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Habe kürzlich diese Mail erhalten:

 

 

Lieber Herr xxx,

wir kündigen hiermit Ihr Netflix Abo zum 31.01.2025, da wir von Ihnen keine Zustimmung zu den neuen Grundentgelten erhalten haben.

 

Soweit so gut, aber jetzt seht in der aktuellen Rechnung:

Einmalige Entgelte Restentgelt wegen vorzeitiger Vertragsauflösung 20% 120,12

 

Wieso muss ich jetzt einen Restbetrag von 120 € zahlen, obwohl der Vertrag von Euch aufgrund der Preiserhöhung gekündigt wurde ?

von euch?

Redest du von Netflix oder A1?

Netflix ist doch generell monatlich kündbar, wie kommt da jemand auf 120 Eier?


Ist es eine normale Indexanpassung oder eine außertürliche Preiserhöhung mit Sonderkündigungsrecht?


man musste der preiserhöhung aktiv per mail von a1 zustimmen, das hab ich nicht gemacht. daher müsste ja normalerweise der vertrag mit dem genannten datum beendet sein ohne irgendwelche restbeträge zahlen zu müssen oder nicht ?


Also bei einseitiger Preiserhöhung also keine Indexanpassung kann man normalerweise Sonderkündigen somit fallen auch keine Restbeträge an. 2015 oder war es 2016 gab es auch so einen Fall und die Kündigung war sofort durch auch musste man keine Minus Mobilboints nachzahlen obwohl diese in Minus waren und auch noch eine Bindung vorhanden war.Hmm, mal bei A1 nachfragen, warum da was verrechnet wird und Rechnungseinspruch.

Guck mal da:https://www.tarife.at/wissen/ausserordentliche-kuendigung?srsltid=AfmBOoq7tAYhwbscdF67305W6a-dvDkeiKY5x1suIDmFjRcg0lbvoVu1


Ich nehme an ihr habt über A1 ein Angebot für Netflix angenommen, welches z.B. Gratis-Monate enthalten hat. Damit besteht für Netflix eine Bindung. Aber auf diese Bindung zu beharren bei einer Kündigung aufgrund einer nicht vorab vereinbarten Preiserhöhung (also keine Indexanpassung welche festgelegt war, weswegen also eine Soderkündigung möglich sein sollte) ist fraglich.


Hab dir eine PN geschrieben!


Ich denke dein Problem wurde inzwischen gelöst.😉


Da dürfte sich ein Fehler im System eingeschlichen haben, der zu dieser irrtümlichen Verrechnung geführt hat. Dieser muß erst behoben werden, damit wieder alles korrekt aufscheint.


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