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Hallo!

 

1. Da A1 leider nicht bereit ist, mir nach Ablauf MVD und als langjähigen Kunden beim Tarifwechsel und Handy-Neuanschaffung entgegen zu kommen - möchte ich kündigen und die Rufnummer mitnehmen.

 

Mein Vertrag unterliegt einer 3 monatigen Kündigungsfrist - muss ich eine Rufnummerportierung bereits bei der schriftlichen Kündigung geltend machen, oder kann ich dass auch erst zB im letzten Monat des Vertrags tun?

 

2. Besteht auch beim Festnetz und aonTV Vertrag eine 3 monatige Kündigungsfrist?

 

Vielen Dank,

LG

 
Hallo!



Sebzwerg schrieb: ...muss ich eine Rufnummerportierung bereits bei der schriftlichen Kündigung geltend machen,...
Nein.



Solltest Du eine schon portierte Nummer bzw. eine Nummer, die nach der Kündigung nicht auf B.free umgestellt wird (z.B. Business), haben, muß die Portierung noch während der Kündigungsfrist über die Bühne gehen.



Sebzwerg schrieb: Besteht auch beim Festnetz und aonTV Vertrag eine 3 monatige Kündigungsfrist?
Nein.

Festnetzprodukte ohne MVD können jederzeit zum Letzten des Folgemonats gekündigt werden. Beispiel: Kündigung heute = Vertragsende per 30.6.



Grüße
"Da A1 leider nicht bereit ist, mir nach Ablauf MVD und als langjähigen Kunden beim Tarifwechsel und Handy-Neuanschaffung entgegen zu kommen - möchte ich kündigen und die Rufnummer mitnehmen."



Aha - mich würde interessieren, was genau dein Bedarf gewesen ist (falls du das hier der Community berichten möchtest) - vielleicht gibt es ja doch noch eine Lösung ;-)



MfGBernhard

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