Internet Servicepauschaule nicht zulässig?



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Mein letztes Posting zu einer allfälligen Rückforderung der Servicepauschale mittels Musterbrief war ja recht nett, aber auch mich trifft es. Mit der jüngsten Rechnung habe ich schon wieder die Servicepauschale verrechnet bekommen.
 
Die erste Erkenntnis: Seitens A1 geschieht nach jenem Gerichtsurteil des OGH gar nichts, dass bei betroffenen Kunden nicht mehr die Internet-Servicepauschale widerrechtlich einkassiert wird. Jene Aussage der AK trifft also nicht zu.
 
Ich habe meine aonKombi um € 29,90 damals am 23.05.2008 bestellt. Glücklicherweise habe ich in meinen Unterlagen eine Kopie der damaligen Entgeltbestimmungen gefunden:
 
„Entgeltbestimmungen für aonKombi (EB aonKombi)“ mit Gültigkeit ab 11.04.2008 - unter Punkt 2 (Monatliche Entgelte) steht bei Punkt 2.1 der eindeutigen Zusatz: „Aktion: Bei Bestellung aonKombi im Zeitraum 11. April 2008 bis 11. Juli 2008 gelten für die gesamte Vertragsdauer folgende monatliche Entgelte: € 29,90“
 
Mal sehen, wie jetzt A1 auf meinen eingeschriebenen Brief reagieren wird. Sollte es sich nicht in Wohlgefallen auflösen, werde ich meine Sachlage der Arbeiterkammer zur weiteren Klärung übergeben. Auch A1 hat sich an Gerichtsurteile und vor allem an Verträge zu halten.
 
Benutzerebene 7
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Hallo Harry,

dein Einspruch gegen die Pauschale ist angekommen und in Bearbeitung. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen prüfen das genau und melden sich bei dir.

lg
Hermann

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