Internet Servicepauschaule nicht zulässig?



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Berny_AB schrieb: Würde mich freuen wenn du wenn's soweit ist dazu nochmal stellung beziehen könntest ;)
Selbstverständlich. 🙂 Was sollte mich auch hindern? Bin nur ganz normaler Nutzer und A1 zu nichts verpflichtet; von der Zahlung meiner Produkte und der Einhaltung der hier geltenden Nutzungsbedingungen mal abgesehen. :)

Berny_AB schrieb: Aber vlt. muss ja der OGH auch nochmal etwas deutlicher werden was das betrifft...
Hhm, den OGH betrifft das meiner Meinung nach nicht mehr, denn das Urteil ist gefällt.
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Um das zu beurteilen müsste man den genauen Wortlaut des OGH Entscheids kennen...

Normalerweise müsste jedoch aus diesem Entscheid ersichtlich sein ob A1 von sich aus aktiv werden muss oder nicht 😉
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Berny_AB schrieb: Um das zu beurteilen müsste man den genauen Wortlaut des OGH Entscheids kennen...
Lies ihn Dir durch: > Klick <
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Berny_AB schrieb:Warum Businesstarife von derartigen Pauschalen wieder mal ausgeschlossen sind ist für mich ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehbar

Warum sollen Businesskunden überall bessergestellt sein und bevorzugt behandelt werden???

Sorry - aber das seh ich nicht ein!
Ähm ja die Pauschale wurde nicht eingeführt, dafür € 5,- pro Monat mehr und das ohne USt. ...
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genau darin liegt für mich auch der Wiederspruch...

Business = Tariferhöhung um 5 Euro/Monat (jedoch wahrscheinlich nur für neue Verträge)
Privat = Internetservicepauschale 15 Euro/Jahr (auch für bestehende Verträge)

Klingt ja im ersten moment nicht viel (die Steuer hab' ich absichtlich auch bei Privatverträgen weggelassen)
Im endeffekt betrifft es aber zig Tausende Kunden im Privatbereich und verhältnismäßig wenige im Business Bereich!!!



Das Urteil hab ich für's erste nur mal grob überflogen

Das ganze ist eine Einzelentscheidung die als Referenz für andere herhalten soll

Darum auch das Musterschreiben der AK

Es geht daraus auch nicht hervor wie genau vorzugehen ist (dh. es ist genau genommen nur ein Schuldspruch)

Also muss sich wirklich jeder betroffene Kunde selbst drum kümmern was wiederum vielen im anbatracht des Aufwandes zu mühsam sein wird...


Sehr interessant finde ich übrigens die vorgebrachten und auch größtenteils bestätigten vorwürfe wie Unlauterer Wettbewerb, unzulässige Beeinflussung, Nötigung, aggressive Geschäftspraktik, usw.

Noch viel interessanter für die meisten Kunden ist jedoch dass die Verbesserungen mit deren Begründung die Internetservicepauschale eingeführt wurde als "wirtschaftlich nichtwerthaltige Leistungen" betitelt wurden...

Da könnte also in der Tat noch etwas von der AK kommen dass dann alle betreffen könnte (also nicht nur A1 Kunden sondern wirklich alle)


Der ganze Fall ist aus meiner Sicht ein erster kleiner Teilerfolg der AK der es im allgmeinen darum geht gegen die Internetservicepauschale und deren Einführung vorzugehen

Auf diesem Urteil kann nun versucht werden weiter aufzubauen


Auf jeden Fall haben die Anwälte von A1 und damit natürlich auch A1 selbst vom Gericht einen anständigen Dämpfer bekommen!


Der Witz an der ganzen Geschichte ist aber dass das erste Urteil noch nichtmal raus war und A1 schon mit der nächsten Tarifanpassung in den Startlöchern steht...

Naja - irgendwie muss das so verloren gegangene Geld ja in die Kasse kommen...

Ich bin mal gespannt ob da nicht auch noch was von der AK kommt

Das glaub ich aber weniger da es diesmal eigentlich nur Zusatzpakete betrifft und nicht die eigentliche Grundgebühr und außerdem die AGB inzwischen etwas anders aussehen als noch vor 7 Jahren
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Berny_AB schrieb:genau darin liegt für mich auch der Wiederspruch...

Business = Tariferhöhung um 5 Euro/Monat (jedoch wahrscheinlich nur für neue Verträge)
Privat = Internetservicepauschale 15 Euro/Jahr (auch für bestehende Verträge)

Klingt ja im ersten moment nicht viel (die Steuer hab' ich absichtlich auch bei Privatverträgen weggelassen)
Sorry aber lies mal meinen Beitrag GENAU durch, ich schreibe, dass die Tarife auch bei mir um € 5,- angehoben wurden, das galt nicht nur für neue Verträge, sondern für alle Verträge. Desweiteren hast du die Steuer bei den € 15,- zur Pauschale eben nicht weggelassen
€ 5,- ohne USt. = € 6,- inkl. USt.
€ 15,- inkl. USt. = € 12,50 ohne USt.

6 * 12 = € 72,- das sind um € 57,- mehr als bei Privatkunden.
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Berny_AB: Der Witz an der ganzen Geschichte ist aber dass das erste Urteil noch nichtmal raus war und A1 schon mit der nächsten Tarifanpassung in den Startlöchern steht..

Sehr interessant finde ich übrigens die vorgebrachten und auch größtenteils bestätigten vorwürfe wie Unlauterer Wettbewerb, unzulässige Beeinflussung, Nötigung, aggressive Geschäftspraktik, usw.

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Das OGH-Urteil ist vom 20.1.2014, die "Preisanpassung" (Festnetz) wurde am 25.2.2014 veröffentlicht.
Eine kleine Minderheit der A1-Kunden profitiert (kurzfristig) vom Wegfall der Servicepauschale, während der große Rest durch die "Preisanpassungen" in Zukunft mehr bezahlt. Unterm Strich ist es für A1 (kurzfristig) ein "Nullsummenspiel". Langfristig gesehen war es allerdings ein Eigentor der AK.

11.11.2013 OGH: SMS Zusendung kostenpflichtiger Zusatzangebote ist aggressive Werbung

Für den OGH stellt eine derartige SMS Versendung eine aggressive Geschäftpraktik im Sinn des § 1a UWG dar, da es sich jedenfalls um eine Belästigung handelt. Dem Kunden wird nämlich eine Vertragsänderung aufgedrängt....Die Änderung führt insgesamt zu einem Gebührenzuschlag für eine nicht bestellte Leistung. Außerdem liegt auch eine unzulässige Beeinflussung im Sinn des § 1a UWG vor.....
Auch hier gab es die "Empfehlung" vom VKI die bezahlten Entgelte zurückzufordern. Das wars aber auch schon. mfg
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Floridsdorfer77. schrieb:
Berny_AB schrieb: Gemeint waren solche Kunden die einen "ein Leben Lang" Tarif hatten und die Pauschale eine Zeit lang bezahlt haben, obwohl diese nicht eingehoben hätte werden dürfen, und später in einen anderen Tarif gewechselt oder gekündigt haben ;)
Was mit diesen (Ex-) Kunden wird, kann ich Dir definitiv beantworten, sobald sich A1 auf die Anfrage (eig. Rückforderung) meiner Mutter, die 2011 & 2012 die ISP für ihren 2010er-Vertrag bezahlte, gemeldet hat. :)

Sooo, A1 hat geantwortet:

"Sie haben zwar Ihr Produkt in einem dieser Zeiträume bestellt, dann aber das Produktgewechselt. Für Ihr neues Produkt gelten nun neue Vertragsbedingungen, und diese beinhaltenauch eine jährliche Internet-Service-Pauschale."

Stimmt schon, aber der Produktwechsel fand erst im Juli 2013 statt... Na ja, sehen wir mal weiter...
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Falls es einen Wechsel gab zu einem neuen Tarif, weil der neue Tarif nur wegen der nicht gesetzlich gedeckten Tariferhöhung des alten Tarifs günstiger war? Interessant?
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is das was ich sage: wenn man von einem "Ein Leben lang" Produkt gewechselt hat, auf eines welches nicht so beworben wurde, dann ist der Fall klar.

Allerdings würd ich schon meinen, dass das anders aussieht, wenn man die Pauschale bereits bezahlt hat und danach erst auf ein anderes Produkt gewechselt hat.

Bin gespannt.
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cos.renegade schrieb: Bin gespannt.
Nicht nur Du, denke ich mal. 😃
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cos.renegade schrieb:
Berny_AB schrieb:genau darin liegt für mich auch der Wiederspruch...

Business = Tariferhöhung um 5 Euro/Monat (jedoch wahrscheinlich nur für neue Verträge)
Privat = Internetservicepauschale 15 Euro/Jahr (auch für bestehende Verträge)

Klingt ja im ersten moment nicht viel (die Steuer hab' ich absichtlich auch bei Privatverträgen weggelassen)
Sorry aber lies mal meinen Beitrag GENAU durch, ich schreibe, dass die Tarife auch bei mir um € 5,- angehoben wurden, das galt nicht nur für neue Verträge, sondern für alle Verträge. Desweiteren hast du die Steuer bei den € 15,- zur Pauschale eben nicht weggelassen
€ 5,- ohne USt. = € 6,- inkl. USt.
€ 15,- inkl. USt. = € 12,50 ohne USt.

6 * 12 = € 72,- das sind um € 57,- mehr als bei Privatkunden.
hab ich wohl falsch verstanden und bin darum von falschen Tatsachen ausgegangen...

Das mit der Steuer war mein Fehler

Hab mich da mit der Sim-Pauschale vertan wobei dann der Betrag auch nicht gestimmt hätte...
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Floridsdorfer77. schrieb:
Floridsdorfer77. schrieb:
Berny_AB schrieb: Gemeint waren solche Kunden die einen "ein Leben Lang" Tarif hatten und die Pauschale eine Zeit lang bezahlt haben, obwohl diese nicht eingehoben hätte werden dürfen, und später in einen anderen Tarif gewechselt oder gekündigt haben ;)
Was mit diesen (Ex-) Kunden wird, kann ich Dir definitiv beantworten, sobald sich A1 auf die Anfrage (eig. Rückforderung) meiner Mutter, die 2011 & 2012 die ISP für ihren 2010er-Vertrag bezahlte, gemeldet hat. :)

Sooo, A1 hat geantwortet:

"Sie haben zwar Ihr Produkt in einem dieser Zeiträume bestellt, dann aber das Produktgewechselt. Für Ihr neues Produkt gelten nun neue Vertragsbedingungen, und diese beinhaltenauch eine jährliche Internet-Service-Pauschale."

Stimmt schon, aber der Produktwechsel fand erst im Juli 2013 statt... Na ja, sehen wir mal weiter...
Das kann doch wohl nur ein schlechter Witz sein...


Die Pauschale wurde zu unrecht kassiert - also hat A1 diese auch wenn der Vertrag irgendwann später mal umgestellt wurde die zu unrecht kassierte Pauschale wieder raus zu rücken!
@cos.renegade:
Wenn man in einen aktuellen Tarif wechselt ist auch klar dass damit die neuen Vertragsbedingungen gelten

Schließlich unterschreibt man diese bei Vertragsabschluss auch (sollte zumindest so sein)

Dass man damit dann die Pauschale zu bezahlen hat liegt auf der Hand

Ebenso allerdings auch dass die zuvor zu unrecht kassierte Pauschale zurückgezahlt werden muss...

@relax21:
Wie bereits erwähnt...

A1 holt sich den Verlusst eben anderwärtig wieder in die Kasse

Das dies für die meisten Kunden zum Nachteil geschieht sollte jedem klar sein

Es wird immer Möglichkeiten und Wege geben wie man Tarife anpassen kann

Die Art und Weise wie das geschieht finde ich jedoch nicht korrekt

Meiner Meinun nach sollten Tarife in der regulären Vertragslaufzeit generell nicht angepasst werden dürfen und danach auch nur mit Zustimmung des Kunden

Bei Neuabschlüssen kann man nichts dagegen machen außer gleich einen anderen Anbieter zu wählen...

Man muss auch nicht gleich tarife anpassen...

Das könnte man mit kleinen Zusatzpaketen mit einer monatlichen oder einmaligen Gebühr ebenfalls handhaben...

Im Endeffekt ist der Mehrertrag dann jedoch nicht so leicht kalkulierbar und auch sicherlich nicht so hoch...

Rechnet mal nach wieviel der Tarif im Jahr durch diese Anpassung wieder teurer wird...

Wenn man schon mit Verbesserungen und Netzqualität wirbt sollte es eigentlich nicht auf Kosten der Bestandskunden geschehen

Ich für meinen Teil würde, wenn ich eine bessere Alternative wüsste, das Sonderkündigungsrecht (welches in solchen Fällen gewährt werden muss) sofort in anspruch nehmen!

So gesehen werden wieder etliche Kunden dazu genötigt die Preiserhöhung anzuerkennen da es für viele keine wirkliche alternative gibt - und A1 nutzt diese Machtposition schamlos aus (Meine Meinung)
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Berny_AB schrieb: Das kann doch wohl nur ein schlechter Witz sein...
Hhm, bei einem schlechten Witz kann man trotzdem der Höflichkeit halber Lachen. Aber bei der Geschichte...
Hallo zusammen,
 
Ich habe seit Januar 2009 "ein Leben lang" Kombi am Laufen, habe natürlich ISP bezahlt.
Damals, 2011, war auch die rede von jährlichen tarif anpassung (inflation bedingt). Ist das jetzt
endgültig vom Tisch? 19,90 ein Leben lang?:S
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Die Indexklausel von A1 ist lt. OLG Wien (16.5.2013) rechtswidrig.

Die Indexklausel von Orange (nunmehr Drei) ist lt. OLG Wien (7.10.2013) zulässig.

Der "lachende Dritte" ist T-Mobile/Telering, wo es bereits eine Indexanpassung (2,4 %/2013) gab.
(Bei Telering gab es eine Empfehlung der Konsumentenberater, bis zur vollständigen rechtlichen Klärung Einspruch zu erheben. „Damit ist gewährleistet, sollten entsprechende Verfahren zu Gunsten des VKI entschieden werden, dass Sie Ihr Geld zurückfordern können“.)

mfg
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Berny_AB schrieb:
@cos.renegade:
Wenn man in einen aktuellen Tarif wechselt ist auch klar dass damit die neuen Vertragsbedingungen gelten

Schließlich unterschreibt man diese bei Vertragsabschluss auch (sollte zumindest so sein)

Dass man damit dann die Pauschale zu bezahlen hat liegt auf der Hand

Ebenso allerdings auch dass die zuvor zu unrecht kassierte Pauschale zurückgezahlt werden muss...
hab ich doch genau so geschrieben, oder? 🙂
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zuletzt ja

Davor kam es anders rüber...
Guten Tag
Statusupdate meinerseits:
Hab eine Mail an den Kundenservice A1 gesendet und wohl die gleiche Nachricht wie Floridsdorfer77 erhalten:
 
wir haben Ihre Nachricht vom 12.03.2014 erhalten - vielen Dank! Gerne informieren wir Sieüber die Verrechnungsmodalitäten nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zurInternet-Service-Pauschale:Das OGH-Urteil zur Internet-Service-Pauschale bezieht sich auf Verträge, die in bestimmtenAktionszeiträumen geschlossen wurden.Sie haben zwar Ihr Produkt in einem dieser Zeiträume bestellt, haben aber in der Zwischenzeitein Treueangebot von uns angenommen. Daher gelten für Sie neue Vertragsbedingungen, unddiese beinhalten auch eine jährliche Internet-Service-Pauschale.
 
Der Text ist soweit korrekt, denn ich habe ein sog "Treuegeschenk" in Anspruch genommen. Hab per Mail mal eine Info diesbezüglich bekommen und dann einer "Vertragsverlängerung" für ein weiters jahr, wenn ich nicht irre, zugestimmt.
Mein Problem, ich war der wohl irrigen Meinung meinen Vertrag zu verlängern und nicht einem neuem Vertrag zuzustimmen. Jedenfalls habe ich nie einen abgeänderten Vertrag erhalten, noch finde ich einen Solchen wo in meinem A1 Account.
Nun heißt es für mich in meinem derzeitigen Vertrag zu stöbern. Weiters werde ich mal den VKI und die Arbeiterkammer um ein bisschen Hilfe bitten.
Weiters werde ich mich nach alternativen Internetanbietern (Internet+Tv, kein Festnetz, kein mobil) umsehen. Wäre für Vorschläge offen.
 
Updates kommen alsbald wie möglich.
Vielleicht kann ich wenigstens als schlechtes Beispiel für andere dienen.
 
Verschoben & Betreff geändert.

Tja, jetzt wissen wir wofür der Treubonus von A1 gut war !!!!

bzgl. OGH Urteil Internetpauschale verwendet jetzt A1 sogar den damaligen Treuebonus und behauptet jetzt damit sei der Vertrag geändert worden - unglaublich hinterlistig - die Schenken einem was und fallen einem damit dann in den Rücken - das darf doch nicht wahr sein

Auszug von einer A1 Antwort
Das OGH-Urteil zur Internet-Service-Pauschale bezieht sich auf Verträge, die in bestimmtenAktionszeiträumen geschlossen wurden.Sie haben zwar Ihr Produkt in einem dieser Zeiträume bestellt, haben aber in der Zwischenzeitein Treueangebot von uns angenommen. Daher gelten für Sie neue Vertragsbedingungen, unddiese beinhalten auch eine jährliche Internet-Service-Pauschale.

lg
Unangebrachter Inhalt entfernt.

Mist!

Ich habe auch 20 euro Treubonus in anspruch genommen:@.Aber ich will für 2011 und 2012 zu unrecht eingenommenes geld zurück haben! Wieder bestätigt : keiner schenkt dir was " einfach so".
Zum glück beziehe ich mein TV über Cablecom ,neu UPC , so kann ich
ziemlich schnell wechseln. Natürlich lasse mich beim AK zuerst beraten .
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Auch wenn das Thema für durchaus nachvollziehbare Emotionen sorgt, ist das Umgehen des Bad Word-Filters unnötig, weil die entsprechende Stelle rauseditiert wird.

Unsere Sprache enthält so viele schöne Worte, womit man sich sehr deutlich ausdrücken kann... 😉
Ok,
 
"Ich könnte mir ins Hinterteil beißen..."
 
Besser?;)
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Schon, aber auch nicht viel... 😞
Ich habe am 29.01.2011 die AON-Kombi bestellt und noch die Bestellbestätigung, auf der das Datum und auch die Vertragsbedingungen (19,90 über die gesamte Vertragsdauer, kein Wort von einer Servicepauschale) ersichtlich sind. Zu genau diesen Bedingungen ist der Anschluss in weiterer Folge dann auch hergestellt worden. Da für mich die Aktions-EB galten und die Pauschale für Aktionskunden erst mit 01.05. eingeführt wurde, hatte ich daher auch kurze Zeit später ein SoKü-Recht.
 
Auf Anfrage hat mir A1 nun in einem Standardschreiben geantwortet, dass ich von der Pauschale nicht ausgenommen sei, weil ich angeblich zu einem späteren Zeitpunkt bestellt hätte?! Ich habe den Kundendienst darauf dezitiert noch einmal hingewiesen unter Angabe der damaligen Auftragsnummer, aber bislang gibt es keine weitere Reaktion...
 
 

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