein: Kündigst du mit 09.07.2015 und entscheidest dich bis dahin für keine Vertragsverlängerung oder sonstige Änderungen samt einer neuen Bindung, werden keine Kosten bei der Kündigung anfallen.
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