Internet Servicepauschaule nicht zulässig?



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77 Antworten

Hier (s.u.) der Wortlaut von der Treueaktion von 2012:
Das "*" hat dann wohl den automatischen Umstieg auf die damals aktuell gültigenVertragsbedingungen bewirkt, der jetzt (angeblich) berechtigt, die Servicepauschaleauch weiterhin für die zu verrechnen, die das einmalige Bonusangebot angenommen haben !
 
 
"Exklusiver A1 Treuebonus.
[...]
Wir freuen uns, dass Sie uns mit Ihrer A1 Kombi auch weiterhin Ihr Vertrauen schenken. 
[...]
Innovative Technologien, perfektes Service und jetzt auch einen exklusiven Treuebonus.
Ihr Treuebonus: € 20,-
[...]
Holen Sie den A1 Treuebonus für Ihre A1 Kombi* gleich hier ab.
[...]
Schöne Grüße Ihr A1 Team
* [...]
Mindestvertragsdauer 12 Monate. 
[...]
Es gelten die maßgeblichen AGB, LB und EB von A1 Telekom Austria AG in der jeweils gültigen Fassung."
Benutzerebene 4
Darauf sind sicherlich einige reingefallen...

So wie ich das sehe wird der Vertrag durch annahme dieses Treuebonus nämlich auch gleich in einen neuen Vertrag zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen konvertiert

Dh. das "ein Leben lang" fällt dadurch weg (und einige andere Änderungen treten ebenfalls lt. AGB, LB und EB ein)

Das ändert jedoch nichts an der Tatsache dass im Zeitraum in dem "ein Leben lang" gültig war zu unrecht die ISP kassiert wurde und dementsprechend diese zu refundieren ist!

A1 wird sich jetzt natürlich denken "ach was solls..."


Frei nach dem Motto: Wegen 15 Euro im Jahr wird schon keiner einen Aufstand machen und wenn wird es nicht zu einer Verhandlung kommen da der Streitwert einfach zu gering ist bzw wird im Falle des Falles halt doch klein beigegeben

Meine Idee dazu wäre ein Mahnschreiben mit konkreter Fristsetzung zu verfassen und an A1 zu übermitteln

Sollte das nichts bringen kann man immer noch einen Anwalt konsultieren sofern eine Rechtschutzversicherung das abdeckt und dieser kann dann gegebenenfalls auch nochmal ein Schreiben an A1 senden

Oder es melden sich genügend geschädigte beim VKI, dem Konsumentenschutz bzw. der AK sodass diese etwas unternehmen...


Leider ist es in Österreich nur allzu oft so dass erst Recht gesprochen werden muss bis einer Forderung nachgegangen wird...

Die Rückmeldung von A1 zu dieser Thematik ist meiner Ansicht nach nichts weiter als ein plumper Versuch Kunden welche eine Forderung stellen können abzuwimmeln...

Entweder man unternimmt etwas dagegen oder man nimmt es hin...
Berny AB schrieb:
 
" Darauf sind sicherlich einige reingefallen..."
Ja, ich auch,:(bin seid 2006 bei Telekom AT ( aon speed 400 mb :D) und dan
andere produkte und tarifen.
Mit produkten war ich stets zufrieden,mit A1 Kombi bin auch sehr zufrieden aber mit dem ANBIETER 
kann nicht mehr anfangen! An meinem standort sind alle Top-Anbieter möglich,ich weiß das die anderen
nicht viel besser sind aber ich tue das aus Prinzip ,Anbieter wechsel ist beschlossen:D
 
 
So ,
Servicepauschale rückforderungsbrief ist abgeschickt, bin gespannt!
A1 Sonderkündigung info habe schon bekommen, meine Bindungsfrist ist sowieso abgelaufen.
Ist eigentlich egal kündigt man per so-kü recht  oder ordentliche kündigung?
Gibts irgendwelche unterschiede, vorteil -nachteil etc.?
Benutzerebene 6
Abzeichen +2
Falls, wie anscheinend in deinem Fall, die Vertragslaufzeit abgelaufen ist, spielt es keine Rolle ob du eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung ausstellst. Im Zweifelfall würde ich aber die ordentliche Kündigung vorziehen.
Benutzerebene 4
Da muss ich A1_Frederik wiedersprechen...

Auf folgendes ist zu achten:

Kündigungsfristen
Mobilpoints-Kontostand

Mitunter ist eine Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts günstiger
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Berny_AB schrieb:Da muss ich A1_Frederik wiedersprechen...

Auf folgendes ist zu achten:

Kündigungsfristen
Mobilpoints-Kontostand

Mitunter ist eine Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts günstiger
Mh schon richtig, aber kleiner Denkfehler:
Mobilpoints bei A1 Festnetz-Internet?
Hier gehts um die Internet Service Pauschale ;)

und btw. -> Kündigung im März, Kündigungsdatum 31.04.2014.

Kündigungsfrist ist ein Monat zum letzten Monatstag.

Sprich A1_Frederik hat vollkommen recht. 🙂
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Ich habe den AK Brief abgesendet und habe auch schon die Rückmeldung, dass die zu unrecht bezahlte Internetservice-Pauschale (immerhin ~40 Euro) zurückerstattet wird.
 
Vielen Dank an A1 dafür!
Rainer000 schrieb:Ich habe den AK Brief abgesendet und habe auch schon die Rückmeldung, dass die zu unrecht bezahlte Internetservice-Pauschale (immerhin ~40 Euro) zurückerstattet wird.

Ich habe auch den AK Brief abgesendet und Kündigung noch dazu, Rückmeldung ist noch ausständig.




Zitat sichtbarer gemacht.
Würde mich auch interessieren, in welcher Form geantwortet wurde und wie lang es gedauert hat? Ich habe in der Zwischenzeit ebenfalls den AK-Brief gefaxt mit der damaligen Bestellbestätigung zum Nachweis des Bestelldatums. Aber bislang keine weitere Reaktion mehr seit dem allgemeinen Schreiben per Mail von über zwei Wochen, in dem einfach behauptet wurde, ich hätte erst nach dem 01.02.2011 bestellt, was nachweislich nicht stimmt...
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Schätze mal, daß man bei A1 nicht mit der Bearbeitung nachkommt, denn ich denke (wissen kann ich's als bloßer A1-Kunde nicht), daß mittlerweile zehntausende Rückforderungsschreiben abzuarbeiten sind.
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a_muhr schrieb:Würde mich auch interessieren, in welcher Form geantwortet wurde und wie lang es gedauert hat? Ich habe in der Zwischenzeit ebenfalls den AK-Brief gefaxt mit der damaligen Bestellbestätigung zum Nachweis des Bestelldatums. Aber bislang keine weitere Reaktion mehr seit dem allgemeinen Schreiben per Mail von über zwei Wochen, in dem einfach behauptet wurde, ich hätte erst nach dem 01.02.2011 bestellt, was nachweislich nicht stimmt...
Hallo a_muhr,
dein Schreiben wegen der Rückforderung der Internet Servicepauschale haben wir am 24.03 erhalten. Bitte habe noch ein wenig Geduld, da dein Brief noch in Bearbeitung ist.
Liebes A1 Community Team!
 
Als langjähriger A1 Kombipaket Kunde bin ich derzeit von zwei Entscheidungen betroffen:
 
a) das OGH Urteil bzgl. der ISP und
b) die Erhöhung der monatlichen Grundgebühr beim Zusatzpaket "Glasfaser Power 16"
 
Meine monatlichen Kosten ab Mai: 19,90 (Kombipaket) + 5,90 (Glasfaser Power 16) = 25,80 p.M.
 
Die aktuellen Tarife bei Neuanmeldung für die idente Leistung betragen jedoch günstigere € 23,80 p.M.
 
Gibt es ein Angegot, sodass ich bei Verzicht der Ausserordentlichen Kündigung vertragstechnisch auf ein monatliches Grundentgelt von € 23,80 umgestellt werde?
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Norti schrieb:Meine monatlichen Kosten ab Mai: 19,90 (Kombipaket) + 5,90 (Glasfaser Power 16) = 25,80 p.M.

Die aktuellen Tarife bei Neuanmeldung für die idente Leistung betragen jedoch günstigere € 23,80 p.M.
Das stimmt so nicht:

A1 Kombi um € 19,90
A1 Glasfaser Power 16 um € 5,90

Exakt das gleiche

Was du meinst ist das A1 Festnetz-Internet, da hast du aber nur Internet über die Festnetzleitung, also keine Festnetz-Telefonie und keine Simkarten, sprich die Festnetznummer würde wegfallen.

Du zahlst damit aktuell gleich viel wie jeder Neukunde und hast damit den bereits günstigsten Preis für deine Produktkombination 🙂
Vielen Dank für den Hinweis; das hatte ich übersehen!
Hallo Frederik,
 
danke für die Rückmeldung, ich habe das Schreiben heute erhalten. Darin heißt es nun, dass ich zwar "in einem dieser Zeiträume bestellt, dann aber das Produkt gewechselt" hätte. Könntet Ihr mir bitte mitteilen, wann das gewesen sein soll? Mir wäre nicht bewusst, dass ich jemals einen Produktwechsel durchgeführt hätte.
 
Vielen Dank,
A. Muhr
Na also ,geht doch!
 
Ich habe von A1 Antwort zur Internet-Service-Pauschale erhalten, BINGO !
Keine ISP mehr,plus eine einmalige Kulanzgutschrift:D. Bravo A1❤️!So hält man seine
Stammkunden bei Laune.Ich nehme meine Motzerei beschämt zurück:$.
 
 
freut mich, dass sie zumindest bei dir ein einsehen hatten 🙂 interessant, dass die inanspruchnahme des 20-eurobonus jetzt offenbar doch nicht als vertragsänderung gilt, vielleicht können sich andere dann auch darauf berufen.welche angebliche vertragsänderung bei mir die zukünftige zahlung der isp rechtfertigt, weiß ich leider nicht (bonus war es jedenfalls keiner). aber ist auch schon egal, ich werde mich nach einem neuen anbieter umsehen...
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Hallo a_muhr,
bitte schicke mir deine aktuelle Kundennummer als PM. Ich kann dann für dich nachsehen, welcher Tarifwechsel bei dir vorgenommen wurde. P.S. Entschuldige bitte die Verzögerung.
@ a_muhr ,
durch die 20 euro bonus war bei mir nur Festnetztelefon Bindung verlängert, Internet nicht.
ISP = Internet only ? Ich weiß auch nicht.
Heute habe ich telefonisch ein nettes Angebot von A1 Mitarbeiterin gekriegt, natürlich wenn ich Kündigung storniere. Durch annehmen würde ich die neuen AGB akzeptieren ( müssen.)
Habe 10 -14 Tage bedenkzeit erbeten.
Mein kabelanbieter hat  "bis" 10-fache Geschwindigkeit für 5 euro  Aufpreis...???:S
 
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kuntakinte schrieb:Mein kabelanbieter hat "bis" 10-fache Geschwindigkeit für 5 euro Aufpreis...???:S
Speed bei Kabel/Mobiles Internet ist anders als bei ADSL.
Kabelinternet teilt man sich Bandbreite mit Nachbarn, beim ADSL hat man sie fix zugewiesen = stabil.

Wäre da sehr vorsichtig, das "bis zu" bei Kabel/Mobiles Internet ist nen sehr viel schwankenderes "bis zu" als das bei ADSL.

-> Vom Festnetz-Internet und vom mobilen Internet
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kuntakinte schrieb:
Mein kabelanbieter hat "bis" 10-fache Geschwindigkeit für 5 euro Aufpreis...???:S

Bleibt zu überprüfen, welche Geschwindigkeit bei dir technisch realisierbar ist...
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Käme auf die verwendete Technik (DSL oder DOCSIS) an. Aber das ist hier ja nicht das Thema. 😉
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