Hallo,
ich habe mir am Freitag den NÜV-Ausdruck im A1 Shop geholt, da ich meinen Vertrag zum 21.7.2013 gekündigt habe und die Rufnummer mitnehmen möchte. Nun steht auf dem NÜV-Ausdruck das die Rufnummer noch bis 5.10.2013 aktiv ist, obwohl ich diese gekündigt habe und auch schon die Kündigungbestätigung von euch bekommen habe. Nun kostet mich die Portierung knappe 100 Euro. WARUM?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Kea
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Hallo!
Einer unserer zusätzlich hier tätigen A1-Engel sollte Dir im Laufe der Woche sagen können, was es mit den rund € 100,- hat, so es aus Datenschutzgründen möglich ist und Dein Anschluß über´s Profil gefunden wird. Bitte lesen: > Klick <
Grundsätzlich: die NÜV-Info enthält laut den allgemeinen A1-EB > Klick < (Fußnote Seite 5) alle offenen Forderungen: "NÜV-Info: Informationen zur Rufnummern-Mitnahme nach der Nummernübertragungsverordnung; die NÜV-Info enthält alle offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit Ihrem aktuellen Netzbetreiber" Eine Endabrechnung ist sie natürlich nicht; die kommt erst.
@ Nummer: die NÜV-Info ist maximal 90 Tage gültig. Sofern es sich um eine "normale" (keine Network etc.) 0664er-Nummer handelt, wird diese dann auf B.free umgestellt. Soll die Portierung erst nach der Umstellung auf B.free erfolgen, muß das entsprechende Portierentgelt als Guthaben verfügbar sein.
Grüße
Einer unserer zusätzlich hier tätigen A1-Engel sollte Dir im Laufe der Woche sagen können, was es mit den rund € 100,- hat, so es aus Datenschutzgründen möglich ist und Dein Anschluß über´s Profil gefunden wird. Bitte lesen: > Klick <
Grundsätzlich: die NÜV-Info enthält laut den allgemeinen A1-EB > Klick < (Fußnote Seite 5) alle offenen Forderungen: "NÜV-Info: Informationen zur Rufnummern-Mitnahme nach der Nummernübertragungsverordnung; die NÜV-Info enthält alle offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit Ihrem aktuellen Netzbetreiber" Eine Endabrechnung ist sie natürlich nicht; die kommt erst.
@ Nummer: die NÜV-Info ist maximal 90 Tage gültig. Sofern es sich um eine "normale" (keine Network etc.) 0664er-Nummer handelt, wird diese dann auf B.free umgestellt. Soll die Portierung erst nach der Umstellung auf B.free erfolgen, muß das entsprechende Portierentgelt als Guthaben verfügbar sein.
Grüße
Afaik: Auf der NÜV ist kein bestehendes Kündigungsdatum aufgedruckt, weil dieses bei der NÜV gar nicht abgefragt wird. Aus diesem Grund wird mit der NÜV automatisch die Kosten für eine "ordentliche" Kündigung zu finden sein, was die Kostenaufstellung bei dir wohl zu bedeuten hat.
Das kannst du aber bestimmt telefonisch schnell abklären, einfach bei der Hotline anrufen.
mfG
LJ
Das kannst du aber bestimmt telefonisch schnell abklären, einfach bei der Hotline anrufen.
mfG
LJ
Hallo Kea, willkommen in der A1 Support Community!
Floridsdorfer77 und LeroyJenkins haben dies bereits bestens und korrekt beantwortet. Gibt es noch offene Fragen deinerseits?
Liebe Grüße,
Alexandra
Floridsdorfer77 und LeroyJenkins haben dies bereits bestens und korrekt beantwortet. Gibt es noch offene Fragen deinerseits?
Liebe Grüße,
Alexandra
Antworten
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